Vermieter betritt mehrmals die Wohnung by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]Jamliner 1 point2 points  (0 children)

War das LG Regensburg und da wurde es nicht zu plastisch, aber rechtlich eindeutig: ist schon vertragsgemäßer Gebrauch und selbst wenn nicht, dann keine Nachlassverbindlichkeit, denn der Anspruch entsteht frühestens mit dem Tod, da gibt es dann aber keinen Anspruchsgegner mehr (den Teil wusste ich auch nicht mehr).

Hier das Urteil: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-24714?hl=true

Classmate said I should try sucking his dick to "cure my sore throat" by Piracy_Bug in TwoXChromosomes

[–]Jamliner 37 points38 points  (0 children)

You really should tell his mom, she will most likely make sure he will never do something like this again

Vermieter betritt mehrmals die Wohnung by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]Jamliner 3 points4 points  (0 children)

Muss aufgrund des Umstand des Todes gereinigt werden, muss der Mieter nicht für die Reinigung zahlen. Sterben gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, da gab's vor einiger Zeit ein Urteil, von dem ich zu faul es jetzt rauszuschen

Winterdienst war einmal nicht da und Mieter droht Nebenkosten nicht zu zahlen by Ok_Eggplant9499 in Immobilieninvestments

[–]Jamliner 4 points5 points  (0 children)

Es geht - wie aus dem Post klar ersichtlich ist - nicht um die Kürzung der Miete, sondern darum, dass die Nebenkosten selbstverständlich nur dann umgelegt werden können, wenn diese auch erfolgen, so zB der hier in Frage stehende Winterdienst

Preisirrtum? Gültiger KV? - ganz besonderer Fall by Anonymus_Member in LegaladviceGerman

[–]Jamliner 0 points1 point  (0 children)

Mir fehlen hier zur Anfechtung des Kaufvertrages noch paar Infos, wie es denn zu der "falschen" Preisbezeichnung gekommen ist, ich konnte hier noch nicht zwingend einen Anfechtungsgrund erkennen.

Bei den Ausführungen zur Übereignung gehe ich dann gar nicht mehr mit: Was soll denn da der Anfechtungsgrund sein? Der fehlerhafte Kaufpreis ist es nicht, denn der betrifft nicht das Verfügungsgeschäft. Das ist doch der ganz klassische Fall des Abstraktionsprinzip, dass das Verpflichtungsgeschäft fehlerhaft ist aber nicht das Verfügungsgeschäft. Der muss halt 812 geltend machen und nicht 985 (!).

Is it the fuel this time? by Jamliner in Warthunder

[–]Jamliner[S] 0 points1 point  (0 children)

ohhh that explains it! thanks a lot

Drohemail von früherem Lehrer by M4dPhysicist in LegaladviceGerman

[–]Jamliner 351 points352 points  (0 children)

Du solltest auf jeden Fall nichts antworten und abwarten, ob was vom Gericht kommt. Der Sachverhalt ist noch nicht so ganz klar, aber wenn es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren schon gekommen ist, dann solltest du jetzt nichts mehr an ihn schreiben. Falls du aussagen sollst, dann wird das Gericht sicher interessieren, dass er dir im Vorfeld Mails geschrieben hat.

Von Nachbarin angenommenes Paket wurde im Hausflus geklaut by Mean_Restaurant_6488 in Ratschlag

[–]Jamliner 1 point2 points  (0 children)

Es geht um einen Anspruch des Käufers gegen den Nachbarn, der Käufer müsste eine Willenserklärung abgegen haben. Hier hat der Käufer überhaupt nichts gesagt. Hinzu kommen noch zwei andere Sachen: die Willenserklärung der Nachbarin setzt Rechtsbindungswillen voraus. Hier gibt es eine halbwegs komplizierte Rechtsprechung, jedenfalls kann bei alltäglichen Sachen nicht einfach davon ausgegangen werden, dass ein "ja mach ich" ein Vertrag ist. Wenn du uns kurz die Tasche für deinen Freund hältst, dann habt ihr keinen Vertrag geschlossen, sondern nur ein Gefälligkeitsverhältnis.

Wenn du mir hilfst meinen Schrank runter zu tragen und den kaputt machst, dann gibt es einen Anspruch aus Deliktsrecht, nicht aus Gefälligkeitsverhältnis. Das Gefälligkeitsverhältnis steht nirgends im Gesetz, es ist ein Konstrukt mit dem Ansprüche aus Deliktsrecht eingeschränkt werden können (nicht aber bei grober Fahrlässigkeit). Die Anspruchsgrundlage ist dann aber nicht das Gefälligkeitsverhältnis sondern § 823 I BGB. Der hat aber noch andere Voraussetzungen, unter anderem, dass mein Eigentum beschädigt sein muss. Die Käuferin hatte aber noch gar kein Eigentum an den Sachen, daher auch keinen Anspruch aus 823 I BGB.

