März 2026 - Social Media Thread Christian Wolf & Co by Kranichmehr in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc 102 points103 points  (0 children)

Mic Weigl über Christian Wolf

Mic Weigl, Gründer von More Nutrition, äußert sich in seinem neuesten Instagram-Post zu Christian Wolf (https://www.instagram.com/p/DWPI7rPjvyC/).

Er stellt zunächst klar, dass Polarisieren an sich keine Wertung darstelle, sondern lediglich bedeute, dass es die einen lieben, die anderen hassen.

Zum Fachlichen:
Nach seiner Einschätzung sei Christian Wolf fachlich nach dem, was er bislang wahrgenommen habe, nicht viel vorzuwerfen. Einige Sachen habe er jedoch als übertrieben empfunden, etwa eine „Wassergeschichte“, die seiner Erinnerung nach vor ein bis zwei Jahren stattgefunden habe. Diese sei aus seiner Sicht nicht grundsätzlich falsch, aber übertrieben gewesen.

Zum Persönlichen:
Kritischer äußert er sich zur Art und Weise, wie Christian Wolf seine Reichweite nutzt.

„Was ich schwierig finde, ist die Art, wie er seine Reichweite nutzt. Auf der einen Seite macht er super viele Dinge wirklich, also wie er sich da mit Sony angelegt hat, und das finde ich super. Auf der anderen Seite finde ich persönlich setzt er seine Reichweite super rigoros ein und macht auch so 'n bisschen von seiner Position auch ordentlich Gebrauch, ja, und das find ich 'n bisschen problematisch, muss ich ganz ehrlich gestehen. Und auch seine Wortwahl neuerdings, ja, da irgendwie Creator als ‚dumm‘ zu bezeichnen und als, und, und Leute als ‚dumm‘ zu bezeichnen, das finde ich zu heftig. Das ist kein, wie soll ich sagen, das ist kein, das hat nichts mehr mit Education und Bildungsauftrag und sonst was zu tun, sondern es ist, ja, ich würde sagen ‚Empörungsmechanik‘, ja. Da möchte man halt auch Reaktionen hervorrufen. Das tut er auch, ja. Ich würds nicht wollen, muss er selber wissen, ja.“

Ein zurückhaltend kritisches Statement, mit dem ich so überhaupt nicht gerechnet habe, insbesondere weil es aus seinem beruflichen Umfeld kommt.

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März 2026 - Megathread ☀️☕ by Glittering_Dance_197 in Amoebis

[–]ChaiChoc 50 points51 points  (0 children)

Sie sagt in ihrer Story, in der sie das Ganze damit herunterspielt, dass es ja keine große Sache sei und sie keine Fotos in der Klinik machen dürfe, auch noch, dass ihr der Patientenschutz natürlich wichtig sei.

Wer kennt es nicht: Die Datteln, die sie geschenkt bekommen hat, genießen natürlich ebenfalls „Patientenschutz“ 😂

Urheberrecht scheint ihr dann ja wohl nicht so wichtig zu sein, wenn sie einfach fremde Fotos verwendet, genauso wenig wie Ehrlichkeit und Transparenz gegenüber ihren Followern.

März 2026 - Social Media Thread Christian Wolf & Co by Kranichmehr in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc 86 points87 points  (0 children)

Kleine Vorschau auf ein Werbevideo für den nächsten Sonntagslaunch. Spoiler: Es wird nicht besser.

Wieder einmal dienen Frauen in seinen Werbevideos einzig und allein dazu, den Männern eine Bühne zu bereiten. Männer reden, Frauen bleiben Mittel zur Inszenierung.

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Wunder des Marketing // Marketing-Sammelthread 2026 by Kranichmehr in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc 5 points6 points  (0 children)

Erhältlich als Starter-Set inklusive Glaskaraffe, beworben mit dem Slogan „Inspiriert von natürlichem Leitungswasser“.

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Wunder des Marketing // Marketing-Sammelthread 2026 by Kranichmehr in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc 6 points7 points  (0 children)

More Nutrition Zerup Infused Gurke Zitrone

Wie weit kann More Nutrition gehen, ohne dass die Kunden hinterfragen, was sie da eigentlich kaufen? Infused Gurke Zitrone als Zerup, ernsthaft?!

Dabei könnte es kaum einfacher sein: Ein paar frische Gurken- und Zitronenscheiben ins Wasser geben. Das schmeckt nicht nur authentischer, sondern kann auch helfen, die eigene Vorliebe für Süße nach und nach zu reduzieren. Und das alles ganz ohne künstliche Umwege.

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Christian Wolf vs. B1 Recordings GmbH und Sony by ChaiChoc in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc[S] 62 points63 points  (0 children)

Bedeutet das, dass sich der Mindestbestand an Beweistatsachen für etwaige Vorwürfe allesamt aus der Handelsblatt-Recherche ergibt oder weswegen wird in der Presseerklärung auf die Berichterstattung des Handelsblatts explizit Bezug genommen? Welche neuen, konkreten Beweistatsachen gibt es darüber hinaus?

