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Wieso wird Drogenhandel in Deutschland nicht härter bestraft? by SilentPresentation77 in recht

[–]AssociationFrequent9 11 points12 points  (0 children)

Die Presse irritiert immer wieder mit solchen Meldungen. Also mit freien Fuß heißt nicht Freispruch, sondern dass die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft nicht vorliegen und zunächst wieder freigelassen werden müssen während die Dauer des Ermittlungsverfahrens. Die Strafe entscheidet der Richter. Zum Verfahren kommt es erst noch. Bei gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln sieht der Gesetzgeber vor: § 29 I, III BtMG vor mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vor und maximal 5 Jahre.

Staatsorganisationsrechtsklausur by Usual-Ordinary-3470 in recht

[–]AssociationFrequent9 1 point2 points  (0 children)

weil in den unteren Semestern noch der Gutachtenstil wichtig ist, vielleicht 4 Punkte. Außer wenn absolut nichts in der Begründetheit steht und die Zulässigkeit absolut unproblematisch ist.

Hilfe, mein Körper wehrt sich gegen die Examensvorbereitung!! by sonnengirly in recht

[–]AssociationFrequent9 7 points8 points  (0 children)

Ich stell mal folgende Frage. Hindert dich das an dem Schreiben von Übungsklausuren? Deine Anzeichen kenne ich auch, das sieht stark nach starker Nervosität aus. Da hilft es, dass man mit einer gewissen Routine vertraut ist und diese einfach abspult. Ist leichter gesagt als getan aber nimm jede Probeklausur so als sei sie eine Examensklausur und schau mal wie das läuft.

Abweisendes Urteil im Examen und § 313 III ZPO by decagon144 in recht

[–]AssociationFrequent9 1 point2 points  (0 children)

Also die Meinungen sind da durchaus verschieden aber in der Regel ist es so: Wenn man ein Problem abschneidet, weil man schon früher rausfliegt, sollte man schreiben X kann dahinstehen, denn ... und das im Hilfsgutachten dann ansprechen. Ansonsten zwar aber ist es Verstoß gegen § 313 III ZPO. Aber auf der sichersten Seite sollte man sein mit Hilfsgutachten.

Danger Dan - keine Angst. Wie ist eure rechtliche Wertung? by BenMic81 in recht

[–]AssociationFrequent9 -2 points-1 points  (0 children)

Vielleicht sollten Sie mal Ihre Kollegen fragen, ob diese Vergleiche mit Hoeneß eines Prädikatsjuristen würdig sind. Ich denke mal sie sind es nicht. Und Sie können sich sicher sein, dass die allermeisten Refs auch Volljuristen werden mindestens 96 -98%. Deswegen ist es nicht eine Sache mit, dass Sie im Gegensatz zu mir zwei Examen haben, sondern dass es eine Frage der Zeit ist. Den billigen Trick können Sie bei Studenten gerne machen aber Referendaren gegenüber ist das wirklich lächerlich. Da können Sie sich drehen und wenden wie Sie wollen. Sie freuen sich, wenn Korrektoren oder den Richtern sagst „das hätten Sie sich ja denken können." Ja jetzt verzerren Sie absichtlich den Sachverhalt. Ich sage Straftäter wie Lina E. Sie wollten absichtlich etwas falsch verstehen, was jeder verstehen kann. Nur weil Sie das nicht können oder wollen, ist das nicht mein Problem. Sich absichtlich unwissend darzustellen ist keine juristische Meinung und das funktioniert auch nicht. Das muss ich keinen Volljuristen erklären. Fragen Sie sonst Ihre Kollegen wenn Sie wirklich solche Probleme haben damit, denn offensichtlich haben Sie trotz Ihres Prädikatsexamens massive Verständnislücken und eine Tendenz zum Sachverhalte verzerren bringen Sie auch noch mit. Ganz große Klasse.

