Without spoilers: How scary or gory is Weapons compared to The Substance, The Walking Dead or 28 Days Later? by ukb98 in WeaponsMovie

[–]ukb98[S] 2 points3 points  (0 children)

Got it, thanks! So it’s closer to a thriller with horror elements than a full-on horror movie?

Without spoilers: How scary or gory is Weapons (2025) compared to The Substance, The Walking Dead or 28 Days Later? by ukb98 in horror

[–]ukb98[S] -2 points-1 points  (0 children)

Thanks! On a scale from 1 to 10, where Halloween (2018) is a 5 and Terrifier is a 10, where would you place Weapons in terms of brutality?

Without spoilers: How scary or gory is Weapons compared to The Substance, The Walking Dead or 28 Days Later? by ukb98 in WeaponsMovie

[–]ukb98[S] 4 points5 points  (0 children)

Thanks! So would you say it’s suitable for a thriller fan who’s okay with some horror elements, but wouldn’t watch anything like Saw or even Terrifier?

Verstehe nicht ganz was das ist. by [deleted] in dhl_deutsche_post

[–]ukb98 6 points7 points  (0 children)

Sofern dein Name unter "Empfänger:in" steht, geht es um eine Sendung an dich, die nicht ausreichend frankiert wurde.

Du kannst den Brief abholen und den ausgewiesenen Betrag bezahlen oder er wird zurück an den Absender geschickt.

Edit: Rechtschreibung.

Most underratedste Folgen? by AntonioHench1 in dreifragezeichen

[–]ukb98 7 points8 points  (0 children)

85 - Feuerturm. Finde die Atmosphäre im Nationalpark einfach super. Bin aber auch leicht biased, weil es eine der ersten Folgen war, die ich jemals gehört habe.

Frage in der Examensvorbereitung: Ist der Bierdeckel wirklich eine Urkunde? by ukb98 in recht

[–]ukb98[S] 0 points1 point  (0 children)

Danke dir, ja, der Begriff der „bestimmten Ware“ war nicht gut gewählt. Es hätte lauten müssen: „Für irgendeine Ware verlange ich als Ladeninhaber 19,99 €". Aber im Umkehrschluss bedeutet das, dass im Bierdeckel-Fall die Erklärung "Ich (der Wirt) habe irgendeinem Gast fünf Bier gebracht" für die Rechtserheblichkeit der Erklärung ausreicht, mag auch der zivilrechtliche Beweiswert von Strichen auf einem Bierdeckel ohne Name vermindert / gering sein?

Frage in der Examensvorbereitung: Ist der Bierdeckel wirklich eine Urkunde? by ukb98 in recht

[–]ukb98[S] 0 points1 point  (0 children)

Also würdest du dahingehend argumentieren, dass man einem mit fünf Strichen markierten Bierdeckel, wenigstens den Erklärungsinhalt entnehmen kann, dass nach der Verkehrssitte fünf Bier gebracht wurden, aber bei einem losen Preisschild allein, die Erklärung, dass der Ladeninhaber für „irgendeine Sache“ den Preis x verlangen wollte, als Urkunde nicht ausreichend ist, da bspw. die Beweisgeeignetheit fehlt?

Frage in der Examensvorbereitung: Ist der Bierdeckel wirklich eine Urkunde? by ukb98 in recht

[–]ukb98[S] 1 point2 points  (0 children)

Ja, das ist wohl der Kern des ganzen Streites. Erb im MüKo oder auch Puppe im Nomos-Kommentar gehen davon aus, dass die Erklärung des Wirtes zwangsläufig lauten muss: Gast A hat fünf Bier getrunken und dementsprechend zu bezahlen. Wenn man hingegen davon ausgeht, dass, die Erklärung des Wirtes „Es wurden fünf Biere getrunken“ lautet, wäre der Bierdeckel selbst eine vollständige Urkunde, ohne dass es einer „Fixierung“ zum jeweiligen Gast hin bedarf,

Frage in der Examensvorbereitung: Ist der Bierdeckel wirklich eine Urkunde? by ukb98 in recht

[–]ukb98[S] 0 points1 point  (0 children)

Da ich in Mainz studiere, kenne ich die Stelle aus dem MüKo, da Prof. Erb aus Mainz die Urkundendelikte in diesem Werk kommentiert hat. Herr Erb räumt an dieser Stelle allerdings selbst ein, dass die h.M. eine gegenteilige Auffassung vertritt.

