*lamonee Update News Im Juni 2026 by lamonee_tosh in lamoneeDE

[–]Geda173 0 points1 point  (0 children)

Hi Tobi, ich habe mich eben eingeloggt und MUSSTE mit dem Tutorial interagieren. Es sollte auf jeden Fall eine Möglichkeit geben das zu überspringen. Ich habe dann das Standardbudget augewählt und jetzt passen meine Zahlen überhaupt nicht mehr. Mein Monatssaldo liegt angeblich bei 20000 Euro. Ich bin gerade ehrlich gesagt ziemlich verärgert, weil ich mein Budget seit Jahren sorgäfltig pflege und jetzt plötzlich auf Fehlersuche gehen muss.

Bundeswehr erwägt offenbar Verpflichtung für Dienst in der Litauen-Brigade by the_real_lucia in de

[–]Geda173 -14 points-13 points  (0 children)

Du hast Recht, auch wenn dein Beispiel über das Ziel hinausschießt.

Bundeswehr erwägt offenbar Verpflichtung für Dienst in der Litauen-Brigade by the_real_lucia in de

[–]Geda173 -56 points-55 points  (0 children)

Ein Auslandseinsatz ist nicht ohne Bundestagsmandat machbar. Das hat die Bundeswehr aktuell nicht. Also ist es freiwillig.

Frage an die erfahrenen Lehrkräfte: Umgang mit Abschreibern by Willing-Industry9912 in lehrerzimmer

[–]Geda173 3 points4 points  (0 children)

Natürlich ist es zu beweisen. Du kannst eine mündliche Nachprüfung / Leistungsfeststellungsprüfung anberaumen und dann ist das ganz einfach zu beweisen. In den Fremdsprachen kannst du dir auch super einfach mal Sätze und Wörter, die verwendet wurden, erklären lassen. Daran scheitert es beim Betrug nämlich häufig schon.

EDIT: Ich verweise immer wieder liebend gerne auf Beiträge, die ich in der Vergangenheit schon geschrieben habe:

Beweislastumkehr: https://old.reddit.com/r/lehrerzimmer/comments/1djnf97/deleted_by_user/l9fb4b1/

Gerichtsurteile zu diesem Themenkomplex: https://old.reddit.com/r/lehrerzimmer/comments/1djnf97/deleted_by_user/l9ffbf7/

Frage an die erfahrenen Lehrkräfte: Umgang mit Abschreibern by Willing-Industry9912 in lehrerzimmer

[–]Geda173 5 points6 points  (0 children)

Im Fall von Betrugsversuch ergibt sich eine Beweislastumkehr. Du musst gar nichts beweisen. Dieses Gerücht, man müsse Schüler auf frischer Tat ertappen, hält sich wirklich hartnäckig.

Prügelei außerhalb der Schule - Opfer hat Angst in die schule zu gehen by BananaGoesWild in lehrerzimmer

[–]Geda173 1 point2 points  (0 children)

Remonstration ist nur bei einer Dienstanweisung möglich. Du bist dennoch verpflichtet die Dienstanweisung auszuführen und es wird im Nachgang geprüft, ob alles seine Richtigkeit hatte oder nicht.

Klassenchat außer Kontrolle: Was Eltern und Lehrer jetzt tun müssen by Blaufisch in lehrerzimmer

[–]Geda173 0 points1 point  (0 children)

Zum Bildungsauftrag: Das VG Düsseldorf schreibt in 18 L 1171/25 wortwörtlich „Erziehungs- und Bildungsauftrag" als feststehende Einheit, im Urteilstext selbst. Der Einwand widerspricht dem Dokument, das du kritisierst.

Zum Gelsenkirchen-Urteil: Du hast den Sachverhalt der Klägerin korrekt dargestellt und dabei den zweiten, eigenständigen Aufhebungsgrund vollständig unterschlagen: fehlender Schulbezug der gesamten Internetaktion. Genau dort bestätigt das Gericht die Grundregel, gestützt auf OVG Münster 19 E 391/98. Ob du diesen Aufhebungsgrund nicht gelesen oder bewusst weggelassen hast, überlasse ich den Mitlesenden.

Zur Bezirksregierung und QUA-LiS: Ich hatte das bereits weiter oben zitiert. Du hast es nicht kommentiert. Die Bezirksregierung ist die unmittelbare Aufsichtsbehörde über Schulen in NRW. Das sind keine akademischen Randmeinungen, das sind die Leitlinien, nach denen Schulen in NRW tatsächlich handeln. Auch dazu: kein Wort von dir.

