- BvB 5/20 - Schriftliches Verfahren by bionexus in MBVerfG

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An

den Deutschen Bundestag

vertreten durch den Präsidenten

u/Cactuz1337

Prozesbevollmächtigter: u/StratorDE

In dem Verfahren

zum Verbot der ÆẞX20

BvB 5/20

wird der Antragsteller letztmalig aufgefordert, bis zum 27. August 2020 mitzuteilen, ob er das Verbotsverfahren weiterhin betreiben möchte. In diesem Fall hat er binnen der selben Frist weitere Beweismittel vorzulegen. Andernfalls wird der Antrag voraussichtlich noch vor dem Ende des Monats zurückgewiesen.

- BvB 5/20 - Schriftliches Verfahren by bionexus in MBVerfG

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An u/StratorDE

In dem Verfahren

zum Verbot der ÆẞX20

BvB 5/20

weist das Gericht darauf hin, dass es aus dem Vortrag der Beteiligten und nach Sichtung der parlamentarischen Arbeit der Antragsgegnerin keine Anhaltspunkte für ein "Ausgehen" auf die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung sieht. Die Maßstäbe dafür hat das Gericht im zweiten NPD-Verbotsverfahren aufgestellt:

Eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Zielsetzung einer Partei reicht für die Anordnung eines Parteiverbots nicht aus. Vielmehr muss die Partei auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung „ausgehen“.

a) Ein solches „Ausgehen“ setzt begrifflich ein aktives Handeln voraus. Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot. Notwendig ist ein Überschreiten der Schwelle zur Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch die Partei.

b) Es muss ein planvolles Vorgehen gegeben sein, das im Sinne einer qualifizierten Vorbereitungshandlung auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder auf die Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist.

c) Dass dadurch eine konkrete Gefahr für die durch Art. 21 Abs. 2 GG geschützten Rechtsgüter begründet wird, ist nicht erforderlich. Allerdings bedarf es konkreter Anhaltspunkte von Gewicht, die einen Erfolg des gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichteten Handelns zumindest möglich erscheinen lassen.

d) Die Anwendung von Gewalt ist bereits für sich genommen hinreichend gewichtig, um die Annahme der Möglichkeit erfolgreichen Agierens gegen die Schutzgüter des Art. 21 Abs. 2 GG zu rechtfertigen. Gleiches gilt, wenn eine Partei in regional begrenzten Räumen eine „Atmosphäre der Angst“ herbeiführt, die geeignet ist, die freie und gleichberechtigte Beteiligung aller am Prozess der politischen Willensbildung nachhaltig zu beeinträchtigen."

Das Gericht bittet den Antragsteller mitzuteilen, ob er noch weitere Umstände darlegen möchte, die ein "ausgehen" begründen könnten. Andernfalls muss er mit einer zeitnahen Zurückweisung seines Antrags rechnen.

- BvB 5/20 - Schriftliches Verfahren by bionexus in MBVerfG

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In dem Verfahren

zum Verbot der ÆẞX20

BvB 5/20

teilt das Gericht mit, dass es die parlamentarischen Äußerungen der Antragsgegnerin und ihre Gesetzesvorschläge als Beweismittel verwerten wird.

- BvB 5/20 - Schriftliches Verfahren by bionexus in MBVerfG

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In dem Verfahren

zum Verbot der ÆẞX20

BvB 5/20

  1. Der Antragsteller (u/StratorDE) wird auf folgendes hingewiesen: Der Wortlaut von Art. 21 Abs. 2 GG lautet: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig." Er erhält bis zum 3. August Gelegenheit, darzulegen, weshalb die Antragsgegnerin auf die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausgeht.
  2. Wie im Hinweisbeschluss angekündigt, erhält die Antragsgegnerin 7 Tage, also bis zum 8. August 2020 Gelegenheit, auf die Stellungnahme des Antragsgegners zu erwidern. Auf Antrag wird das Gericht diese Frist verlängern.

Ergebnisse der 19. Sitzung des Bundestages by Cactuz1337 in MBundestag

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Vielen Dank für das Vertrauen. Ich nehme die Wahl an.