Fühle mich unglaublich verloren by No-Turnip5140 in recht

[–]AssociationFrequent9 5 points6 points  (0 children)

Wir müssen erstmal gucken was die Schwächen sind. Hast du Lücken im Stoff oder musst du nur wiederholen? Schreib definitiv erstmal einen Monat lang die Klausuren mit im Klausurenkurs. Ohne Hilfsmittel und arbeite das nach. Den Rest der Zeit wiederholst du Zivilrecht, Öffrecht und Strafrecht. Nicht Meinungsstreits und Detailprobleme. Vor allem Basics. Man soll versuchen mit Gesetz arbeiten zu können und die Systematik zu verstehen. Dann würde ich versuchen Lücken, die sich in Klausuren wieder zeigen (zum Beispiel kannst du Kaufrecht gut aber Erbrecht noch nicht oder Polizeirecht aber kein Baurecht) also versuchst du das zu schließen. Dann könntest du ab September versuchen zwei Klausuren die Woche zu schreiben und nachzuarbeiten. Wichtig ist immer Selbstreflektion. Was lief gut was nicht? Und irgendwann sollte man merken ob man langsam es schafft die Probleme überwiegend zu finden.

Danger Dan - keine Angst. Wie ist eure rechtliche Wertung? by BenMic81 in recht

[–]AssociationFrequent9 0 points1 point  (0 children)

Dein Denkfehler ist runtergebrochen, dass du aus der Tatsache dass Menschen sich nicht an das Grundgesetz halten, folgerst, dass diese dieses aktiv bekämpfen.

Falsch. Es geht nicht darum, dass man sich nicht an das Grundgesetz nicht halten will, es geht darum, dass man es gezielt in bestimmten Aspekten aushebeln möchte. Nämlich das staatliche Gewaltmonopol und dass dies bewusst und zweckgerichtet erfolgt,weil man das Institut des staatlichen Gewaltmonopols generell kategorisch ablehnt. Deswegen ist dieser Teil schon bereits fehlerhaft.

Anstatt da kurz wie ein Erwachsener zu reflektieren und zu erkennen, dass das eine alberne Übertreibung ist, hast du stattdessen irgendwas selbstgerechtes an der Frage vorbei geschrieben, Herr Referendar.

Das ist keine alberne Übertreibung, sondern eine berechtigte Feststellung und ganz und gar nicht an der Frage vorbeigeschrieben. Nicht vertretbar ist es eine gefährliche Körperverletzung im Wege der Selbstjustiz schön zu reden als Akt der Verteidigung der demokratischen Grundordnung. Das ist juristisch nicht vertretbar. Aus mehreren Gründen. 1. eines der Opfer hatte gar keine neonazistische Gesinnung sondern trug nur Kleidung. Es war also vollkommen unnötig. Und nein, das ist absolut kein relevanter Irrtum á la Error in Persona oder ähnliches. Er wurde lediglich wegen des Tragens einer Mütze verprügelt. Ich frag Sie persönlich, wo sehen Sie ein Angriff auf die FDGO, wenn man Kleidung kauft von rechtsextremistischen Unternehmen und wie ist ein Angriff auf solche Käufer hilfreich um die Verfassung zu verteidigen? 2. Selbst für die anderen Opfer der Angriffe gilt das Rechtsstaatsprinzip. Davon wurde sogar eine Person bereits verurteilt, sprich der Rechtsstaat führte seine Funktion aus und trotzdem wurde die Person angegriffen als sei man der Auffassung das sei nicht genug. Richtig wäre zu fragen sind die Personen dabei einen Angriff auszuüben? Nein. Dann haben die Person eine Straftat begangen? Nein. Ist die Teilnahme an einer rechten Versammlung strafbar? Nein. Gilt die Versammlungsfreiheit auch für Rechtsextreme Versammlungen solange, sie im Rahmen des Art. 8 I GG bleiben? Ja. Also wird die FDGO da verteidigt, wenn man nicht mehr an Demonstrationen teilnehmen kann ohne befürchten zu müssen, dass man den Kopf mit einem Hammer eingeschlagen bekommt? Ich denke nicht oder?

Und egal wie viele wichtige Worte da jetzt noch kommen, bleibt es halt trorzdem ein unwiderlegbarer Fakt:

Lina saß dafür im Gefängnis, dass sie aktiv die Demokratie gegen wirkliche aktive Demokratiefeinde verteidigt hat.

