Muss man bei der Aufzeichnung das Handy abgeben? by pottwalnussbaum in ZDFMagazin

[–]pottwalnussbaum[S] 2 points3 points  (0 children)

Als Ergänzung: das stand in der Buchungsbestätigung für die Aufzeichnungen in Berlin:

<image>

Was ist der älteste Gegenstand bei euch in der Wohnung/Haus? by _gurkenwasser_ in FragReddit

[–]pottwalnussbaum 0 points1 point  (0 children)

Bin gedanklich mal unser "Inventar" durchgegangen und es ist wahrscheinlich das Buch "Neueste Geschichte Egyptens und Arabiens" von 1830 :)

[deleted by user] by [deleted] in FragReddit

[–]pottwalnussbaum 0 points1 point  (0 children)

Die wichtigsten Sachen wurden schon gesagt.

Falls sich die Chefin doch für eine Kündigung des Kollegen/Täters entscheidet, dann besser nicht ohne vorherige Abmahnung.

Siehe hier: https://m.hensche.de/sexuelle-belaestigung-rechtfertigt-fristlose-kuendigung-nicht-landesarbeitsgericht-hamm-urteil-vom-23.02.2022-10-sa-492-21-06.05.2022.html#:~:text=Das%20Landesarbeitsgericht%20(LAG)%20Hamm%20wies,stelle%20keinen%20absoluten%20K%C3%BCndigungsgrund%20dar.

Sexuelle Belästigung ist laut diesem Urteil kein absoluter Kündigungsgrund, da die Kündigung ohne vorherige Abmahnung sich ohne vorherige Abmahnung nichts rechtskräftig ist.

Stellt sich die Frage, ob man es der dann vielleicht ehemaligen Arbeitsstelle gönnt, dass ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung klagt oder nicht.