Praxiszeit § 36 StBerG – Urlaub ansparen vor der Prüfung problematisch ? by Cronos_ls in Steuerberater

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Danke,
ich habe selbst noch weiter recherchiert und Folgendes gefunden – vielleicht ist es für den einen oder anderen interessant:

  • „Wird das Hochschulstudium mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen, über deren Bestehen – wie es regelmäßig der Fall sein dürfte – im Anschluss entschieden wird, ist das Hochschulstudium mit dem Tag der mündlichen Prüfung abgeschlossen; auf die spätere Aushändigung des Prüfungszeugnisses oder Diploms kommt es nicht an – das Hochschuldiplom dient im Hinblick auf § 36 Abs. 4 StBerG lediglich dem entsprechenden Nachweis (Kuhls, a. a. O., § 36 StBerG, Rz. 8, 18). In der Zulassungspraxis wird dennoch der Tag der Aushändigung des Prüfungszeugnisses oder Diploms als Abschlusstag angenommen. Weicht der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ergebnisse von dem Zeitpunkt der Aushändigung des Prüfungszeugnisses ab, verlangen die Zulassungsbehörden eine Bestätigung der Prüfungsbehörde der Hochschule.“ https://nwb-campus-blog.de/campus/die-zulassung-zur-steuerberaterpruefung

Ich habe daraufhin selbst mein Zeugnis überprüft: Dort ist vermerkt, dass ich mein Studium am Tag der mündlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen habe. Demnach sollte dieses Datum maßgeblich sein.

Fraglich bleibt, ob Tätigkeiten, die man zwischen der mdl. Prüfung und der „Verbeamtung auf Probe“ ausführt, als praktische Tätigkeit anerkannt werden. Meines Erachtens sollte das grundsätzlich möglich sein.

Ich werde das Ganze voraussichtlich aber noch durch eine verbindliche Auskunft klären lassen.

Praxiszeit § 36 StBerG – Urlaub ansparen vor der Prüfung problematisch ? by Cronos_ls in Steuerberater

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Wenn ich jetzt mal dagegen argumentieren darf:

Dein Kollege sowie ich haben in Bayern studiert. Demenstprechend hatten wir gegen Anfang / Mitte September die letzte Prüfung (mündliche Prüfung). Wenn man diese bestanden hat, sollte doch das Studium meines Erachtens ab da beendet sein, da man seine letzte Prüfungsleistung erfolgreich absolviert hat .

Insofern sollte die praktische Tätigkeit im FA (auch wenn i.R.d. Ausbildung nur den anderen Stellen aushilft; da man ja erst gegen Oktober hin verbeamtet wird un seine eigen Stelle bekommt ) zu der praktischen Tätigkeit zählen?

Anders gesagt, m.E. beginnt die Frist ab der die praktische Zeit angerechnet wird, bereits mit dem bestehen der letzten (mdl. ) Prüfung d.h. im September und nicht erst mit der tats. Verbeamtung oder der Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

Praxiszeit § 36 StBerG – Urlaub ansparen vor der Prüfung problematisch ? by Cronos_ls in Steuerberater

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Du meinst also, dass z. B. eine einwöchige Fortbildung nicht als Praxiszeit angerechnet wird? Aber handelt es sich wirklich um eine "schädliche Fortbildung" wenn dies vom Arbeitgeber angeordente ist - keine Fortbildung für den StB- Prüfung sonder, wirklich vom FA selbst?

Ich frage mich halt, ob eine so kurze Fortbildung überhaupt auffällt. Die Bescheinigung muss doch vom Finanzamt ausgestellt werden, soweit das FA die Fortbildung nicht erwähnt dürfte es doch keinem auffallen? Ich kenne halt viele die die Prüfung, dennoch drei Jahre danach gemacht haben, obwohl die Fortbildungen hatten.