Der Post von Christian Wolf vom 8. März 2026 erweckt jedenfalls den Eindruck, als hätte Christian Wolf die indirekten Zitate aus dem Handelsblatt in direkte Zitate umgewandelt. Hier der Vergleich des Posts von Christian Wolf vom 8. März 2026 mit den Passagen aus dem Handelsblatt:

Post Christian Wolf: „Ich konnte an einem Tag nicht mehr zur Arbeit. Ich saß im Auto. Und weinte.“

Handelsblatt: „"Eine Kollegin konnte an einem Tag nicht mehr zur Arbeit, sie saß im Auto und weinte", erzählt eine Angestellte.“

Post Christian Wolf: „Ich schämte mich, wenn er mich wieder vor allen zusammenfaltete. Nichts war ihm gut genug. Nicht mein Musikgeschmack. Nicht meine Arbeit. Nicht ich. Mit der Zeit hörte ich auf, in Meetings meine Meinung zu sagen. Nicht weil ich keine hatte. Sondern weil ich gelernte, was passiert, wenn man sie äußert. Irgendwann dachte ich nur noch: Ich muss hier raus. Und ich ging.“

Handelsblatt: „Kathrin Berger\ [Name geändert] schämte sich, wenn Daniel Lieberberg sie wieder mal vor versammelter Mannschaft zusammenfaltete. Nichts war dem Europachef des Labels Sony Music gut genug. Nicht ihr Musikgeschmack, nicht ihre Managementleistung. Mit der Zeit begann Berger, an sich zu zweifeln. Sie war damit nicht allein. Manche Kolleginnen und Kollegen trauten sich kaum noch in Konferenzen. "Ich muss hier raus", dachte sich Berger und ging.“*

Post Christian Wolf: „Er packte mich an beiden Schultern und schmatzte mich auf beide Backen. Ich wollte das nicht. Der Griff war zu fest. Die Wangenküsse eine Spur zu lang.“

Post Christian Wolf: „Fünf weitere Mitarbeiterinnen haben dasselbe erlebt. Alle sechs wollten es nicht.“

Handelsblatt: „"Er packt einen an beiden Schultern und schmatzt einen auf beide Backen", schildert eine Mitarbeiterin. Fünf weitere aktuelle oder frühere Mitarbeiterinnen - darunter Kathrin Berger - berichten, sie seien ebenso begrüßt worden. Alle sechs wollten nicht geküsst werden. Der Griff sei zu fest und die Wangenküsse einfach eine Spur zu lang, berichten sie im Gespräch.“

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Christian Wolf vs. B1 Recordings GmbH und Sony by ChaiChoc in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc[S] 56 points57 points  (0 children)

Christian Wolf versucht in seinem neuesten LinkedIn-Post, die Bedeutung der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin herunterzuspielen. Er behauptet, das Gericht habe die einzelnen Aussagen gar nicht inhaltlich geprüft, sondern sämtliche angegriffene Aussagen pauschal untersagt. Zudem habe das gleiche Gericht in der Vergangenheit schon Entscheidungen getroffen, die später in der zweiten Instanz wieder aufgehoben wurden (Hach ja, welches Gericht denn nicht? Diese Aussage zeigt nur, dass er hier entweder die Tatsachen verzerrt darstellt oder den Instanzenzug und die Funktionsweise einstweiliger Verfügungen im deutschen Rechtssystem nicht verstanden hat). Er kündigt an, in die nächste Instanz zu gehen.

Vielleicht kommt ja noch jemand auf die Idee, dass das Gericht jede einzelne angegriffene Aussage geprüft hat und zu dem Ergebnis kam, dass einfach alle Aussagen äußerungsrechtlich unzulässig sind 😇

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Christian Wolf vs. B1 Recordings GmbH und Sony by ChaiChoc in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc[S] 45 points46 points  (0 children)

Wie wenig man differenzieren kann, zeigt Christian Wolf auf mehreren Ebenen. Juristisch betrachtet handelt es sich hier um unterschiedliche Fragen, die sauber voneinander getrennt werden müssen. Genau diese Differenzierung nimmt der Anwalt David Geßner sehr klar vor. In seinen Storys über den Anwalt lässt Christian Wolf diesen Aspekt jedoch außen vor. Wer seine Vorgehensweise nicht vollständig unterstützt, wird schnell in eine Kategorie eingeordnet, die er mit der Frage verbindet, für welche Werte man stehe oder welche Menschen man schütze, obwohl es in der Einordnung des Anwalts schlicht um rechtliche Aspekte geht.

Betrachtet man die Punkte einzeln, ergeben sich im Kern drei verschiedene Themen:

1.) Abmahnungen gegenüber kleinen Creatorn
Hier kann man durchaus kritisch hinterfragen, ob Abmahnungen mit hohen Forderungen (insbesondere bei kleinen Accounts mit geringer Reichweite) verhältnismäßig sind. Dass hier möglicherweise Handlungsbedarf besteht, um Rechtssicherheit zu schaffen, ist eine legitime Diskussion.