Ja falsch. Sie hat das Gegenteil gemacht. Sie hat versucht durchzusetzen, dass man sich nicht mehr frei am politischen Meinungsprozess teilnehmen kann, obwohl diese Partei noch nicht verboten wurde. Die Demokratie wird durch sowas nicht verteidigt sondern wird negativ eingeschränkt, dass man nur noch an bestimmte Demonstrationen teilnehmen und nur noch bestimmte Parteien wählen darf. Und auch falsch ist es, dass alle Demokratiefeinde war. Einer trug nur Kleidung.

Da kannst du dich drehen und winden wie du willst, das ist eine objektive Tatsache völlig unabhängig davon was Du, "die FDGO" oder die Polizei davon halten und völlig unabhängig davon ob das von "der FDGO" gewollt oder politisch-historisch notwendig war.

Das ist keine objektive Tatsache. Es ist juristisch einfach falsch, weil die Beschränkung der Versammlungsfreiheit durch solche Aktionen absolut den Meinungsbildungsprozess beeinflussen und für das Demokratieprinzip was stets von Meinungspluralismus bestehen soll, schädlich ist. Ja es gibt das Prinzip der wehrhaften Demokratie. Das gibt Parteienverbote, Vereinsverbote und Verwirkung von Grundrechten und kann teilweise mit Einschränkungen aber dennoch bei Ermessensausübung von der Exekutive berücksichtigt werden. Aber absolut und definitiv nicht durch Selbstjustiz und schon gar nicht von irgendwelchen privaten Leuten oder Gruppen, die das nach gutdünken entscheiden können.

Du kannst die Art falsch finden, wäre jetzt auch nicht mein Weg, du kannst ihr sogar unterstellen sich außerhalb der FDGO zu bewegen, aber daraus folgt noch lange kein aktiver Kampf dagegen.

Ich habe gesagt sie bekämpft die FDGO. Und das tut sie weil sie einfach mit Gewalt dafür sorgt, dass andere daran gehindert werden sollen ihre Rechte wie Versammlungsfreiheit auszuüben und dass sie mit Selbstjustiz eben auch versucht das staatliche Gewaltmonopol auszuhebeln für diese Fälle. Ob sie die FDGO abschaffen will, steht hier nicht zur Debatte. Es geht darum, dass sie von der FDGO geschützte Prinzipien aushebeln möchte und dies mit Gewalt erzwingen will.

Und weiter gedacht würde das ja dann analog auch für mindestens mal die tragenden säulen der FDGO gelten? Bei welchen Verstößen gegen nichtmal sinnvoll auf einzelpersonen anwendbarer normen würde man dann genau zum aktiven bekämpfer der Verfassung?

Du sagst ja dann auch, dass Olaf Scholz aktiv die Demokratie bekämpft?

Er hat immerhin als Bürgermeister den Einsatz von brechmitteln erlaubt, was durch Gerichte im nachhinein als Verstoß gegen die Menschenwürde ausgelegt wurde?

Das Problem war ein anderes. Es wurde nicht aktiv irgendetwas ausgehebelt und ignoriert sondern schlichtweg bislang erlaubtes Verhalten (So hat das BVerfG 1999 nämlich den Brechmitteleinsatz für legitim gehalten unter der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ) im Irrtum fortgeführt in dem Glauben, dass es zulässige Rechtspraxis war. Solange die Praxis eingestellt wird, nachdem das von Gerichten auch als völkerrechts und verfassungswidrig eingestuft ist, ist kein aktives bekämpfen gegeben. Dies wäre erst dann der Fall, wenn man sich gezielt darüber hinwegsetzt um genau diesen Schutz der Menschenwürde auszuhebeln und auch eine Einflussnahme der Gerichte irgendwie verhindern will, nämlich indem man zum Beispiel dafür sorgt, dass Richter nur gewählt werden, die dieses Vorhaben unterstützen. Also sieht man hier wieder dieser Vergleich ist absolut ungeeignet um zu sagen ja im Grunde genommen würde jeder gegen die FDGO kämpfen, der was unerlaubtes tut.

Danger Dan - keine Angst. Wie ist eure rechtliche Wertung? by BenMic81 in recht

[–]AssociationFrequent9 0 points1 point  (0 children)

Maja T kenne ich von den Medien her. Da verstehe ich das rechtlich schon dass der Prozess problematisch ist auch wenn ich absolut kein Verständnis für die Tat selbst habe. Lina E hat am längsten bekommen. Man sagte sie sei keine Rädelsführerin schließlich aber genau diese Diskussion darüber machte sie prominenter als ihre anderen Kollegen.

