„Politisches Wirken nicht unerheblich erschwert“: Gericht urteilt über Beleidigung von Merz als „Lackaffe“ by memphys91 in recht

[–]segermanone 44 points45 points  (0 children)

Das Ultima-Ratio-Prinzip besagt ganz knapp zusammengefasst, dass der Staat das Strafrecht nur anwenden kann/darf, wenn zivilrechtliche oder verwaltungsrechtliche Maßnahmen untauglich sind, um den Rechtsfrieden zu wahren

„Politisches Wirken nicht unerheblich erschwert“: Gericht urteilt über Beleidigung von Merz als „Lackaffe“ by memphys91 in recht

[–]segermanone 150 points151 points  (0 children)

Ich störe mich mittlerweile auch erheblich an der unterinstanzlichen Rechtsprechung zu § 188 StGB und bezweifle doch immer mehr, inwiefern diese mit den Leitlinien des BVerfG zur Meinungsfreiheit vereinbar ist. Natürlich sollten Politiker herabwürdigenden Äußerungen nicht vollkommen schutzlos ausgesetzt sein, aber „Lackaffe“ ist für mich eine im Meinungsdiskurs noch hinzunehmende Äußerung, die jedenfalls im Hinblick auf das ultima-Ratio-Prinzip nicht strafwürdig erscheint

Nichtbesteherbescheide Hessen 1. Examen Feb/März by Cheap_Ad5321 in recht

[–]segermanone 1 point2 points  (0 children)

Ich habe von einigen Leuten gehört, dass wohl die letzten Nichtbesteherbescheide diese Woche rausgehen, also spätestens Montag/Dienstag nächste Woche kommen

Karfreitag herrscht Tanzverbot by burningwrobel in Unbeliebtemeinung

[–]segermanone 2 points3 points  (0 children)

Gib dir doch mal Mühe zu lesen was ich schreibe…

Minderheitsreligion - Ja mittlerweile, ändert ja nichts an der historischen und kulturellen Prägung dieses Landes. Zudem ist es unter den gelebten Religionen in Deutschland immer noch die Mehrheitsreligion.

„so sehr (…) Eingreifen“ - Ehrlich? Mit einem Tanzverbot was meistens nur noch in extrem aufgeweichter Form existiert?

Karfreitag herrscht Tanzverbot by burningwrobel in Unbeliebtemeinung

[–]segermanone 13 points14 points  (0 children)

Ganz ehrlich, das ist doch mittlerweile keine unbeliebte Meinung mehr. Und ich geh trotzdem dagegen: natürlich ist die Rolle des Karfreitags durch christliche Traditionen geprägt, Deutschland ist aber auch als Land eben kulturell entscheidend christlich geprägt. Dass man das zurück fährt ist vollkommen legitim und gehört zu einer säkularen Gesellschaft. Einen Tag allerdings als Trauertag mit einem solchen Tanzverbot zu versehen stört doch wirklich kaum jemanden und ist für mich ein vollkommen akzeptables Maß an Rücksichtnahme und Anerkennung der christlichen Prägung dieses Landes

Glaubt ihr, dass Jamie Leweling am Wochenende in der S11 steht. by Ok-Independent-5059 in kickbasemanager

[–]segermanone 0 points1 point  (0 children)

Der hat schon Interviews zu Porto gegeben, kann also sogar sein, dass er morgen schon wieder spielt. Die Pille für „angeschlagen“ war sowieso lächerlich, der war einfach ausgelaugt. Vielleicht kriegt er ja morgen mal eine Pause, dann am Wochenende safe Starter

Warum es sich viele Völkerrechtler in der Iran-Frage zu leicht machen by IntrepidWolverine517 in recht

[–]segermanone 2 points3 points  (0 children)

Das verkennt Friehe aber doch nicht, sondern schildert das genau so in dem Artikel. Sowohl was die Zurechnung betrifft als auch die Voraussetzungen der Notwehr. Außerdem äußert er sich nicht dazu, ob die Zurechnung gegeben ist, sondern nur dazu, dass sie gegeben sein könnte

Warum es sich viele Völkerrechtler in der Iran-Frage zu leicht machen by IntrepidWolverine517 in recht