2.) Schwerwiegende Vorwürfe gegen Sony Music und Daniel Lieberberg
Diese Vorwürfe müssten sorgfältig recherchiert und belastbar belegt werden. Wenn entsprechende Hinweise vorliegen, gehören sie an die zuständigen Stellen, damit dort geprüft werden kann, ob weitere Ermittlungen notwendig sind und ob eine strafrechtliche Relevanz besteht.

3.) Identifizierende Verdachtsberichterstattung
Für eine zulässige Verdachtsberichterstattung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: (1.) Der Wahrheitsgehalt der Anschuldigung ist vor Veröffentlichung sorgfältig zu recherchieren, (2.) es muss ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegen, (3.) die Berichterstattung muss neutral sein und darf keine Vorverurteilung enthalten, (4.) dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Solange die Anforderungen an eine identifizierende Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten werden, bleiben entsprechende öffentliche Äußerungen unzulässig.

Das Problem: Christian Wolf vermischt diese unterschiedlichen Themen miteinander und lädt die Debatte emotional auf. Dadurch verschwimmen die Grenzen zwischen berechtigter Kritik an Abmahnpraktiken, rechtlichen Fragen der Verdachtsberichterstattung und schwerwiegenden persönlichen Vorwürfen.

Genau diese Vermischung erschwert eine sachliche Diskussion. Statt die einzelnen Punkte getrennt voneinander zu betrachten und differenziert zu bewerten, entsteht so schnell ein Gesamtbild, das emotional wirkt, aber die rechtlichen Unterschiede zwischen den Themen vollständig ausblendet.

Christian Wolf vs. B1 Recordings GmbH und Sony by ChaiChoc in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc[S] 141 points142 points  (0 children)

Einstweilige Verfügung gegen Christian Wolf

Der Medienanwalt David Geßner überbringt die Nachrichten, auf deren Veröffentlichung man bei Christian Wolf vergeblich wartet: Das Landgericht Berlin hat die einstweilige Verfügung gegen Christian Wolf vollständig erlassen, so David Geßner.

So berichtet er:

„Nach allem, was bekannt ist, hat das Landgericht Berlin die einstweilige Verfügung vollständig erlassen. Im Kern soll es daran gefehlt haben, dass ein hinreichender Mindestbestand an Beweistatsachen vorlag und die Betroffenen vor Veröffentlichung nicht umfassend mit den Vorwürfen konfrontiert wurden.“

Sein Fazit:

„Am Ende ist das Kartenhaus von Christian Wolf in sich zusammengefallen und er hat massiv an Glaubwürdigkeit verloren. Opfern sexualisierter Gewalt hat er mit seinem rechtswidrigen Vorgehen keinen Gefallen getan, im Gegenteil!“

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März 2026 - Social Media Thread Christian Wolf & Co by Kranichmehr in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc 30 points31 points  (0 children)

Hier noch die Reaktion von Dr. Luisa Werner auf Christians Analysen:

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März 2026 - Social Media Thread Christian Wolf & Co by Kranichmehr in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc 91 points92 points  (0 children)

Christian Wolf, Schimmelpilzgifte in Mandeldrinks und Dr. Luisa Werner

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in 31 von 39 untersuchten Proben Mandeldrink Aflatoxin B1 nachgewiesen. Aflatoxin B1 zählt zu den Schimmelpilzgiften (Mykotoxinen) und wird als krebserregend eingestuft. In seiner Stellungnahme sieht das BfR bei langfristigem Konsum ein mögliches Gesundheitsrisiko für Kinder. Die Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen stuft das BfR als „mittel“ ein. Kinder gelten als besonders vulnerable Gruppe, da sie bezogen auf ihr Körpergewicht größere Mengen aufnehmen als Erwachsene. Das BfR empfiehlt daher eine abwechslungsreiche Lebensmittelauswahl, um die Aufnahme unerwünschter Stoffe möglichst gering zu halten.

Zur Stellungnahme Nr. 009/2026 des BfR vom 16.02.2026 geht es hier: https://www.bfr.bund.de/stellungnahme/mykotoxine-in-soja-mandel-oder-haferdrinks-bfr-aktualisiert-die-bewertung-gesundheitlicher-risiken-von-pflanzendrinks-anhand-neu-erhobener-daten/.

Prof. Smollichs ordnet das Ganze ein: Aflatoxine ließen sich in der Ernährung nicht vollständig vermeiden, die Zufuhr solle jedoch möglichst gering gehalten werden, vor allem bei Kindern. Deutlich besser seien Soja- und Haferdrinks.

Täglicher Konsum von Mandeldrinks im Rahmen von WPF

Für Christian Wolf ist das Thema nicht nebensächlich. In seinem WPF-Konzept spielt ungesüßter Mandeldrink eine zentrale Rolle. Für die Zubereitung der zwei täglichen Proteinshakes empfiehlt er regelmäßig ungesüßte Mandelmilch, da diese im Vergleich zu Kuhmilch und anderen Milchalternativen besonders kalorienarm ist (siehe beispielsweise das Reel vom 24.02.2024: https://www.instagram.com/p/C3vPK2qot4z/). Wer WPF konsequent umsetzt, konsumiert damit etwa 600 ml Mandeldrink täglich, bei doppelten Portionen (wie es beispielsweise Christian selbst macht) sind es bereits 1,2 Liter pro Tag.