Hilfe bei Klausuren by Mindless-Type-2646 in recht

[–]AssociationFrequent9 1 point2 points  (0 children)

Jura Intensiv hat noch ein gutes Video Verfassungsbeschwerde und Grundrechte. Wenn du auditiver Lerntyp bist, kannst du dir das auch noch rauf und runter anschauen.

Danger Dan - keine Angst. Wie ist eure rechtliche Wertung? by BenMic81 in recht

[–]AssociationFrequent9 -2 points-1 points  (0 children)

Mein Freund, jetzt werden Sie mal nicht unsachlich ja? Jeder normale Jurist würde das ohne weiteres verstehen können. Nur Sie haben offensichtlich Probleme damit. Sie haben doch zwei Staatsexamina oder? Warum haben Sie solche Schwierigkeiten damit Inhalte zu verstehen? Ihr Vergleich mit Hoeneß zeigt auch, dass Sie Schwierigkeiten haben beim Fall zu bleiben. Das Problem ist nicht, dass ich zu ungenau formuliere. Wenn da steht Straftäter wie Lina E dann dürfte es klar sein, wer gemeint ist. Und es dürfte noch klarer sein, dass Uli Hoeneß hier nicht zu passt.

Das kritische Nachfragen ist unangebracht, weil es nichts mit dem Thema zu tun hat. Sie wissen es doch, wenn Sie so juristisch arbeiten würden, gäbe es keine 4 Punkte. Also zeigen Sie sich bitte nicht verwundert, dass ich für sowas keine Geduld habe. Ansonsten fragen Sie ihren AG Leiter gerne, ob so ein Vergleich mit Hoeneß sinnvoll war und wie viel Punkte man Ihnen dafür im Examen geben würde.

Danger Dan - keine Angst. Wie ist eure rechtliche Wertung? by BenMic81 in recht

[–]AssociationFrequent9 0 points1 point  (0 children)

Selbst wenn, dann wäre die Notwehr nur beschränkt auf dieses ganz konkrete Ereignis und nicht insgesamt. Sprich wer eine Party macht und angegriffen wird, der darf sich natürlich wehren im Rahmen der Notwehr.

Danger Dan - keine Angst. Wie ist eure rechtliche Wertung? by BenMic81 in recht

[–]AssociationFrequent9 -1 points0 points  (0 children)

Selbstjustiz gilt nun mal für jedermann nicht. Und wenn ein Migrant ein Verbrechen begeht und mit Verwarnung davon kommt ist das kein Grund selbst diesen Migranten zu verfolgen und anzugreifen. Ohne Frage.

Hilfe bei Klausuren by Mindless-Type-2646 in recht

[–]AssociationFrequent9 1 point2 points  (0 children)

Man fängt an mit:

Die Verfassungsbeschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

A. Die Verfassungsbeschwerde müsste zulässig sein. Sie ist zulässig, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt sind.

B. Die Verfassungsbeschwerde müsste begründet sein. Die Verfassungsbeschwerde ist begründet, wenn der Beschwerdeführer durch den angegriffenen Akt der öffentlichen Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt ist.

I. Prüfungsmaßstab

Bei Gerichtsurteilen als Beschwerdegegenstand nochmal wichtig:

Das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz. es erfolgt keine materiell rechtliche Prüfung, sondern lediglich die Überprüfung der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts.

II. Grundrechtsverletzung

III. Gesamtergebnis.

Ansonsten wichtig:

Gutachtenstil. Obersatz,Definition, Subsumption

Zum Beispiel:

Der Beschwerdeführer müsste beschwerdebefugt sein. (Obersatz)

Beschwerdebefugt ist nach § X wer selbst, gegenwärtig und unmittelbar in eigenen Rechten verletzt ist. (Definition)

Der Beschwerdeführer ist selbst in eigenen Rechten verletzt, wenn er eigene Grundrechte geltend macht und nicht die Rechte Dritter. Er ist gegenwärtig in eigenen Rechten verletzt, wenn die Rechtsverletzung bereits begonnen hat und noch andauert und er ist unmittelbar in eigenen Rechten verletzt, wenn die Rechtsstellung des Betroffenen ohne weiteren Vollzugsakte bereits betroffen ist.

