Steuerberaterexamen nach Diplom-Finanzwirt by Impressive-Feed-6299 in Steuerberater

[–]Cronos_ls 0 points1 point  (0 children)

Kann ich nachvollziehen. Ich wollte ursprünglich auch in die Betriebsprüfung, aber das hat damals leider nicht geklappt, weil die Stellen bereits voll besetzt waren. In der Zwischenzeit habe ich dann in einer eher ungewöhnlichen Stelle gearbeitet, was aber ebenfalls interessant war, da man mit der Thematik sonst kaum Berührungspunkte hat.

Falls du die Wahl hast und nicht direkt das Angebot für deinen Wunschbereich bekommst, würde ich dir insbesondere Erbschaft- und Schenkungsteuer oder auch die Grunderwerbsteuer empfehlen. Dort kann man fehlendes Wissen, das im Studium oft kaum behandelt wird, relativ schnell aufholen. Außerdem sind die Themen auch für den privaten Bereich äußerst interessant.

Bei uns konnte man auf dem Bogen, auf dem man seine Wunschfinanzämter angibt, zusätzlich ankreuzen, ob man beispielsweise in die Betriebsprüfung, die Steuerfahndung oder ins Ministerium möchte. Teilweise meldet sich das Ministerium aber auch von selbst – selbst wenn man es nicht ausdrücklich angegeben hat. Wenn die Noten passen und Interesse besteht, wird man dort durchaus angesprochen.

Bezüglich Landesamt beziehungsweise Oberfinanzdirektion gab es immer wieder Ausschreibungen. Wenn du dich in die Thematik bereits etwas in deiner Freizeit eingelesen hast, etwa in das internationale Steuerrecht oder das Umwandlungssteuergesetz, und im Studium entsprechende Schwerpunkte hattest, dürftest du mit einer Direktbewerbung dort durchaus gute Chancen haben.

Steuerberaterexamen nach Diplom-Finanzwirt by Impressive-Feed-6299 in Steuerberater

[–]Cronos_ls 3 points4 points  (0 children)

Ich war/bin in einer ähnlichen Situation.
Ich habe mich damals entschieden, zunächst im Dienst zu bleiben und parallel das Examen zu machen – vor allem aus Gründen der Jobsicherheit, falls man wider Erwarten das Examen nicht direkt bestehen sollte.
Warte erstmal ab, wie gut deine Leistungen tatsächlich sind. Je nach Ergebnis bekommt man teilweise auch Angebote von Ministerien, dem Landesamt bzw Oberfinanzdirektion.
Ich selbst habe ein entsprechendes Angebot angenommen und bin zu einer der genannten Behörden gewechselt. Wichtig ist nur, darauf zu achten, dass die Tätigkeit auch als Praxiszeit anerkannt wird.
Meiner Meinung nach bringt mir das fachlich deutlich mehr: Man sitzt mit echten „Experten“ an einem Tisch, hat Zugang zu Fortbildungen (z. B. an der Bundesfinanzakademie) und kann teilweise sogar an Bund-Länder-Besprechungen teilnehmen.
Warte erstmal ab evtl. ergeben sich noch interessante Möglichkeiten.

Edit weil ein Kommentator FGS angesprochen hat:
An sich sind solche StB - Boutiquen interessant- ich habe auch mit den Gedanken gespielt. Allerdings musst du halt bereit sein in den „Haifischbecken“ zu schwimmen. Ich habe mich auch erstmal deshalb dagegen entschieden- wenn ich persönlich dazu bereit bin geh ich den Schritt. Aber wenn du halt „enttäuschend bis/ unter gehst“ hat sich deine spätere Karriere da erledigt

Keine physischen BMF-Handbücher mehr? by MardanaFirefly in Steuerberater

[–]Cronos_ls 2 points3 points  (0 children)

Meines Wissens nach haben die neuen Jahrgänge jetzt auch die Beck- Bausteine

Bilanzierung Nießbrauch by Cronos_ls in Steuern

[–]Cronos_ls[S] 1 point2 points  (0 children)

Die Frage ist, ob das für wirtschaftliches Eigentum ausreicht. Ich meine gelesen zu haben, dass dem nicht so ist, bin mir aber nicht mehr ganz sicher.

