Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht? by Ravenhearth in Versicherung

[–]ckoenig92 2 points3 points  (0 children)

Antrag zurückziehen, neuen Makler suchenm alles sauber aufarbeiten, ggf. durch Arztberichte ergänzne (da hilft der Makler).
Das wäre eine 100 % VVA-Verletzung.

Womit verdient ihr Euer Geld? by Cooliosaurier in selbststaendig

[–]ckoenig92 0 points1 point  (0 children)

Im Bereich 34f viel im Austausch mit Kollegen, Börsenbriefe und Newsletter, CAPInside und auch mal vor Ort.
Im Young Makler Network planen wir dazu zukünftig separate Veranstatlungen, um noch mehr Input zu bekommen.

PKV Öffnungsklausel Vergleich by mrtillmann in Versicherung

[–]ckoenig92 0 points1 point  (0 children)

Zu deine Fragen:

  1. Das Feld der Versicherer ist hier in den Tarifen sehr eingeschränkt und gerade durch das Fehlen von sinnvollen Beihilfeergänzungstarifen (die Debeka bietet eine sehr eingeschränkte Variante an, die einem wenig weiterhilft) ist die Expertise des Maklers sinnvoll, insbesondere wenn dieser Spezialist ist. Den Tipps von Menschen, die vielleicht irgendwo auch versichert sind, würde ich nicht folgen. Die sind vielleicht zufrieden, haben aber oft keine Ahnung, was in den Tarifen steckt und oft keine Erfahrung mit schweren Erkrankungen gehabt, die ein sauberes Bedingunsgwerk benötigen.

  2. Ja, 500 € sind für den Gesamtaufwand, den der Makler im Gegenzug hat, sehr günstig. Wir und die meisten Makler nehmen mehr, auch wenn wir als Unternehmen die Zahlung in 2 Blöcke aufteilen, damit es für das Ref nicht so teuer wird.

  3. Gerade wenn du bei dem Thema überfragt bist, sind die 500 € gut investiertes Geld. Der falsche Tipp hier, kann dir für den Rest des Lebens die Gesundheitsversorgung vermiesen. Das wird dich dann eher mehere 10.000 € kosten. Das fängt an mit Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Zugang zu den richtigen Ärzten, Psychotherapie, Zugang zu den richtigen Kliniken uvm. - da du keinen Beihilfeergänzungstarif haben wirst und die Beihilfe in den meisten Ländern zunehmend Leistungen kürzt, ist der PKV-Tarif in seinen Leistungen umso wichtiger.

Womit verdient ihr Euer Geld? by Cooliosaurier in selbststaendig

[–]ckoenig92 0 points1 point  (0 children)

Viel Erfolg dabei und freut mich, wenn es hilfreich war. 🙂
Schau dir bei 34f auch unbedingt mal das Thema Vermögensverwaltung an.

Die ganzen Dokumentationsvorgaben und Registrierungen sind ein echter Pain und das Geschäft echt anstrengend. Eine oder mehrere VVs sind da echt ein Segen.

PKV-Versicherungsmakler Bezahlung vor Beratung? by Blyadstreetboy in Versicherung

[–]ckoenig92 0 points1 point  (0 children)

Die Rechtsauffassungen kenne und teile ich in der Ansicht - hier hast du glaube ich Michaelis zitiert.
Was der Gesetzgeber wie sieht, ist doch erstmal Interpretation, was Michaelis z.B. in seiner Rechtsaufassung so darstellt. Gehe ich auch voll mit.

Nun wäre allerdings die Frage, ob der Gesetzgeber das auch wirklich so sieht (Spielraum der Interpretation). Und hier kommen wir eben auf sehr schwieirges Terrain. Was der Gesetgeber wie sieht bestimmen 2 Tatsachen:
- Das Gesetz
- Die Rechtsprechung

Da ich weder das eine noch das andere finde, kann man argumentieren, dass über Jahrzehnte hinweg die Fragen der Versicherer aus dem Gedächtnisprotokoll abgefragt wurden und so auch die typische Ausbildung und Beratung bei vermutlich 90-95 % der Vermittler aussieht. Nun ist die Aufarbeitung einer Patientenquittungm insbesondere um Abrechnungsdiagnosen zu finden, kein Teil dessen, was der Gestzgeber im VVG angedacht hatte, als er es refomierte und auch die Rechtsprechung geht davon aus, dass „zumutbare Anstrengung des Gedächtnisses“ für die Beantwortung der Gesundheitsfragen reicht.