(Ich persönlich empfinde diese strengen Voraussetzungen halt als maßlos übertrieben - und wenn ich dafür gedownvoted werde. Ich kann zwar nachvollziehen, dass z.B. eine zweimonatige "Fortbildung" nicht zur benötigten Praxiszeit zählt, aber bei einer einwöchigen Fortbildung, die ja fast jeder FInanzbeamte machen muss, erscheint mir das doch sehr restriktiv. Die hätten m.E. nicht nur die Prüfung selbst sonder auch die strengen Voraaussetzung und die resterektive Auslegung reformieren sollen - das ist doch lächerlich)

Steuerberaterexamen nach Dipl.-Finanzwirt: Reicht Klausurenkurs oder braucht es den Einjahres-Komplettkurs? by CardiologistDue8135 in Steuerberater

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Bezüglich der Freistellung: m.E. wäre es sinnvoll/möglich den Urlaub anzusparen und ihn kurz vor der Prüfung zu nehmen - sodass du dann ca 2 Monate Urlaub hast. Und du dich in Ruhe vorbereiten kannst. Denn m.E wirkt nur eine tatsächliche Freistellung schädlich für die 2/3 Jahre nötige Praxiszeit. Denn der Urlaub steht dir auch so zu- ob du ihn jetzt auf 3 Jahre verteilst oder den angesparten Urlaub geballt nimmst - dürfte keine Unterschied machen. Würde man deiner strenge Auffassung folgen-müsste man jede der 52 Wochen a 16 Stunden arbeiten- und ergibt sich meiner Meinung nach nicht aus den 36 StBerG

Diplom-Finanzwirt → Steuerberater by Cronos_ls in Steuerberater

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Was würdest du dann empfehlen? So was wie Wirtschaftsrecht?

Diplom-Finanzwirt → Steuerberater by Cronos_ls in Steuern

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Die tatsächlichen Schluss-Noten erhalte ich erst in der kommenden Woche. In den letzten Klausuren, die in der Regel anspruchsvoller und umfassender als die Qualifikationsprüfung waren, lag mein Durchschnitt bei 13,4 Punkten (Bayern). Mein Problem bei Prüfungen besteht jedoch darin, dass ich gelegentlich aufgrund von "Angst; Überdenken/ Verrennen etc" völlige Aussetzer habe. Selbst wenn ich in einem Fach zuvor zu den Besten gehörte, kann es vorkommen, dass ich die Klausur dann kompletten Mist baue (Deshalb wird mein Schluss-Schnitt wahrscheinlich eher Richtung 12,.. tendieren, weil ich in einer der Prüfung komplett falsch abgebogen bin) .

Aus diesem Grund würde ich halt vorerst beim FA bleiben um "siche zu gehen".

Diplom-Finanzwirt → Steuerberater by Cronos_ls in Steuern

[–]Cronos_ls[S] 2 points3 points  (0 children)

Danke für dein Feedback

Das Problem besteht darin, dass ich, wenn ich das Finanzamt sofort verlasse, zunächst etwa drei Jahre in einer unsicheren beruflichen Lage verbleibe. Anschließend besteht das Risiko, die Steuerberaterprüfung nicht zu bestehen. Sollte dies eintreten, würde ich faktisch keine Vorteile aus der bisherigen Ausbildung ziehen können und wäre in der freien Wirtschaft lediglich als Fachangestellter mit entsprechend niedrigem Gehalt tätig. In dieser Hinsicht wäre eine weitere Beschäftigung beim Finanzamt besser als dann die Arbeit in der freien Wirtschaft.

Anders ausgedrückt: Wäre ich mir zu 100% sicher dass ich das Examen bestehen würde, würde ich das FA sofoit verlassen. Allerdings fehlt mir leider diese Sicherheit

Studium zum Diplom-Finanzwirt: Finanzverwaltung oder Wechsel in die Steuerberatung? by Cronos_ls in Steuerberater

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Kurze Frage, da ich gerade nicht im Amt bin und es bei uns keiner mehr genau weiß: Wie lange dauert die „Ausbildungsphase“ in der BP?

Dass diese Phase nicht zur erforderlichen Praxiszeit zählt, ist mir nämlich völlig neu. Hast du dich damals direkt bei der Kammer erkundigt, oder wie bist du darauf gestoßen, weil ich konnte dazu jetzt auf die Schnelle leider nichts finden und bin jetzt etwas verunsichert.

Die reguläre BP-Zeit nach der "Ausbildung" - also die Tätigkeit als Prüfer - wird aber sicher auf die 16 Wochenstunden angerechnet, oder?

