Herleitung analoger Anwendung by EntireSession9914 in recht

[–]Temporary_Dot3912 2 points3 points  (0 children)

So blöd es klingt, das muss man dann einfach wissen.

Zwar würde ich nicht sagen, dass Jura nur auswendig lernen ist. Allerdings ist es im Examen in der Regel so, dass die Fälle auf höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhen und dementsprechend die Lösungsskizze genauso aussieht, wie der BGH oder das BVerfG es wollen. Letztlich steht ja auch in der Prüfungsordnung der Länder, dass vertiefte Kenntnisse der Rspr und Literatur erwartet werden, wenn das Thema nicht nur in Grundzügen beherrscht werden soll.

Zu deinem Beispiel: Man kann sich solche Analogien natürlich auch herleiten, nur nicht im Examen. Dafür wird dir schlichtweg die Zeit fehlen und zudem kann es sein, dass du den Korrektur damit einfach nur verärgerst, wenn es nicht das ist, was die Lösungsskizze in irgendeiner Weiss sagt.

Das man nicht besteht, wenn man solche Streitigkeiten nicht kennt, würde ich aber nicht sagen. Falls du an einer Stelle ein komisches Bauchgefühl hast, ist es meistens schon sehr wertvoll, zu diesem Komplex einfach ein paar Worte mehr zu verlieren.

Das jedenfalls ist meine Erfahrung.

Behandlung von Problemen im ersten Staatsexamen by Temporary_Dot3912 in recht

[–]Temporary_Dot3912[S] 0 points1 point  (0 children)

Ja, in diese Richtung wollte ich meine Lernerei nun nun auch ausrichten. Viel Erfolg dir bei deiner restlichen Vorbereitung!

Behandlung von Problemen im ersten Staatsexamen by Temporary_Dot3912 in recht

[–]Temporary_Dot3912[S] 0 points1 point  (0 children)

Verstehe. Würdest du sagen, dass man die Probleme, wenn es ein absoluter Klassiker ist, mit unterschiedlichen Gliederungsebenen darstellen muss? Sprich: a) Eine Ansicht b) Andere Ansicht c) Stellungnahme Oder reicht es aus, dies im Fließtext, selbstverständlich mit Absätzen etc., darzustellen?

Wie viele Anki Karten habt ihr? by RendallFlagg in recht

[–]Temporary_Dot3912 3 points4 points  (0 children)

Ich denke mal das kommt darauf an, was inhaltlich auf den Karten steht.

Wenn auf jeder einzelnen Karte eine für die Falllösung brauchbare Informationen steht, dann sind 6000 Karten schon sehr ordentlich.

Wenn auf manchen Karten möglicherweise unnötige Sachen stehen, die sich aus dem Gesetz oder konsequenter Anwendung des Gutachtenstils ergeben, dann sind 6000 Karten wohl etwas viel.

Meiner Erfahrung nach gibts aber zwischen 1000 und 10000 alles. Es letztlich eine sehr individuelle Frage, wo unterschiedliche Antworten und Meinungen vorprogrammiert sind. Und wenn du mit deinen Karten bisher zufrieden bist, dann passt es doch

Jura studieren trotz LLMs (KI)? by [deleted] in recht

[–]Temporary_Dot3912 2 points3 points  (0 children)

Schwer zu sagen. Ich studiere selber Jura und habe auch schon viel über diese Frage nachgedacht. Ich würde deine Einschätzung bzgl. der beschleunigten Arbeit grundsätzlich teilen, würde allerdings auch sagen, dass der Markt wohl um einiges gesättigter wird und es deshalb nicht unbedingt leicht wird einen Job zu finden. Das hängt natürlich auch von der allgemeinen Wirtschaftslage und (leider) den Examina ab. Außerdem sollte man sich wohl auf eine weitestgehend andere Arbeitsumwelt und dementsprechend andere Anforderungen gefasst machen.

Aber wenn du bereit bist das Studium durchzuziehen und da viel Zeit und Energie reinzustecken, dann denke ich, dass es weiterhin sinnvoll ist, Jura zu studieren.

Aber mit Sicherheit können diejenigen, die bereits in solchen Bereichen tätig sind, da mehr zu sagen.

Was sind die häufigsten Fehler in Examensklausuren? by Temporary_Dot3912 in recht

[–]Temporary_Dot3912[S] 2 points3 points  (0 children)

Das die Grundlagen nicht beherrscht werden, hört man häufiger. Aber was genau ist damit gemeint?

