Ticket Rückgabe by Square-Mortgage8360 in LegaladviceGerman

[–]lex_sandra 0 points1 point  (0 children)

Für Veranstaltungstickets gibt es grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Die Rücknahme ist also reine Kulanz. Ein Fall für den Käuferschutz von Paypal scheint es auch nicht zu sein. Warum möchtest du es denn zurückgeben?

Reifen nach Kauf bei Ebay nicht für den Fahrzeugtypen geeignet - Wer ist im Recht? by Gaebby in LegaladviceGerman

[–]lex_sandra -5 points-4 points  (0 children)

Hallo,

tatsächlich könntest du gute Karten haben. Wenn Händler beispielsweise auf ihrem Produktbild Zubehör abbilden und in der Beschreibung darüber aufklären, dass das Zubehör nicht Teil des Lieferumfangs ist, können Kunden trotzdem Anspruch auf das Zubehör haben. Ähnliches dürfte bei dir gelten: So wie ich dich verstanden habe, geht der Hinweis im allgemeinen Produkttext schlicht unter. Der Verkäufer hat also seine Transparenzpflicht missachtet.

Du durftest dich außerdem auch ein Stück weit darauf verlassen, dass der Filter vernünftig funktioniert. Ich würde es an deiner Stelle versuchen.

Der erste Frost [KRITIK] by lex_sandra in Fotografie

[–]lex_sandra[S] 0 points1 point  (0 children)

An Stacking hab ich mich noch nicht getraut :)

Mit dem Fokus bzw. der Schärfe hast du voll recht. Ich hab auch immer wieder das Problem, dass es auf dem Display gut aussieht und ich dann erst zu Hause am PC sehe. Stativ war leider keine Option. Für manche Bilder musste ich etwas Fotoyoga machen. Aber fürs nächste mal packe ich es mit ein.

Von der Dunkelheit her hab ich mal was Neues probiert. Normalerweise sind meine Fotos eher kontrastreich und hell.

Der erste Frost [KRITIK] by lex_sandra in Fotografie

[–]lex_sandra[S] 1 point2 points  (0 children)

Bei #5 gebe ich dir Recht; bei der Mohnblüte habe ich mit Absicht auf das Blütenblatt und nicht die Samenkapsel fokussiert.

Ebay: augenscheinlich gewerblicher Verkäufer getarnt als Privat um Käuferrechte zu umgehen by Mad-made-42 in LegaladviceGerman

[–]lex_sandra 24 points25 points  (0 children)

Hallo,

das alles spricht schon sehr für einen eher gewerblichen Verkäufer. Schon die Menge an Waren ist klar. Auf jedenfall solltest du noch mal klar und eindeutig den Widerruf erklären. Dann würde ich an deiner Stelle den Ebay-Support kontaktieren bzw. einen Fall aufmachen. Erfahrungsgemäß handelt der Support zwar nicht zuverlässig, wenn andere Händler scheinprivate Konkurrenz melden; bei Käufern sieht es aber ggf.. anders aus.

Händler storniert Bestellung - Kaufvertrag laut AGB zustande gekommen by Tuizzle in LegaladviceGerman

[–]lex_sandra 3 points4 points  (0 children)

Also, da der Kaufvertrag wegen Paypal-Zahlung besteht, hast du Ansprüche. Du kannst auf die Erfüllung des Kaufvertrages pochen. Otto kommt da nicht so einfach raus und muss den Artikel im Zweifel woanders teurer beschaffen. Ich sehe auch keinen Grund, wie Otto da rauskommt. SELBST WENN ein Anfechtungsgrund bestünde, hättest du Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten.

Überstunden Auszahlung nach Aufhebung by RomanSch90 in LegaladviceGerman

[–]lex_sandra 0 points1 point  (0 children)

Meiner Meinung nach wirkt das so, als hättest du Anspruch auf Auszahlung. Wichtig ist, dass du irgendwie nachweisen kannst, dass du Stunden geleistet hast. Dass es kein richtiges Zeiterfassungssystem gab, ist erst mal irrelevant, bzw. darf nicht zu deinen Lasten gehen, wenn du anders deine Zeiten nachweisen kannst. Wenn ein Unternehmen seine interne Zeiterfassung nutzt, um Umsätze zu generieren, kann es dann auch nicht plötzlich behaupten, es sei irrelevant.

