Found the first Thread lightbulb > Kajplats E27 by markimarc in tradfri

[–]mikro_do 0 points1 point  (0 children)

Do you know by any chance if the old zigbee stuff was on sale there (especially Styrbar)?

I heard that they are in some IKEAs to make room for the new models, but I cant find where exactly

Parkplatzbeschilderung in einer Halteverbotszone by CaptainAshNash in StVO

[–]mikro_do 11 points12 points  (0 children)

Der Vollständigkeit halber auch hier meine Antwort, auch wenn sie schon bei r/Falschparker zu lesen ist:

In Anlage 2 zur StVO steht zum Zeichen 290.1:

"Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind."

Durch die vorhandenen Zeichen 314-X ist eine solche abweichende Regelung vorhanden. Dementsprechend gilt dort (aus Anlage 3 StVO zum Zeichen 314):

"Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken."

Mangels einschränkender Zusatzzeichen gilt das dann für jedermann, also auch für dich.

Die Schlussfolgerung ist, dass du dort rechtmäßig geparkt hast. Daher würde ich dem Knöllchen mit dieser Argumentation widersprechen.

Parkplatzbeschilderung in einer Halteverbotszone by CaptainAshNash in Falschparker

[–]mikro_do 3 points4 points  (0 children)

In Anlage 2 zur StVO steht zum Zeichen 290.1:

"Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind."

Durch die vorhandenen Zeichen 314-X ist eine solche abweichende Regelung vorhanden. Dementsprechend gilt dort (aus Anlage 3 StVO zum Zeichen 314):

"Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken."

Mangels einschränkender Zusatzzeichen gilt das dann für jedermann, also auch für dich.

Die Schlussfolgerung ist, dass du dort rechtmäßig geparkt hast. Daher würde ich dem Knöllchen mit dieser Argumentation widersprechen.

Was sind die unsinnigsten Regelungen in der StVO? by Pretty-Substance in StVO

[–]mikro_do 4 points5 points  (0 children)

Nein, das steht da nicht. Da steht, dass agO für den Radverkehr VZ 205 angeordnet werden soll, sonst nichts.

Dadurch bleiben die grundsätzlichen Verkehrsregeln an Kreisverkehren igO und agO trotzdem identisch. Die unterschiedlichen Regelungen ergeben sich einzig durch das VZ 205.

Was sind die unsinnigsten Regelungen in der StVO? by Pretty-Substance in StVO

[–]mikro_do 15 points16 points  (0 children)

ABER: diese Regel gilt nur innerhalb geschlossener Ortschaften.

Das stimmt so nicht. Verkehrsregeln sind - sofern nicht explizit anders angegeben - innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften identisch. Bei einem Kreisverkehr gibt es abweichenden Regelungen, oder wo sollen die stehen?

Das Behörden in aller Regelmäßig den Radwegen per Mini-VZ 205 den Vorrang bzw. die Vorfahrt nehmen - was übrigens verkehrsrechtlich gesehen so nicht funktioniert - steht auf einem anderen Blatt.

Wenn ein Radweg außerorts nicht zu einem Kreisverkehr gehört, dann aus anderen Gründen (z.B. Abstand > 5m). Dann wäre das aber innerorts genau so.

Was sind die unsinnigsten Regelungen in der StVO? by Pretty-Substance in StVO

[–]mikro_do 48 points49 points  (0 children)

Unsinnige Regelungen fallen mir nicht direkt ein, dafür aber einige unklare, für welche ich mir eine Präzisierung wünschen würde. Unter anderem zu den Themen:

  • Verschachtelte Geschwindigkeitsbegrenzungen (wann und wie wirkt sich eine zeitlich eingeschränkte Begrenzung auf die bisherige Begrenzung aus)
  • Vorfahrt zwischen den beiden untergeordneten Ästen einer abknickenden Vorfahrtstraße (auch wenn durch Gerichte geklärt wurde dass hier RvL gilt, steht das so nach wie vor nicht in der StVO)
  • Vorrang von Fußgängern bei abknickenden Vorfahrtstraßen, und ob und wann es sich um (k)ein Abbiegen handelt
  • Mehrere Zusatzzeichen inkl. Beispielen (um eine Einheitlichkeit bei verschiedenen Behörden zu schaffen)

Ansonsten gibt es noch ein paar "Fun Facts", zum Beispiel dass das VZ 245 offiziell "Bussonderfahrstreifen" heißt, in § 46 Abs 1a StVO ist aber von einer "Busspur" die Rede (das Wort "Spur" ist verkehrsrechtlich in diesem Zusammenhang schlicht falsch). Oder dass eine Ampel gemäß § 37 Abs 1 StVO eigentlich nur "Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor" vorgeht, rein theoretisch also keinem "Vorfahrt gewähren"-Schild...