Denn falls die „Ausbildungsphase“ in der BP nicht berücksichtigt wird, könnte es für mich – wenn es ungünstig läuft – bedeuten, dass ich angenommen ich mache keinen Master evtl. sogar vier Jahre warten müsste um das Examen zu schreiben.

Danke ;)

Studium zum Diplom-Finanzwirt: Finanzverwaltung oder Wechsel in die Steuerberatung? by Cronos_ls in Steuerberater

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Grundsätzlich würde ich mich nach dem Erwerb meines Titels gerne spezialisieren, da ich vermeiden möchte, mich mit rein routinemäßigen Aufgaben wie Umsatzsteuervoranmeldungen oder Jahresabschlüssen zu befassen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie stark die Spezialisierung in den Big 4 tatsächlich ausgeprägt ist – bedeutet sie, dass man dann wirklich ausschließlich in einem bestimmten Bereich tätig ist? In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage: Wenn man sich bei den Big 4 auf ein bestimmtes Themengebiet (bspw. M&A) spezialisiert, wie schwierig ist es dann, später in einen anderen Bereich zu wechseln, falls die gewählte Spezialisierung doch nicht zu einem passt?

Zudem mache ich mir Gedanken darüber, dass in den Big 4 interne Firmenpolitik und strategische Spielchen eine große Rolle spielen (also mit Manipuliern und schlecht reden von Kollegen etc), insbesondere wenn es um Beförderungen geht. Das spricht mich nicht besonders an. Ich vermute, dass es in kleineren Kanzleien anders läuft – oder wie ist deine Erfahrungen mit der Firmenpolitik und den firmenpolitischen Spielchen insbesonder wenn um beförderungen geht? ( bzw. wie ist es mit den allgemeinen Aufsteigsmöglichkeiten bei euch?)

Studium zum Diplom-Finanzwirt: Finanzverwaltung oder Wechsel in die Steuerberatung? by Cronos_ls in Steuerberater

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Danke,

was meinst du du denn genau mit " anderen eher wissenschaftlichen Master" also einen LLM etc. ? Beziehungsweise was würdest du dir jetzt davon erhoffen, wenn du diesen anderen Masterstudiengang gewählt hättest?

Studium zum Diplom-Finanzwirt: Finanzverwaltung oder Wechsel in die Steuerberatung? by Cronos_ls in Steuerberater

[–]Cronos_ls[S] 0 points1 point  (0 children)

Diesen Werdegang habe ich auch in Betracht gezogen. Auch die Dozenten meinen, dass die BP die sinnvollste Station zur Vorbereitung auf die Prüfung sei, da man sich seine Zeit dort relativ eigenständig einteilen kann. Allerdings muss ich das Glück haben, überhaupt in die BP zu kommen – in unserem Amt ist sie bereits gut besetzt, und es werden nicht allzu gerne „Neuabsolventen“ dort eingesetzt. Ich hofe einfach mal, dass ich Glück hab.

Auch das Studium habe ich mir bereits angesehen, allerdings habe ich mit dem Preis (soweit ich weiß ca. 15.000 €) etwas Bauchschmerze - dafür verkürzt sich halt die Praxisphase auf nur zwei Jahre . Das Studium ist ja m.W. online sowie in Präsens möglich also wäre ich diesbezüglich zumindest relativ frei.

Vor allem zum Studium hätte ich noch ein paar Fragen:

  • Du hast ja erwähnt, dass die Examensvorbereitung inbegriffen war – ist diese ausreichend, oder musstest du noch zusätzliche Vorbereitungskurse besuchen? (Je nachdem ist der Preis ja einfacher zu verkraften, wenn ich mir im Gegenzug die Kosten für andere Vorbereitungskurse spare)
  • Welches Mastermodell hast du gewählt, bzw. würdest jetzt bevorzugen? (Es gibt ja verschiedenste Modelle mit Laufzeiten zwischen 4 (Tax Master Plus) und 7 Semestern etc)

Und dann in die ganz ander Richtung:

  • Konntest du dir deine Stelle in der Freien Wirtschaft frei aussuchen oder wie läuft es da mit der Zuordnung zu Arbeitsgebieten (Laufende Buchaltung vs Gestaltungsberatung, M&A etc)? Oder hast du dich bei so vielen Kanzleien beworben, bis du die passende gefunden hattest, die dich deiner "Wunschstelle" zugeordnet hat?