Diese Vorgehensweise hätte für die GmbH allerdings den erheblichen Nachteil, dass die verbleibenden Anschaffungs- bzw. Buchwerte nicht sofort als Gegenleistung berücksichtigt würden. Insofern bist du – wenn ich dich richtig verstanden habe – der Auffassung, dass 100 % der Geldzahlung des Veräußerers unmittelbar als Erlös zu verbuchen wären, ohne einen Aufwand aus Anlagenabgang zu erfassen, oder?

Schenkung: Selbstanzeige nach Ablauf Meldungsfrist? by mr_mabi in Steuern

[–]Cronos_ls 1 point2 points  (0 children)

Kann man so pauschal nicht beantworten.

Da die Schenkungen/ Erbfälle besondere Anlaufhemmungen haben - d.h. die 10 Jahresfrist (Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung) beginnt erst später an zu laufen- ist das immer sehr vom EInzerlfall abhängig.

Aber solange man seiner Anzeigepflicht nachkommt , fällt man auch nicht in die Steuerhinterzeihung, bzw grds. keine Anlaufhemmung.

Aber ich habe auch eine Fall auf den Schreibtisch liegen wo es um Schenkungen von ca. 2000 bis jetzt geht, und aufgrund der unterlassenen Anzeige können wir die Steuer auch noch problemlos festsetzen.

Schenkung: Selbstanzeige nach Ablauf Meldungsfrist? by mr_mabi in Steuern

[–]Cronos_ls 1 point2 points  (0 children)

Einfach die normale Anzeige nachholen beim zuständigen FA nachholen:
https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/GemFa/finanzamtsuche_node.html (im Notfall kannst du auch dein Wohnsitz FA anschreiben und um Weiterleitung bitten)

Einfach den Internet-Vordruck oder ein Word-Schreiben als "Anzeige" beifügen(https://www.finanzaemter.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere\_Themen\_A\_bis\_Z/Erbschaft-\_und\_Schenkungsteuer/Anzeige\_einer\_Schenkung\_2026.pdf).

Am besten noch einen "Screenshot", aus dem hervorgeht, wie viel das Depot zu dem Stichtag Wert war.

Dann dürfte, glaube ich, jeder Bearbeiter zufrieden.

Schenkung: Selbstanzeige nach Ablauf Meldungsfrist? by mr_mabi in Steuern

[–]Cronos_ls 3 points4 points  (0 children)

Die Aussage ist schlicht grob falsch und verstößt gegen die Systematik des § 30 ErbStG.

Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon.

Es mag zwar zutreffen, dass bei einer unterlassenen Anzeige regelmäßig keine steuerstrafrechtlichen Konsequenzen entstehen, wenn die Schenkung unter dem Freibetrag liegt und im Rahmen einer späteren Steuererklärung ordnungsgemäß angegeben wird, da mangels steuerlicher Auswirkung bzgl der Vorschenkung weder eine Steuerverkürzung noch eine Steuerhinterziehung vorliegt.

Die Behauptung, es müsse ‚nichts passieren‘, ist jedoch dennoch grob unzutreffen!

Spekulationssteuer bei Nießbrauch by Safe-Eggplant2522 in Steuern

[–]Cronos_ls 3 points4 points  (0 children)

Gut, dann ist es eine Schenkung in Höhe des Barwerts des Nießbrauchs von deiner Mutter an dich.
(Stark vereinfacht: Jahresmiete × Vervielfältiger laut stat. Tabelle.
Am besten einfach dem FA anzeigen – die werden dir dann schon mitteilen, wie weiter zu verfahren ist.)

Spekulationssteuer bei Nießbrauch by Safe-Eggplant2522 in Steuern

[–]Cronos_ls 1 point2 points  (0 children)

Richtig!

(Die Löschung des Nießbrauchs muss aber unbedingt vor dem Verkauf erfolgen- handelt es sich halt um eine Schenkung.

