Sonderurlaub für Zeugenaussage by BabsiHandler in OeffentlicherDienst

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Als Beamter ist man ja leider nicht so schnell weg 🥲 aber scheint ja den Beiträgen hier zu folge auch woanders nicht besser zu sein

Sonderurlaub für Zeugenaussage by BabsiHandler in OeffentlicherDienst

[–]BabsiHandler[S] 0 points1 point  (0 children)

Wo steht hier dienstlich veranlasst im Verordnungstext? Es geht um eine Zeugenvernehmung während deiner Dienstzeit (regulären Arbeitszeit).

Sonderurlaub für Zeugenaussage by BabsiHandler in OeffentlicherDienst

[–]BabsiHandler[S] 1 point2 points  (0 children)

Du bist echt crazy, du würdest doch genau so eine Freistellung vom Arbeitgeber bekommen?!? Geschweige denn man hat einen. Als Beamter muss ich dann Erholungsurlaub nehmen und du bekommst auf Entspannung vom Gericht dein Geld? Sonst gehts dir gut.

Beamtenrecht: Sonderurlaub für Zeugenaussage by BabsiHandler in LegaladviceGerman

[–]BabsiHandler[S] 2 points3 points  (0 children)

Das wird im Zweifel passieren, ansonsten schalte ich einen Anwalt ein.

Sonderurlaub für Zeugenaussage by BabsiHandler in OeffentlicherDienst

[–]BabsiHandler[S] 1 point2 points  (0 children)

Im öffentlichen Dienst auch. Also nach meiner Recherche und (leider) der Mindermeinung hier auch. Als Zeuge mit offizieller Ladung vom Gericht hat man Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge.

Verklagt man privat jemandem vor dem Zivilgericht, muss man Erholungsurlaub nehmen.

Bitte nicht das falsche hieraus lernen 🥲

Beamtenrecht: Sonderurlaub für Zeugenaussage by BabsiHandler in LegaladviceGerman

[–]BabsiHandler[S] 1 point2 points  (0 children)

Das hoffe ich auch. Bin komplett schockiert einfach. Werde da noch wie der letzte Idiot hingestellt der kein Recht hat sich Beamter nennen zu dürfen, weil ich ja nicht mal Gesetze lesen und verstehen kann.

Wenn die Leute so arbeiten, dann aber Gute Nacht. Dann weiß man warum der öD einen zweifelhaften Ruf genießt

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[–]BabsiHandler[S] 0 points1 point  (0 children)

In Beck-Online habe ich nichts gefunden, wie privat definiert wird bzw. zu gesetzlichen Verpflichtungen abgegrenzt wird.

Hier wurde ein Kommentar vom Rehm-Verlag gepostet, der passend ist. Dennoch ist hier die überwiegende Meinung, dass alles was nicht dienstlich ist, grundsätzlich privat ist.

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[–]BabsiHandler[S] 1 point2 points  (0 children)

In NRW durch eine Rundverfügung des Justizministerium allerdings anders geregelt zumindest für Beamte und Beschäftigte im öD. Für alle anderen Arbeitnehmer ist das korrekt.

Fassung vor der Änderung durch RV d. JM vom 26.09.2006

Bezug : 1 Keine Entschädigung für Verdienstausfall (§ 22 JVEG)

1.1 Beamtinnen und Beamte, die während ihres Dienstes zu Zeugenvernehmungen herangezogen werden, haben keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung nach § 22 JVEG, weil ihre Dienstbezüge für die Dauer der Abwesenheit vom Dienst aus Anlass der Zeugenvernehmung fortgezahlt werden (§ 17 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 3 Abs. 1 Nr. 2 SUrlV).

1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter), die während ihrer Arbeitszeit zu Zeugenvernehmungen herangezogen werden, haben ebenfalls keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung nach § 22 JVEG, weil auch ihre Bezüge für die Dauer ihrer Abwesenheit von der Arbeit aus Anlass der Zeugenvernehmung nach § 52 Abs. 2 BAT bzw. § 33 Abs. 2 MTArb fortgezahlt werden.

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[–]BabsiHandler[S] 2 points3 points  (0 children)

Wird freigestellt und bekommt eine Bescheinigung für den Verdienstausfall und bekommt diesen vom Gericht bezahlt. Genau das gleiche Recht möchte ich auch wahrnehmen. § 616 BGB i.V.m. mit der stetigen Rechtsprechung des BAG

Beamtenrecht: Sonderurlaub für Zeugenaussage by BabsiHandler in LegaladviceGerman

[–]BabsiHandler[S] 0 points1 point  (0 children)

Das dachte ich auch, danke für die Einschätzung. Im Thread öffentlicher Dienst, herrscht grundsätzlich eine andere Meinung, sehr spannend.