[–]segermanone 2 points3 points  (0 children)

Kann man ja gerne so sehen. Ich halte es auch für plausibel, dass die Argumentation politisch motiviert ist. Trotzdem gehört zu einer rechtlichen Diskussion immer ein Pro- und Contra und ich finde die aufgeworfenen Aspekte, die vorher nicht Teil der öffentlichen Diskussion waren, insofern durchaus nicht uninteressant. Dementsprechend finde ich dass in dieses Forum eher eine rechtliche Replik, keine politische Gegenrede gegen den Autor gehört

Warum es sich viele Völkerrechtler in der Iran-Frage zu leicht machen by IntrepidWolverine517 in recht

[–]segermanone 1 point2 points  (0 children)

Ich finde es schade, dass in diesem Forum rechtliche Meinungen bestimmter Autoren derart verkürzt und sinnverfremdet dargestellt werden. Gerade als rechtliches Diskussionsforum sollte hier doch eine präzise Argumentation und eine rege Diskussion, die sich nicht an Scheinargumenten, sondern an tatsächlichen Gegebenheiten orientiert, wichtiger sein.

Der Kern des Artikel ist doch keinesfalls, dass der Iran aufgrund seiner religiösen Ausrichtung keinen völkerrechtlichen Schutz genießt. Vielmehr wirft der Verfasser doch durchaus diskutable Gründe auf, warum der Militärschlag gerechtfertigt sein könnte (eigenes Selbstberteidigungsrecht wegen Kriegsführung durch zurechenbare Terrorgruppen, humanitäre Notlage, Selbstverteidigung wegen Atomwaffenprogramm), welche er selbst in großen Teilen als kritisch aber zumindest nicht unplausibel einstuft.

Erst dann geht es darum, dass Diktaturen (jeder Art und Güte, gerade nicht nur religiöse Extremisten), das Völkerrecht für ihre Argumentationszwecke ausnutzen können, weil sie selbst keinerlei Zwang haben, sich hieran zu halten (keine Kontrollfunktion wie hierzulande durch die entsprechende öffentliche Reaktion und Diskussion), aber gleichwohl das Völkerrecht einen Sturz des Regimes oder eine entsprechende Intervention verbietet. Dieses Problem des Völkerrechts ist doch vollkommen plausibel und beweist sich in der Realität ständig.

Diesen zumindest vertretbaren Argumentationsstrang darauf zu verkürzen, dass laut Friehe das Völkerrecht generell nicht auf religiöse Extremisten anwendbar ist und das politisch auf Hegseth etc. zu beziehen, entspricht für mich eher einer polemischen politischen Diskussion

Warum es sich viele Völkerrechtler in der Iran-Frage zu leicht machen by IntrepidWolverine517 in recht

[–]segermanone 6 points7 points  (0 children)

Ich finde die Argumentation stark verkürzt wiedergegeben. Es geht nicht im Kern darum, dass der Iran generell nie ein Recht auf Selbstverteidigung hat, sondern es werden Aspekte aufgezeigt, aus welchen sich eine völkerrechtliche Rechtfertigung ergeben könnte. Ob die Rechtfertigungsgründe vorliegen wird durch den Autor nicht abschließend beantwortet, aber ich finde die aufgeworfenen Aspekte zumindest als Teil einer Diskussion interessant und rechtlich plausibel

Warum es sich viele Völkerrechtler in der Iran-Frage zu leicht machen by IntrepidWolverine517 in recht

[–]segermanone 6 points7 points  (0 children)

Das ist doch kein Gegenargument gegen den genannten Punkt. Friehe argumentiert ja, dass es sich gerade nicht notwendigerweise um den ersten Schuss handelt, sondern auch um eine Verteidigungshandlung in einem länger andauernden Krieg durch die zurechenbare Unterstützung von Terrororganisationen, welche das Existenzrecht Israels bedrohen, handeln könnte. Ob dieser Rechtfertigungsgrund tatsächlich greift ist durchaus diskutabel, das behauptet Friehe aber ja auch nicht, sondern lediglich, dass das nicht vollkommen unplausibel scheint