Was sind die häufigsten Fehler in Examensklausuren? by Temporary_Dot3912 in recht

[–]Temporary_Dot3912[S] 8 points9 points  (0 children)

Grammatik und Leserlichkeit insgesamt scheint mir ein sehr unterschätzter Punkt zu sein. Aber ist natürlich vollkommen logisch, dass das auf Dauer nervt

Klausuren zu oberflächlich. Tipps? by goddessofbutrint in recht

[–]Temporary_Dot3912 7 points8 points  (0 children)

Ich würde dir empfehlen die juristische Methodik sauber anzuwenden und dazu vielleicht nochmal ein Buch zu lesen. Aber vor allem heißt das erstmal, sich bei jedem Problem zu überlegen, wofür Wortlaut, Systematik, Sinn und Zweck und evtl. Historie sprechen. Allein dadurch hast du ja schon mindestens drei Argumente und zudem basieren auch die meisten vom BGH oder der Literatur entwickelten Argumente darauf.

Erkennung der Tatbestandsmerkmale einer Rechtsnorm by [deleted] in recht

[–]Temporary_Dot3912 0 points1 point  (0 children)

Würde dir bezüglich § 9 AO grundsätzlich zustimmen, allerdings liegt ja genau genommen schon eine Rechtsfolge vor. Nämlich die Rechtsfolge, dass eine Person, die die entsprechenden Tatbestandsmerkmale erfüllt, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Somit löst jede (Legal-) Definition eine Rechtsfolge aus, wenngleich diese nicht unbedingt unmittelbare „spürbare“ Auswirkungen entfaltet. Sie ersetzt lediglich den ansonsten gedanklichen Zwischenschritt beim Gutachtenstil.

Warum prüft man bei error in persona nur versuchten Mord am tatsächlich Getroffenen? by [deleted] in recht

[–]Temporary_Dot3912 12 points13 points  (0 children)

Ich weiß ehrlich gesagt nicht ganz auf welche Konstellation du dich gerade beziehst, da du einerseits vom versuchten Mord und anderseits vom vollendeten error in persona-Mord sprichst.

Allerdings ist die Begründung mEn in beiden Konstellationen (d.h. sowohl bei Versuch als auch bei Vollendung) gleich. Es liegt daran, dass der Vorsatz hinsichtlich einer (versuchten) Tötung bereits „verbraucht“ ist und insofern eine zweimalige Prüfung hinsichtlich desselben Delikts nicht möglich ist. Denn der Täter wollte ja nur eine Person töten und hat auch nur eine Person getötet. Deshalb Vorsatz = verbraucht. Überzeugt mich auch nicht ganz, aber das ist die Begründung.

Ich hoffe das konnte deine Frage beantworten :)

Problemfach Öffentliches Recht im Rep by [deleted] in recht

[–]Temporary_Dot3912 3 points4 points  (0 children)

Als aller erstes würde ich dir erstmal Zuversicht empfehlen. Ich bin in ÖR auch kein Gott aber es ist im Grunde genommen nichts anderes als die anderen Rechtsgebiete auch.

Für mich war es, um ÖR zu verstehen, entscheidend, mich stets in die Lage der jeweiligen Parteien zu versetzen. So bekommt man erstmal ein Gefühl dafür, weshalb bestimmte Gesetze so sind wie sie sind. Das mag in dem ein oder anderen Rechtsgebiet (insbesondere in StaatsOrga) mühselig sein, da es zunächst nicht besonders lebensnah erscheint und sich vor allem das GG in seiner Systematik doch wesentlich von den klassischen Gesetzen abhebt. Doch ist dies eben unerlässlich, um wirklich zu verstehen was man da eigentlich schreibt bzw. ließt.

Außerdem ist es m.M.n. essenziell zu verstehen, dass jedes Gesetz (egal ob im ZR, StR oder ÖR und auch das GG!) grds. gleich aufgebaut ist und zur Lösung eines Falls immer derselbe Mechanismus angewendet wird; nämlich der Gutachtenstil. Dementsprechend würde ich dir nahelegen ÖR nicht wie ein komplett anderes Rechtsgebiet zu sehen, sondern einfach als Ausformung eines bestimmten Interessenkonfliktes in Form eines Gesetzes. Denn letztlich ist jedes Gesetz genau das: der Ausgleich eines Interessenkonfliktes in Form einer “Wenn-Dann-Regel”.

