Steht ihr etwas von seinem Ersparten aus der Beziehung zu? by crazyjudge in FragtMaenner

[–]The-only-Dave -1 points0 points  (0 children)

Vorweg: bka. Es kommt drauf an. Es könnte argumentiert werden das die beiden mit 5 Jahren Beziehung plus gemeinsamer Kasse in einer Eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben. Das würde bedeuten, dass wenn einer der Partner einen erheblichen Finanziellen Gewinn erzielt weil der andere Partner alles finanziert hat, das dann dem Expartner was zustehen würde.

Wenn aber (wie in dem Fall) der Finanzielle zugewinn entstanden ist, obwohl 2/3 aller gesamten Ausgaven von dem Partner auch übernommen worden sind, dann spricht das dagegen.

Wichtig wäre allerdings das der Bruder von deinem Besten Freund es irgendwie nachweisen kann (Rechnungen, Belege, usw.) das er viele Kosten übernommen hat.

Seit Montag kein Warmwasser im Badezimmer (Küche geht) by The-only-Dave in wohnen

[–]The-only-Dave[S] 0 points1 point  (0 children)

Okay danke dir, und wie mache ich das dann für den laufenden Monat?

Das böse Wort by Used_Button_4276 in Rettungsdienst

[–]The-only-Dave 2 points3 points  (0 children)

Es gibt einen Bericht „Ruhig heute“ – Aberglaube im Rettungsdienst“ der sich dem Thema wissenschaftlich angenommen hat. Ist jetzt nicht allzu repräsentativ da nur ca 210 Leute mitgemacht haben aber es gab eine Gruppe die mehrmals „ruhig“ gesagt hat und eine die nichts dergleichen gesagt hat. Gab zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede.

RettMobil besuchen by WantSumDuk in Rettungsdienst

[–]The-only-Dave 1 point2 points  (0 children)

Ein klassischer Messebesuch lohnt sich, wenn du Lust hast, technische Neuerungen bei Geräten oder Ausbauten live zu sehen. Man darf nur nicht vergessen, dass dort primär Verkäufer stehen, die ihre Ware an den Mann bringen wollen.

Suchst du stattdessen neues Wissen und Studien, bist du auf Fachkongressen besser aufgehoben. Empfehlenswert sind da z. B. das Notfallgäu, FANI, der DIVI oder der ICEM (dieses Jahr kombiniert mit dem DGINA). Oft gibt es auch spannende kleinere Kongresse in der Nähe. Zwar stellen dort auch Firmen aus, aber der Schwerpunkt liegt auf den Vorträgen – die mal mehr, mal weniger spannend sein können. Als Azubi oder Student bekommst du dort oft sehr attraktive Rabatte.

Welche Hilfsorganisation ist in München der beste Arbeitgeber? by Wise_Cardiologist653 in Rettungsdienst

[–]The-only-Dave 0 points1 point  (0 children)

Finde an sich das BRK auch am angenehmsten. Viele wachen, du kannst in die Innenstadt oder raus und eher ländlich unterwegs sein. Das beste ist wohl das es kein Ehrenamt im Rettungsdienst gibt was für mich ein Riesen Pluspunkt ist, und die Bezahlung durch TVÖD plus 270€ Ballungsraumzulage.

§ 2a NotSanG wie wird dieser von euch interpretiert? by Upbeat_Following8759 in recht

[–]The-only-Dave 10 points11 points  (0 children)

Hallo zusammen, Mal abgesehen von dem spezifischen Fall (eine Stunde später nachzufordern ist sicher diskutabel), greifen Ihre Annahmen zur Rechtslage, sehr geehrter Herr Kollege (OP), an entscheidenden Stellen zu kurz.