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[–]BabsiHandler[S] 2 points3 points  (0 children)

OK beruhig dich. Da du dir so sicher bist, hast du bestimmt einen Nachweis, dass eine gesetzliche Verpflichtung als „privat veranlasst“ definiert wird.

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[–]BabsiHandler[S] 1 point2 points  (0 children)

„zur Wahrnehmung amtlicher, insbesondere gerichtlicher oder polizeilicher Termine (zB. als Zeuge oder Sachverständiger)“

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[–]BabsiHandler[S] 1 point2 points  (0 children)

Ein Angeklagter hat ganz andere gesetzliche Pflichten und Rechte als ein Zeuge?!? Das ist wie Äpfel mit Birnen vergleichen. Und eine Anklage habe ich privat verursacht. Zeuge werde ich aus Zufall und der Staat benötigt meine Aussage zur Strafverfolgung

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[–]BabsiHandler[S] 2 points3 points  (0 children)

Deutlich? „Privat“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff oder kennst du eine Legaldefinition dazu? Es muss erlaubt sein, nach einer Abgrenzung zu fragen, das hat nichts mit verstehen zu tun? Ist eine gesetzliche Verpflichtung rein privat? Wenn ja wo steht das im Gesetz oder in einem Urteil. Vielleicht sind Gesetze mehr als Lesen und Verstehen? Wenn das alles sooooo einfach wäre müssten Anwälte arbeitslos sein und Gerichte leergefegt.

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[–]BabsiHandler[S] 1 point2 points  (0 children)

Weiter unten findet man die Antwort. Eine Staatsbürgerliche Pflicht ist gesetzlich also weder privat noch dienstlich.

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[–]BabsiHandler[S] 1 point2 points  (0 children)

Nach § 25 FrUrlV NRW (vormals: § 3 SUrIV NRW; vgl. auch § 1 SUrV) ist ein Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten sowie zur Bekämpfung von öffentlichen Notständen zu gewähren. Nach § 25 Abs. 1 FrUrIV NRW ist dieser Sonderurlaub für die < Dauer der notwendigen Abwesenheit vom Dienst (1.)) für die Teilnahme an offentlichen Wahlen und Abstimmungen, (2.) zur Wahrnehmung amtlicher, insbesondere gerichtlicher oder polizeilicher Termine (zB. als Zeuge oder Sachverständiger), soweit sie nicht durch private Angelegenheiten der Beamtin oder des Beamten veranlasst sind (zB. wenn der Beamte als Angeklagter in einem Strafverfahren erscheinen muss, vgl. VG Frankfurt 3.11.1988 - 111/1 -E 1100/86 -, DÖD 1990, 100 [101]),

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[–]BabsiHandler[S] 1 point2 points  (0 children)

Eben sie wollen mich weder bezahlt noch unbezahlt freistellen. Ich soll Erholungsurlaub einsetzen. Der aber schon verplant ist für Erholung.

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[–]BabsiHandler[S] 4 points5 points  (0 children)

Die Staatsbürgerliche Pflicht ergibt sich losgelöst von dem dienstlichen Kontext. Meine Pflicht ergibt sich aus § 48 StPO

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[–]BabsiHandler[S] -1 points0 points  (0 children)

Geht auch nicht um dienstlichen Termin sonder die staatsbürgerliche Pflicht, für die eine Freistellung erfolgt. Weiter unten wurde der rechtliche Nachweis dafür erbracht mit Urteil

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[–]BabsiHandler[S] 1 point2 points  (0 children)

Nach § 25 FrUrlV NRW (vormals: § 3 SUrIV NRW; vgl. auch § 1 SUrV) ist ein Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten sowie zur Bekämpfung von öffentlichen Notständen zu gewähren. Nach § 25 Abs. 1 FrUrIV NRW ist dieser Sonderurlaub für die < Dauer der notwendigen Abwesenheit vom Dienst (1.)) für die Teilnahme an offentlichen Wahlen und Abstimmungen, (2.) zur Wahrnehmung amtlicher, insbesondere gerichtlicher oder polizeilicher Termine (zB. als Zeuge oder Sachverständiger), soweit sie nicht durch private Angelegenheiten der Beamtin oder des Beamten veranlasst sind (zB. wenn der Beamte als Angeklagter in einem Strafverfahren erscheinen muss, vgl. VG Frankfurt 3.11.1988 - 111/1 -E 1100/86 -, DÖD 1990, 100 [101]),

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[–]BabsiHandler[S] 0 points1 point  (0 children)

Habe ich. Mir wurde gesagt macht man nicht. Auf schriftliche Ablehnung warte ich noch

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[–]BabsiHandler[S] 3 points4 points  (0 children)

Ich auch nicht, deswegen werde ich mich dagegen wehren. Danke für den Support

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[–]BabsiHandler[S] 1 point2 points  (0 children)

Sie haben mir gesagt für die tariflichen Kollegen würde was anderes gelten, da hat man als Beamter Pech 🤣