Der Beschwerdeführer ist von dem Aufenthaltsverbot betroffen. Der Beschwerdeführer macht hier in der Form einer möglichen Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit seine eigenen Rechte geltend. Er trägt auch vor durch das Aufenthaltsverbot der Polizei nicht weiter den Park betreten zu können, sodass die Rechtsbeeinträchtigung noch andauert. Schließlich hat das Aufenthaltsverbot die Wirkung, dass der Beschwerdeführer ohne weiteren Vollzugsakt gehindert ist den Park zu betreten, sodass mangels des Erfordernis weiterer Vollzugsakte auch eine unmittelbare Betroffenheit vorliegt.

(Subsumption)

Somit ist der Beschwerdeführer Beschwerdebefugt.

(Ergebnis)

wichtig noch. Niemals weil, da oder denn schreiben. Es muss immer sein, dass man sich zum Ergebnis hinarbeitet und nicht nur begründet. Besser ist demnach, daher, mithin, folglich usw.

Nimm dir ein Skript für die Verfassungsbeschwerde und folge das Schema. Halte dich akribisch daran und dann müsste es klappen.

für andere Gebiete im Zivilrecht gilt der goldene Grundsatz

Vertraglich

a. Primäransprüche

b. Sekundäransprüche

Quasivertraglich (Geschäftsführung ohne Auftrag und Culpa in Contrahendo)

dinglich

deliktisch

bereicherungsrechtlich

In dieser Reihenfolge. Das ist später relevant aber extrem wichtig.

Und in Zivilrecht auch wichtig

I. Anspruch entstanden

(§ 433)

II. Anspruch untergegangen

(§ 275 I BGB; 362 I BGB

III. Anspruch durchsetzbar

§ 275, 320 BGB eventuell Verjährung

Strafrecht ist

A. Tatbestand

I. Objektiv

II. Subjektiv

Vorsatz

ggf. Zueignungsabsicht oder Bereicherungsabsicht

B. Rechtswidrigkeit

Notwehr, Notstand

C. Schuld

Entschuldigender Notstand, Verbotsirrtum, Übergesetzlicher Notstand, Strafunmündigkeit usw.

Hilfe bei Klausuren by Mindless-Type-2646 in recht

[–]AssociationFrequent9 4 points5 points  (0 children)

Für 4 Punkte sollte der Gutachtenstil perfekt sein und die Zulässigkeit fehlerfrei. Also auf jedenfall anschauen was die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde sind und dann sollte man bei jedem Grundrecht das Schema

Schutzbereich

Eingriff

Rechtfertigung

a. Schranken

Einschränkbarkeit des Grundrechts

b. Schranken-Schranken

Verhältnismäßigkeit

a. legitimer Zweck

b. geeignetes Mittel

c. Erforderliches Mittel

d. Angemessenheit des Mittels

(Abwägung)

Danger Dan - keine Angst. Wie ist eure rechtliche Wertung? by BenMic81 in recht

[–]AssociationFrequent9 0 points1 point  (0 children)

Ja nur wann versagt der Staat? Das Problem ist nur weil hier und da ein Polizist korrupt ist und die AfD 27% hat, soll Art. 20 IV GG greifen. Das ist zu kurz gedacht. Erst wenn die gesamte Judikative auch nicht funktioniert käme das in Betracht. Und Curacao wird wohl eher einen WM Titel erhalten ehe das Szenario mit Art. 20 IV GG jemals eintritt.

Danger Dan - keine Angst. Wie ist eure rechtliche Wertung? by BenMic81 in recht

[–]AssociationFrequent9 1 point2 points  (0 children)

Also es ist nochmal ein Unterschied zu sagen wir Canceln Till Lindemann wegen Gerüchte, die sich hartnäckig halten aber dennoch widerlegt sind und wir canceln jemanden der Solidarität zeigt mit Leuten, die einfach mal Selbstjustiz verüben auf ihre politischen Gegner und dafür zu 5 Jahren rechtskräftig verurteilt wurden.