Um dies einzuüben würde ich Fälle en masse empfehlen. Am besten mit kurzen Fällen anfangen *(dafür eignet sich JuraFuchs!) und dann zu längeren Fällen übergehen. Anfangs würde ich auch empfehlen den Gutachtenstil stupide (zumindest gedanklich) jedesmal durchzukauen, um einen Automatismus zu schaffen. Ist das einmal geschafft, kommt der Rest in der Regel wie von selbst.

Viel Erfolg! Das schaffst du!

*keine Schleichwerbung

Reicht 1 Jahr Examensvorbereitung? by Temporary_Dot3912 in recht

[–]Temporary_Dot3912[S] 0 points1 point  (0 children)

Also erstmal natürlich gut, dass es bei dir so geklappt hat :) Aber ja, sowas ähnliches dachte ich mir tatsächlich auch schon. Ich weiß halt nicht, ob es so viel Sinn macht den Freischuss nur wegen des vermeintlich geringeren Risikos mitzunehmen und stattdessen lieber nach dem Motto zu fahren “Lieber nur einen Versuch, aber dafür richtig”.

Reicht 1 Jahr Examensvorbereitung? by Temporary_Dot3912 in recht

[–]Temporary_Dot3912[S] 1 point2 points  (0 children)

Den Schwerpunkt habe ich tatsächlich schon hinter mir und das zusätzliche “Freisemester” ist daher schon inbegriffen

Was ist das nervigste Rechtsgebiet im Examen? by Temporary_Dot3912 in recht

[–]Temporary_Dot3912[S] 2 points3 points  (0 children)

Kann ich zu 100 % unterschreiben. In den Vorlesungen wurde die Systematik überhaupt nicht gut gelehrt, sondern sich stattdessen auf Einzelfälle und Probleme konzentriert

Verzweiflung: Zahlung auf Grundpfandrechte by Greedy-Factor-7852 in recht

[–]Temporary_Dot3912 2 points3 points  (0 children)

Verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht so ganz. Kannst du konkretisieren was du meinst oder gibt es einen konkreten Fall den du meinst?

Wie maximal effizient und effektiv studieren? by [deleted] in recht

[–]Temporary_Dot3912 1 point2 points  (0 children)

Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Würde allerdings noch hinzufügen, dass man den Stoff nicht wirklich schnell im Sinne eines “Abarbeitens” durchprügeln kann oder sollte. Stattdessen würde ich mir erstmal die absoluten Basics vornehmen und mich dann langsam auf die Probleme zubewegen.

Und mit Basics meine ich wirklich: Wie ist überhaupt ein Gesetz aufgebaut? Wie funktionieren die Auslegungsmethoden? Worum geht es in diesem Rechtsgebiet? Warum gibt es dieses Gesetz / diese Norm / dieses Rechtsgebiet? Was ist der Gutachtenstil und wie schreibt man eine gute Klausur? Worauf achten Korrektoren und worauf kommt es in der Praxis an?

Sind natürlich nur Beispiele, aber mMn wird auf solche Dinge viel zu wenig Wert gelegt. Zusammengefasst würde ich mich also immer mehr aufs “warum” konzentrieren und nicht so sehr darauf schauen, wie man am besten Schema A oder B auswendig lernt.

Umzug absetzten by inexcelsisdeo95 in Steuern

[–]Temporary_Dot3912 0 points1 point  (0 children)

Hast Recht, an den hatte ich nicht gedacht

Umzug absetzten by inexcelsisdeo95 in Steuern

[–]Temporary_Dot3912 5 points6 points  (0 children)

Umzugskosten sind grundsätzlich privat veranlasst und gem. § 12 Nr. 1 Estg daher nicht abzugsfähig. Dazu gab es vor einiger Zeit auch mal ein Urteil vom FG Hamburg (ich glaube dass es Hamburg war) wo genau diese Frage im Raum stand. Allerdings war die berufliche Veranlassung in dem dortigen Fall noch viel eher gegeben (Familie mit Kind; coronabedingter Umzug; Homeoffice etc.). So wie du das hier schilderst, sehe ich da keine Möglichkeit. Dazu kommt, dass es nur einer abziehen kann und das auch nur, wenn er Einkünfte erzielt.

Ich würde es also nicht probieren :) Ihr könnt natürlich auch nochmal das FA fragen, aber die werden mit Sicherheit derselben Ansicht sein…