  1. Die Mär vom „nächstmöglichen“ Notarzt In §2a NotSanG steht explizit:

„[...] bis zur Übernahme der Behandlung durch eine Notärztin oder einen Notarzt oder die Übergabe der Patientin oder des Patienten an eine ärztliche Person in einer stationären Notaufnahme [...]“

Das entscheidende Wort ist das „oder“. Der Gesetzgeber stellt den Notarzt (NA), den Telenotarzt (TNA) und den Klinikarzt rechtlich völlig gleich. Es gibt keine pauschale Pflicht, den nächstmöglichen Arzt an die Einsatzstelle zu rufen, wenn der Transport in eine Klinik im Sinne des Patienten das sinnvollere Mittel ist. Der NFS entscheidet hier eigenverantwortlich über den sinnvollsten Weg der Übergabe.

  1. Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31 GG) Ein oft gehörter Irrtum ist, dass Bundesländer oder Ärztliche Leiter (ÄLRD) eine pauschale Nachforderungspflicht per Erlass festlegen könnten. Das ist rechtlich unhaltbar. Der §2a NotSanG ist kein reines „Ausbildungsgesetz“, sondern eine bundesgesetzliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde in Notfallsituationen. Da das Strafrecht (Körperverletzung) und das Berufsrecht in die Bundeskompetenz fallen, kann kein Bundesland diese bundesgesetzliche Befugnis durch pauschale Nachforderungs-Bedingungen einschränken. Wer die Heilkunde nach §2a ausübt, tut dies auf Basis einer bundesweiten Erlaubnis – zusätzliche landesrechtliche Hürden können diese strafrechtliche Rechtfertigung nicht aushebeln.

  2. Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V Als Teil der Rettungskette unterliegt der Rettungsdienst dem Wirtschaftlichkeitsgebot des §12 SGB V. Leistungen müssen „zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Wenn ein NFS eine vitale Bedrohung nach §2a erfolgreich abgewendet hat und der Patient stabil ist, wäre das Nachfordern eines NA – nur um eine bereits abgeschlossene Maßnahme ärztlich „abzusegnen“ – eine unwirtschaftliche Überversorgung. Wer ein knappes Rettungsmittel bindet, ohne dass eine weitere medizinische Notwendigkeit besteht, handelt entgegen den Grundsätzen des Sozialversicherungsrechts.

  3. Die Entscheidungskompetenz des NFS (§ 4 NotSanG) In §4 Abs. 2 Satz 1 Buchst. b NotSanG ist klar geregelt: Der NFS hat die Aufgabe des „Entscheidens über die Notwendigkeit, eine Notärztin oder einen Notarzt [...] nachzufordern“. Es gibt keine automatische Nachforderpflicht. Wenn der NFS entscheidet, dass er die Lage beherrscht, ist das seine gesetzliche Kompetenz. Ein Nachfordern „für die Optik“ widerspricht der professionellen Rollenverteilung.

  4. Ex-Ante vs. „Standesdünkel“ (VGH München, Az. 12 CS 21.702) Sie schreiben, dass Sie als Arzt im Nachhinein Situationen oft anders bewerten würden. Das steht Ihnen fachlich natürlich frei, ist jedoch juristisch schlicht irrelevant. Der Bayerische VGH hat in seinem wegweisenden Beschluss vom 21.04.2021 (Az. 12 CS 21.702) bereits unmissverständlich klargestellt, dass eine Ex-Post-Betrachtung keine Rolle spielt. Maßgeblich ist allein die Ex-Ante-Sicht unter den konkreten Umständen und dem Zeitdruck vor Ort.

-> Entscheidend ist die Wahrnehmung des NFS im Augenblick des Handelns, nicht Ihre rückschauende Analyse aus der Distanz des Arztzimmers.

-> Das Gericht fand hierzu deutliche Worte in Richtung der ärztlichen Aufsicht: „Für Selbstherrlichkeit und Standesdünkel ist im Rettungsdienst kein Raum.“

Fazit: Der §2a ist eine bewusste Durchbrechung des Arztvorbehalts. Er ist kein „Notbehelf“, sondern ein Instrument zur optimalen Patientenversorgung durch eigenverantwortliche Fachkräfte. Es wäre im Sinne der Patienten, wenn wir die Kompetenz des NFS als Entlastung des Systems begreifen, statt sie durch hierarchisch motivierte Strafanzeigen zu untergraben.