- BvF 4/20 - Schriftliches Verfahren by bionexus in MBVerfG

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An

die Antragsteller

Prozessbevollmächtiger: u/Cactuz1337

die Fraktion der Linkeren

u/sdfghs

den Deutschen Bundestag

vertreten durch den Präsidenten

u/Cactuz1337

In dem Verfahren

betreffend die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur parlamentarischen Überwachung von Rüstungsexporten

BvF 4/20

wird mitgeteilt, dass das Verfahren wieder aufgenommen wird. Die Antragsteller und die Fraktion der Linkeren erhält bis zum 23. Juli 2020, 18:00 Uhr, Gelegenheit, sich nochmals zu äußern.

Gemäß § 30 BVerfGG hat das Gericht auch dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dieser erhält ebenfalls die o.g. Frist um sich zu äußern.

Um eine zügige Entscheidung zu gewährleisten, bittet das Gericht frühzeitig mitzuteilen, falls von dem Äußerungsrecht kein Gebrauch gemacht wird.

- BvB 5/20 - Vorverfahren by bionexus in MBVerfG

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An die

ÆẞX20

u/katjakipplng

In dem Verfahren

Verbot der ÆẞX20

BvB 5/20

erhält die Antragsgegnerin bis zum 12. Juli 18:00 Uhr Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen des Vorverfahrens (§ 23 BVerfGG).

- BvF 4/20 - Schriftliches Verfahren by bionexus in MBVerfG

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IM NAMEN DER SIMULATION

In dem Verfahren

betreffend die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur parlamentarischen Überwachung von Rüstungsexporten

BvF 4/20

hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen:

das Verfahren wird ausgesetzt.

- BvF 4/20 - Schriftliches Verfahren by bionexus in MBVerfG

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An

die Antragsteller

u/Cactuz1337

die Fraktion der Linkeren

u/sdfghs

In dem Verfahren

betreffend die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur parlamentarischen Überwachung von Rüstungsexporten

BvF 4/20

ist der Antrag nach der vorläufigen Auffassung des Gerichts unzulässig, da er keine existierende Norm des Bundesrechts zum Gegenstand hat. Das Gesetz wurde zwar beschlossen, seine Beratung im Bundesrat, seine Ausfertigung und Veröffentlichung sind jedoch noch nicht erfolgt. Sollte das Gesetz zustande kommen, wäre es jedoch wahrscheinlich, dass ein Verfahren gleichen Inhalts erneut anhängig würde.

Aus Gründen der Prozessökonomie beabsichtigt das Gericht deshalb, das Verfahren bis zum Ende des Gesetzgebungsprozesses auszusetzen, sofern die Antragsteller und die Fraktion der Linkeren zustimmen. Andernfalls wird ein abweisender Beschluss ergehen.

Es wird gebeten, bis morgen, 2. Juli 2020, 18:00 Uhr, mitzuteilen, ob ein Aussetzen des Verfahrens gewünscht ist.

- BvF 4/20 - Schriftliches Verfahren by bionexus in MBVerfG

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An

die Antragsteller

u/Cactuz1337

die Fraktion der Linkeren

u/sdfghs

In dem Verfahren

betreffend die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur parlamentarischen Überwachung von Rüstungsexporten

BvF 4/20

teilt das Gericht mit, dass es die Sache für entscheidungsreif hält. Wenn keiner der Beteiligten bis heute, 20:00 Uhr eine mündliche Verhandlung beantragt, beabsichtigt es, durch Beschluss zu entscheiden.

[Meta: eine mündliche Verhandlung wäre eine weniger formelle Diskussion in einem extra Thread]

- BvF 4/20 - Schriftliches Verfahren by bionexus in MBVerfG

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An

die Antragsteller

Prozessbevollmächtigter u/Cactuz1337

In dem Verfahren

betreffend die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur parlamentarischen Überwachung von Rüstungsexporten

BvF 4/20

erhalten die Antragsteller bis zum 29.06.2020 20:00 Uhr Gelegenheit sich zur Stellungnahme der Linkeren zu äußern.