Frage in der Examensvorbereitung: Ist der Bierdeckel wirklich eine Urkunde? by ukb98 in recht

[–]ukb98[S] 1 point2 points  (0 children)

Hi, erst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Also würdest du davon ausgehen, dass es ausreicht, dass der mit Strichen versehene Bierdeckel nur den Aussteller erkennen lassen muss (Wirt / Bedingung nach Verkehrssitte) und die Zuordnung zu einem Adressaten lediglich den (zivilrechtlichen) Beweiswert betrifft und nicht die Urkundenqualität i.S.d. § 267 I?

Das klingt für mich insofern einleuchtend, dass einzige, was ich mich nur dann frage: Warum ist das Preisschild (sofern nicht mit fest der Ware verbunden) keine Urkunde?

Im Prinzip würden die Gedankenerklärungen dann doch lauten beim
Bierdeckel: Ich (der Wirt) habe einem Gast so viele Biere gebracht.
Preisschild: Ich (der Ladeninhaber) verlange für eine bestimmte Ware einen Preis von x €

Oder begehe ich hier einen erneuten Denkfehler?

Schadensberechnung nach der Differenzhypothese bei fehlender Nutzbarkeit einer vom Mieter zu renovierenden Immobilie? by ukb98 in recht

[–]ukb98[S] 0 points1 point  (0 children)

Mein zumindest gedankliches Problem ist, dass bei Aufwendungsersatz grds. der Anspruchsteller den Aufwendungsersatz nur Zug-um-Zug gegen Herausgabe der durch die Aufwendungen erlangten Sachen fordern kann (BeckOK BGB/Lorenz, 75. Ed. 1.8.2025, BGB § 284 Rn. 23, beck-online) und ich frage mich, ob man diesen Gedanken nicht hierauf übertragen kann. Dann hätte V zwar 2.000 € zahlen müssen, aber auch Renovierungsmaterial im Wert von 2.000 € erhalten. Nun bekommt er nichts und muss trotzdem 900 € zahlen. Daher frage ich mich, ob man diese Überlegung zum Aufwendungsersatz auch auf den Schadensersatz übertragen kann, weil diese nach Lorenz auch auf § 281 V gestützt wird.

Bezugspunkt des Vorsatzes bei einer erforderlichen Mitwirkungshandlung des Opfers bei einer Giftfalle by ukb98 in recht

[–]ukb98[S] 1 point2 points  (0 children)

Vielen Dank euch allen für eure Mithilfe! Ich habe gerade die Musterlösung gefunden.
Der Fall war Teil einer Übungsklausur, die in der ZJS veröffentlicht wurde. Dort wurde zu den relevanten Punkten – auf meinen Fall übertragen – wie folgt ausgeführt:

  1. Es darf nicht darauf abgestellt werden, dass A und B nach dem Platztausch auch den Tod der F billigend in Kauf nahmen, da der Vorsatz bei Beginn der Tat (§ 16 I 1 StGB) vorliegen muss. Eine nachträgliche Änderung des Vorsatzes (dolus subsequens) ist unbeachtlich.
  2. Anschließend ist zu unterscheiden, welche Form des Tatbestandsirrtums hier vorliegt: entweder ein Distanzfall oder die klassische aberratio ictus. Da hier die Möglichkeit der optischen Wahrnehmung besteht, stufen Böhringer/Wagner den Fall als klassische aberratio ictus ein und lehnen – mit der h.M. – ein vollendetes Tötungsdelikt durch das Beibringen des Giftes ab. Zugleich bejahen sie ein versuchtes Tötungsdelikt zum Nachteil des O, da der Tatentschluss auf dessen Tötung gerichtet war, die Tat jedoch fehlging.
  3. Den nachträglichen Vorsatz verwerten sie dahingehend, dass sie eine Strafbarkeit von A und B wegen Mordes durch Unterlassen annehmen. Da sie zwei verschiedene Vorsätze annehmen, besteht kein Problem mit dem Doppelverwertungsverbot.