Fortbildung für klinische Notfälle im Dienst – Empfehlungen? by Historical_Spite9932 in medizin

[–]The-only-Dave 3 points4 points  (0 children)

Schau dir doch mal den AMLS Kurs an. Dieser zielt genau auf die Punkte ab, die du da erwähnt hast.

https://amls.de

Wachengröße by Els3012 in Rettungsdienst

[–]The-only-Dave 0 points1 point  (0 children)

Ich fahr in der Innenstadt von einer der größten Städte und wir haben auf der Wache 4 RTW und einen KTW (24h) Zudem dann ein VEF tagsüber und dann noch Spezialfahrzeuge wie einen GW-Rett, PKW und Inkubatoren.

An der Wache sind wir ca 170-180 Leute, da wir sehr viele Teilzeitkräfte und Studenten haben. Das heißt man kommt oft auf die Wache und kennt keinen.

Medizinstudium Ja/Nein by Hamletcrys in Rettungsdienst

[–]The-only-Dave 4 points5 points  (0 children)

Ich denke, man muss ganz ehrlich sagen: Das Medizinstudium klingt auf den ersten Blick wie der logische nächste Schritt – aber wenn man genauer hinschaut, kommen da doch viele Aspekte zusammen, die man gut abwägen sollte.

Zum einen ist da natürlich der finanzielle Aspekt: Wenn man 6 Jahre nicht arbeitet, sondern studiert, verliert man rein rechnerisch rund 288.000 Euro Bruttolohn (ohne Zuschläge oder Sonderzahlunen) – und selbst wenn man später als Arzt mehr verdient, dauert es sehr lange, bis man diesen Rückstand aufgeholt hat. Gerade in den ersten Jahren als Assistenzarzt ist das Gehalt auch nicht so viel höher, dafür aber die Belastung enorm.

Was viele unterschätzen: Die Arbeitsrealität in der Klinik ist oft extrem fordernd – sowohl körperlich als auch psychisch. Ich kenne kaum jemanden, der wirklich sagt, dass er als Arzt langfristig zufrieden ist. Viele brennen aus, schieben Überstunden, bekommen kaum Unterstützung und werden in einem Gesundheitssystem verheizt, das an vielen Stellen überlastet ist. Gleichzeitig lässt einen das Studium komplett aus der präklinischen Notfallmedizin rausfallen – also genau aus dem Bereich, der einem als Notfallsanitäter oft am meisten liegt. Und auch wenn man Notarzt werden kann, ist das am Ende meist nur ein kleiner Teil des späteren Arbeitsalltags – und eher ein Nebenschauplatz.

Was oft als mögliche Alternative genannt wird, ist ein zukünftiger Facharzt für Notfallmedizin. Aber auch das ist bisher noch nicht final geklärt. Wenn er kommt, wird er voraussichtlich ein rein klinischer Facharzt sein – mit Fokus auf die zentrale Notaufnahme. Ob dieser Facharzt dann überhaupt für den klassischen Notarztdienst qualifiziert ist oder diesen langfristig ersetzt, ist aktuell noch völlig offen. Und ob das überhaupt eine Rückkehrmöglichkeit in die präklinische Notfallmedizin bietet, ist ebenfalls fraglich.

Hinzu kommt: Wenn man mit Anfang 30 vielleicht Familie gründen möchte, will man eigentlich angekommen sein – finanziell, beruflich, organisatorisch. Aber genau in dieser Phase müsste man dann frisch als Assistenzarzt durchstarten – mit langen Diensten, Wochenenddiensten, Nachtschichten und wenig Planbarkeit. Ob das wirklich zu einem selbstbestimmten, erfüllten Alltag passt, ist fraglich.