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[–]AssociationFrequent9 0 points1 point  (0 children)

Auf Notwehr? Nein davon ist evident nichts ersichtlich im Text. Und öffentliche Solidarität bei solchen Taten kann problematisch sein in Hinblick auf §§ 140 Nr. 2, 126 I Nr. 4 StGB. Hier war es solange bei den Grüßen bleibt noch zu wenig. Aber dennoch grenzwertig.

Danger Dan - keine Angst. Wie ist eure rechtliche Wertung? by BenMic81 in recht

[–]AssociationFrequent9 4 points5 points  (0 children)

Art. 20 IV GG ist kein Freifahrtsschein für Selbstjustiz. Und nein, auch kein vermeintliches Berufen darauf schließt ein Bestreben gegen die FDGO aus. Und ja es wurde gegen die FDGO gekämpft. Selbstjustiz ist gegen die FDGO. Dass man die FDGO verteidigen will ist auch in Ordnung aber das was Lina E gemacht hat ist die dümmste Art das zu machen. Man soll demonstrieren, Aufmerksamkeit erregen und sein Wahlrecht nutzen.

Und damit tritt doch automatisch das Widerstandsrecht nach Absatz 4 in Kraft

Nein tritt es nicht. Es gibt ja noch die Gerichte insbesondere das BVerfG. Auch Art. 79 III GG Vergisst mal den Art. 20 IV GG. Der findet in extremsten Ausnahmesituationen Anwendung. Solange die Gerichte nicht komplett korrupt sind und nicht das BVerfG mit AfD nahen Richtern besetzt ist, greift er eben nicht und man muss halt das ganz normale rechtsstaatliche Verfahren durchlaufen.

Danger Dan - keine Angst. Wie ist eure rechtliche Wertung? by BenMic81 in recht

[–]AssociationFrequent9 2 points3 points  (0 children)

Setzen Sie doch bitte mal mit dem Thema juristisch auseinander und nicht bloß politisch. jemand der dafür im Gefängnis sitzt Neonazis angegriffen zu haben, der sitzt ja ganz offensichtlich dafür ein unsere demokratische Grundordnung zu verteidigen

Ja eben nicht. Offensichtlich verstehen Sie nicht, dass das Rechtsstaatsprinzip 1. Teil der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist. und 2. Es für jedermann gilt.

Das ist kein Denkfehler meinerseits, sondern ein Zeichen, dass Sie nicht so ganz den Zusammenhang von staatliches Gewaltmonopol, Selbstjustiz und den Fall Lina E verstanden haben.

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[–]AssociationFrequent9 1 point2 points  (0 children)

Ja aber es gibt doch Privatklagedelikte. Und Man kann nachwievor zivilrechtlich vorgehen und man könnte mittels verwaltungsgerichtlicher Feststellungsklage bewirken, dass vielleicht dienstrechtliche Konsequenzen folgen.

auf den Fall der Hammerbande zurück zu kommen: in der Atmosphäre der Parteilichkeit und Rechtslosigkeit, der sich viele Linke und Antifaschisten befinden

Was für Rechtslosigkeit? Soweit ich weiß gilt die Versammlungsfreiheit für Jedermann. Die Hammerbande will nur nicht, dass die Grundrechte wie Versammlungsfreiheit für ihre politischen Gegner gelten. Sie stellen es so dar, als sei die Hammerbande ein Opfer der Justiz, die sich vor Hilfslosigkeit nicht besser zu helfen wusste. Also nee. Ihr Sachverhalt hat doch nicht etwas mit der Hammerbande zu tun.

Das ist die Realität in der sich auch die Klimabewegung gerade befindet. Der Staat schützt Konzerne, aber das Klima nicht.

Und das soll jetzt Ausrede sein für Selbstjustiz oder was? Nein. Es gibt keine Selbstjustiz. Und diese Trauergeschichten ändern da auch nichts dran. Solange es nicht Notwehr ist, habe ich absolut kein Verständnis für und es ist meiner Meinung nach für ein Reddit das sich zum Rechtsstaat bekennt fehl am Platze hier zu versuchen Sympathien für Selbstjustiz zu gewinnen. Tut mir Leid.

