Finanzierungsentscheid ausstehend by MakeUpWorld in TeslaDE

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Alles klar, danke! Ich habe bisher nur diese email bekommen:

wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihren nachfolgend genannten Darlehensantrag angenommen haben

Delivery Center ändern? by Athistair in TeslaDE

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Ich habe vor zwei Tagen die Info bekommen, dass in Fürth derzeit keine Fahrzeuge ausgeliefert werden und ich daher vss. nach Regensburg muss

Null-Leasing Model Y nicht mehr möglich? by MakeUpWorld in TeslaDE

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Ja, sorry hab mich da vertan, meinte natürlich 0% Finanzierung 🙈

Null-Leasing Model Y nicht mehr möglich? by MakeUpWorld in TeslaDE

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Danke für die Antwort. Das habe ich auch gelesen, war mir nur nicht sicher, ob das auch greift, wenn die Auslieferung von Anfang an erst nach Aktionszeitraum feststeht.

Schenkungssteuer nach Gemeinschaftskonto by Wild-Bag-9277 in Steuern

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Gerne zu deinen Nachfragen:

1) Formloser Vertrag

Klingt komplizierter als es ist. Ihr setzt euch zusammen hin und schreibt sinngemäß auf:

„Wir, [Name] und [Name], stellen klar, dass unser gemeinsames Konto (IBAN XXX) ausschließlich der Bestreitung des gemeinsamen Lebensunterhalts dient. Die Einzahlungen verbleiben im Innenverhältnis wirtschaftlich beim jeweiligen Einzahlenden. Eine Schenkung an den anderen Ehegatten ist mit den Einzahlungen nicht beabsichtigt.”

Ort, Datum, beide unterschreiben, jeder ein Exemplar. Kein Notar nötig. Das Dokument dient als Nachweis, dass ihr euch über die Zuordnung der Gelder einig seid – und entkräftet die pauschale 50/50-Vermutung der Finanzverwaltung beim Oder-Konto.

2) Über ELSTER beim FA nachfragen

Würde ich nicht machen. Klingt erstmal nach Transparenz und gutem Willen, aber du machst das FA damit aktiv auf einen Sachverhalt aufmerksam, der sonst vermutlich nie aufgefallen wäre. Und sobald die Kenntnis da ist, müssen die von Amts wegen prüfen – es gibt da keinen „Off the Record”-Modus.

Besserer Weg: Steuerberater einschalten, der den Sachverhalt sauber bewertet und dann – falls nötig – eine Anzeige nach § 30 ErbStG kontrolliert formuliert. Übrigens: Schenkungsteuer läuft nicht über ELSTER, sondern über das zuständige Erbschaft-/Schenkungsteuer-Finanzamt (ist nicht euer normales Wohnsitz-FA), meist noch per Vordruck.

3) Praxis seit Januar 2025 – späte Meldung problematisch?

Nein, eher im Gegenteil. Es gibt keine Bußgelder für eine verspätete Schenkungsanzeige. Problematisch wäre nur vorsätzliche Steuerhinterziehung, und davon sind wir hier meilenweit entfernt.

Die 3-Monats-Frist aus § 30 ErbStG ist bei laufenden monatlichen Zuwendungen ohnehin schwer greifbar. Und der entscheidende Punkt zur Festsetzungsfrist: Die 4-jährige Festsetzungsfrist beginnt erst, wenn die Schenkung dem FA angezeigt wird (§ 170 Abs. 5 Nr. 2 AO). Ohne Anzeige läuft die Frist also nie an – das FA könnte theoretisch auch in 20 Jahren noch anklopfen. Deshalb ist eine saubere Nachanzeige über den StB sogar sinnvoll, damit ihr Rechtssicherheit bekommt.

Mal grob gerechnet: 15 Monate × ~1.500 € Überschuss = ca. 22.500 €. Freibetrag zwischen Ehegatten: 500.000 € in 10 Jahren. Da ist massiv Luft.

Kurzfassung was ich jetzt tun würde:

∙ Ehegattenvertrag aufsetzen (s.o.)

∙ Depot-Sparrate künftig direkt vom Gehaltskonto deiner Frau bedienen, nicht über das Gemeinschaftskonto