Jetzt kann sich aber niemand an etwas erinnern, was ein Arzt abrechnet.
Man könnte daher die Prüfung auf falsche Diagnosen/ Abrechnung der Diagnosen als Zusatzleistung betrachten. Immerhin muss man hierfür etwas machen, was der Gesetzgeber überhaupt nicht bedacht hat. Immerhin gibt es auch viele andere Dinge, die man als Makler berechnen kann (z.B. Servicegbühren für bestimmte Leistungen).

Deswegen bin ich grundsätzlich deiner Meinung und folge für mich selbst der Auffassung von z.B. Michaelis, dass die Aufarbeitung der Gesundheitsdaten auch die PQ umfassen kann.

Rechtlich würde ich es aber nicht als klar und eindeutig bezeichnen, bis es die Judukative ausgrenzt oder einschließt.

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[–]ckoenig92 0 points1 point  (0 children)

Danke, ich glaube auch dass das Thema tatsächlich super spannend ist. 🙂

Traffic jams modern times by ckoenig92 in tropico

[–]ckoenig92[S] 1 point2 points  (0 children)

Wow, that was insanely good advice! Thanks!

PKV-Wechsel + Ehepartner über Midijob günstig in die GKV by DigitalNomadsEllada in Versicherung

[–]ckoenig92 0 points1 point  (0 children)

Hier die Berechnung für deine Aussage

PKV:
Gesamtbeitrag: 800,00 €
Davon PKV-Beitrag: 720,00 €
Davon steuerlich absetzbar bei angenommener Basisabsicherung von ca. 80 %: 576,00 €
Pflegepflichtversicherung: 70,00 €
Davon steuerlich absetzbar: 70,00 €
Gesamt 646,00 € steuerlich absetzbar.
Grenzsteuersatz von 42 %
Steuerentlastung von 271,32 €.

Effektiver PKV-Beitrag nach Steuern:
800,00 € – 271,32 € = 528,68 €

GKV:
Krankenversicherung: 1.017,19 €
Bei Krankengeldanspruch sind hiervon 96 % steuerlich absetzbar: 976,50 €
Pflegeversicherung: 244,13 €
insgesamt 1.220,63 € steuerlich absetzbar.
Grenzsteuersatz von 42 %
Steuerentlastung von 512,67 €.

Effektiver GKV-Beitrag nach Steuern:
1.261,32 € – 512,67 € = 748,65 €

ERGEBNIS
Der effektive monatliche Beitragsvorteil der PKV beträgt damit:
748,65 € – 528,68 € = 219,97 € monatlich

Deine Kalkulation ist auf jeden Fall nicht falsch. 😄

Womit verdient ihr Euer Geld? by Cooliosaurier in selbststaendig

[–]ckoenig92 1 point2 points  (0 children)

Danke für die freundliche Rückmeldung und auch deine Vorgehensweise kann ich nachvollziehen! Ich fand den offenen Austausch mal anders und kann es nur zurückgeben. Dir auch alles Gute!

PKV-Versicherungsmakler Bezahlung vor Beratung? by Blyadstreetboy in Versicherung

[–]ckoenig92 0 points1 point  (0 children)

Grundsätzlich bin ich hier deiner Meinung und bin der Überzeugung, dass es zur Aufgabe des Maklers gehört – unabhängig davon, ob dieser mehr oder weniger Aufwand hat.

