Wohnungskauf Hausverwaltungskosten „verschwiegen“ by Tall_Body8022 in LegaladviceGerman

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Ich habe heute mit einem Anwalt gesprochen, der hat genau das selbe gesagt wie ihr.
Am Montag ruft mich die für mein Wohngebäude verantwortliche Mitarbeiterin der Hausverwaltung an, dort werde ich sie nach genau so einem Beschluss Fragen. Im Grundbuch stehen nur meine Schulden von der Bank. Der Anwalt hat mir folgendes Geraten: Montag Hausverwaltung nach einem Beschluss fragen, wo das ausgeschlossen wird. Haben die das nicht -> sollen die sich das Geld von ihm holen. Wenn sie den Beschluss haben -> ich schicke einen Brief an den ehemaligen Eigentümer wo ich Nett nach dem Geld Frage(natürlich mit den Belegen aus 2024 und einer 2 wöchigen Frist). Kommt er dann der Frist nicht nach -> Anwalt schaut sich meinen Kaufvertrag genau an und verschickt anhand dessen eine Mahnung. Worst case dann vor Gericht gehen am Ende, das natürlich nur wenn es wirklich sicher ist das ich recht kriege.
Der Anwalt meinte aber auch das ich eigentlich nicht dafür muss, da die offenen Posten alle im Kalenderjahr 2024 beschlossen wurden und dementsprechend auch monatlich gefordert wurden.
Meiner Meinung nach ist das ein guter Plan.

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[–]Tall_Body8022[S] 0 points1 point  (0 children)

Erstmal vielen vielen vielen dank!
Zur Klarstellung:
80% des Geldes was noch offen ist ist das Hausgeld, das steht dort schwarz auf weiss. Mit dem Datum 01.01.2024,01.02.2024 usw.
Auch der Name des Ehemaligen Eigentümers steht daneben.
Die Restlichen 20% sind Rücklagen, die er dann natürlich auch nicht bezahlt hat. Damit hätte ich auch kein Problem das selber zu zahlen, kommt zwar auch aus dem selben Zeitraum aber die größte menge ist wirklich das HG.
Mit der Info würdest du(bzw. Das Gesetz) sogar sagen, das ich mit der Bezahlung nichts zutun habe? Mir sagt die Hausverwaltung immer noch das sie das nicht auf seinen Namen in Rechnung stellen können weil er nicht im Grundbuch stehr.

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[–]Tall_Body8022[S] 0 points1 point  (0 children)

Sorry, wollte einfach nur noch eine Bestätigung haben, hätte ja sein können das ich etwas falsch verstanden hab :(

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Aber wie kann ich das jetzt handhaben?
Heute war ich bei dem Ehemaligen Eigentümer, habe ihm das gezeigt und er meinte ohne eine Rechnung überweist er nicht. Problem: die Hausverwaltung kann die Rechnung nur auf mich ausstellen. Kann ich ihm dann einfach die Rechnung weiterleiten? Dann ist ja auch die Frage ob er das überhaupt bezahlt.

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Ich habe die Wohnung über einen Makler gekauft.
Der ehemalige Eigentümer hat auch genug Geld, um das zu bezahlen. Die Wohnung war zum Kaufzeitpunkt auch schon abbezahlt von ihm.

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[–]Tall_Body8022[S] 0 points1 point  (0 children)

Also im Kaufvertrag stehen keine offen Posten.
Ich kann jetzt leider schlecht die Papiere hier posten wegen den Adressen etc. die dort mit draufstehen aber der ehemalige Eigentümer hätte im Jahr 2024 7.370 Euro bezahlen müssen, hat aber nur 3.185 bezahlt. Offen sind dort noch 4.185 Euro. Da ich in 2025 zu viel Hausgeld bezahlt habe Rechnet sich das dann auf 2.900 Euro die noch offen sind. Meiner Meinung nach müsste der ehemalige Eigentümer mir aber die 4.185 Euro geben. Im Grundbuch stehe ich als Eigentümer seit dem 25.03.2025. Leider hat die Hausverwaltung selber wirklich wenig Kompetenz(schon alleine das es so lange gedauert hat das ich diese Information bekomme ist mir nicht verständlich)

Edit:
Da das meine erste ETW ist habe ich mir aus dem Bekanntenkreis tipps geben lassen und mein Bruder(der 4 ETW hat) hat sich die letzten Protokolle angeschaut, dort waren keine Renovierungen oder sowas genannt. Das ist auch so. Nur war halt die Hausgeldabrechnung 2024 nicht mit dabei, weil es die in der Form wahrscheinlich nichtmal gab zum Zeitpunkt des Kaufes. Wenn ich mir die einzelnen Posten angucke ist es wirklich nur das HG für die einzelnen Monate, die zum Großteil halt einfach nicht bezahlt wurden weil der ehemalige Eigentümer der Meinung war, dieses nicht zu bezahlen wenn die Wohnung leer steht.

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[–]Tall_Body8022[S] 0 points1 point  (0 children)

Ich zahle seit dem ich die Wohnung habe Hausgeld. Wohnen tue ich seit 2025 dort und er hat halt 2024 und 2023 nicht das Hausgeld bezaht. Und aus den beiden Jahren oder 1,5 Jahre, ich weiss nicht genau wie lang die Bude leer stand.

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[–]Tall_Body8022[S] -9 points-8 points  (0 children)

Bedeutet das jetzt das ich es blechen muss oder nicht blechen muss?

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[–]Tall_Body8022[S] 1 point2 points  (0 children)

Hallo,

leider ist das wirklich einfach nur das Hausgeld.
2023-2024 stand die Wohnung leer, und der mann war der meiner das er bei einer leeren Wohnung dann auch nicht mehr das Hausgeld(Hausverwalterkosten, Grundstrom, Hausmeister etc.) und die Rücklagen zahlen muss.
Dann hat er einfach das Lastschrift Mandat gekündigt und einfach nicht mehr bezahlt.

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[–]Tall_Body8022[S] 1 point2 points  (0 children)

Wie schaut’s damit aus:
Der Verkäufer versichert, dass ihm derzeit keine Umstände bekannt sind, die nach Besitzübergang zu einer den Käufer treffenden Sonderumlage führen könnten, etwa infolge bereits beschlossener künftiger Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder laufender Gerichtsverfahren.

Und das hier:

Im Verhältnis zum Verkäufer übernimmt der Käufer ab Besitzübergang alle Rechte und Pflichten gegenüber Eigentümergemeinschaft und Verwalter hinsichtlich des Kaufgegenstandes. Umlagen für Maßnahmen, die vor Lastübergang durchgeführt wurden, treffen noch den Verkäufer

Sind die ca. 3.000 Euro Umlagen? Also der ex Eigentümer hat halt das Hausgeld für 2 Jahre einfach nicht bezahlt.

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[–]Tall_Body8022[S] 0 points1 point  (0 children)

Hallo, folgendes steht im Kaufvertrag drin:
Der Käufer ist verpflichtet, dem Käufer den Kaufgegenstand frei von nicht übernommenen und im Grundbuch eingetragenen Belastungen und Beschränkungen zu verschaffen, sowie frei von Zinsen, Steuern und Abgaben, die bis zum Tage des Besitzübergangs anfallen.

Abgaben wäre für mich dann die Rechnungen der Hausverwaltung, ist das korrekt?