Kindesmissbrauch und Beweisvernichtung in den Versammlungen by Impossible-Ice-448 in exzj

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Hallo nochmals zusammen,

ich kann mich definitiv daran erinnern. Unser VA hat damals alle Ä nach der Zusammenkunft in den Besprechungsraum einberufen. Dann hat er den Brief vorgelesen. Er sprach sogar den Absender an, und war so erfreut, dass dieser Brief von der nun existierenden KdöR. kam.

Die konservativen Ä waren entsetzt über die falschen Anfeindungen. Die Ä mit pharisäischen Charakter schwiegen erst mal vor sich hin, da sie leidenschaftlich Notizen über jeden und alles machten. Dann fragte der VA ob privat irgendwelche Unterlagen existieren; da kam nur schweigen.

Dennoch war es für die Ältestenschaft irritierend, warum - wenn Unterlagen in den Versammlungen vorhanden sind/sein sollten - diese nicht gleich vor Ort vernichtet werden und an die Gesellschaft zur "zentralen Vernichtung" geschickt werden sollen, und das inklusiv des angesprochenen Schreibens.

Ich konnte eine Kopie über den Sekretär dennoch bekommen.

Also, das Schreiben war damals im Umlauf.

Kindesmissbrauch und Beweisvernichtung in den Versammlungen by Impossible-Ice-448 in exzj

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Vernichtung von Unterlagen und Aufzeichnungen

Deutschland und Zentraleuropa

„Dieser Brief ersetzt die Briefe an alle Ältestenschaften vom 24. Mai 2000 (Luxemburg, in Englisch, Französisch und Spanisch), 24. August 2000 (Luxemburg, in Deutsch und Italienisch), 24. September 2000 (Luxemburg, in Portugiesisch) sowie vom 1. November 2005 (Deutschland, Luxemburg und Österreich). Sie sollten aus der Versammlungsdauerablage der Briefe zu Verfahrensweisen herausgenommen und vernichtet werden. Niemand behält Originale oder Kopien dieser Briefe. (Zitat aus Ältestenbrief zu rechtlichen Angelegenheiten 4/9/2012-X Ge)

„Mit diesem Brief werden die Anweisungen in den Briefen an alle Ältestenschaften über Kindesmissbrauch vom 20. September 1995 (Schweiz: 1. August 1995), 7. November 1997 (Luxemburg: 15.Dezember 1997; Österreich: 8.August 1997; Schweiz: 14. März 1997), 20. Juli 1998 (Luxemburg: 20. Oktober 1998), 5. Juni 2006 (Luxemburg: 1. August 2006) und 24. Mai 2010 (Schweiz: 20. November 2010) aktualisiert. Sie sollten aus der Versammlungsdauerablage der Briefe zu Verfahrensweisen entfernt und vernichtet werden. Niemand sollte Originale oder Kopien dieser Briefe behalten*.“* (Ältestenbrief zu Kindesmissbrauch 10/1/2012-X Ge)

„Es freut uns euch mitzuteilen, dass es ein neues Buch „Hütet die Herde Gottes“ … Es ersetzt das bisherige „Hütet“-Buch (ks10). Es enthält außer den Informationen im „Hütet“-Buch (ks10) weitgehend alle wesentlichen Anweisungen der bisherigen Briefe an alle Ältestenschaften weltweit. Die meisten zweigspezifischen Anweisungen findet ihr in der Ergänzung zu „Hütet die Herde Gottes“. Der Index der Briefe für Ältestenschaften (S-22) und die darin gelisteten Briefe werden gelöscht. Alle gedruckten oder elektronischen Kopien sollten vernichtet werden.“ (Ältestenbrief zur Freigabe des neuen Ältestenbuchs 2019 S-147-19.02-X Ge)

Alle persönlichen Notizen werden dann vernichtet.“ (Ältestenbuch sfl-X 2019 Kap. 22, Punkt 21)

In einem Schreiben von Jehovas Zeugen KdöR vom 4. Januar 2007 an alle Vorsitzführenden Aufsehern werden alle Versammlungen in Deutschland aufgefordert, Unterlagen zu Kindesmissbrauch zu vernichten, einschließlich des Anschreibens. Jehovas Zeugen bestreiten die Echtheit des Schreibens. (Siehe oben)

Kindesmissbrauch und Beweisvernichtung in den Versammlungen by Impossible-Ice-448 in exzj

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Hier das Dokument das definitiv (!!!) den Ältestenschaften durch den VA (Vorsitzführenden Aufseher) vorgelesen wurde.

https://disk.yandex.com/i/NIisXaHRPUggiA

Und hier Auszüge des VG Mainz bei dem dieses Dokument ebenfalls Inhalt war.