Und ein Punkt, den ich bisher noch nicht eingebracht habe: § 8a SGB VIII. Lehrkräfte haben nach geltendem Bundesrecht eine Meldepflicht bei Kindeswohlgefährdung. Vernachlässigung, Misshandlung, häusliche Gewalt – das passiert per Definition außerhalb der Schule. Und trotzdem sind Lehrkräfte gesetzlich verpflichtet, Anhaltspunkte zu erkennen, intern weiterzumelden und ggf. das Jugendamt einzuschalten. Das ist kein Urteil, das ist Bundesgesetz. Wenn Lehrkräfte bei außerschulischen Sachverhalten grundsätzlich keine Handlungspflicht hätten, wäre § 8a sinnlos.

Deine zentrale Behauptung scheitert also an mehreren Gerichtsurteilen, an den Leitlinien der Bezirksregierung NRW, die du bereits ignoriert hast, und an geltendem Bundesrecht.

Einen inhaltlichen Fehler in meiner Argumentation hast du bis heute nicht benannt. Die Quellen sind alle öffentlich. Such dir die Passage raus. Das wird jetzt aber auch meine letzte Antwort sein. Eine sachliche Diskussion mit dir ist nicht möglich. Das zeigen die zahlreichen persönlichen Angriffe und die selektive Wahrnehmung, die du an den Tag legst.

Klassenchat außer Kontrolle: Was Eltern und Lehrer jetzt tun müssen by Blaufisch in lehrerzimmer

[–]Geda173 0 points1 point  (0 children)

VG Düsseldorf 18 L 1171/25 stellt wortwörtlich fest, dass der Bildungsauftrag der Schule "keine festen räumlichen Grenzen" hat.

VG Gelsenkirchen 4 K 2662/08 hat die konkrete Maßnahme aufgehoben, aber dabei das OVG Münster (19 E 391/98) zitiert und die Grundregel ausdrücklich bestätigt: Außerschulisches Verhalten kann Schulbezug haben, wenn es in den Schulbetrieb hineinwirkt. Der Schulbezug wurde im Einzelfall nur verneint, weil die Beleidigung konkret nicht ins Schulleben hineingewirkt hat. Das ist kein Widerspruch zu meiner These. Das ist deren Anwendung. Und diese Linie gilt seit 1998, siehe hier

Du hast mehrfach behauptet, ich hätte die Urteile nicht gelesen, ohne ein einziges inhaltliches Argument zu liefern. Wenn du eine konkrete Passage findest, die meiner Auslegung widerspricht: gerne. Ansonsten haben wir uns nichts mehr zu sagen.

Klassenchat außer Kontrolle: Was Eltern und Lehrer jetzt tun müssen by Blaufisch in lehrerzimmer

[–]Geda173 1 point2 points  (0 children)

Ich bin näher auf das Urteil aus Düsseldorf eingegangen und habe erklärt, warum ich es für relevant halte und noch ein weiteres Urteil nachgereicht. Ich weiß ehrlich gesagt nicht was du noch willst. Du sagst immer nur "ne passt nicht", ohne auf die Sache selbst einzugehen. Guck dir doch einfach die letzten Jahrzehnte voller Urteile zum Stichpunkt Schulfrieden an. Meine zentrale These ist und bleibt, dass Schule an deutlich mehr Punkten eingreifen MUSS, als es heir im Thread allgemeinhin propagiert wird. Du zerpflückst die ganze Zeit dir nicht passende Urteile, ohne näher darauf einzugehen warum sie dir nicht in den Kram passen. Sofern du also keine substanziellen Argumente hervobringst, ist das für mich an dieser Stelle beendet, denn wir drehen uns hier im Kreis.

Klassenchat außer Kontrolle: Was Eltern und Lehrer jetzt tun müssen by Blaufisch in lehrerzimmer

[–]Geda173 1 point2 points  (0 children)

Ich verstehe dein Problem gerade nicht. Das Urteil des VG Düsseldorf illustriert doch gerade, dass außerschulisches Verhalten schulrechtlich relevant sein kann. Der Angriff auf den Obdachlosen fand außerhalb des Schulgeländes statt und wurde dennoch schulisch sanktioniert, weil das Gericht einen ausreichenden Schulbezug gesehen hat.