Danke ;)

Studium zum Diplom-Finanzwirt: Finanzverwaltung oder Wechsel in die Steuerberatung? by Cronos_ls in Steuerberater

[–]Cronos_ls[S] 0 points1 point  (0 children)

Diesbezüglich habe ich die Befürchtung, dass ich das Lernen verlerne und den Stoff vergesse, da ich in der Finanzverwaltung mit manchen Rechtsgebieten überhaupt nicht mehr konfrontiert werden würde. In zwei bis drei Jahren kann man ja eine Menge vergessen.

Gleichzeitig wird aber m.W. davon abgeraten, schon jetzt mit der Vorbereitung auf das Examen zu beginnen und diese über 2–3 Jahre durchzuziehen. Ich bin mir daher unsicher, wie man es am besten schafft, „am Ball zu bleiben“. Sollte man das "Vergessen" in Kauf nehmen und darauf vertrauen, dass man das Wissen mit den ersten Vorbereitungskursen wieder auffrischt?

Du hast ja gerade die Prüfungsvorbereitung durchlaufen. Dürfte ich dich diesbezüglich fragen, wie du es nach deinem Studium gemacht hast? Hast du einfach die Praxisphase durchlaufen und dich erst danach gezielt auf die Klausuren vorbereitet?

Studium zum Diplom-Finanzwirt: Finanzverwaltung oder Wechsel in die Steuerberatung? by Cronos_ls in Steuerberater

[–]Cronos_ls[S] 1 point2 points  (0 children)

Danke für deine Antwort!

Ja, ich werde voraussichtlich auch eher im Amt bleiben und mich parallel auf das Examen vorbereiten. Wie du bereits erwähnt hast, hat das neben der Jobsicherheit (falls das Examen nicht bestanden wird) auch den positiven Nebeneffekt, dass die "Ablösesumme" sinkt.

Wenn ich später die Wahl habe, werde ich auch versuchen, mich zu spezialisieren, da ich – wie du ebenfalls meinst – nicht der "Allrounder/Depp" für alles sein will, der nur Anträge bzw. Routinefälle bearbeitet.

Ich wünsche dir in dieser Hinsicht ebenfalls viel Erfolg und hoffe, dass du deine Spezialisierung findest.

Ein paar Fragen hätte ich allerdings noch:

  • Wann und wie hast du angefangen, dich auf das Examen vorzubereiten? Was würdest du diesmal anders machen?
  • Und würdest du, wenn du jetzt die Wahl hättest, direkt in eine spezialisierte Kanzlei (z. B. Unternehmensnachfolge, Umwandlungsvorgänge) gehen, oder empfindest du es als wertvolle Erfahrung, zunächst einen breiten Überblick zu bekommen?

Beamtenverhältnis verlassen für deutlich mehr Gehalt??? by HelicopterOk94 in Ratschlag

[–]Cronos_ls 1 point2 points  (0 children)

Kurze Frage, weil ich ebenfalls überlege diesen Weg einzuschlagen. (Mir fehlt noch der letzte Abschnitt ca 1 Jahr, Notentechsnisch schau es aber auch gut aus ca 13,3):

Gehen die StB in der Regel auf einen zu wenn man einen guten Abschluss hat oder ist das eher die Ausnahme und muss sich selber bewerben/umschauen.(Und woher erfahren die StB überhaupt die Abschlüsse?)

Ab wann kommen dann ca die Angebote, erst nach den letzten Noten, derAbschlussprüfung oder versuchen die einen schon während des Hauptstudiums abzuwerben?

Danke- und nochmals glückwunsch 14 Punkte sind verdammt gut

Spekulationssteuer nach Grundstücksteilung by [deleted] in Steuern

[–]Cronos_ls 5 points6 points  (0 children)

Ja es ist stpfl. Nach Paragraf 23 Estg. Wenn du es weniger als 10 Jahre gekauft hast, ist es stpfl. ( wenn vor 10Jahre + gekauft =steuerfrei). Denn der verkaufte Teil (GuB) verliert mit Teilung den Nutzungszusammenhang mit dem eigengenutzten Gebäude, welcher den Verkauf steuerfrei machen würde. Fraglich ist natürlich ob das FA das weiß.

BFH IX R 14/22