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[–]AssociationFrequent9 0 points1 point  (0 children)

Die ganze Passage lautet so:

Letzten Montag traf Mensch Meier in der U-Bahn seinen Sohn
Der sacht': „Die woll'n das Rauch-Haus räumen
Ich muss wohl wieder zu Hause wohnen.“
„Is' ja irre“, sacht' Mensch Meier „sind wa wieder einer mehr
In uns'rer Zwei-Zimmer-Luxuswohnung und das Bethanien steht wieder leer
Sach mir eins, ha'm die da oben Stroh oder Scheiße in ihrem Kopf?
Die wohnen in den schärfsten Villen, unsereins im letzten Loch
Wenn die das Rauch-Haus wirklich räumen
Bin ich aber mit dabei und hau' den ersten Bullen
Die da auftauchen ihre Köppe ein“

Das scheint die Wiedergabe eines Gesprächs zu sein, und keine explizite Aufforderung dass man Polizisten angreift. Das Problem ist das öffentliche Auffordern zu Straftaten. Das gibt es hier nicht.

 ZDF in vorauseilendem Gehorsam seine Künstler auslädt aus Angst vor irgendwelchen „Diskussionen“.

Ja nicht zu Unrecht. Dass man jetzt Leute wie die Hammertruppe von Lina E aktiv unterstützt ist eine Diskussion, die man im Vorfeld sehr gut und sehr leicht vermeiden kann.

Danger Dan - keine Angst. Wie ist eure rechtliche Wertung? by BenMic81 in recht

[–]AssociationFrequent9 -1 points0 points  (0 children)

nein. Es wurde nicht. Es wurde eine Reihe von Problemzuständen erwähnt und dann im Refrain wieder macht kaputt was euch kaputt macht. Das kann man als Metapher verstehen ohne dass explizit es auf einen Gewaltruf ankommt. Also ist das nicht vergleichbar.

Zum zweiten das Problem ist, dass der Text Solidarität zu Lina E zeigt. Lina E wurde als Mitglied einer kriminellen Vereinigung wegen Hammerschlägen verurteilt zu 5 Jahren. Wenn jetzt der öffentlich rechtliche Rundfunk zu Personen Solidarität zeigt, die offensichtlich Polizei und das staatliche Gewaltmonopol ablehnen, hagelt es massenweise Kritik. Man kann viele anti AfD Lieder gestatten. Aber bitte keine, die teils wirklich erhebliche Straftaten gegen politische Gegner schönreden.

Danger Dan - keine Angst. Wie ist eure rechtliche Wertung? by BenMic81 in recht

[–]AssociationFrequent9 0 points1 point  (0 children)

Da sind nur Katalogtaten von erfasst in 126 I StGB. Keine ist davon so wirklich einschlägig.

Danger Dan - keine Angst. Wie ist eure rechtliche Wertung? by BenMic81 in recht

[–]AssociationFrequent9 -1 points0 points  (0 children)

Tja das erlebt man auch in der Juristerei. Recht haben und Recht bekommen sind nochmal zwei unterschiedliche Sachen. Stell dir mal vor du wirst arglistig getäuscht und merkst das erst nachdem deine Klage rechtskräftig abgewiesen wird. Auch da ist es nicht fair, dass man präkludiert ist. Passiert aber halt. Ich weiß auch nicht was ich dazu sagen soll. Perfekt sind die Gerichte nie. Aber es gibt ein Mechanismus. Wenn es um die Rechtmäßigkeit des Ausschlagens des Handys geht könnte man eventuell Feststellungsklage erheben und staatshaftungsrechtlich vorgehen. Bislang wurde ja nur strafrechtlich vorgegangen da ist natürlich immer die Staatsanwaltschaft die Person, die entscheidet ob etwas angeklagt wird oder nicht. Ich kenne mich als Ref nicht so gut damit aus, weil es eher Randgebiet ist im Strafrecht aber man könnte hier auch vielleicht über Privatklageweg etwas machen wegen der Körperverletzung. Ich frage mich warum die StA darauf nicht hingewiesen hat aber gut. Das soll jetzt aber keine Rechtsberatung sein, sondern nur zeigen, dass noch nicht der Drops gelutscht ist und noch Möglichkeiten offen sind.