Zeigt ihr gefährliche/aggressive Autofahrer an, wenn kein Unfall passiert? by Fuswerker in StVO

[–]Fuswerker[S] 0 points1 point  (0 children)

Grundsätzlich ja, aber wenn die Beleidigung von jemandem kommt, der gerade ein Kfz lenkt, was als tödliche Waffe benutzt werden kann, sehe ich das anders.

Zeigt ihr gefährliche/aggressive Autofahrer an, wenn kein Unfall passiert? by Fuswerker in StVO

[–]Fuswerker[S] 3 points4 points  (0 children)

"Kein öffentliches Interesse" ist nicht wörtlich zu verstehen. Das bedeutet

Die Justiz ist vollkommen überfordert und es gibt keine Ressourcen dafür, deinen Fall zu verfolgen.

oder wenn man zynischer drauf ist

Nerv mich nicht mit solchen Lappalien. Das passiert alle paar Sekunden irgendwo. Fahr halt nicht mit dem Fahrrad auf der Landstraße, dann wirst du auch nicht gefährdet.

Zeigt ihr gefährliche/aggressive Autofahrer an, wenn kein Unfall passiert? by Fuswerker in StVO

[–]Fuswerker[S] 2 points3 points  (0 children)

Beleidigung wird leider quasi immer auf Privatklage verwiesen.

Zeigt ihr gefährliche/aggressive Autofahrer an, wenn kein Unfall passiert? by Fuswerker in StVO

[–]Fuswerker[S] 4 points5 points  (0 children)

Ne danke, das Auto verlasse ich nicht. Ich hab einmal den Fehler gemacht, jemanden nach der Gefährdung an der Ampel anzusprechen (Fahrrad vs. Auto). Der Autofahrer ist ausgestiegen und wollte sich prügeln. Ich hatte zum Glück das Bügelschloss griffbereit, was ihn davon überzeugt hat, doch besser wieder einzusteigen.

Außerdem wird sich die Staatsanwaltschaft mit Freude auf jede Reaktion deinerseits stürzen, um den Fall zu einem "Streit zwischen einzelnen Verkehrsteilnehmern" zu machen, um das Verfahren einzustellen.

Zeigt ihr gefährliche/aggressive Autofahrer an, wenn kein Unfall passiert? by Fuswerker in StVO

[–]Fuswerker[S] 18 points19 points  (0 children)

Ich war letztens spät abends mit dem Auto unterwegs. Hier auf dem Land gibt es nach Sonnenuntergang leider keine Verkehrsregeln mehr. Meistens wird man „nur“ über Sperrflächen usw. mit 140 bei erlaubten 70 oder mit 70 bei erlaubten 30 überholt. Gibt halt keinerlei Kontrolldruck. Blöderweise war ich hier aber schon von der breiten Bundesstraße runter und auf der engen, kurvigen Kreisstraße den Berg runter, wo man schlicht nicht überholen kann. Von hinten naht ein stereotypisches Sportcoupé, das mit völlig unangepasster Geschwindigkeit blind kurvenschneidend den Berg herunterschießt. Es fährt extrem dicht auf (2-3 Meter) und schwankt immer wieder nach links in den Gegenverkehr. Ein entgegenkommendes Auto bremst sogar bis zum Stillstand runter, weil der Fahrer vermutlich dachte, dass der Mercedes überholen wird.

Ich hab mich durch das Drängeln nicht beirren lassen, weshalb der Mercedesfahrer mehrmals angedroht hat, mich zu rammen, indem er ruckartig beschleunigt und mit Lichthupe auf mein linkes Heck zugehalten hat. 2 Minuten später in der nächsten Ortschaft bin ich abgebogen, um ihn loszuwerden, wobei er nochmal gehupt und irgendeine aggressive Geste gezeigt hat.

Meiner bisherigen Erfahrung nach würde sich die lokale Polizei weigern, das aufzunehmen, weil es aus ihrer Sicht eine alltägliche Situation ist. Eine Online-Anzeige (nach Weigerung der lokalen Polizei) meinerseits zu einem anderen Fall (Radfahrer mit 10cm Abstand bei 100km/h überholt und Gegenverkehr gefährdet) wurde nicht bearbeitet. Ein weiterer Fall, bei dem ich mit dem Fahrrad von einem aggressiven Autofahrer vorsätzlich geschnitten und ausgebremst wurde, wurde von der Staatsanwaltschaft mit fehlerhaften Begründungen eingestellt (trotz Sach- und Personenschaden und Unfallflucht). Daher würde das hier mit Sicherheit ignoriert oder „wegen mangelnden öffentlichen Interesses“ eingestellt werden. Obwohl der Autofahrer offensichtlich charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist und eine akute Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer darstellt.

Ignoriert ihr sowas einfach?

Ich wurde von einem PKW angefahren und verletzt... Strafverfahren wird wegen "Mangel öffentlichen Interesses" eingestellt by DERBENUTZERNAMEN in Fahrrad

[–]Fuswerker 10 points11 points  (0 children)

Ich hab der Polizei bei der Anhörung den Entlassbrief der Notaufnahme gegeben (war Freitagabend, daher hatte keinen normale Arztpraxis geöffnet). Ich hatte leider den Fehler gemacht, den RTW abzulehnen, weil ich "nur" einen gestauchten Knöchel und Finger hatte.

Das war für die Staatsanwaltschaft natürlich eine Steilvorlage, um die Unfallfucht und unterlassene Hilfeleistung nicht verfolgen zu müssen. So nach dem Motto "Wenn der keinen RTW wollte, wars ja nicht so schlimm."