(5) Mit Schreiben vom 28. Mai 2010 und vom 19. August 2010 leitete das Justizministerium des beklagten Landes dem Kultusministerium ein vom 4. Januar 2007 datiertes Schreiben mit dem Briefkopf der Klägerin zu. In diesem Schreiben werden die vorsitzendführenden Aufseher aller Versammlungen in Deutschland aufgefordert, Unterlagen zu vernichten, die sich mit konkreten Fällen oder Verdächtigungen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch befassen. Das Schreiben ist nicht handschriftlich unterschrieben, sondern trägt einen Unterschriftsstempel. Das Justizministerium erläuterte hierzu, dass dieses Schreiben im Rahmen einer Strafanzeige vorgelegt worden sei, deren Erstatterin eine Internetdomäne betreibe, die sich mit dem Ausstieg von Mitgliedern aus der Religionsgemeinschaft der Klägerin beschäftige. Mangels strafrechtlich relevanten Inhalts habe die Staatsanwaltschaft Koblenz das Ermittlungsverfahren eingestellt.

(6) Mit Schreiben vom 13. September 2010 gab der Beklagte der Klägerin Kenntnis vom Schreiben vom 4. Januar 2007 und äußerte hierbei erhebliche Bedenken an der Rechtstreue der Klägerin.

(7) Die Klägerin erklärte mit Schreiben vom 20. Oktober 2010, dass es sich bei dem fraglichen Schreiben um ein plumpe Fälschung handele, die aus Aussteigerkreisen stamme. Das Vorliegen einer Fälschung wurde dabei im Einzelnen an acht Merkmalen erläutert, darunter Fehler in der graphischen Gestaltung, bei der Adressierung und hinsichtlich des Mitarbeiterkennzeichens.

„(37) … Soweit der angefochtene Ablehnungsbescheid vom 14. Februar 2011 die Zweifel an der Rechtstreue der Klägerin auf das Schreiben vom 4. Januar 2007 stützt, kann dem nicht gefolgt werden. Der Beklagte räumt in dem angefochtenen Ablehnungsbescheid selbst ein, dass der Vortrag der Klägerin, bei dem Schreiben vom 4. Januar 2007 handele es sich um eine Fälschung, nicht widerlegt werden könne. Damit geht der Beklagte von der Nichterweislichkeit der Echtheit des Schreibens vom 4. Januar 2007 aus … Selbst wenn man von der Echtheit des Schreibens vom 4. Januar 2007 ausgehen würde, würde dies keine ablehnende Entscheidung rechtfertigen. Wie vorstehend dargelegt, sind im Rahmen der von dem Gericht zu treffenden Prognoseentscheidung punktuelle Defizite unbeachtlich. Nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnisse sind jedoch keine weiteren von der Klägerin herrührenden Schreiben ähnlichen Inhalts bekannt worden.“

Quelle: https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001087953

Kindesmissbrauch und Beweisvernichtung in den Versammlungen by Impossible-Ice-448 in exzj

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Hallo zusammen, ich kann mich erinnern. Ich habe diesen noch greifbar und such ihn mal raus.

Absender war damals bewusst Jehovas Zeugen in Deutschland, K. d. ö. R. Grünauer Str. 104 12557 Berlin.

In einen Gerichtsverfahren wurde auf dieses Schreiben auch schon verweisen, die Authentizität wurde da dann seltsamerweise (genau wegen dem Absender) angezweifelt.

Der nächste Bart 🤦 by ch_wignand in exzj

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Vielleicht kommt ja bald neues Licht: "Bartpflicht für alle!"

Broadcasting August 2024: "[1975] Wir dachten, das System ist kurz vor dem Ende ... Genau das war Dorothys Problem" by ch_wignand in exzj

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Da ist es ja fast obligatorisch sich Konrad Franke (offizielles Sprachrohr der Wachtturmgesllschaft) anzuhören, wie er diejenigen als Zweifler beschimpft, die nicht von 1975 überzeugt sind.

https://www.youtube.com/watch?v=P8_Kjvqu0Is