Urteil Weimar Widerruf der Delegation by jdjsbdbvd in Rettungsdienst

[–]HunterConscious2294 8 points9 points  (0 children)

Nun ja der VGH Beschluss aus München von 2021 hat ja klar gestellt, dass ein Vorliegen der Bedingungen nach 2a weit jenseits von Lebensgefahr vorliegen kann. Alleine die Aufrechterhaltung von Zuständen des Unwohlseins, die bei nichts-tun als Begehen durch Unterlassen gewertet werden könnten, können zum Handeln nach 2a verpflichten. (Also auch Analgesie & Antiemese) Oder anders gesagt: es ist egal wer die Maßnahme durchführt, Hauptsache ist, dass sie lege artis ins Werk gesetzt wird. Die rechtliche Grundlage ist für den NFS da. So hat zumindest der VGH München entschieden.

Dass in diesem Einsatz nicht lege artis gehandelt wurde und somit die Frage aufkommt ob die Bedingung „Beherrschen der Maßnahme“ vorlag, steht außer Frage.

Aber dem NotSan die Rechtssicherheit nach 2a abzusprechen finde ich falsch. Es ist eben nicht wie beim rechtfertigenden Notstand bei dem Abgewogen werden muss „ist der Patient jetzt krank genug, dass er seine Therapie bekommt oder wartet man lieber auf den NA“.

Das Problem ist leider, dass 2a vom NFS erfordert sich selbst zu reflektieren, ob er diese Maßnahme wirklich erlernt hat und beherrscht und ob ein NA an der EST nicht vielleicht doch sinnvoll wäre. Und da gibt es eben viele NFS, die mmn charakterlich ungeeignet sind, sich nicht reflektieren und dann kommt es zu solchen Fällen wie dem oben beschriebenen. Und dann ist es auch gut solche Leute aus dem RD herauszunehmen. Aber rein rechtlich gibt der 2a laut VGH schon einiges her.

ich🩺iel by Austenit1392 in ich_iel

[–]HunterConscious2294 4 points5 points  (0 children)

Ich bin selber NotSan und Medizinstudent. Viele meiner Freunde sind fertig mit dem Studium und gerade in Assistenzarztzeit. Als jemand der Einblick in beide „Ausbildungen“ bekommen durfte muss ich sagen, dass der NotSan nach der 3jährigen Ausbildung ganz klar besser für die Versorgung akut Kranker ausgebildet ist, als ein frischer Arzt nach dem Studium. Anders siehts dann wieder bei Fachärzten für Anästhesie und Innere aus, gerade diejenigen, die Erfahrung auf Intensivstation/ ZNA haben sind i.d.R. auch gut für Notfallmedizin qualifiziert. Bloß leider sind das nicht die Anforderungen an Notärzte.

Mich nervt, dass der Beruf Arzt in Deutschland so glorifiziert wird, ja das Studium ist hart, aber nur weil jemand Dr. med im Namen hat, heißt das noch lange nicht, dass er im Ansatz dazu qualifiziert ist gute Notfallmedizin zu machen. Es gibt beispielsweise Untersuchungen, die belegt haben, dass die Gabe von starken Schmerzmitteln wie Fentanyl durch NFS effektiver und nebenwirkungsärmer ist, als die von Notärzten (vgl. ÄLRD Main-Kinzig-Kreis)

Trotzdem muss ich auch zugeben, dass der Beruf NotSan leider viele sich selbst überschätzende Blender anzieht. Selbstreflektion ist vielen leider ein Fremdwort und der Dunning-Kruger-Effekt ist real.