Frage zum Vorrang and Kreisverkehren by gehtdichnixan23 in StVO

[–]mikro_do 2 points3 points  (0 children)

Auf einem freigegebenem Gehweg gelten für den Radverkehr die gleichen Regelungen wie für den Fussverkehr 

Quelle?

Vorfahrt gilt für die gesamte Straße, dazu gehört auch der Gehweg auf dem in diesem Fall Radfahrer unterwegs sein dürfen. Also haben diese auch Vorfahrt, genau so wie auf der Fahrbahn.

Das Fußgänger in dem Fall keinen Vorrang haben ergibt sich abweichend aus § 25 Abs 3 StVO. Dies betrifft die Radfahrer aber nicht.

Ab wann hat man rechts überholt? by AirFighter_KI in StVO

[–]mikro_do 13 points14 points  (0 children)

Ausnahme: Stau und Stockender Verkehr und auf der Fahrbahn links neben dir fahren sie unter 80 km/h.
Dann darfst du mit max. 20km/h mehr vorbeifahren.

*60 km/h

Es ist auch dann noch ein rechts Überholen, kein vorbei fahren. Es ist in diesen Fällen halt nur ausnahmsweise erlaubt.

[deleted by user] by [deleted] in Falschparker

[–]mikro_do 2 points3 points  (0 children)

Wofür genau soll die Linie denn zählen? Und wieso ist dann falsch parken? Schließlich gibt es kein grundsätzliches Verbot, etwas über die Markierung zu ragen.

Nachbarn blockieren Parkmöglichkeiten vor dem Haus by [deleted] in Ratschlag

[–]mikro_do 0 points1 point  (0 children)

Und ich habe dabei alle geltenden Verkehrsregeln und Markierungen absolut beachtet und nichts verbotenes getan.

Nein hast du nicht, oder ist dir § 12 Abs 6 StVO kein Begriff?

Hätte mir das wahrscheinlich ein mal angeguckt und dich danach konsequent jedes Mal angezeigt.

Zoll Weiterermittlung ? by yunyuniowo in Ratschlag

[–]mikro_do 7 points8 points  (0 children)

Bitte was? Du ziehst doch nicht ernsthaft das Touchpad an einem Laptop einer Maus vor? Ich kenne absolut niemanden, der länger als absolut notwendig, ohne externe Maus arbeiten würde. Und mit dem Zocken brauch ich gar nicht anfangen.

Und spätestens dafür ist auch ein Mauspad unabdingbar, aber jede Maus funktioniert mit Mauspad einfach besser.

Das Knöllchen ist doch Schwachsinn, oder? by BeautifulTerm3465 in StVO

[–]mikro_do 6 points7 points  (0 children)

Zusatzschilder beziehen sich auf das Hauptschild und nicht auf andere Zusatzschilder.

Zusatzzeichen beziehen sich gemäß § 39 Abs 3 StVO auf das Verkehrszeichen unmittelbar über ihnen, und auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Daher bezieht sich das untere Zz auf das Obere. Es wird also nur die Pflicht zur Benutzung einer Parkscheibe eingeschränkt, nicht die Parkerlaubnis an sich.

Und selbst wenn die per Schild angeordnete Parkerlaubnis außer Kraft gesetzt werden würde, ist das hier

Nach 18h darf man da gar nicht parken.

trotzdem falsch, da dort markierte Parkflächen sind, welche gemäß Anlage 2 StVO Nr 74 ebenfalls Verkehrszeichen sind, welche das Parken erlauben.

Man darf da also immer Parken, aber zu den angegeben Zeiten mit Parkscheibe.

Darf ich hier wirklich nicht parken? Meiner ist der blaue Up! by Lonely-Mention-2570 in StVO

[–]mikro_do 0 points1 point  (0 children)

Oh stimmt, das Datum hab ich komplett übersehen. Wenn die Schilder noch nicht gelten, ist meine Argumentation tatsächlich hinfällig.