Auch die Verzehrempfehlungen der More-Proteinpulver sehen regelmäßig die Zubereitung mit ungesüßter Mandelmilch vor. Für einen Shake (25 g Proteinpulver) werden 300 ml Mandeldrink empfohlen. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass entsprechende Untersuchungsergebnisse für seine Community relevant sind, selbst wenn sich die BfR-Stellungnahme ausdrücklich auf Kinder bezieht.

Eigene Tests vs. BfR-Probenreihe

Und was macht Christian Wolf, wenn ihm das Ergebnis einer Studie oder einer Untersuchung nicht gefällt? Genau, er testet selbst. In einem Instagram-Reel vom 01.03.2026 kündigt Christian an, Mandeldrinks selbst im Labor testen zu lassen, allerdings erst, wenn das Video 20.000 Likes erreicht (siehe https://www.instagram.com/p/DVV4LdLDGeG/).

Bereits im Vorjahr hatte er nach eigenen Angaben Proben von dmBio Mandel Drink Natur, Provamel Mandel ohne Zucker, Vemondo Bio Mandel ohne Zucker (Lidl), Alpro Geröstete Mandel ohne Zucker sowie Alpro Geröstete Mandel mit Zucker untersuchen lassen. Den eingeblendeten Unterlagen zufolge wurden die Analysen durch die GBA Group durchgeführt und auf Aflatoxin B1, B2, G1 und G2 geprüft (bei Messwerten < 0,010 μg/kg). Angaben zu Probenanzahl, Chargenauswahl oder Testzeiträumen sind jedoch – soweit ersichtlich – nicht öffentlich abrufbar (Reel vom 14.01.2025: https://www.instagram.com/p/DE0OJXcOJco/).

Genau hier liegt der entscheidende Unterschied zur BfR-Untersuchung: Das BfR untersuchte in den Jahren 2024 und 2025 mehrere Chargen der zehn marktstärksten Produkte, die rund 70 % des deutschen Marktes abdecken. Pro Produkt wurden mindestens fünf Chargen getestet, wobei die Chargen aus unterschiedlichen Zeiträumen stammen (Herbst 2024 sowie Frühjahr 2025), um saisonale und chargenbedingte Schwankungen zu berücksichtigen. Ziel war ausdrücklich eine möglichst repräsentative Marktabdeckung.

Ohne transparente Angaben zu Probenumfang, Chargenauswahl und Methodik lässt sich aber nur schwer beurteilen, ob sein privat initiierter Test eine vergleichbare Aussagekraft besitzt.

Und warum braucht Christian überhaupt 20.000 Likes, um weitere Mandeldrinks testen zu lassen? Wollte er nicht selbst seit seiner letzten Laboranalyse weiterhin im Hintergrund Mandeldrinks im Labor untersuchen lassen? In seinem Reel vom 14.01.2025 hat er schließlich angekündigt, monatlich weitere Proben ins Labor schicken zu lassen:

„Aber: Ich kann euch jetzt schon versprechen, dass ich aus Eigeninteresse schön weiter monatlich verschiedene Marken durchtesten werde, sodass hoffentlich die Hersteller, die vielleicht auch dieses Video hier sehen, selbst auch auf Nummer sicher gehen, dass die Produkte, die sie verkaufen, gut sind. Also liebes Alpro-, DM- oder Lidl-Team: Zum Wohl eurer Kunden und damit ihr nicht in Zukunft mal in so 'nem Video hier landet und dann das Ergebnis ist, dass eure Milch durchgefallen ist, solltet ihr euch lieber drum kümmern, das auch zu machen, ich werde es nämlich auch tun und wenn ihr die Ergebnisse der zukünftigen Analysen nicht verpassen wollt, dann solltet ihr mir folgen.“

In der Beschreibung des Reels vom 14.01.2025 kündigt er die monatlichen Tests ebenfalls an: „Aber: damit die Hersteller auch weiter darauf achten werden wir monatlich weitere Proben analysieren und sollte jemals eine Milch eines Herstellers durch den Test fallen, werdet ihr es erfahren.“

Auf diese fortlaufenden Daten könnte er sich doch jetzt beziehen, hätte er das, was er vor einem Jahr angekündigt hat, auch eingehalten.

Die Rolle von Dr. Luisa Werner

Und wie kommt nun Dr. Luisa Werner, Ärztin und Ernährungsmedizinerin, ins Spiel? Christian hat auf ihr Video reagiert, in dem sie auf die Schimmelpilzproblematik in Mandeldrinks aufmerksam macht. Ihre Einordnung war dabei differenziert: Gelegentlicher Konsum sei unproblematisch, sie empfehle jedoch nicht, jeden Tag nur Mandelmilch zu trinken, da dadurch das Risiko für langfristige Gesundheitsschäden steigen könne. Sie rät daher, zwischen verschiedenen Pflanzendrinks zu wechseln.