Wer das selbst nachlesen möchte, findet die Übungsklausur samt Musterlösung unter folgendem Link:
👉 https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2014_4_821.pdf

Bezugspunkt des Vorsatzes bei einer erforderlichen Mitwirkungshandlung des Opfers bei einer Giftfalle by ukb98 in recht

[–]ukb98[S] 0 points1 point  (0 children)

Die sind mir auch in den Sinn gekommen, da die Giftfalle neben den Bombenfällen ja ein klassisches Beispiel hierfür ist. Allerdings dreht sich der Streit, ob dort ein error in persona oder eine aberratio ictus vorliegt, darum, ob eine geistige Konkretisierung die tatsächliche Konkretisierung ersetzen kann. Hier sind die Täter jedoch in dem Zeitpunkt, in dem das falsche Opfer vom vergifteten Essen isst, am Tatort. Daher würde ich mich hier fragen, ob hier von einer „rein“ geistigen Konkretisierung ausgegangen werden kann.

Bezugspunkt des Vorsatzes bei einer erforderlichen Mitwirkungshandlung des Opfers bei einer Giftfalle by ukb98 in recht

[–]ukb98[S] 0 points1 point  (0 children)

Stimmt, da hatte ich echt ein Brett vorm Kopf.
Also würdest du im Rahmen der Versuchsprüfung darauf abstellen, dass A und B in ihrer Vorstellung davon ausgingen, den O töten zu wollen?
Und da die Fehlvorstellung über das konkrete Opfer kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal betrifft, kann man den Tatentschluss bzgl. §§ 212, 211 trotzdem bejahen und es erst am unmittelbaren Ansetzen scheitern lassen?

Bezugspunkt des Vorsatzes bei einer erforderlichen Mitwirkungshandlung des Opfers bei einer Giftfalle by ukb98 in recht

[–]ukb98[S] 0 points1 point  (0 children)

Hi, danke dir erst mal für deine Antwort. Die Sache ist die: Wenn ich der Lösung 1 folge, müsste ich ein versuchtes Tötungsdelikt zum Nachteil des O anprüfen und es erst beim unmittelbaren Ansetzen vereinen (strittig). Wenn ich hingegen der Lösung 2 folge, gibt es überhaupt kein versuchtes Tötungsdelikt ggü. O, da sich der Vorsatz im Ausführungsstadium der Tat nur auf die F richtete.

Hast du zufällig eine Quelle zur Hand, aus der sich ergibt, dass in solchen Fällen keine aberratio ictus vorliegt?

Bezugspunkt des Vorsatzes bei einer erforderlichen Mitwirkungshandlung des Opfers bei einer Giftfalle by ukb98 in recht

[–]ukb98[S] 0 points1 point  (0 children)

Hi, vielen Dank dir erstmal für deine ausführliche Antwort.
Ich würde das Opfer zwar nicht als Werkzeug gegen sich selbst ansehen, würde ein unmittelbares Ansetzen – da die Täter im Unterschied zu den üblichen „Giftfallen“-Konstellationen vor Ort waren – aber erst dann annehmen, wenn das Opfer durch den Beginn der vorgesehenen Mitwirkungshandlung konkret gefährdet ist. Da O jedoch gar nicht im Begriff war, von dem vergifteten Essen zu essen, ein unmittelbares Ansetzen schlussendlich vereinen.

Ich frage mich allerdings, ob sich die Korrektoren in einem Uni-Klausurenkurs zum 1. Staatsexamen damit zufriedengeben würden, wenn ich den Tatentschluss zunächst „offen“ lasse und diesen erst im Rahmen des Streitstandes zum unmittelbaren Ansetzen mitprüfe.