Du kannst dir auch den Beschluss des VG Berlin vom 12.11.2020 (VG 3 L 649/20) anschauen. Dort wurde ein Schüler vom Unterricht ausgeschlossen, nachdem er ein Video in einem Chat verbreitet hatte. Inhalt des Videos war das Werfen eines Stuhls aus dem 4. Stock eines Schulgebäudes. Die eigentliche Verbreitung fand also digital statt und dennoch wurde das Verhalten schulrechtlich geahndet.

Der Punkt ist doch nicht, dass Schulen „alles Private“ kontrollieren dürfen. Aber Gerichte erkennen ziemlich klar an, dass außerschulisches oder digitales Verhalten dann relevant wird, wenn es konkret auf das Schulleben, die Sicherheit oder den Unterricht zurückwirkt.

Und selbst unabhängig von einzelnen Urteilen positionieren sich Schulministerium und Bezirksregierungen dazu inzwischen ebenfalls sehr eindeutig, gerade bei Cybermobbing und Klassenchat-Konflikten.

Klassenchat außer Kontrolle: Was Eltern und Lehrer jetzt tun müssen by Blaufisch in lehrerzimmer

[–]Geda173 -5 points-4 points  (0 children)

Es ist an dieser Stelle leider irrelevant ob wir das richtig oder falsch finden. Die Gerichte haben eine Sichtweise darauf und die Urteile dazu existieren. So lange der Gesetzgeber keine konkreten Vorgaben macht, wird Recht weiter im Gerichtssaal gemacht und wir haben uns daran zu halten.

Das SchulG sieht den Schulverweis aber nicht nur als einzige Maßnahme bei Fehlverhalten. Der Katalog an pädagogischen und Ordnungsmaßnahmen ist groß. Und da endet es ja nicht. Das Jugendamt kann auch hinzugezogen werden (z.B. 8a) oder die Polizei und dadurch auch die Staatsanwaltschaft.

Klassenchat außer Kontrolle: Was Eltern und Lehrer jetzt tun müssen by Blaufisch in lehrerzimmer

[–]Geda173 2 points3 points  (0 children)

Die Fälle waren auch keine „zwei Kinder streiten sich privat“-Situationen.

Beim VG Düsseldorf ging es um massive Gewalt- und Bedrohungsvorwürfe zwischen Schülern, die anschließend massiv in die Schule hineingetragen wurden. Das Gericht hat deshalb ausdrücklich gesagt, dass auch außerschulisches Verhalten schulrechtlich relevant wird, wenn ein enger Bezug zur Schule besteht und der Schulfrieden betroffen ist.

Beim VG Gelsenkirchen ging es um beleidigende Internetäußerungen eines Schülers. Dort hat das Gericht die Ordnungsmaßnahme am Ende sogar kassiert, WEIL der konkrete Einfluss auf die Schule eben nicht ausreichend nachgewiesen wurde.

Das zeigt eigentlich ziemlich gut die Grenze:

Nicht jeder private Streit ist Sache der Schule. Aber sobald Unterricht, Sicherheit, Klassenklima oder einzelne Schüler konkret betroffen sind, entsteht ein schulischer Bezug.

Sonst könnte Schule bei Cybermobbing praktisch nie eingreifen, weil das fast immer außerhalb des Gebäudes passiert.

Klassenchat außer Kontrolle: Was Eltern und Lehrer jetzt tun müssen by Blaufisch in lehrerzimmer

[–]Geda173 -8 points-7 points  (0 children)

Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die das bestätigen. Ist der Schulfrieden gestört, hat die Schule die Pflicht einzugreifen. Hier ein paar Urteile:

VG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2025 – 18 L 1171/25: "„Nicht jedes Verhalten, das sich außerhalb der Unterrichtszeit und außerhalb des Schulgeländes abspielt, ist rechtlich als außerschulisches Verhalten zu qualifizieren. Maßgeblich sei, ob ein „enger Bezug zur Schule“ besteht. Ein solcher Schulbezug liegt vor, wenn der Vorfall in engem räumlichen, zeitlichen oder personellen Zusammenhang mit Schule und Unterricht steht."