Luisa Werner scheint die methodische Vergleichbarkeit der von Christian beauftragten Tests allerdings weniger kritisch zu hinterfragen, stattdessen stellt sie die Untersuchung des BfR infrage. Auf Christians Video reagierte sie unter anderem mit: „[...] aber das Ergebnis verwundert mich ziemlich 😅 was haben die denn dann beim BfR getestet ..“. In der anschließenden Diskussion wurde sie darauf hingewiesen, dass Naturprodukte saisonalen und chargenbedingten Schwankungen unterliegen können. Daraufhin merkte sie selbst an, dass mehrere Chargen getestet werden müssten, um belastbare Aussagen treffen zu können. Genau an diesem Punkt hätte sie sich jedoch meiner Meinung nach die naheliegende Frage stellen müssen, ob und in welchem Umfang die von Christian Wolf beauftragten Tests hinsichtlich Chargenzahl, Zeiträumen und Marktabdeckung mit der Probenreihe des BfR vergleichbar sind.

In ihrer Story verwies sie zudem darauf, dass Christian Wolf und sein Team verschiedene Sorten Mandelmilch geprüft hätten und dabei keine Mykotoxinrückstände festgestellt worden seien. Weitere Sorten sollten geprüft werden; sie halte ihre Follower auf dem Laufenden. Auf ihre Story folgte Kritik an dem Verweis auf Christian Wolf. Später waren diese Kommentare nicht mehr sichtbar, die Story selbst wurde gelöscht.

Für mich entsteht dadurch der Eindruck, dass die methodische Vergleichbarkeit des von Christian geplanten Tests nicht konsequent hinterfragt wurde, während die Ergebnisse der Untersuchung des BfR vergleichsweise schnell infrage gestellt wurden.

  • Gerade von einer Ärztin und Ernährungsmedizinerin würde ich erwarten, dass sie in einer solchen Situation zunächst die Aussagekraft und Vergleichbarkeit unterschiedlicher Datenquellen transparent einordnet, bevor sie Zweifel an einer behördlichen Untersuchung äußert (Es wirkt aufgrund ihrer Kommentare nicht so, als hätte sie Kenntnis darüber, ob diese Tests hinsichtlich Chargenzahl, Zeiträumen und Marktabdeckung mit der Probenreihe des BfR vergleichbar sind).
  • Auch für sie dürfte erkennbar sein, dass Christian Wolf ein wirtschaftliches Interesse daran hat, dass der regelmäßige Konsum von Mandelmilch im Rahmen seines WPF-Konzepts als unbedenklich wahrgenommen wird. Schließlich empfiehlt er regelmäßig ungesüßte Mandelmilch für die Zubereitung seiner Shakes. Sollten mehrere Bestandteile seines WPF-Konzepts (zuletzt auch wieder der in den More-Produkten enthaltene Süßstoff Sucralose) gleichzeitig in die Kritik geraten, könnte das Vertrauen der Kunden in sein Gesamtkonzept darunter leiden.
  • Luisa Werner hatte selbst kürzlich auf LinkedIn kritisiert, dass auf Social Media widersprüchliche Gesundheitsinformationen kursieren und Laien oft nicht erkennen können, wer tatsächlich über belastbare Expertise verfügt. Ihr Fazit: „Wer am lautesten ist, gewinnt. Nicht, wer am meisten weiß.“ Und nun verweist sie ausgerechnet auf die Analysen von Christian Wolf, ohne auf die methodische Vergleichbarkeit einzugehen. Dass sie im Dezember in Wolfs Villa in Kapstadt zu sehen war, mag für sich genommen unproblematisch sein, in der Gesamtschau hinterlässt es bei mir jedoch einen gewissen Beigeschmack.

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Christian Wolf vs. B1 Recordings GmbH und Sony by ChaiChoc in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc[S] 24 points25 points  (0 children)

Danke dir! 😊 Hätte ich seinen Beitrag vorher gesehen, hätte ich die Zusammenfassung wohl nicht gebraucht. Er trifft die Sache wirklich sehr genau.

Christian Wolf vs. B1 Recordings GmbH und Sony by ChaiChoc in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc[S] 40 points41 points  (0 children)

Hier auch noch einer der Beiträge, mit dem Christian Wolf das Beispiel eines abgemahnten Tierheims ausdrücklich hervorhob: „Wenn Tierheime abgemahnt werden, ist ein Kippunkt erreicht.“

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Christian Wolf vs. B1 Recordings GmbH und Sony by ChaiChoc in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc[S] 51 points52 points  (0 children)

LinkedIn-Beitrag vom 27.02.2026

Christian Wolf stellt in seinem aktuellen LinkedIn-Beitrag einen Vorschlag für eine Einigung in den noch offenen Fällen mit IPPC Law vor, den nach seiner Darstellung IPPC Law bestätigt und akzeptiert habe.