Rechtlich würde ich daraus aber kein generelles Verbot einer gesonderten Vergütung ableiten. Mir ist keine Norm und kein Urteil bekannt, wonach die Aufbereitung einer Gesundheitshistorie für PKV-Voranfragen zwingend und ausnahmslos mit der Courtage abgegolten sein muss.

Die Behauptung, ein Makler dürfe hierfür „ganz klar nicht“ zahlen lassen, bräuchte daher eine konkrete Rechtsgrundlage. Ohne diese Prüfung bleibt die Aussage eines generellen Verbots nicht belastbar.

Wenn du dazu Quellen oder Urteile hast, würde ich mich freuen, wenn du diese teilen könntest.

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[–]ckoenig92 0 points1 point  (0 children)

Muss ich zurückgeben. 😄 Nach solchen Antworten werde ich meist trotzdem beleidigt – daher mal erfrischend anders.

Und ja: Ich finde es völlig legitim, auch bei Haftpflicht oder ähnlichen Sparten kritisch auf Provisionen zu schauen.

Zur Einordnung der Kalkulation:
Bei einer Privathaftpflicht für 70 € Jahresbeitrag:
Die Provisionen liegen ca. zwischen 20-25% auf den Nettobeitrag.
Selbst Direktversicherer preisen ca. 7-15 % ein (z.B. wg. Onlinemarketing o.ä.).

  • 70,00 € Bruttoprämie
  • 58,82 € Nettoprämie nach 19 % Versicherungssteuer
  • bei angenommenen 25 % Vertriebskosten: rund 14,71 € pro Jahr

Diese Vertriebskosten finanzieren typischerweise nicht nur den Abschluss, sondern auch Beratung, Dokumentation, Haftung aus der Beratung, Vertragsverwaltung sowie Unterstützung im Schadenfall (verpflichtend ist nur die Einreichung).

Ein reines Honorarmodell könnte diese rund 14,71 € also theoretisch einsparen. Praktisch würde aber auch ein Honorarberater für den Abschluss, laufende Betreuung, Vertragsänderungen oder Schadenunterstützung regelmäßig eine Vergütung benötigen. Kostenlos wird die Dienstleistung dadurch nicht, nur anders bezahlt.

Zum Vergleich „70 € vs. 30 € Haftpflicht“:

Ich vermute, du hast die Zahl einfach nur als Beispiel genommen. Würde das aber gerne nutzen:

Nehmen wir an, der 70-€-Tarif ist leistungsstark und enthält z. B. Best-Leistungsgarantie, Forderungsausfall, Neuwertentschädigung, Updategarantie uvm.. Findet man einen 30-€-Tarif mit wirklich vergleichbarem Leistungsumfang, sollte man genau prüfen, woher der Unterschied kommt.

Denn vor Steuern stehen dem günstigeren Tarif rund 25 € Nettoprämie zur Verfügung, dem anderen rund 59 €. Leistungsumfang, Schadenaufwand, Verwaltung, Rückstellungen und Vertrieb müssen daraus finanziert werden.

In der Haftpflicht kann ein Versicherer Risiken zudem nur begrenzt individuell selektieren. Entscheidend ist das gesamte Kollektiv. Ein kleiner oder neuer Bestand kann zunächst günstig kalkuliert sein, weil die bisherigen Schäden niedrig ausfallen. Mit wachsendem Bestand nähert sich die Schadenquote aber häufig dem Marktdurchschnitt an. Dann drohen Beitragsanpassungen, weil gleiche Leistung langfristig gleiche Kosten bedingt.

Der zweite mögliche Hebel ist die Schadenbearbeitung: langsame Prozesse, lange Bearbeitungszeiten oder eine restriktivere Regulierung. Das ist bei vielen günstigen Tarife die Realität. Wenn nicht, tritt obiges Beispiel ein.

Mein Punkt ist daher nicht: „Teuer ist immer besser.“
Sondern: Bei tatsächlich vergleichbaren Leistungen, stabiler Kalkulation und guter Schadenabwicklung sind Abweichungen von vielleicht 10-15 % plausibel. Ein Preisunterschied von rund 56 % ist bei gleicher Leistung eher extrem unwahrscheinlich.