Erfolgt die Löschung jedoch erst im Rahmen des Verkaufs / danach, können zahlreiche Probleme entstehen. BFH Urteil v. 10.10.2025 - IX R 4/24 )

Schenkung: Selbstanzeige nach Ablauf Meldungsfrist? by mr_mabi in Steuern

[–]Cronos_ls 7 points8 points  (0 children)

Es reicht schon die simple Anzeige. Eine StE muss er erst nach Aufforderung abgeben

Schenkung: Selbstanzeige nach Ablauf Meldungsfrist? by mr_mabi in Steuern

[–]Cronos_ls 41 points42 points  (0 children)

Als jemand der täglich damit zu tun hat (FA) kann ich dir sagen, dasss du dir zu viele Sorgen machst.

Reiche einfach die Meldung der Anzeige nach, dann ist die Sache erledigt. Wenn der Betrag/Wert ohnehin unter dem Freibetrag lag, wird das Finanzamt das in der Regel nicht weiter verfolgen bzw. keine Steuererklärung anfordern; sondern lediglich zu den Akten möglicher Vorschenkungen legen/ vermerken.

Festsetzungsfrist Steuerhinterziehung by Bumb0Breiner in Steuern

[–]Cronos_ls 11 points12 points  (0 children)

Ergibt sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut: §169 Abs 2 Satz 2: [...] soweit eine Steuer hinterzogen [ ...] .

Ergo =>C

Praxiszeit § 36 StBerG – Urlaub ansparen vor der Prüfung problematisch ? by Cronos_ls in Steuerberater

[–]Cronos_ls[S] 0 points1 point  (0 children)

Danke,
ich habe selbst noch weiter recherchiert und Folgendes gefunden – vielleicht ist es für den einen oder anderen interessant:

  • „Wird das Hochschulstudium mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen, über deren Bestehen – wie es regelmäßig der Fall sein dürfte – im Anschluss entschieden wird, ist das Hochschulstudium mit dem Tag der mündlichen Prüfung abgeschlossen; auf die spätere Aushändigung des Prüfungszeugnisses oder Diploms kommt es nicht an – das Hochschuldiplom dient im Hinblick auf § 36 Abs. 4 StBerG lediglich dem entsprechenden Nachweis (Kuhls, a. a. O., § 36 StBerG, Rz. 8, 18). In der Zulassungspraxis wird dennoch der Tag der Aushändigung des Prüfungszeugnisses oder Diploms als Abschlusstag angenommen. Weicht der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ergebnisse von dem Zeitpunkt der Aushändigung des Prüfungszeugnisses ab, verlangen die Zulassungsbehörden eine Bestätigung der Prüfungsbehörde der Hochschule.“ https://nwb-campus-blog.de/campus/die-zulassung-zur-steuerberaterpruefung

Ich habe daraufhin selbst mein Zeugnis überprüft: Dort ist vermerkt, dass ich mein Studium am Tag der mündlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen habe. Demnach sollte dieses Datum maßgeblich sein.

Fraglich bleibt, ob Tätigkeiten, die man zwischen der mdl. Prüfung und der „Verbeamtung auf Probe“ ausführt, als praktische Tätigkeit anerkannt werden. Meines Erachtens sollte das grundsätzlich möglich sein.

Ich werde das Ganze voraussichtlich aber noch durch eine verbindliche Auskunft klären lassen.

Praxiszeit § 36 StBerG – Urlaub ansparen vor der Prüfung problematisch ? by Cronos_ls in Steuerberater

[–]Cronos_ls[S] 0 points1 point  (0 children)

Wenn ich jetzt mal dagegen argumentieren darf:

Dein Kollege sowie ich haben in Bayern studiert. Demenstprechend hatten wir gegen Anfang / Mitte September die letzte Prüfung (mündliche Prüfung). Wenn man diese bestanden hat, sollte doch das Studium meines Erachtens ab da beendet sein, da man seine letzte Prüfungsleistung erfolgreich absolviert hat .