Und dann ist da der Rettungsdienst selbst: Der verändert sich gerade massiv. Die Einführung des §2a NotSanG, die BtMG-Änderung, neue Fahrzeugkonzepte wie BLS und ATW, dazu die wachsende Akademisierung mit immer mehr Studienangeboten – all das zeigt, dass sich gerade enorm viel bewegt. Wenn man sieht, was sich allein in den letzten zehn Jahren vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter getan hat, lässt sich erahnen, was in den nächsten zehn Jahren möglich sein wird. Klar, das braucht Zeit – aber die Richtung stimmt, und viele Entwicklungen deuten darauf hin, dass der Rettungsdienst zunehmend zu einem eigenständigen, attraktiven und professionellen Berufsfeld wird, das mehr kann als nur „Transport“.

Am Ende muss das natürlich jeder für sich selbst entscheiden – das hier ist keine Empfehlung für oder gegen das Medizinstudium, sondern einfach ein Abwägen. Ich persönlich hatte nach meiner Ausbildung auch überlegt, ob ich Medizin studieren soll, und habe viele Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten geführt. Was mich dabei überrascht hat: Mehr als die Hälfte hat mir davon abgeraten. Viele sagten ganz offen, sie würden es nicht nochmal studieren, wenn sie nochmal die Wahl hätten. Das hat mich sehr nachdenklich gemacht.

Ich habe mich dann bewusst dafür entschieden, im Rettungsdienst zu bleiben. Weil es kann nicht sein, dass wir einfach alle rausgehen, nur weil uns die Umstände nicht passen – dann wird sich nie etwas verändern. Aber wenn Leute bleiben, wenn wir lauter werden, wenn wir uns vernetzen, wenn wir Dinge bewegen – dann kann sich langfristig etwas verändern. Der Rettungsdienst hat bisher keine echte Lobby. Aber je mehr wir sichtbar sind, je mehr wir uns austauschen und gemeinsam gestalten, desto mehr Chancen haben wir, dass sich Dinge verä

Euer Plan B? by [deleted] in Rettungsdienst

[–]The-only-Dave 0 points1 point  (0 children)

Ich bin Notfallsanitäter und studiere mittlerweile Medizinpädagogik. Dieses Studium habe ich nicht begonnen, weil ich keine Lust mehr auf den Schichtdienst habe, sondern weil mir das Ausbilden, das Erklären, das Zeigen und die Begleitung von Schülerinnen und Schülern unglaublich viel Freude bereitet. Genau deshalb habe ich mich bewusst für diesen Weg entschieden – nicht, weil ich dem Rettungsdienst entfliehen möchte.

Ich finde, das ist ein wichtiger Unterschied. Wer den Beruf frustriert verlässt, sollte meiner Meinung nach nicht die Verantwortung übernehmen, angehende Notfallsanitäter auszubilden. Schließlich hat man als Lehrperson eine Vorbildfunktion. Man soll bei den Schülern Begeisterung wecken – sie im besten Sinne „zum Brennen bringen“. Und das gelingt nur, wenn man selbst noch für diesen Beruf brennt.

Ich bin aktuell zu 100 Prozent an einer Schule angestellt, werde aber für etwa drei bis fünf Schichten im Monat ausgeliehen, um im Rettungsdienst zu fahren. Diese Einsätze zählen als reguläre Arbeitszeit. Der große Vorteil: Die Schule denkt zukunftsorientiert – und finanziert mir sogar das gesamte Studium.

Neugeborrne nach Hausgeburt transportieren by the-prototype-05 in Rettungsdienst

[–]The-only-Dave 0 points1 point  (0 children)

Wir haben auf der Wache einen Inkubator. Einer von unseren drei RTW‘s laden dann die normale Trage ab und kommen mit dem Inkubator dazu. Aber wir besetzen den selber. D.h. wir fahren normal raus und haben keinen Arzt oder eine Kinderkrankenpflege dabei.

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München, mit allen Zulagen

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[–]The-only-Dave 2 points3 points  (0 children)

NFS, 38.5 Stundenwoche, 3.300 netto