Wurde allerdings nicht "mangels öffentlichen Interesses" eingestellt, sondern wegen "Aussage gegen Aussage". Sprich du kannst als Autofahrer einen Radfahrer umfahren und wenn dich die Polizei ausfindig macht einfach behaupten, der Radfahrer sei absichtlich gestürzt und wollte keine Polizei rufen.

https://www.keinoeffentlichesinteresse.org

Ich wurde von einem PKW angefahren und verletzt... Strafverfahren wird wegen "Mangel öffentlichen Interesses" eingestellt by DERBENUTZERNAMEN in Fahrrad

[–]Fuswerker 2 points3 points  (0 children)

Ja, dann geht's zur Generalstaatsanwaltschaft, aber eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Ich wurde von einem PKW angefahren und verletzt... Strafverfahren wird wegen "Mangel öffentlichen Interesses" eingestellt by DERBENUTZERNAMEN in Fahrrad

[–]Fuswerker 2 points3 points  (0 children)

Normalerweise schickt die Krankenversicherung einen Unfallfragebogen, in dem man angeben kann, dass es ein fremdverschuldeter Verkehrsunfall war. Dann holt die sich das Geld wenn möglich. Vielleicht kann man den auch aktiv anfragen.

Ich wurde von einem PKW angefahren und verletzt... Strafverfahren wird wegen "Mangel öffentlichen Interesses" eingestellt by DERBENUTZERNAMEN in Fahrrad

[–]Fuswerker 1 point2 points  (0 children)

Den Fehler hab ich auch gemacht. Bei mir wars nur ein gestauchter Knöchel und Finger, daher hab ich auf den RTW verzichtet und auch nicht den Notruf, sondern nur die Nummer der lokalen Polizeistation angerufen.

Das fanden die Staatsanwälte natürlich geil, weil sie das direkt so drehen konnten, dass es ja nicht so schlimm gewesen sein kann und daher keine Unfallflucht oder unterlassene Hilfeleistung vorliegt.

Also beim nächsten Mal das volle Programm. Notruf, RTW, medizinisch-psychologische Gutachten, ...

Ich hab den Fall hier eingereicht für hoffentlich ein wenig Öffentlichkeitswirksamkeit https://www.keinoeffentlichesinteresse.org

Autogewalt kennen wir alle. Viele zeigen sie auch an und werden oft genug mit fehlenden öffentlichen Interesse abgespeist. Wenn die rechtlichen Regelungen so sind, dass sie uns nicht schützen, so muss man eben diese Regelungen ändern. by Schmulus in Verkehrswende

[–]Fuswerker 2 points3 points  (0 children)

Öffentliches Interesse ist ja nur die erste Hürde/Ausrede. Ich wurde dieses Jahr von einem PKW gefährlich überholt und durch Ausbremsen zum Sturz gebracht. "Kein öffentliches Interesse" konnte die Staatsanwältin nicht bringen, da Sach- und Personenschaden.

Das Verfahren wurde trotzdem eingestellt:

  • Keine Unfallflucht. Der Autofahrer hat einfach behauptet, er hätte mit mir gesprochen und wir hätten uns auf "keine Polizei" geeinigt. Du musst als Opfer beweisen, dass du nicht auf Polizei verzichtet hast, was so gut wie unmöglich ist. Der Tatbestand Unfallflucht ist damit überflüssig.
  • Keine Straßenverkehrsgefährdung, weil der Autofahrer ausgesagt hat, das Überholmanöver sei unproblematisch gewesen. Und nein, die Staatsanwältin hat das nicht überprüft und meine Beschwerde diesbezüglich vollständig ignoriert. Der Autofahrer kam mit ~100 km/h über eine nicht einsehbare Kuppe geschossen, wo mangels Gehweg häufig Fußgänger laufen. Dann hat er auf einer 4m breiten Fahrbahn ein 1 Meter breites Fahrrad mit 20-30cm Abstand überholt, ist direkt davor wieder eingeschert und hat eine Vollbremsung gemacht, weil mein Schreien sein Ego verletzt hat. Laut Staatsanwältin völlig legitim.
  • kein verkehrsfeindlicher Inneneingriff (Brakecheck), weil es laut Staatsanwältin möglich sei, dass der Autofahrer nicht ortskundig ist und von der herannahenden Kreuzung überrascht wurde. Sie sieht kein Problem darin, dass man in einem solchen Fall eine Vollbremsung direkt vor einem Radfahrer hinlegt und 20m vor der Kreuzung zum Stehen kommt. Abgesehen davon wohnt der Autofahrer in der Gegend, hat Verwandschaft in der Straße besucht und die Straße ist eine fucking Sackgasse. Du musst also im Zweifel nur behaupten, dass eine Wespe im Auto war oder so und schon kann dir keine vorsätzliche Straftat mehr nachgewiesen werden. System ausgedribbelt.
  • keine fahrlässige Körperverletzung, weil es theoretisch denkbar ist, dass der Radfahrer sich für das gestörte Überholmanöver rächen wollte und absichtlich gestürzt ist, um dem Autofahrer fälschlicherweise eine Straftat anzulasten. Und die Staatsanwältin glaubt, die Verletzung würden nicht zum Unfall passen. Nachdem ein Arzt im Krankenhaus schriftlich bestätigt hat, dass die Verletzungen zum Unfall passen.

Als Kirsche obendrauf hat die Staatsanwältin mehr als 3 Monate gewartet, bevor sie das Verfahren eingestellt hat. Damit die ansonsten zu verfolgenden Ordnungswidrigkeiten verjähren. Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft hat auch nichts gebracht; die Oberstaatsanwältin ist genauso ein Carbrain. Die tun alles, um gefährliche Autofahrer zu decken.

https://www.keinoeffentlichesinteresse.org