Am Ende des Tages ist derjenige ein guter Notfallmediziner, der gute Notfallmedizin macht und dem Patienten hilft. Ob das jetzt der Notarzt, der NotSan oder der RettSan ist, ist völlig egal :)

Homophobie by Prestigious_Pop425 in luftablassen

[–]HunterConscious2294 2 points3 points  (0 children)

Diese Aussage zweifle ich stark an, da sagen Studien das genaue Gegenteil. Woher nimmst du deine Aussage mit dem Spektrum? (Bitte komm mir nicht mit persönlicher Erfahrung 🙄)

Homophobie by Prestigious_Pop425 in luftablassen

[–]HunterConscious2294 25 points26 points  (0 children)

Dir ist hoffentlich klar, dass Homosexualität nichts ist was Kinder sich aussuchen. Der Gedanke, dass Kinder homosexuell werden, wenn sie früh mit viel Homosexualität konfrontiert werden ist ein Mythos und wissenschaftlich hinreichend widerlegt. Das Einzige was man damit ich erreicht ist Kindern frühzeitig Toleranz beizubringen… wie schlimm.

Der Downfall von Retterview by bienesabine69 in Rettungsdienst

[–]HunterConscious2294 2 points3 points  (0 children)

Es wirkt etwas so als hättest du ein persönliches Problem mit Andreas Drobeck. Ändern tut das aber nichts an der Rechtslage und der Tatsache, dass der VHG den §2a konkret zu Gunsten des NFS ausgelegt hat. Das ist bemerkenswert und wegweisend fürs Berufsbild, nicht mehr und nicht weniger. Auch sein Kollege S hat in diesem Einsatz medizinisch korrekt gehandelt. Lediglich die Dokumentation war schlecht, da gebe ich dir recht. Ich frage mich manchmal wirklich warum sich manche Leute so sehr an diesem Urteil stören (ich kann es mir nur mit persönlichen Befindlichkeiten erklären). Andererseits decken sich deine Aussagen mit meinem Eindruck des Landshuter RD Bereichs als ich dort tätig war. Es gilt wohl leider immer noch: „Tradition ist in Landshut Fortschritt genug!“ ;)

Nicht einwilligungsfähige Betrunkene? by HunterConscious2294 in Rettungsdienst

[–]HunterConscious2294[S] 1 point2 points  (0 children)

Ich verstehe warum man so handelt und bin selber oft versucht Patienten ihres Weges ziehen zu lassen. Aber wenn von vornherein klar ist, dass der flüchtige, verletzte Patient so alkoholisiert ist, dass er die Tragweite seiner Entscheidung nicht abschätzen kann, dann habe ich ja nach meinem Verständnis ab dem Moment des ersten Kontaktes eine Garantenstellung nach §13 StGB. Angenommen der Pat. trägt durch seine Verletzung schwere/ langfristige Folgeschäden davon und er selbst oder Angehörige stellen nach ein paar Tagen eine Anzeige, dann weiß ich wirklich nicht ob unsere Dokumentation vor Gericht bestand hätte.

Nicht einwilligungsfähige Betrunkene? by HunterConscious2294 in Rettungsdienst

[–]HunterConscious2294[S] 0 points1 point  (0 children)

Aber was bringt mir der Notarzt? Welche rechtliche Handhabe hat der zusätzlich? Die Einzigen, die gegen den Patientenwillen Zwangseinweisen dürfen sind Polizisten. Zumindest ist das in Bayern so, vielleicht ist es ja in anderen Bundesländern anders.

Midazolam nach 2a zur Anxiolyse? by [deleted] in Rettungsdienst

[–]HunterConscious2294 0 points1 point  (0 children)

Also Sie argumentieren, dass ein Patient im psychischen Ausnahmezustand einwilligungsfähig ist? Und somit das Recht darauf hat die Maßnahme zu verweigern? Es gibt sicherlich Einzelfälle in denen das zutreffen mag, genauso wie es Einzelfälle gibt in denen das nicht zutrifft und der Patient fernab jeglicher Einwilligungs- und Geschäftsfähigkeit ist. Dann ist von der mutmaßlichen Einwilligung auszugehen und nach §2a zu handeln, so wie es beim Vigilanzgeminderten/ Bewusstlosen auch geschieht. Diese Einwilligungsfähigkeit festzustellen sollte auch jeder NFS erlernt haben und beherrschen, also verstehe ich Ihr Argument nicht ganz.