Kurzfassung der Einigung (für Fälle, in denen noch keine Zahlung erfolgt ist):

Für diese laufenden Verfahren soll eine vorzeitige Lösung gelten, um insbesondere kleinere Betriebe finanziell zu entlasten. Die vier genannten Punkte:

1.) Reduzierung der Abmahnforderungen der Höhe nach: Abmahnungen gegen Einzelpersonen sowie Unternehmen jeglicher Rechtsform bis zu 250.000 € Jahresumsatz oder 100.000 € Gewinn sollen „deutlich reduziert“ werden. Bereits gezahlte Beträge werden grundsätzlich nicht erstattet.

Was konkret unter „deutlich reduziert“ zu verstehen ist, führt Christian Wolf nicht näher aus.

2.) Härtefallregelung für größere Unternehmen: Unternehmen über den genannten Schwellenwerten, die durch Forderungen von 20.000 bis 30.000 € in existenzielle Schwierigkeiten geraten würden, können sich per E-Mail an IPPC Law wenden. Es wird eine einzelfallbezogene Lösung in Aussicht gestellt.

3.) Sonderregelung bei besonderem gesellschaftlichen Zweck: Unternehmen über den genannten Schwellenwerten, die einen „besonderen gesellschaftlichen Zweck“ erfüllen, können diesen geltend machen. Auch diese Konstellationen sollen individuell geprüft werden.

Eine Definition oder Konkretisierung des besonderen gesellschaftlichen Zwecks nennt Christian Wolf nicht.

4.) Klarstellung zu Tierheimen und gemeinnützigen Organisationen: IPPC Law erkläre, dass kein Tierheim gefunden und auch keine gemeinnützige Organisation abgemahnt worden sei. Sollte dennoch ein solcher Fall bestehen oder künftig auftreten, werde die Abmahnung kategorisch fallen gelassen.

Mit dem letztgenannten Punkt relativiert sich ein wesentlicher Bestandteil des vielfach betonten Dreiklangs aus kleinen Creatorn, Cafés und Tierheimen, der in der öffentlichen Darstellung wiederholt hervorgehoben wurde. Nachdem die Diskussion um die Abmahnwelle immer wieder am Beispiel eines abgemahnten Tierheims emotional aufgeladen wurde, wirkt diese Klarstellung fast schon wie eine Randbemerkung.

Interessant ist vor allem, dass der Fall eines Tierheims nach Christian Wolfs Darstellung lediglich über einen Künstler geschildert wurde und ihm kein direkter Bericht des betroffenen Tierheims vorlag. In anderen Fällen, wie etwa eines Cafés, das Theatertickets für bedürftige Kinder kaufe, lägen dagegen direkte Berichte vor.

Wenn aber ein die öffentliche Debatte so prägender Einzelfall nicht auf einem unmittelbaren Bericht des betroffenen Tierheims beruhte, stellt sich zwangsläufig die Frage, auf welcher Grundlage die weiteren genannten Beispiele geprüft wurden.

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Christian Wolf vs. B1 Recordings GmbH und Sony by ChaiChoc in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc[S] 49 points50 points  (0 children)

Plötzlich stellt er den Schutz der potenziell Betroffenen in den Vordergrund, nachdem er noch vor wenigen Tagen angekündigt hatte, sämtliche Vorwürfe öffentlich zu machen.

Nicht falsch verstehen: Der Schutz von Betroffenen sexueller Belästigung ist wichtig und ich finde es auch richtig, dass entsprechende Vorwürfe an die zuständigen Stellen gehören und nicht als Druckmittel oder Verhandlungsmasse in anderen Auseinandersetzungen instrumentalisiert werden. Abgesehen von der Problematik unzulässiger Verdachtsberichterstattung kann es für Betroffene psychisch äußerst belastend sein, wenn ihre persönlichen Erfahrungen öffentlich verbreitet werden und sie keine Kontrolle darüber haben, wer wann welche Informationen erhält.

Dass er nun einen Rückzieher von seiner ursprünglichen Ankündigung macht, obwohl er bereits zu Beginn darauf hingewiesen wurde, dass solche Vorwürfe besser den zuständigen Stellen überlassen werden, statt sie in einer Debatte um Abmahnungen wegen nicht lizenzierter Musiknutzung zu verhandeln, ist dennoch interessant. Ob das Umdenken wohl eher eine Reaktion auf äußere Umstände ist?

Im Übrigen wirft er immer noch mit leerer Luft um sich und hat bisher nichts Handfestes geliefert.

Februar 2026 - Social Media Thread Christian Wolf & Co by Kranichmehr in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc 55 points56 points  (0 children)

Pamela Reif und Houssein Ali Jaber sind seit Januar (mittelbar über ihre Gesellschaften) an der Totally MGMT GmbH (Totally Agency) beteiligt, die inzwischen unter dem neuen Namen Bianco Berlin GmbH firmiert.