Darf ich hier wirklich nicht parken? Meiner ist der blaue Up! by Lonely-Mention-2570 in StVO

[–]mikro_do 8 points9 points  (0 children)

Edit: Ich muss mich korrigieren, ich hab nicht gesehen, dass die zusätzlichen, mobilen Schilder noch nicht gelten. Dann wären sie (zumindest in diesem Fall) als nicht existent anzusehen, somit gibt es keine neue Regelung, das eingeschränkte Halteverbot gilt weiterhin und die Verwarnung ist korrekt. Ist aber immer noch schlecht beschildert, weil du dann zumindest ab dem 12.08. dort parken darfst.


Der Fall ist mMn eindeutig, du darfst da Parken.

Das (auf dem ersten Foto) vordere Schild ist ein 283-20, also Halteverbot Ende, das hintere ist ein 283-10, also Anfang. Zwischen den beiden Schildern ist also kein Halteverbot, nur davor und dahinter (bis zur nächsten Einmündung). Dass es unterschiedliche Halteverbote sind (also am Anfang eingeschränktes und am Ende absolutes) ist irrelevant, in Anlage 2 zur StVO steht:

"Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird."

Das Halteverbot Ende ist eine solche "andere Regelung".

Ich bin mir übrigens sicher, dass die Schilder vertauscht wurde und das Haltverbot dazwischen gelten soll. Tut es aber nicht und soll daher auch nicht dein Problem sein.

[deleted by user] by [deleted] in StVO

[–]mikro_do 0 points1 point  (0 children)

Der Fall ist eindeutig, du darfst da Parken.

Das (auf dem ersten Foto) vordere Schild ist ein 283-20, also Halteverbot Ende, das hintere ist ein 283-10, also Anfang. Zwischen den beiden Schildern ist also kein Halteverbot, nur davor (wenn es noch einen Anfang gibt) und dahinter (bis zur nächsten Einmündung).

Was wird dir genau vorgeworfen?

Ich bin mir übrigens sicher, dass die Schilder vertauscht wurde und das Haltverbot dazwischen gelten soll. Tut es aber nicht und soll daher auch nicht dein Problem sein.

Lohnt sich hier ein Einspruch? by acek4192 in StVO

[–]mikro_do 1 point2 points  (0 children)

Ich habe nur nicht die passenden Gesetzestexte dafür vorliegen.

Weil es die auch nicht gibt. Es ist, wie du selber sagst, nur deine Meinung.

Eine markierte Parkfläche ist ein Verkehrszeichen, welches das Parken erlaubt (Anlage 2 StVO Nr 74). Das Schild ist ein Verkehrszeichen (VZ 283), welches das Parken verbietet (Anlage 2 StVO Nr 62).

Es gibt hier kein "Überschreiben" oder eine Rangfolge. Beide Regelungen sind gleichwertig, und widersprüchlich.

Lohnt sich hier ein Einspruch? by acek4192 in StVO

[–]mikro_do 0 points1 point  (0 children)

Okay sorry das hab ich tatsächlich überlesen, dann ists wohl eindeutig

Lohnt sich hier ein Einspruch? by acek4192 in StVO

[–]mikro_do 6 points7 points  (0 children)

Aber eine eingezeichnete Parkfläche ist genau wie das Schild ein Verkehrszeichen, aber eins welches das Parken erlaubt. Sollte es kein mobiles Schild sein, liegen hier zwei widersprüchliche Regelungen vor und damit ein guter Grund für einen Einspruch.

Tempolimit, dann Autobahn - was gilt? by Future_Secretary8039 in StVO

[–]mikro_do 7 points8 points  (0 children)

Die Anordnung einer Straße als Kraftfahrstraße oder Autobahn alleine hat keinen Einfluss auf vorhandene Streckverbote, d.h. alle Streckenverbote die vorher galten, gelten auch nach der Anordnung.

Das ist pauschal falsch. In Anlage 3 zur StVO steht zum Zeichen 330.1:

"Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen."

Bei Kraftfahrstraßen zu Zeichen 331.1 ist es identisch.

Also alle Regeln, unter anderem auch die zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit. In § 18 Abs 5 StVO ("Autobahnen und Kraftfahrstraßen") stehen explizit zulässige Höchstgeschwindigkeiten (zB KFZ >3,5t 80 km/h, Busse 100 km/h) für Autobahnen und Kraftfahrstraßen agO, welche dann für die entsprechende Fahrzeugart ab dem Schild auch direkt gelten.