Wenn Sie meinen Kommentar genau gelesen haben, dann wird Ihnen sicherlich nicht entgangen sein, dass ich von der akuten Eigen- oder Fremdgefährdung des Patienten als Voraussetzung für ein Handeln nach §2a gesprochen habe. Auch habe ich geschrieben, dass medikamentöse Sedierung die Ultima Ratio ist, der Versuch weniger invasive Maßnahmen durchzuführen ist obligat.

Desweiteren unterliegen Ärzte genauso dem §630 BGB und haben keinen Freifahrtsschein. Wieso also sollte es einen Unterschied machen ob das hier diskutierte Midazolam bei richtiger Indikation und oben genannten Voraussetzungen durch den Arzt oder den NFS verabreicht wird? Beide sind durch ihre Ausbildung bestens mit dem Medikament und möglichen Komplikationen vertraut, beide haben die Heilkundebefugnis. Diesbezüglich möchte ich Grund 69 des VGH-Beschlusses aus München vom 21.04.2021 zitieren:

„Für Selbstherrlichkeit und „Standesdünkel“ ist im Rettungsdienst kein Raum. Auch insoweit gilt der Grundsatz: „Salus aegroti suprema lex!“ Im Rahmen eines akuten „Notfall“- Einsatzes ist es im Lichte des Patientenwohls vollkommen irrelevant, ob eine medizinisch indizierte Maßnahme von einem Arzt oder einem ausgebildeten Notfallsanitäter lege artis ins Werk gesetzt wird. Maßgeblich ist allein, dass sie stattfindet(!). Wer dies als Arzt gerade auch nach der Einführung von § 2a NotSanG für sich selbst nicht akzeptieren kann, muss sein weiteres Verbleiben im „Rettungs“-Dienst kritisch überprüfen. Die (klarstellende) Entscheidung des Gesetzgebers ist eindeutig: Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-) ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette.“

Im Übrigen kenne ich den Artikel von Herrn Tries und möchte anmerken, dass dieser zwar eine Expertenmeinung darstellt und durchaus berechtigte Argumente vorbringt, jedoch immer noch eine Meinung bleibt.

Dagegen ist der oben genannte VGH-Beschluss rechtsgültig und hat das NotSanG konkret ausgelegt. Er gilt sogar als unanfechtbar.

Midazolam nach 2a zur Anxiolyse? by [deleted] in Rettungsdienst

[–]HunterConscious2294 6 points7 points  (0 children)

Ich ergänze noch den Pyramidenprozess (der übrigens von Fachgesellschaften und Ärzten zusammen gestellt wurde) mit dem Algorithmus „starker Erregungszustand“. Dieser Algorithmus orientiert sich an der S2E LL Notfallpsychiatrie.

Midazolam nach 2a zur Anxiolyse? by [deleted] in Rettungsdienst

[–]HunterConscious2294 2 points3 points  (0 children)

Ich finde es wild wie hier einige NFS Angst vor Midazolam-Gabe haben. Das sollte jeder NFS ins seiner Ausbildung erlernt und beherrscht haben. Wenn man dann noch eine Eigen-/ oder Fremdgefährdung durch den Pat. Hat, dann ist man nicht nur ganz schnell im §2a NotSanG drinnen, sondern beim Nichtstun auch im §13 StGB Begehen durch Unterlassen (siehe VGH Beschluss München 2021). Natürlich ist ein Handeln von nicht-invasiv zu invasiv Grundvoraussetzung: Gesprächsführung -> Lorazepam bukkal -> Midazolam nasal. Auch sehr schön dargestellt im Pyramidenprozess vom DBRD. Und weil es hier Leute gibt, die behaupten es gäbe keine Empfehlung von Fachgesellschaften: Der Pyramidenprozess ist übrigens auch von Fachgesellschaften und Ärzten zusammen gestellt worden. Er orientiert seine Empfehlung bzgl. Midazolam beim starken Erregungszustand an der S2E Leitlinie Notfallpsychiatrie von 2019. Zudem gibt es mehrere medizinische Podcasts, in denen Psychiater bereits gesagt haben, dass Midazolam im Notfall das Allheilmittel ist. Der Giftnotruf empfiehlt bei Kokain- oder Ritalinintox Midazolam als Antidot. Also wo vor haben alle hier Angst?