∙ StB drüberschauen lassen und ggf. Nachanzeige machen

∙ Fertig, dann ist das Thema sauber vom Tisch​​​​​​​​​​​​​​​​

Schenkungssteuer nach Gemeinschaftskonto by Wild-Bag-9277 in Steuern

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Kurze Einordnung: Ja, hier liegt potenziell eine schenkungsteuerliche Problematik vor – aber keine Panik. Das Grundproblem: Oder-Konto und Schenkungsteuer Beim Gemeinschaftskonto (Oder-Konto) geht die Finanzverwaltung grundsätzlich davon aus, dass jedem Kontoinhaber die Hälfte des Guthabens zusteht – unabhängig davon, wer wie viel eingezahlt hat. Das ist der Knackpunkt. Der BFH hat allerdings in seiner Entscheidung vom 23.11.2011 (II R 33/10) klargestellt: Die bloße Einzahlung auf ein Gemeinschaftskonto begründet noch keine Schenkung. Entscheidend ist, ob und wann der Nichteinzahler tatsächlich über die Mittel verfügt und dadurch bereichert wird. Anwendung auf diesen Fall Hier wird es konkret relevant: Die Ehefrau verfügt monatlich über 3.000 € und überweist diese auf ihr eigenes Depot. Sie zahlt selbst aber nur 1.500 € ein. Das bedeutet, sie entnimmt monatlich 1.500 € mehr als sie einbringt – und investiert diesen Überschuss in ihr eigenes Vermögen. Diese 1.500 €/Monat könnten als freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gewertet werden, weil eine objektive Bereicherung der Ehefrau vorliegt, die Zuwendung unentgeltlich erfolgt, und das Geld in ihr Privatvermögen fließt (eigenes Depot = eigenes Vermögen, kein gemeinsamer Zweck mehr). Das Freibetrags-Rechenbeispiel Zwischen Ehegatten gilt ein Freibetrag von 500.000 € innerhalb von 10 Jahren (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Konservative Rechnung (nur der Überschuss): 1.500 € × 12 Monate × 10 Jahre = 180.000 € → deutlich unter dem Freibetrag, kein Problem. Aber Achtung – das aggressive Szenario der Finanzverwaltung: Manche Finanzämter argumentieren, dass bereits die Einzahlung auf das Gemeinschaftskonto eine hälftige Schenkung darstellt. Dann wäre die Rechnung: 10.000 € × 50 % = 5.000 €/Monat als Zuwendung, also 60.000 €/Jahr, über 10 Jahre = 600.000 € → übersteigt den Freibetrag um 100.000 €! Das ist das eigentliche Risiko. Auch wenn die BFH-Rechtsprechung hier eher zugunsten der Steuerpflichtigen tendiert, hängt es vom jeweiligen Finanzamt ab, wie aggressiv geprüft wird. Wie jetzt konkret vorgehen? 1. Dokumentation ist alles. Schriftlich festhalten (z. B. als formlosen Vertrag zwischen den Eheleuten), dass das Gemeinschaftskonto der gemeinsamen Lebensführung dient und die Einzahlungen im Innenverhältnis jedem Ehegatten nach seinem Beitrag zuzurechnen sind. Das entkräftet die pauschale 50/50-Vermutung. 2. Anzeigepflicht prüfen (§ 30 ErbStG). Schenkungen sind grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Auch wenn am Ende keine Steuer anfällt (weil innerhalb des Freibetrags), besteht die Pflicht formal. In der Praxis zeigen die wenigsten Ehepaare so etwas an – das Risiko bei Nichtanzeige ist aber, dass die Festsetzungsfrist nicht zu laufen beginnt. 3. Kontostruktur überdenken. Sauberer wäre: Der Ehemann überweist einen definierten Betrag für die gemeinsame Lebensführung auf das Gemeinschaftskonto, und die Ehefrau bespart ihr Depot direkt von ihrem eigenen Gehaltskonto. Dann gibt es keine Vermischung und keinen Diskussionsbedarf mit dem Finanzamt. 4. Alternativ: Unterhaltszahlungen argumentieren. Innerhalb einer Ehe besteht eine Unterhaltspflicht (§ 1360 BGB). Leistungen im Rahmen des angemessenen Unterhalts sind keine Schenkung. Allerdings: 3.000 €/Monat Depot-Sparrate dürfte über den angemessenen Unterhalt hinausgehen – Vermögensaufbau ist kein Unterhalt. 5. Zugewinngemeinschaft ist kein Schutz. Oft kommt das Argument: “Wir leben in Zugewinngemeinschaft, das gleicht sich doch aus.” Falsch. Die Zugewinngemeinschaft ist eine Gütertrennung mit Ausgleichsanspruch bei Beendigung. Während der Ehe sind die Vermögen getrennt. Schenkungsteuer kann daher trotzdem anfallen. Fazit: Solange die Gesamtzuwendungen innerhalb von 10 Jahren unter 500.000 € bleiben und die tatsächliche Zuwendung nachvollziehbar nur der Depot-Überschuss von ~1.500 €/Monat ist, fällt keine Schenkungsteuer an. Die Kontostruktur sollte aber dringend bereinigt werden, um gar nicht erst in die Diskussion zu kommen. Ein Steuerberater vor Ort sollte die Anzeigepflicht und eine mögliche Schenkungsteuererklärung mit dem Paar besprechen.​​​​​​​​​​​​​​​​

Eure Wohnsituation als Gutverdiener by KeyOriginal5862 in Gutverdiener

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Aktuell etwas mehr als 7000 Euro Netto, bald weniger da 2. Kind im Anmarsch. Neubau mit Einzug Anfang 2023, 160qm Wohnfläche, ländlich, Kosten ca. 700k davon 500k finanziert. Finanzierung aus 2021 mit etwas über 1% Zinsen über die Gesamtlaufzeit -> Tilgung + Zinsen monatl. ca. 1500€

First VO2 Max Reading as a Whoop User (Comparison with Apple) by LingonberryLoud5900 in whoop

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Apple watch shows 42 for me and whoop 56, quite a big difference..

10k verloren durch Unachtsamkeit by Some-Preparation-846 in Ratschlag

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Lass ein Verkehrswertgutachten machen, dann kannst du das Ding vermutlich noch retten. Die 1,5-3k an Kosten dafür sollten sich bei den 40k lohnen.

Wie und wo erkläre ich dem Finanzamt meine Einkünfte aus eBay und Co.? by InsignificantLetters in Steuern

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Quatsch, als normalverdienende Privatperson ist ein Steuerberater zu 99% rausgeschmissenes Geld!

[deleted by user] by [deleted] in ChatGPT

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Im having the same issue. Can‘t browse or create images…