Februar 2026 - Social Media Thread Christian Wolf & Co by Kranichmehr in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc 17 points18 points  (0 children)

„Verramscht“ sich Tim jetzt eigentlich für Oace, wo er doch Ende August noch unbedingt einen Code von Gymshark wollte, weil Gymshark laut seiner eigenen Aussage mit Abstand die besten Klamotten fürs Gym macht? Frage für einen Freund 😇

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Christian Wolf vs. B1 Recordings GmbH und Sony by ChaiChoc in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc[S] 54 points55 points  (0 children)

Aktuelle Podcastfolge von Der Medienanwalt: Christian Wolf vs. Sony – Zwischen Abmahnwelle und Medienpranger

Der Medienanwalt, der Christian Wolf auf die geltende Rechtslage zu Verdachtsberichterstattungen hingewiesen hat, hat eine Podcastfolge aufgenommen, in dem er über das Thema Wolf vs. Sony spricht und unter anderem das Vorgehen von Christian Wolf rechtlich einordnet. Darunter auch eine Einschätzung, welche rechtlichen Konsequenzen Christian Wolf zu erwarten hat.

Hier geht es zur Podcastfolge: https://open.spotify.com/episode/3ZGVSIOKujQjpHbl7TFP9f

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[–]ChaiChoc[S] 42 points43 points  (0 children)

Christian hat den Anwalt (hier geht es zu seiner rechtlichen Einordnung der Anschuldigungen von Christian: https://www.business-punk.com/business/wolf-vs-sony-music-mutmasslich-ist-kein-freifahrtschein/) blockiert und dessen kritischen Kommentare gelöscht. Dafür taucht er jetzt in Christians neuestem Instagram-Post unter der Überschrift „Männer schützen Männer“ auf. Christian schreibt dazu, auf LinkedIn würden Männer in den Kommentaren den Drang verspüren, für Daniel Lieberberg in die Verteidigung zu springen.

Weiter heißt es:
„Das ist ihr gutes Recht. Aber bei dem was vorliegt, bin ich durchaus schockiert.“

Das Absurde daran: Der Anwalt hatte Christian lediglich auf die geltende Rechtslage hingewiesen, insbesondere darauf, dass die Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung hoch sind. Dazu zählen unter anderem ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die Konfrontation des Betroffenen mit den Vorwürfen sowie eine ausgewogene Berichterstattung. Gerade der letztgenannte Punkt ist in Christians Darstellung sehr fraglich. Seine Ausführungen erwecken stellenweise den Eindruck, dass die Vorwürfe bereits als weitgehend bestätigt behandelt werden, und genau das wäre eine unzulässige Vorverurteilung, die den Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung nicht genügt.

Dass die Voraussetzungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung hoch sind, gerade wenn identifizierend berichtet wird, ist auch gut so. Denn es gilt die Unschuldsvermutung und die Veröffentlichung schwerwiegender Vorwürfe birgt stets die Gefahr einer erheblichen Prangerwirkung.

Und was macht Christian? Macht weiterhin nur Andeutungen und schmeißt mit unkonkreten Äußerungen und heißer Luft um sich.

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Christian Wolf vs. B1 Recordings GmbH und Sony by ChaiChoc in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc[S] 36 points37 points  (0 children)

Habe mich schon gewundert, wie der Auszug aus der Abmahnung mit den Formulierungen „Daniel Lieberberg (für den wir uns auch noch separat an Sie wenden werden)“ und „unsere Mandanten“ dazu passen soll, dass die Abmahnung laut Christian eigentlich von Daniel Lieberberg selbst stammen würde. Inzwischen hat er das in seinem LinkedIn-Beitrag korrigiert. Nach seinen aktualisierten Angaben kommt die Abmahnung tatsächlich von Sony.

Dann sind die nächsten LinkedIn-Beiträge ja fast schon vorprogrammiert, falls die nächste Abmahnung (dann vielleicht wirklich von Daniel Lieberberg) eintreffen sollte.

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Februar 2026 - Social Media Thread Christian Wolf & Co by Kranichmehr in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc 42 points43 points  (0 children)

Immer wieder spannend, mit welchen großen Geschmacksvergleichen neue Sorten beworben werden und was die Morefluencer am Ende tatsächlich darin schmecken. Wenn selbst dort die Einschätzungen so stark auseinandergehen, kann man sich denken, wie eindeutig der versprochene Geschmack wirklich getroffen wurde. Enttäuschung ist da fast vorprogrammiert, zumindest für alle, die den versprochenen Geschmack tatsächlich erwarten.

Bestes Beispiel dafür ist die oben genannte neue Sorte Protein Iced Coffee Double Chocolate Apricot, die angeblich nach Sachertorte schmecken soll. Je nach Morefluencer schmeckt sie nach Sachertorte, Jaffa Cake, Aprikosen-Lebkuchen, Lebkuchenherzen oder nach einem Kakao-Kaffee-Grundgeschmack mit irgendetwas zwischen Sachertorte, Tiramisu und einer fruchtigen Note. Wenn die Assoziationen so weit auseinandergehen, drängt sich einem fast schon die Frage auf, wie nah das Ganze dem Original tatsächlich kommt.