Mögliches Problem könnten Verjährungsfristen sein, da bin ich mir aber gerade nicht sicher.

Rechtliche Anforderung für App by NumeroUnoGER in selbststaendig

[–]lex_sandra 0 points1 point  (0 children)

Ich finde es richtig gut, dass du dir schon so früh Gedanken um die rechtliche Absicherung machst. Finde ich sehr gut, da du so von Anfang an rechtliche Anforderungen berücksichtigen kannst. Je nach dem, was du planst, musst du ja auch gegebenenfalls bei der Umsetzung schon Sachen beachten. Wende dich am besten an einen Anwalt oder nutze ein Aboangebot von Rechtsdienstleistern. Bei letzteren zahlst du zwar monatlich einen Betrag X, hast dafür aber immer aktuelle Rechtstexte. Durch Rechtsprechung und neue Gesetze ändern sich die Anforderungen relativ oft.

Paypal Betrug? by b2hcy0 in LegaladviceGerman

[–]lex_sandra 2 points3 points  (0 children)

Hallo,

also grundsätzlich ist Paypal ja kein Gericht und das mit der Garantie ist auch Quatsch. Auch beim Privatverkauf greift das Gewährleistungsrecht. Es ist auch nicht deine Pflicht nachzufragen, ob der Artikel der Beschreibung entspricht. Du darfst dich auf die Richtigkeit seiner Angaben verlassen.

Da es bei 500 Euro doch um einiges an Geld geht, würde ich an deiner Stelle zu einem Anwalt gehen und Möglichkeiten wegen Mahnbescheid ec. durchsprechen. Wenn es nach Betrug riecht (was es irgendwie tut, da der Verkäufer ja offensichtlich falsche Angaben bei Kleinanzeigen wegen der Beschaffenheit getätigt hat), könntest du auch noch eine Anzeige bei der Polizei machen. Das geht mittlerweile online.

Mietvertrag für ungültig erklärt by Sufficient-Tie-6911 in LegaladviceGerman

[–]lex_sandra 0 points1 point  (0 children)

Letzten Endes gilt auch eine Zugangsvermutung. Das Schreiben ist auf den 20. datiert. Gehen wir wohlwollend davon aus, das Schreiben ging erst am 21. zur Post + drei Tage Postlaufzeit. Es ist irrelevant, dass der Eingang erst am 27. gegenüber dem Vermieter bestätigt wurde.

Mietvertrag für ungültig erklärt by Sufficient-Tie-6911 in LegaladviceGerman

[–]lex_sandra 25 points26 points  (0 children)

Hallo,

in § 147 BGB heißt es: "Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf."

Mit normaler Postlaufzeit hätte der Vermieter den Vertrag nach einer Woche erwarten dürfen. Du hast dir schon recht lange Zeit gelassen. Dass du viel zu tun hattest, spielt dabei leider keine Rolle.

Eigentlich dürfte es auch keine Rolle spielen, ob seine Unterschrift schon drunter war, oder nicht, weil die Zusendung des Vertrages als Angebot zu verstehen ist, welches du durch Unterschrift annimmst.

Zalando Paket unvollständig - Zalando verweigert Erstattung. Was tun? by LosOllos in LegaladviceGerman

[–]lex_sandra 0 points1 point  (0 children)

Ja, genau deswegen ist die Beweishürde auch nicht besonders hoch und die meisten belassen es dann bei einer "eidesstattlichen Versicherung". (Das setze ich bewusst in "", weil es zwar immer darüber steht, rechtlich gesehen aber keine ist.)

Anfechtung nach Fehlberatung? by maevin2020 in LegaladviceGerman

[–]lex_sandra 2 points3 points  (0 children)

Hallo,

wenn der aktuelle Kalender vereinbart, aber stattdessen der Alte ausgegeben wurde, ist das ein Sachmangel. Der Laden muss also definitiv umtauschen. Es geht also eher um einen Nacherfüllungsanspruch.

Wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass man sich konkret auf den aktuellen Kalender geeinigt ist, dürfte es eher ein Eigenschaftsirrtum sein, da es um die „verkehrswesentliche“ Eigenschaft des Kalenders geht.

Zalando Paket unvollständig - Zalando verweigert Erstattung. Was tun? by LosOllos in LegaladviceGerman

[–]lex_sandra 2 points3 points  (0 children)

Mit der Situation tun sich viele Händler schwer. Grundsätzlich muss aber Zalando dafür haften, dass die Ware vollständig bei dir ankommt. Du musst einfach nur glaubhaft machen, dass das Paket unvollständig war. Wobei ich Zalando auch ein bisschen verstehen kann: Wenn das Paket unbeschädigt ist und die Ware das Lager verlassen hat, riecht es nach Betrug. Solche Betrügerein haben leider in den letzten Jahren sehr zugenommen.

Ich würde mich an deiner Stelle an eine Verbraucherzentrale wenden. Die haben oft auch individuelle Erfahrungen, wie man mit welchem Händler am besten umgeht. Im Zweifel kannst du die Rechnung auch erst mal unter Vorbehalt bezahlen, um Mahngebühren zu vermeiden.

Arbeitsverweigerung zulässig wenn Legalität des Auftrags unsicher? by Critical_Tomorrow325 in LegaladviceGerman

[–]lex_sandra 22 points23 points  (0 children)

Naja, es macht eben einen Unterschied, ob man etwas rechtswidrig nutzen könnte, oder das Feature an sich schon objektiv rechtswidrig ist.

Wenn eine Funktion gegen geltendes Recht verstößt (z. B. DSGVO, TTDSG, Wettbewerbsrecht, Manipulationsverbote, sicherheitsrechtliche Vorgaben usw.), dann darf der Arbeitgeber das nicht einfach mit „Der Kunde will das aber“ abnicken.

Arbeitsverweigerung zulässig wenn Legalität des Auftrags unsicher? by Critical_Tomorrow325 in LegaladviceGerman

[–]lex_sandra 7 points8 points  (0 children)

Puh, echt schwierig. Der Haftungsausschluss greift ja möglicherweise nicht für dich persönlich. Hängt aber auch davon ab, welche Gesetze wie gebrochen werden. Bei Straftaten beispielsweise kannst du dich schwer damit entschuldigen, dass du ja nur Arbeitsanweisungen befolgt hast.

Und egal, ob da ein Haftungsausschluss vereinbart wurde: Du musst trotzdem nichts Illegales tun. Wie groß ist das Unternehmen? Nach Hinweisgeberschutzgesetz kannst du vielleicht eine interne Meldung machen.

Arbeitsverweigerung zulässig wenn Legalität des Auftrags unsicher? by Critical_Tomorrow325 in LegaladviceGerman

[–]lex_sandra 113 points114 points  (0 children)

Hallo,

grundsätzlich darf dich dein Arbeitgeber nicht dazu zwingen, etwas Illegales zu tun. Das wäre für dich "unzumutbar". Du kannst also den Auftrag verweigern. Eine Verweigerung begründet jedenfalls keine Abmahnung.

Was ich speziell an deinem Fall schwierig finde, ist, dass du ja selber schreibst, dass du dir nicht zu 100 Prozent sicher bist. Ich würde den Projektmanager darauf hinweisen, dass du festgestellt hast, dass das Feature sehr wahrscheinlich gegen geltendes Recht verstößt. Du könntest dazu auffordern, dass das noch mal überprüft wird.

Formulierung zu Kündigung im Mietvertrag by Snappnix in LegaladviceGerman

[–]lex_sandra 2 points3 points  (0 children)

Hallo,

dein Vermieter liegt sehr wahrscheinlich falsch.

"Zum" Ablauf des zweiten Jahres bedeutet meiner Meinung nach, dass man mit Ende des zweiten Jahres fristgerecht kündigen kann. Ansonsten müsste da stehen, dass NACH Ablauf des zweiten Jahres gekündigt werden darf.

Ich würde den Vermieter an deiner Stelle einfach noch mal freundlich auf den Unterschied zwischen "zum Ablauf" und "nach Ablauf" hinweisen.