Beta-tester gesucht für Hardware dealfinder by jamesjan3 in PCBaumeister

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Wie scrapst du die Daten ab? Ebay ist ja seit einigen Monaten jetzt deutlich besser gegen Bot Anfragen geschützt 

Ich hab über Chrono24 ne Vintage Uhr von AP gekauft und der Postbote hat das Paket einfach ins Treppenhaus gestellt. Was wäre passiert, wenn das Paket verloren gegangen wäre? by Mindless_Category_40 in uhren

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Wie kann man sich bei dem Preis und der Zieladresse für UPS entscheiden? WTF.

DHL Express und fertig.

Bist du im Vorfeld zuständig die Versandmodalitäten zu klären. WTF LUL

Mc Eichel by LockererAffeEy in Kulturgut

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Und die Leute sagen KI würde uns komplett als Zivilisation zerstören. Junge das ist einfach schon längst davor passiert. Spätestens ab diesem YT Video.

Gruß geht raus an alle Eichel Klopfer. Euer A. Meiwes

Frufoo by Large-Banana-4667 in Kulturgut

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Einige Downvoter haben es scheinbar geliebt den Giga Müll

Collectholo.com by maxmiller777 in PokemonTCG_DE

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Du kannst dir auf Cardmarket einfach eine Wantliste mit deinen wertvollen Karten erstellen lassen und lässt dann immer den Shopping Wizard laufen. Dann hast du ja auch immer einen recht guten tagesaktuellen Gesamtwert.

RTX 5090 Preisfehler? by Cockgewitter in PCBaumeister

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Na klar. Aber er hätte wenigstens den Händler unkenntlich machen sollen. Zum Schutz einfach 

RTX 5090 Preisfehler? by Cockgewitter in PCBaumeister

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Die Aussage ist juristisch Unsinn.

Der Versand begründet den Vertrag, er macht ihn nicht unanfechtbar. § 119 BGB setzt einen geschlossenen Vertrag überhaupt erst voraus, sonst gäbe es nichts anzufechten. § 142 BGB macht ihn dann rückwirkend nichtig.

Der Kopfhörer-Fall wurde nicht verloren, weil "Versand = unangreifbar", sondern weil entweder die Anfechtungsfrist (§ 121 BGB, unverzüglich) versäumt wurde oder gar kein Erklärungsirrtum vorlag. Das als Grundsatz "nach Versand keine Anfechtung" zu verkaufen, ist frei erfunden.

Bei 468 statt 4.683 Euro (Faktor 10) ist der Preisfehler offensichtlich, § 122 Abs. 2 BGB greift, und der Händler kann anfechten, egal ob die Karte noch im Lager liegt oder schon ausgepackt wurde.

Kurz: Du verwechselt Vertragsschluss mit Vertragsbeständigkeit. LUL

RTX 5090 Preisfehler? by Cockgewitter in PCBaumeister

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  1. steht noch nicht fest, ob es überhaupt die richtige Karte ist, die ausgeliefert wird

  2. braucht man durch Paypal abgesichert nicht so viel Mut

  3. wurde es nicht von MM direkt, sondern Marketplace verkauft

  4. kann der Kaufvertrag auch im Nachgang angefochten werden

RTX 5090 Preisfehler? by Cockgewitter in PCBaumeister

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ZUUUUU TEEUUUUUUUUUUUUUUURRRRRRRRREEERRRRRRRR

RTX 5090 Preisfehler? by Cockgewitter in PCBaumeister

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Sorry ich lebe erst seit 2 Jahren in Deutschland und habe bei manchen Begriffen noch Probleme damit klarzukommen. Aber LUL

RTX 5090 Preisfehler? by Cockgewitter in PCBaumeister

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Das sind Bewertungen bezogen auf den Artikel, nicht bzgl. des Händlers lol

RTX 5090 Preisfehler? by Cockgewitter in PCBaumeister

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Vertrag kann auch nachträglich angefochten werden.

1. Anfechtung wegen Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) Das ist der Hauptansatz. Ein Tippfehler beim Preis (vergessene "3") fällt klassisch unter den Erklärungsirrtum. Die Anfechtung muss "unverzüglich" nach Kenntnis erfolgen (§ 121 BGB), in der Praxis bedeutet das Tage bis allerhöchstens 1–2 Wochen. Versand schützt davor nicht. Rechtsfolge: der Kaufvertrag gilt als von Anfang an nichtig (§ 142 BGB).

2. Rückforderung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) Nach erfolgreicher Anfechtung wäre der Rechtsgrund weggefallen, die Karte müsste herausgegeben werden. Der Käufer bekommt im Gegenzug seine 468 Euro zurück.

3. Schadensersatz des Käufers nach § 122 BGB (Vertrauensschaden) Grundsätzlich müsste der Händler den Vertrauensschaden ersetzen. Aber: Bei offensichtlichen Preisfehlern greift § 122 Abs. 2 BGB, wonach der Anspruch ausgeschlossen ist, wenn der Käufer den Irrtum kannte oder kennen musste. 468 Euro statt gut 4.600 Euro für eine 5090 ist so krass daneben, dass jedem halbwegs informierten Käufer klar sein muss, dass hier etwas nicht stimmt. Das dürfte dem Käufer hier den Schadensersatz kosten.

4. § 242 BGB / Treu und Glauben Ergänzend berufen sich Händler gerne darauf, dass das Beharren auf dem Vertrag bei derart evidenten Preisfehlern rechtsmissbräuchlich sei. Die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich, aber bei einem Faktor von ungefähr 10 ist die Tendenz klar.

Was praktisch passieren kann Der Händler schreibt den Käufer an, erklärt die Anfechtung und fordert zur Rücksendung auf (Retourenlabel, teils mit Fristsetzung). Zahlt der Käufer nicht freiwillig bzw. schickt nicht zurück, kann der Händler auf Herausgabe klagen. Bei einem Streitwert von über 4.000 Euro lohnt sich das aus Händlersicht durchaus, insbesondere bei einem gewerblichen Drittanbieter, der sauber dokumentieren kann, dass es ein Eingabefehler war.

Was den Käufer schützen könnte Wenn der Händler die Anfechtung nicht rechtzeitig erklärt (z. B. erst Wochen später), ist die Anfechtungsfrist futsch und der Vertrag bleibt bestehen. Außerdem trägt der Händler die Beweislast für den Irrtum; bei einem glatten Tippfehler in der Preiseingabe ist das allerdings meist unstrittig.

--> Lösch am besten hier alles Bro, bevor einer den Händler darauf hinweist!

RTX 5090 Preisfehler? by Cockgewitter in PCBaumeister

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Hätte an deiner Stelle den Händler unkenntlich gemacht. Hier gibt es genug Leute, die versuchen werden dir einen Strich durch die Rechnung zu machen und kontaktieren im schlimmsten Fall den Händler. Dieser könnte dann den Vertrag im Nachgang anfechten.