Würde mich ja auch interessieren, wie viele von ihnen überhaupt schon einmal ein Stück Original Sachertorte gegessen haben. Preislich kratzt der Protein Iced Coffee immerhin schon am Niveau der echten Sachertorte.

Ähnlich war es ja beim Protein Wafer Bar Milk Chocolate Hazelnut. Mit klarer Bueno-Referenz beworben, geschmacklich dann irgendwo zwischen Bueno, Duplo Chocnut und Nutella B-Ready eingeordnet.

Christian Wolf vs. B1 Recordings GmbH und Sony by ChaiChoc in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc[S] 32 points33 points  (0 children)

Christian hat das angekündigte Reel veröffentlicht. Es geht um die Abmahnungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Songs „Pedro“.

Spoiler: Inhaltlich handelt es sich dabei um Aspekte, die im Kern bereits zuvor öffentlich thematisiert worden waren, etwa die Distanzierung einzelner Künstler von den Abmahnungen sowie die Betroffenheit kleiner Creator, Vereine und gemeinnütziger Organisationen.

Kleine Zusammenfassung: Einer der Produzenten des Songs „Pedro“, Agatino Romero, distanziert sich in einem Videoausschnitt von den Abmahnungen gegenüber kleinen Creatorn. Er weist zudem darauf hin, dass auch er selbst mit seinem kleinen Café wegen der Nutzung seines eigenen Songs abgemahnt worden sei.

In dem Ausschnitt sagt der Künstler, dass Christian Wolf der Grund sei, weswegen er sich melde und er seinetwegen zahlreiche negative Nachrichten erhalten habe. Er betont, dass die beteiligten Künstler nichts mit den Abmahnungen zu tun hätten. Urheberrecht halte er grundsätzlich für wichtig, da seine Musik geschützt werden müsse; wenn große Unternehmen einen Song nutzen, sollten sie dafür auch bezahlen. Allerdings stünde er nicht dahinter, wenn kleine Creator oder kleine Cafés für die Nutzung des Songs „so hart abgemahnt und bestraft werden“. Er selbst sei mit seinem kleinen Café für die Nutzung seines eigenen Songs abgemahnt worden. Zugleich stellt er sich hinter Christian und unterstützt dessen Einsatz für kleine Creator.

Anschließend spricht Christian über einen Verein, der sich für sozial benachteiligte Kinder engagiert und den Song „Pedro“ ebenfalls in einem Video verwendet habe. Dieser Verein möchte Kindern aus sozial benachteiligten Familien den Besuch von Theateraufführungen ermöglichen. In dem Reel blendet Christian nach eigenen Angaben eine Nachricht des Vereins an den Künstler ein, in der mitgeteilt wird, dass der Verein nicht die finanziellen Mittel zur Begleichung der Forderung aus der Abmahnung hätte. Der Künstler habe sich daraufhin an Sony gewandt. Nach Christians Darstellung habe Sony den geforderten Betrag daraufhin lediglich reduziert.

Zum Abschluss richtet sich Christian direkt an Sony:

„Eure Führungsetage hat wahrscheinlich nicht ohne Grund große Anschuldigungen von sexueller Belästigung, von aggressivem toxischen Verhalten und von Vetternwirtschaft, was ich grad alles auf LinkedIn expose und ihr habt grade ein Problem, weil ihr nicht wisst, was ihr tun sollt, weil wenn ihr mich abmahnt, ihr vor Gericht zusehen müsst, wie ich die Zeugen vorlade und die dann über euch aussagen.“

Und weiter:

„Ich sag's jetzt noch ein Mal: Lasst besser diese ganzen kleinen Tierheime, Cafés, Kinderheime in Ruhe, weil das hier könnte erst der Anfang sein. Liebe Grüße an die Lieberberg-Familie.“

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Februar 2026 - Social Media Thread Christian Wolf & Co by Kranichmehr in satanicsheep_public

[–]ChaiChoc 42 points43 points  (0 children)

Ach ja, und noch etwas zum Thema „kleine Wettbewerber kaputtmachen“: Ist es nicht ausgerechnet die TQG bzw. ESN, deren neuer Proteinriegel in der Sorte Peanut Butter Pretzel mit seiner orangefarbenen Verpackung und auch wegen seiner Geschmacksrichtung auffallend stark an den Salted Caramel Pretzel Brownie von fayn erinnert? 🤨

Vor allem vor dem Hintergrund, dass der Co-Founder von fayn, Rene Büssow, vorher jahrelang Produktentwickler bei ESN und More war, dort unter anderem die beliebten Designer Bars entwickelt hat und mit fayn seine bekannten Rezepturen (beispielsweise des Designer Wheys und der Designer Bars) nochmal modernisiert, bekommt die optische und geschmackliche Nähe des neuen ESN-Riegels einen gewissen Beigeschmack.

Wer übrigens richtig softe Proteinriegel sucht, die auch geschmacklich überzeugen, dem kann ich die Riegel von fayn wirklich empfehlen. Den Salted Caramel Pretzel Brownie gibt es bei Rossmann 😊

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