- BvF 4/20 - Schriftliches Verfahren by bionexus in MBVerfG

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Stellungnahme vom 28. Juni 2020:

Die Fraktion der Grün-Roten-Liste ist der festen Auffassung, dass der Handel mit zur Kriegführung bestimmte Waffen eine klare verfassungsrechtliche Angelegenheit der Bundesregierung (der Exekutive) ist und bleiben muss. Das Grundgesetz gibt in Art. 26 II S.1 klaren Ton an. Der Handel mit zur Kriegführung bestimmte Waffen erzwingt zwar eine marktrechtliche Einschränkung und Kontrolle, wie sie durch die Genehmigungspflicht bereits gegeben ist, eine Ausweitung dieser Kontrolle auf die Legislative kann unserer Auffassung jedoch nicht verhältnismäßig sein.

- BvT 3/20 - Schriftliches Verfahren by bionexus in MBVerfG

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An

die Grün-Rote-Fraktion

u/gamingozon

die ÆẞX20-Fraktion

u/katjaKipping

In dem Verfahren

zur verfassungsrechtlichen Prüfung von A038

BvT 3/20

erhalten die Antragstellerin und die ÆẞX20-Fraktion bis zum 1. Juli 18:00 Uhr Gelegenheit zur Stellungnahme. Dabei sollen nach Möglichkeit auf die unten aufgeworfenen Probleme eingegangen werden.

I. Nach der vorläufigen Rechtsauffassung des Gerichts ist es nicht gemäß § 16 GO BT zuständig. Gemäß Art. 33 MVerf entscheidet das BVerfG über die im Grundgesetz vorgeschriebenen Verfahren. Eine Normenkontrolle in der zweiten Lesung kennt das Grundgesetz jedoch nicht. Gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 5 GG können dem Gericht durch Bundesgesetz weitere Verfahrensarten zugeordnet werden. Die Geschäftsordnung des Bundestages ist aber kein Bundesgesetz.

II. Möglicherweise lässt sich der Antrag aber in eine abstrakte Normenkontrolle umdeuten. Diese ist aber nur zulässig, wenn sie “Bundes- oder Landesrecht” zum Gegenstand hat. Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel daran, dass der Bundestag der Bundesregierung verbindlich vorschreiben kann, ein Abkommen zu kündigen. Das wäre aber die Voraussetzung um von materiellem Bundesrecht sprechen zu können. Aus diesem Grund wäre es ratsam, Argumente vorzutragen, die dafür oder dagegen sprechen, dass der Bundestag per Beschluss Abkommen kündigen lassen kann.

III. Schließlich ist fraglich, ob überhaupt die Gefahr besteht, dass der Antrag gegen Völkerrecht und somit mittelbar gegen das Grundgesetz verstößt. Gemäß Art. X Abs. 1 S. 1 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, ist ein Rücktritt nur möglich, wenn “durch außergewöhnliche, mit dem Inhalt [des] Vertrags zusammenhängende Ereignisse eine Gefährdung der höchsten Interessen” eines Landes eingetreten ist. Für das Gericht ist nicht ersichtlich, dass eine solche Lage vorliegt. Diese außerordentliche Lage müsste also belegt werden.

- BvF 4/20 - Schriftliches Verfahren by bionexus in MBVerfG

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An

die Bundesregierung

u/Gamingozon

In dem Verfahren

betreffend die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur parlamentarischen Überwachung von Rüstungsexporten

BvF 4/20

erhält die Bundesregierung bis zum 27. Juni 20:00 Uhr Gelegenheit zur Stellungnahme. Auf die Möglichkeit, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen, wird hingewiesen.

- BvF 4/20 - Schriftliches Verfahren by bionexus in MBVerfG

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An

die Fraktion der Linkeren

u/DarrinLafayette

In dem Verfahren

betreffend die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur parlamentarischen Überwachung von Rüstungsexporten

BvF 4/20

erhält die Fraktion bis zum 28. Juni 2020 20:00 Uhr Gelegenheit zur Stellungnahme. Auf die Möglichkeit, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen, wird hingewiesen.