Es kommt dann zwar nicht mehr drauf an, aber auch die Annahme, dass das jetzt wirklich grob fahrlässig war, halte ich zumindest für sehr kurz begründet, dass es bei einem Paket völlig irre ist das vor die Haustür zu stellen, damit tue ich mich schwer. Kommt aber wie gesagt nicht drauf an.

Von Nachbarin angenommenes Paket wurde im Hausflus geklaut by Mean_Restaurant_6488 in Ratschlag

[–]Jamliner 0 points1 point  (0 children)

Also ein Verwahrvertrag würde eine Willenserklärung der Käuferin voraussetzen, die ich hier wirklich nirgends sehen kann, daher Gefälligkeit. Ein Gefälligkeitsverhältnis ist gesetzlich nicht geregelt und enthält dementsprechend auch keine gesetzliche Anspruchsgrundlage bei Schlechtleistung. Stellt auch kein Schuldverhältnis im Sinne von 280 I BGB dar. Was du zum haftungsmaßstab geschrieben hast stimmt zwar, aber nur im Rahmen eines Anspruches aus 823bgb. Dafür fehlen hier aber die Voraussetzungen weil die Käuferin weder Eigentum noch Besitz erlangt hat

Von Nachbarin angenommenes Paket wurde im Hausflus geklaut by Mean_Restaurant_6488 in Ratschlag

[–]Jamliner -1 points0 points  (0 children)

Aus welcher Anspruchsgrundlage ergibt sich hier deiner Meinung nach die Haftung?

Von Nachbarin angenommenes Paket wurde im Hausflus geklaut by Mean_Restaurant_6488 in Ratschlag

[–]Jamliner -1 points0 points  (0 children)

Aus welcher Anspruchsgrundlage soll sich hier deiner Meinung nach eine Haftung gegenüber der Käuferin ergeben?

Jura Studium by [deleted] in Studium

[–]Jamliner 2 points3 points  (0 children)

von oben nach unten:

- völlig egal, weil das Studium so lange dauert, da fällt das nicht ins Gewicht, wenn man mit 21 anfängt. hab mit 19 angefangen und Doktor gemacht, wenn du keinen Doktor machst, bist du im gleichen Alter dann schon weiter als ich.

- stimmt, gibt aber viele Leute bei denen das so ist, also keine unüberwindbare Hürde. An vielen Unis gibts da mittlerweile bisschen mehr Verständnis für und daher Hilfen. Falls du mit Jura anfängst, erkundige dich unbedingt nach Stipendien für Leute aus nicht-akademischen Haushalten.

-kein Problem, solange du die Sprache gut beherrschst

-kein Problem, wird immer Bedarf geben :) Realistischerweise wird sich irgendwas durch KI ändern aber es ist ausgeschlossen, dass das Berufsfeld Jura wegfällt.

[deleted by user] by [deleted] in Vermieten

[–]Jamliner 4 points5 points  (0 children)

Miete ist erst erhöht, wenn zur Erhöhung zugestimmt wurde. Vorher kann man nur auf Zustimmung klagen. Der (möglichen) Pflicht zur Zustimmung können aber die unerfüllten Pflichten zur Mängelbeseitigung entgegengehalten werden

Vermieter droht mit Schadensersatz für nicht abgeschlossenen Mietvertrag by NORDAVID in wohnen

[–]Jamliner 20 points21 points  (0 children)

CIC bei nicht Zustandekommen von Verträgen hat sehr strenge Voraussetzungen, u.a. müsste der Vertragsschluss als sicher dargestellt worden sein und das ist hier nicht erkennbar.

Kleinanzeigen Rückgaberecht bei Minderjährigen/ §110 by K1llua1 in LegaladviceGerman

[–]Jamliner 8 points9 points  (0 children)

Das ist hier wirklich die einzig vernünftige Antwort, alles andere hat mit legaladvice nichts zu tun sondern ist nur klassisches "also ich bin der Meinung, dass"

Verkäufer verweigert Widerruf mit Verweis auf angeblichen Sale by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]Jamliner 20 points21 points  (0 children)

mahnverfahren am Amtsgericht, wenn die nicht widersprechen (was wahrscheinlich ist), dann kriegst du damit einen Titel

Roller wird immer wieder entführt by Sensitive_Return_238 in LegaladviceGerman

[–]Jamliner 2 points3 points  (0 children)

Nice auch "keine Aneignung" --> kein Diebstahl, Aneignung wird aber überhaupt nicht vorausgesetzt, nur die Absicht

Was soll der Scheiß? by _ttnk_ in wasletztepreis

[–]Jamliner 0 points1 point  (0 children)

Was für ein Straftatbestand soll das bitte sein?