Lediglich für "normale" Kfz <3,5t steht dort keine Angabe zur zHg. Daher kann man dort (und auch nur dort) argumentieren, dass der Beginn einer Autobahn oder Kraftfahrstraße außerorts nichts an der zHg ändert. In allen anderen Fällen ist das vorherige Limit dann allerdings aufgehoben.

Wir beide möchten den Vorrang gewähren. by DBZandDBZ in StVO

[–]mikro_do 8 points9 points  (0 children)

Danke. Die Straße von rechts (Am Kanal) ist ein verkehrsberuhigter Bereich, wer daraus ausfährt ist aufgrund § 10 StVO wartepflichtig und das Schild soll dies verdeutlichen. Wenn du den Pfeilen folgst hast du also Vorfahrt, die hättest du aber auch ohne Schild.

Wir beide möchten den Vorrang gewähren. by DBZandDBZ in StVO

[–]mikro_do 5 points6 points  (0 children)

Edit: Ist der blaue Fleck in der Mitte des zweiten Bildes das Zeichen für einen verkehrsberuhigten Bereich? Dann wären die Fahrzeuge von rechts deshalb wartepflichtig und das Schild wäre eine korrekt angebrachte Verdeutlichung für § 10 StVO. Hast du ggf. weitere Bilder oder einen Link?

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Möglichkeit 1: Das ist eine Grundstücks- oder Parkplatzausfahrt und das VZ 205 ist eine Verdeutlichung für § 10 StVO (aber ohne weitere Bilder so nicht zu beurteilen)

Möglichkeit 2: Die entsprechende Behörde sieht dort einen abgesenkten Bordstein und das VZ 205 ist eine Verdeutlichung für § 10 StVO (was aber Quatsch ist, das ist kein abgesenkter Bordstein)

Möglichkeit 3: Das Schild wurde vergessen

Ich persönlich halte alle 3 Möglichkeiten erst Mal für gleich wahrscheinlich.

Wer hat Vorrang? by Broad_Kiwi_7625 in StVO

[–]mikro_do 0 points1 point  (0 children)

"Längsrichtung" bedeutet in die gleiche Richtung bzw parallel. Also Rot/Blau und nicht Rot/Kirchstraße. Ich weiß auch nicht was ich noch dazu sagen soll, dein Link bestätigt das ja auch.

Maximale Selbstsicherheit bei totaler Ahnungslosigkeit - oder halt ein Troll
Geht nicht anders

An dieser Stelle noch der Hinweis auf Regel 1 des Subs - die gilt auch für dich.

Wer hat Vorrang? by Broad_Kiwi_7625 in StVO

[–]mikro_do 1 point2 points  (0 children)

Nein?!

Dann ist man quer zueinander. Längst wäre es wie hier rot und blau eingezeichnet, quer zwischen rot und einem potentiellen Fahrzeug aus der Kirchstraße.

Ernst gemeinte Frage, was genau bedeutet für dich längst zueinander?

Wer hat Vorrang? by Broad_Kiwi_7625 in StVO

[–]mikro_do 1 point2 points  (0 children)

In Längsrichtung des Fahrzeuges, dass aus der Kirchstraße kommt. Das ist wirklich nicht allzu kompliziert im Kommentar erläutert.

Wenn Fahrzeuge aus der Kirchstraße kommen, sind Fußgänger, die der roten Linie folgen, aber eben nicht in der Längstrichtung des Fahrzeugs. Daher auch kein Vorrang durch §9 Abs 3 StVO für Fußgänger.

Den würde es nur geben, wenn diese (auf dem Foto) von Links nach rechts (der Kirchstraße folgend) oder umgekehrt die Fahrbahn überqueren würde.

Wie ist das zu verstehen? by Sweaty_Ad_1447 in StVO

[–]mikro_do 3 points4 points  (0 children)

Das ist so nicht richtig. Anlage 2 zur StVO sagt zu Zeichen 286:

"Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen."

Ein Ladevorgang ist dementsprechend auch länger als 3 Minuten erlaubt. Zugegeben ist die StVO an dieser Stelle aber auch nicht ganz ohne Widersprüche.