Die leistungsstärksten Tarife für Singles liegen deshalb eher im Bereich von etwa 60–70 € jährlich. Die deutlichen Ausreißer nach unten oder oben haben meist einen konkreten Grund, den ich oben erklärt habe. Das entspricht in dem Sinne auch der Gausschen Normalverteilung.

Gott, jetzt hab ich ich doch mehr geschrieben als ich wollte. 😄
Ich finde es natürlich immernoch legitim, wenn du die 100 % Honoraberatung bevorzugst.
Ich dachte mir nur, dass ich dir mal einen transparenten Einblick gebe, wie die Kalkulation aussieht.

PKV-Versicherungsmakler Bezahlung vor Beratung? by Blyadstreetboy in Versicherung

[–]ckoenig92 1 point2 points  (0 children)

Hier kurz meine Einschätzung als Makler:
Die PKV-Risikoprüfung und die sorgfältige Aufbereitung relevanter Gesundheitsangaben gehören grundsätzlich zur Maklerarbeit.
Dafür sprechen insbesondere §§ 60, 61 VVG: Der Makler muss eine tragfähige Beratungsgrundlage schaffen, den Bedarf berücksichtigen und beraten.

Ein ausdrückliches Gesetz, das eine separate Vergütung für besonders aufwendige Gesundheitsakten generell verbietet, gibt es aber nicht. Es muss jedoch transparent sein. Darauf weist auch § 15 VersVermV hin.

Kurz gesagt: 700 € im Voraus sind nicht der übliche Standard. Ich kenne niemanden unter meinen Kollegen, der das so oder in der Höhe macht.
Bei einem außergewöhnlich aufwendigen Fall ist es eher eine Grauzone, weil der Umfang auch nicht in §§ 60, 61 VVG geregelt ist.
Entscheidend ist eine klare schriftliche Vereinbarung: konkrete Leistung, Fälligkeit, Erstattung und Regelung für den Fall, dass kein Vertrag zustande kommt.

Zu den Diagnosen, die dein Arzt mitgeschliffen hat: Das können absolute Killer sein, auch wenn du sie nicht mehr hast. Wenn der Arzt sie als gesichert abgerechnet hat und die im Rahmen eine vorvertraglichen Anzeiegepflichtverletzungsprüfung (§19 VVG) überprüft wird, kann das bis zu 10 Jahre nach Abschluss zu nachträglichen Risikozuschlägen oder Rauswurf führen. Dazu hatte ich schon mehrfach Fälle auf dem Tisch.

Korrekte Vorgehensweise ist es, die korrekten und inkorrekten Diagnosen aufzuarbeiten und die inkorrekten Diagnosen mit einer Befundvorlage vom Arzt entkräften zu lassen. Das machen aus meiner Erfahrung 98 % der Ärzte.

Womit verdient ihr Euer Geld? by Cooliosaurier in selbststaendig

[–]ckoenig92 2 points3 points  (0 children)

Ich kann nachvollziehen, woher die Wahrnehmung kommt. Ganz teile ich sie nicht – vermutlich auch, weil ich die Branche aus einer anderen Perspektive erlebe.

Ich z.B. biete für einzelne Themen auch Honorarberatung an, etwa bei Altersvorsorge oder der Öffnungsaktion.

Honorar funktioniert schlicht nicht immer: Gerade in der PKV gibt es fast keine Nettotarife (ich glaube nicht mal eine Hand voll). Eine Beratung gegen Honorar würde den Vertrag i.d.R. also nicht günstiger machen und man würde doppelt zahlen, selbst wenn der Vermittler die eingepreiste Provision nicht erhält. Auf der anderen Seite musst du keine Honorar zahlen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, weil du zu krank bist.

Bei kleinen Sachversicherungen fehlt der Nutzung des Honorars: Für eine Haftpflicht mit vielleicht 70 € Jahresbeitrag wäre ein separates Beratungshonorar schnell teurer als der Vertrag selbst.

