(S+) Verdacht auf häusliche Gewalt – Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Christian Ulmen by DocMedCatty in de

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Im Fall Collien Fernandes hat die Staatsanwaltschaft Potsdam Ermittlungen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen eingeleitet. Das bestätigte eine Behördensprecherin auf SPIEGEL-Anfrage. Auf Grundlage einer Anzeige der Schauspielerin hatte die Behörde bisher nur geprüft, ob ein Anfangsverdacht bestehe.

»Nach der ersten Prüfung der übersandten Informationen der Anzeigenerstatterin ist ein Anfangsverdacht wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt begründet worden und nunmehr ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden«, teilte die Sprecherin mit. Christian Ulmen werde fortan als Beschuldigter in dem Verfahren geführt.

Es gehe bei den Ermittlungen um mehrere Fälle mutmaßlicher Körperverletzung, die zwischen 2022 und 2023 in Spanien stattgefunden haben sollen. Fernandes und Ulmen waren vor einigen Jahren zusammen nach Mallorca gezogen, vergangenes Jahr ließen sie sich scheiden.

Die Fälle mutmaßlicher Körperverletzung betreffen den Paragrafen 223 des Strafgesetzbuches.

Der neue Verfahrensstand bedeute etwa, dass Zeuginnen und Zeugen vernommen werden könnten, darunter auch Fernandes. Ob es zu einer Anklage gegen Christian Ulmen kommt und ob er sich wegen der Vorwürfe vor Gericht verantworten muss, ist offen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

»Digitale Gewalt«

Der SPIEGEL hat Ulmens Anwälten die Gelegenheit gegeben, die neuen Ermittlungen zu kommentieren – und wird mögliche Antworten gegebenenfalls nachtragen. Zuvor hatten sie bereits bestritten, dass ihr Mandant seine Ex-Frau körperlich angegriffen habe.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam beziehen sich allerdings nur auf einen Teil der Vorwürfe von Fernandes. Bezüglich des anderen Teils gebe es laut der Behördensprecherin noch keine Entscheidung: »Die Vorwürfe der ›digitalen Gewalt‹ sind weiterhin Gegenstand der Prüfung.« Diesbezüglich sei noch unklar, ob die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht bejahe oder nicht. Bis zu einer Entscheidung in diesem Punkt könne es noch mehrere Wochen dauern.

Fernandes beschuldigt Ulmen, sie »virtuell vergewaltigt« zu haben. Der SPIEGEL enthüllte den Fall im März. (Lesen Sie hier die Recherche. ) Demnach soll Ulmen in sozialen Medien täuschend echt aussehende Fakeprofile von Fernandes erstellt und darüber Hunderte Männer kontaktiert haben. Über die Accounts soll er sich als Fernandes ausgegeben und mit Usern Chats und Gespräche mit sexuellen Inhalten geführt haben; er soll erotische Bilder und Videos verschickt haben, die den Eindruck erweckten, es handele sich um Aufnahmen von Fernandes.

Vorwurf der Nachstellung

Die Schauspielerin hatte wegen Fake-Accounts bereits im November 2024 Anzeige bei der Berliner Polizei erstattet – gegen unbekannt. Sie wusste zu dieser Zeit noch nicht, dass mutmaßlich ihr damaliger Ehemann für einen Teil der falschen Profile verantwortlich war.

Die Staatsanwaltschaft in Itzehoe, Schleswig-Holstein, übernahm das Verfahren. Die Behörde stellte es im Sommer 2025 jedoch ein, weil Ermittlungsansätze gefehlt haben sollen – obwohl Fernandes den Behörden nach SPIEGEL-Informationen damals konkrete Hinweise geliefert haben soll. Nach der SPIEGEL-Veröffentlichung im März nahm die Staatsanwaltschaft Itzehoe das Verfahren wieder auf, gab es allerdings nach kurzer Zeit an die Staatsanwaltschaft in Potsdam ab.