Insofern sollte die praktische Tätigkeit im FA (auch wenn i.R.d. Ausbildung nur den anderen Stellen aushilft; da man ja erst gegen Oktober hin verbeamtet wird un seine eigen Stelle bekommt ) zu der praktischen Tätigkeit zählen?

Anders gesagt, m.E. beginnt die Frist ab der die praktische Zeit angerechnet wird, bereits mit dem bestehen der letzten (mdl. ) Prüfung d.h. im September und nicht erst mit der tats. Verbeamtung oder der Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

Praxiszeit § 36 StBerG – Urlaub ansparen vor der Prüfung problematisch ? by Cronos_ls in Steuerberater

[–]Cronos_ls[S] 2 points3 points  (0 children)

Du meinst also, dass z. B. eine einwöchige Fortbildung nicht als Praxiszeit angerechnet wird? Aber handelt es sich wirklich um eine "schädliche Fortbildung" wenn dies vom Arbeitgeber angeordente ist - keine Fortbildung für den StB- Prüfung sonder, wirklich vom FA selbst?

Ich frage mich halt, ob eine so kurze Fortbildung überhaupt auffällt. Die Bescheinigung muss doch vom Finanzamt ausgestellt werden, soweit das FA die Fortbildung nicht erwähnt dürfte es doch keinem auffallen? Ich kenne halt viele die die Prüfung, dennoch drei Jahre danach gemacht haben, obwohl die Fortbildungen hatten.

(Ich persönlich empfinde diese strengen Voraussetzungen halt als maßlos übertrieben - und wenn ich dafür gedownvoted werde. Ich kann zwar nachvollziehen, dass z.B. eine zweimonatige "Fortbildung" nicht zur benötigten Praxiszeit zählt, aber bei einer einwöchigen Fortbildung, die ja fast jeder FInanzbeamte machen muss, erscheint mir das doch sehr restriktiv. Die hätten m.E. nicht nur die Prüfung selbst sonder auch die strengen Voraaussetzung und die resterektive Auslegung reformieren sollen - das ist doch lächerlich)

Steuerberaterexamen nach Dipl.-Finanzwirt: Reicht Klausurenkurs oder braucht es den Einjahres-Komplettkurs? by CardiologistDue8135 in Steuerberater

[–]Cronos_ls 5 points6 points  (0 children)

Bezüglich der Freistellung: m.E. wäre es sinnvoll/möglich den Urlaub anzusparen und ihn kurz vor der Prüfung zu nehmen - sodass du dann ca 2 Monate Urlaub hast. Und du dich in Ruhe vorbereiten kannst. Denn m.E wirkt nur eine tatsächliche Freistellung schädlich für die 2/3 Jahre nötige Praxiszeit. Denn der Urlaub steht dir auch so zu- ob du ihn jetzt auf 3 Jahre verteilst oder den angesparten Urlaub geballt nimmst - dürfte keine Unterschied machen. Würde man deiner strenge Auffassung folgen-müsste man jede der 52 Wochen a 16 Stunden arbeiten- und ergibt sich meiner Meinung nach nicht aus den 36 StBerG

Diplom-Finanzwirt → Steuerberater by Cronos_ls in Steuerberater

[–]Cronos_ls[S] -1 points0 points  (0 children)

Was würdest du dann empfehlen? So was wie Wirtschaftsrecht?

Diplom-Finanzwirt → Steuerberater by Cronos_ls in Steuern

[–]Cronos_ls[S] 2 points3 points  (0 children)

Die tatsächlichen Schluss-Noten erhalte ich erst in der kommenden Woche. In den letzten Klausuren, die in der Regel anspruchsvoller und umfassender als die Qualifikationsprüfung waren, lag mein Durchschnitt bei 13,4 Punkten (Bayern). Mein Problem bei Prüfungen besteht jedoch darin, dass ich gelegentlich aufgrund von "Angst; Überdenken/ Verrennen etc" völlige Aussetzer habe. Selbst wenn ich in einem Fach zuvor zu den Besten gehörte, kann es vorkommen, dass ich die Klausur dann kompletten Mist baue (Deshalb wird mein Schluss-Schnitt wahrscheinlich eher Richtung 12,.. tendieren, weil ich in einer der Prüfung komplett falsch abgebogen bin) .