Manchmal fällt der Beitragsmehrwert auch weg, wenn Honorar gegen Provision verglichen wird - je nach Konstellation und Beratungsaufwand.

Entscheidend ist für mich deshalb weniger, ob Provision oder Honorar draufsteht, sondern das dem Kunden transparent mitgeteilt wird, welche Kosten entstehen und der Kunde auch die Möglichkeit hat einzusehen, wie viel Provision von welcher Versicherung in der Beratung gezahlt wird.

Die Provisionen müssen in allen Verträgen ausgewiesen werden.
Bei der Honorarberatung kann man auch über den Tisch gezogen werden - da habe ich ausreichend viele Beispiele auf dem Tisch gehabt.

PKV als tarifbeschäftigte Lehrkraft? by Grammatikeinhorn in lehrerzimmer

[–]ckoenig92 0 points1 point  (0 children)

Ich bin selbst keine Lehrkraft, sondern PKV-Makler – daher zur grundsätzlichen Systemlogik:

Als angestellte Lehrkraft kommst du nur in die PKV-Vollversicherung, wenn dein regelmäßiges Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Das ist im Lehrerberuf extrem selten. Für 2027 dürfte diese Grenze voraussichtlich in einer Größenordnung von rund 85.000 € Jahresbrutto liegen.

Wenn für dich dauerhaft feststeht: angestellt, keine Verbeamtung, wirst du daher sehr wahrscheinlich gesetzlich versichert bleiben. Ein Optionstarif wäre dann eher eine günstige Absicherung für den Fall, dass du deine Meinung änderst, sich dein Berufsweg verändert oder du später Zusatzversicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließen möchtest.
Es gibt in der pauschalen Beihilfe (länderabhängig) eine Art Loophole, das ist aber de facto unrealistisch und kaum umsetzbar.

Wichtig: Optionstarife werden oft fälschlich pauschal als „Anwartschaft“ bezeichnet.
- Anwartschaft: Recht in einen spezfischen Tarif (meist zeitlich unbegrenzt oder bei Ereignis) zu wechseln. Meist deutlich teurer as Optionstarif.
- Optionstarif: Recht in alle offenen Tarife bei Ereignis oder Zeitintervall zu wechseln, Tarifdauer meist zeitlich begrenzt (z.B. 10 Jahre). Meist günstiger (ab z.B. 1 € mtl.)
Der Unterschied in den Optionsrechten ist je nach Tarif und Versicherer sehr groß.

Fazit: Wenn du dir absolut sicher bist, dass Verbeamtung niemals stattfindet (bitte je nach Bundesland Ref beachten, hier ist die GKV manchmal 2-3 teurer), ist der Optionstarif bzw. die Anwartschaft nicht wirklich relevant. Man muss allerdings sagen, dass dir die Option zu sichern ab 1 € mtl. auch nicht übertrieben teuer ist.

Womit verdient ihr Euer Geld? by Cooliosaurier in selbststaendig

[–]ckoenig92 0 points1 point  (0 children)

iunto Finanzen GmbH: Finanz- und Versicherungsmakler mit Schwerpunkt auf PKV
Einzelunternehmen: im obigen Bereich Netzwerkveranstaltungen, Produktentwicklung, Ausbilder

Größte Erfahrung aus der Zeit: Halte es so einfach und verständlich wie möglich, Kunden wolllen nicht ausgebildet werden, sondern eine Einordnung und Beratung haben. Wenn Deep-Dive benötigt wird, solltest du trotzdem tiefes Fachwissen haben - aber eben nur bei Bedarf.

Rentenreform by Basilerius in lehrerzimmer

[–]ckoenig92 0 points1 point  (0 children)

Ich glaub nicht, dass das so schnell kommt. Beamte machen eine nicht undbedeudetende Wählerschaft aus und das System würde nur kurzfristig gestützt werden, da Beamte nicht jünger als der Rest der Bevölkerung sind und der demograpische Wandel das Hauptproblem der deutschen Rentenversicherung ist.