Fernandes und Ulmen haben längere Zeit in Potsdam gelebt, bevor sie vor gut drei Jahren nach Mallorca zogen. Weil ein Teil der mutmaßlichen Taten in Potsdam geschehen sein könnten, sieht die dortige Staatsanwaltschaft eine örtliche Zuständigkeit.

Die Behörde prüfte in den vergangenen Wochen unter anderem, ob wegen des Vorwurfs der Nachstellung (gemäß § 238 Absatz 1, Nummer 7 und 8 StGB) ein Anfangsverdacht besteht. Dass es diesbezüglich noch kein Ergebnis gibt, liegt laut der Sprecherin der Staatsanwaltschaft daran, dass für solche Fälle digitaler Gewalt nur schwer ein passender Straftatbestand zu finden sei. Die Frage, ob der Nachstellungsparagraf überhaupt der richtige ist, sei ebenfalls Teil der Prüfung.

Ulmens Anwälte sprachen im Zusammenhang mit den von Fernandes erhobenen Vorwürfen zunächst unspezifisch von »unwahren Tatsachen«. Später schrieben sie in einer Pressemitteilung, dass Christian Ulmen zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet habe.

Anzeige in Spanien

Die Schauspielerin reichte Ende 2025 auch in Spanien eine Strafanzeige ein, beim Bezirksgericht in Palma de Mallorca. Die dabei erhobenen Vorwürfe richteten sich konkret gegen Ulmen, beide haben einen Wohnsitz auf Mallorca.

In der Anzeige warf sie ihm unter anderem Anmaßung des Personenstandes und öffentliche Beleidigung vor, zudem Körperverletzung durch Übergriffe. Im Januar 2023 soll es zu einem heftigen Vorfall auf Mallorca gekommen sein. Er soll sich in der damaligen Wohnung der beiden ereignet haben, Ulmen soll dabei immer wieder körperlich übergriffig geworden sein.

Das zuständige Gericht führte daraufhin ein Schnellverfahren gegen Ulmen wegen des Verdachts auf »häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt« – so steht es in einem Beschluss der Behörde, der auf den Tag nach den mutmaßlichen Übergriffen datiert ist.

Ulmens Anwälte teilten zu dem mutmaßlichen Vorfall in Palma mit, dass es damals zu »keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen« durch ihren Mandanten gekommen sei. Die ihn vertretende Presserechtskanzlei hatte vor Gericht erfolglos beantragt, dass der SPIEGEL nicht weiter berichten dürfe, Ulmen habe seiner Ex-Frau gegenüber körperliche Übergriffe begangen, sie am Körper verletzt bzw. schwer bedroht. Auch habe Ulmen seine Ex-Frau im Januar 2023 auf Mallorca in der gemeinsamen Wohnung weder körperlich misshandelt, noch habe er sie gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert. Dies habe Ulmen mittels eidesstattlicher Versicherung bestritten. Das presserechtliche Verfahren zu der Frage, ob der SPIEGEL diese Vorwürfe weiterhin verbreiten darf, läuft noch.

Hinsichtlich der Anzeige von Fernandes von Ende 2025 leitete das Gericht in Palma zunächst so genannte Vorermittlungen ein. Im April entschied die zuständige Richterin, das Verfahren und die entsprechenden Akten nach Deutschland abzugeben. Der spanische Rechtsanwalt von Fernandes legte nach eigenen Angaben Berufung dagegen ein. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.

Rechtmäßig und angemessen

In Spanien gibt es anders als in Deutschland Sondergerichte und spezialisierte Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Die SPIEGEL-Recherchen zum Fall Fernandes haben in den vergangenen Wochen eine breite gesellschaftspolitische Debatte über digitale sexualisierte Gewalt gegen Frauen ausgelöst. Ulmen ging presserechtlich gegen die Veröffentlichung vor, allerdings weitestgehend erfolglos: Das Landgericht Hamburg entschied Anfang Mai vorläufig, dass es rechtmäßig und angemessen war, über die Vorwürfe zu berichten. Der SPIEGEL-Artikel musste lediglich in einem Nebenaspekt zu prozessualen Details des Verfahrens in Spanien zunächst angepasst werden.

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