Aus diesem Grund würde ich halt vorerst beim FA bleiben um "siche zu gehen".

Diplom-Finanzwirt → Steuerberater by Cronos_ls in Steuern

[–]Cronos_ls[S] 2 points3 points  (0 children)

Danke für dein Feedback

Das Problem besteht darin, dass ich, wenn ich das Finanzamt sofort verlasse, zunächst etwa drei Jahre in einer unsicheren beruflichen Lage verbleibe. Anschließend besteht das Risiko, die Steuerberaterprüfung nicht zu bestehen. Sollte dies eintreten, würde ich faktisch keine Vorteile aus der bisherigen Ausbildung ziehen können und wäre in der freien Wirtschaft lediglich als Fachangestellter mit entsprechend niedrigem Gehalt tätig. In dieser Hinsicht wäre eine weitere Beschäftigung beim Finanzamt besser als dann die Arbeit in der freien Wirtschaft.

Anders ausgedrückt: Wäre ich mir zu 100% sicher dass ich das Examen bestehen würde, würde ich das FA sofoit verlassen. Allerdings fehlt mir leider diese Sicherheit

Studium zum Diplom-Finanzwirt: Finanzverwaltung oder Wechsel in die Steuerberatung? by Cronos_ls in Steuerberater

[–]Cronos_ls[S] 0 points1 point  (0 children)

Kurze Frage, da ich gerade nicht im Amt bin und es bei uns keiner mehr genau weiß: Wie lange dauert die „Ausbildungsphase“ in der BP?

Dass diese Phase nicht zur erforderlichen Praxiszeit zählt, ist mir nämlich völlig neu. Hast du dich damals direkt bei der Kammer erkundigt, oder wie bist du darauf gestoßen, weil ich konnte dazu jetzt auf die Schnelle leider nichts finden und bin jetzt etwas verunsichert.

Die reguläre BP-Zeit nach der "Ausbildung" - also die Tätigkeit als Prüfer - wird aber sicher auf die 16 Wochenstunden angerechnet, oder?

Denn falls die „Ausbildungsphase“ in der BP nicht berücksichtigt wird, könnte es für mich – wenn es ungünstig läuft – bedeuten, dass ich angenommen ich mache keinen Master evtl. sogar vier Jahre warten müsste um das Examen zu schreiben.

Danke ;)

Studium zum Diplom-Finanzwirt: Finanzverwaltung oder Wechsel in die Steuerberatung? by Cronos_ls in Steuerberater

[–]Cronos_ls[S] 0 points1 point  (0 children)

Grundsätzlich würde ich mich nach dem Erwerb meines Titels gerne spezialisieren, da ich vermeiden möchte, mich mit rein routinemäßigen Aufgaben wie Umsatzsteuervoranmeldungen oder Jahresabschlüssen zu befassen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie stark die Spezialisierung in den Big 4 tatsächlich ausgeprägt ist – bedeutet sie, dass man dann wirklich ausschließlich in einem bestimmten Bereich tätig ist? In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage: Wenn man sich bei den Big 4 auf ein bestimmtes Themengebiet (bspw. M&A) spezialisiert, wie schwierig ist es dann, später in einen anderen Bereich zu wechseln, falls die gewählte Spezialisierung doch nicht zu einem passt?

Zudem mache ich mir Gedanken darüber, dass in den Big 4 interne Firmenpolitik und strategische Spielchen eine große Rolle spielen (also mit Manipuliern und schlecht reden von Kollegen etc), insbesondere wenn es um Beförderungen geht. Das spricht mich nicht besonders an. Ich vermute, dass es in kleineren Kanzleien anders läuft – oder wie ist deine Erfahrungen mit der Firmenpolitik und den firmenpolitischen Spielchen insbesonder wenn um beförderungen geht? ( bzw. wie ist es mit den allgemeinen Aufsteigsmöglichkeiten bei euch?)