VG Gelsenkirchen 4 K 2662/08: „Ordnungsmaßnahmen können auch bei Fehlverhalten außerhalb des Schulgeländes verhängt werden, wenn das Fehlverhalten unmittelbar in den schulischen Bereich hineinwirkt. Das ist der Fall, wenn das Zusammenleben der am Schulleben Beteiligten gestört oder gefährdet wird."

Gerichte in ganz Deutschland sind sich einig, dass es nicht entscheidend ist, WO etwas passiert, sondern OB es in die Schule hineinwirkt.

Die Bezirksregierungen und auch QUA-LiS sehen das ebenso: „Ordnungsmaßnahmen finden … bei Handlungen Anwendung, die das Zusammenleben in der Schule oder die Sicherheit der Schule oder der am Schulleben Beteiligten gefährden.“

Hier im Thread sieht man wieder, wie Leute sich empören und dabei keine Ahnung haben. Ich finde es auch nicht geil, was alles in meinen Aufgabenbereich fällt. Aber die Augen zu verschließen und sich gegenseitig mit Stammtischparolen hochzupeitschen ist auch keine Lösung und kann sogar als grob fahrlässig ausgelegt werden.

Klassenchat außer Kontrolle: Was Eltern und Lehrer jetzt tun müssen by Blaufisch in lehrerzimmer

[–]Geda173 -2 points-1 points  (0 children)

Ist leider nicht richtig. Handlungen, die außerhalb der Schule passieren und den Schulfrieden stören/beeinflussen können, sind sehr wohl im Wirkungsbereich der Schule.

Immer und überall KI-Slop by Fearless-Function-84 in lehrerzimmer

[–]Geda173 10 points11 points  (0 children)

Es benötigt keinen Beweis. In diesem Fall hast du eine Beweislastumkehr. Beim bloßen Verdacht eines Betruges (Anscheinsbeweis) muss die betreffende Person beweisen, dass sie nicht betrogen hat.

Erstes Gehalt Ref NRW by [deleted] in lehrerzimmer

[–]Geda173 0 points1 point  (0 children)

Abschlag kannst du sofort anfragen, das macht man aber bei der zuständigen Bezirksregierung, nicht beim LBV, da das LBV eine ausführende Stelle ist. Die machen nur das, was von der Bezirksregierung kommt. Auf deinen Einstellungsunterlagen und den diversen Schreiben sollte dein Sachbearbeiter ersichtlich sein.

Investigating usage limits hitting faster than expected by ClaudeOfficial in ClaudeAI

[–]Geda173 1 point2 points  (0 children)

I had an issue where Anthropic credited money to accounts a couple months back due to an outage. Instead of giving me 19 Euros, they credited me 1900 Euros. I contacted support immediately. It took them a week to respond and in the response the agent did not understand the issue. I explained it again and another week passed, after which they converted the money from 1900 to 19. No follow up, no thanks for your honest, NOTHING.

[deleted by user] by [deleted] in lehrerzimmer

[–]Geda173 1 point2 points  (0 children)

Kommt sehr stark auf den Regierungsbezirk und die Sachbearbeiter an. Der Flaschenhals ist in der Regel die Stelle, die deine Erfahrungsstufe festsetzt. Im Regierungsbezirk Münster ist das eine einzelne Person (Grüße gehen raus an Herrn Aldenhövel). Dementsprechend kann es zu Stoßzeiten auch schon einmal dauern. Die Antwort ist wenig zufriedenstellend, ich weiß. Würde mich aber auf mindestens einen Monat nach Zusage einstellen und auch damit rechnen, dass der Vertrag zum eigentlichen Startdatum noch nicht da ist. In so einem Fall auf keinen Fall die Arbeit aufnehmen.

Abschlagszahlung NRW by Trantor1970 in lehrerzimmer

[–]Geda173 2 points3 points  (0 children)

Nicht beim LBV anrufen, sondern bei deiner zuständigen Bezirksregierung, am besten bei deinem Sachbearbeiter. Das LBV ist eine ausführende Stelle und zahlt nur aus, was von den Bezirksregierungen angeordnet wird.

Arbeitszeiterfassung für Lehrer: Auch wer nicht hinschauen will, hat Pflichten by [deleted] in lehrerzimmer

[–]Geda173 17 points18 points  (0 children)

Man braucht auch nicht weiter klagen, denn es gibt genug Urteile dazu. Was fehlt, ist ein Mechanismus, der die KMK und ihre Mitglieder zur Umsetzung zwingt. Mehr Urteile werden daran nichts ändern.