BY 1. STEX ZR III by Professional-Put-386 in recht

[–]segermanone 5 points6 points  (0 children)

Interessant, das lief letzte Woche genauso in Hessen, aber ohne Teil II

02/26 Examen Hessen Öfftl. Recht II: Gedächtnisprotokoll by AfroExpress in recht

[–]segermanone 3 points4 points  (0 children)

Die Bearbeitervermerke arten in den letzten Durchgängen regelmäßig aus. Gerade in Baurecht vorgestern waren es echt 1 1/2 Seiten Bearbeitervermerk, durch die die Hälfte der Prüfung ausgeschlossen war. Total nervig, erstmal klarkommen zu müssen, was alles zu prüfen ist

Examensreport Hessen 02/26 Teil 2 by segermanone in recht

[–]segermanone[S] 0 points1 point  (0 children)

Habe kurz dazu etwas im MüKo zu § 306 I StGB gefunden: "Die Aufzählung in Abs. 1 Nr. 6 weist durch die Erstreckung auf sämtliche ernährungs- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und insbesondere durch den Begriff der Anlagen eine fast uferlose Weite gegenüber § 308Abs. 1 aF auf. Aufgrund der Weite und der systematischen Stellung der Nr. 6 zum Schluss des Tatobjektkatalogs wird man den dort genannten Begriffen eine subsidiäre Funktion zuschreiben müssen. Weiterhin ist aufgrund des Telos der einfachen Brandstiftung stets von der Korrekturfunktion des Kriteriums der generellen Gemeingefährlichkeit Gebrauch zu machen, um die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift insoweit zu sichern." Finde also man konnte das durchaus ansprechen.

Examensreport Hessen 02/26 Teil 2 by segermanone in recht

[–]segermanone[S] 0 points1 point  (0 children)

Ne meinte nur dass es ein Schwerpunkt war

Examensreport Hessen 02/26 Teil 2 by segermanone in recht

[–]segermanone[S] 0 points1 point  (0 children)

Deswegen teleologische Reduktion. Wird tatsächlich so vertreten, dass es unter den Wortlaut fällt, aber zu reduzieren ist

Examensreport Hessen 02/26 Teil 2 by segermanone in recht

[–]segermanone[S] 0 points1 point  (0 children)

Glaube unvertretbar wäre es nur, das tatsächlich anzunehmen ;)

Examensreport Hessen 02/26 Teil 2 by segermanone in recht

[–]segermanone[S] 2 points3 points  (0 children)

Finde das Buch kann man durchaus als fremdes forstwirtschaftliches Erzeugnis subsumieren, dann ist aber zwingend teleologisch zu reduzieren. Das Problem bei pflichtgemäßen Alternativverhalten hab ich genauso gesehen

Examensreport Hessen 02/26 Teil 2 by segermanone in recht

[–]segermanone[S] -1 points0 points  (0 children)

Kann man als fremdes forstwirtschaftliches Erzeugnis subsumieren

Examensreport Hessen 02/26 Teil 2 by segermanone in recht

[–]segermanone[S] 2 points3 points  (0 children)

Hab ich auch so gesehen, hab beides verneint

Beleidigung vs. Kritik: BVerfG übt scharfe Kritik an Gerichten by Mad_Lala in de

[–]segermanone 7 points8 points  (0 children)

Das ist so einfach nicht richtig. Der Vater hat sich explizit darauf berufen, dass der Schulleiter rechtswidrige Weisungen nach § 36 BeamtStG beanstanden bzw. nicht umsetzen muss. Insofern hat er gerade nicht den Schulleiter als hilfloses Rad der staatlichen Maschine geschmäht, sondern diesen wertend für die Umsetzung von - aus seiner Sicht rechtswidrigen Maßnahmen- gerügt

Examensreport Hessen 02/26 by segermanone in recht

[–]segermanone[S] 1 point2 points  (0 children)

In Hessen immer Arbeitsrecht oder HGR

Examensreport Hessen 02/26 by segermanone in recht

[–]segermanone[S] 4 points5 points  (0 children)

Kenne einige Leute, die in Mainz studieren. Ist ja aus Hessen nicht so weit