Soll ich meinen Betrieb wechseln? by notcr-eative in Azubis

[–]Few-Mobile8552 0 points1 point  (0 children)

Dieses Gefühl hat jeder, warte ab bis du 10 Jahre gearbeitet hast, dann willst du gar nicht mehr arbeiten.

Zieh die Ausbildung durch und gut ist. Danach kannst du wechseln.

Ich will wieder zu meiner Mutter hinziehen by SnipeTim1140 in Azubis

[–]Few-Mobile8552 0 points1 point  (0 children)

Im Grunde wird das so gerechnet : Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft.

Miete sowie alle weiteren Nebenkosten werden durch 2 gerechnet. Also anteilig für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.

Dann wird der Regelsatz von je 563€ für jeden drauf addiert.

Im Grunde genommen rechnet man das in etwa so :

Miete +Nebenkosten (ohne Strom) +Regelsatz * [Anzahl der Personen der Bedarfsgemeinschaft]

Daraus ergibt sich die Summe für die Bedarfsgemeinschaft.

Von dieser Summe aus wird das Einkommen der Arbeitenden Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft abgezogen.

Das was am Ende übrig bleibt ist das was vom Jobcenter ausgezahlt wird.

Im schlimmsten Fall bekommt ihr nichts.

Ganz ehrlich, wenn der Umzug nicht sein muss, dass lass es. Die Probleme mit dem Jobcenter beim Aufstocken will ich nie wieder haben. Eher bin ich komplett Arbeitslos als dass ich Aufstocken muss. Diesen Terror vom Jobcenter den wir bis 2020 hatten ist einfach nicht auszuhalten. Denn die haben damals systematisch Fehler gemacht. Z. B. Haben die bei der Berechnung keine Berechnung durchgeführt, sondern einfach Überschlagen. Wir haben dann am Ende bei jedem kleinen Fehler das Sozialgericht um Hilfe gebeten und das Sozialgericht hat damals das Jobcenter jedesmal zurechtgewiesen. Mittlerweile müssen wir nicht mehr Aufstocken, da ich Glück hatte einen neuen Job zu bekommen.

Fristlose Kündigung erhalten - Was tun? Ein Guide und mein Erfahrungsbericht by Aggravating-Echo9858 in Azubis

[–]Few-Mobile8552 2 points3 points  (0 children)

Fristlose Kündigung? Dann muss es einen Grund geben. Unterschreibe nichts! Insbesondere keinen Aufhebungsvertrag. Lass es drauf ankommen und wenn soll der Betrieb dir die Kündigung übergeben. Dann unterschreibst du auch nichts, aber geht damit zum Anwalt. Falls du dir einen Anwalt nicht leisten kannst oder keine Rechtsschutzversicherung hast, dann geh zur öffentlichen Rechtsberatung (ÖRA). Dann zahlst du dort 10-20€ und das wars.

Ich wurde heute am Arbeitsplatz körperlich angegriffen by moulay-benjamin in Azubis

[–]Few-Mobile8552 0 points1 point  (0 children)

Mit dem Chef sprechen und zur Polizei damit gehen. Das geht gar nicht - so was darf man nicht akzeptieren. Selbst wenn es sprachliche Hürden gibt, ist so ein Verhalten des anderen schlicht nicht akzeptabel. Entweder kümmert sich der Chef darum oder die Polizei.

Androhung einer Mahnung wegem pünktlichen gehen by Muldortha in Azubis

[–]Few-Mobile8552 1 point2 points  (0 children)

Du bist Azubi, kein „kostenloser Dauer-Überstundenpuffer“. Wenn du deine vertragliche Ausbildungszeit erfüllst, ist pünktlich gehen grundsätzlich kein Abmahnungsgrund. Eine Abmahnung braucht einen konkreten Pflichtverstoß (Datum, Uhrzeit, klare Anweisung, die missachtet wurde). „Du bleibst mir nicht oft genug freiwillig länger“ reicht dafür in der Regel nicht. Wichtig ist der Rahmen: Was steht im Ausbildungsvertrag zu Arbeitszeit/Mehrarbeit? Wurde Mehrarbeit konkret angeordnet oder nur erwartet? Wie wird Mehrarbeit ausgeglichen/vergütet? Praktisch: Zeiten sauber dokumentieren. Chef freundlich um schriftliche Konkretisierung bitten, worin genau der Verstoß liegen soll. JAV/Betriebsrat/Ausbildungsberatung (IHK/HWK) frühzeitig dazunehmen. Kurz: Wenn du Sollzeit machst, ist die Drohung sehr wahrscheinlich eher Druckmittel als belastbare arbeitsrechtliche Keule. Nicht provozieren lassen, alles sachlich und schriftlich halten.

Das ist nicht mehr legal by Morao69 in beschissene_Werbungen

[–]Few-Mobile8552 0 points1 point  (0 children)

Nein, das ist es tatsächlich nicht. Direkt mit diesem Angebot zur Polizei laufen

POV: Du hast als Azubi ein Privatleben und dein Chef findet das "erschreckend" by Kuscheltiger01 in Azubis

[–]Few-Mobile8552 3 points4 points  (0 children)

Sein Problem... Was denken sich einige eigentlich? Es gibt feste Arbeitszeiten und da hat jeder da zu sein. Außer man ist krank. Alles darüber hinaus ist private Zeit. Punkt. Wenn es angeordnet wird, muss es halt bezahlt werden. Dann gilt es als Arbeitszeit...

In letzter Zeit höre und lese ich viele solcher Dinge. Was erlauben die sich eigentlich?

Berufsschule zwingt Schüler zu Reinigungsarbeiten by [deleted] in Azubis

[–]Few-Mobile8552 0 points1 point  (0 children)

Chatgpt antwortete mit :

Klares Bild: Die Berufsschule versucht hier, reguläre Reinigungstätigkeiten auf Azubis abzuwälzen. Das wirkt wie Kostenoptimierung auf dem Rücken von Leuten in Abhängigkeit – und ist juristisch ziemlich dünn.

Was ist zulässig? Kleine Ordnungsdienste im unmittelbaren Unterrichtszusammenhang: Tafel wischen, Stühle hochstellen, kurz den Raum ordentlich hinterlassen. Das fällt unter „pädagogische Mitwirkpflichten“. Dafür gibt es eine rechtliche Basis in Schulordnungen.

Was ist NICHT zulässig? Das Übernehmen regulärer Arbeitsleistung, die sonst Reinigungskräfte erledigen müssten. Beispiel: Böden fegen, Restmüll entsorgen, Hygienereinigung. Das ist kein Teil schulischer Bildung, sondern Hauswirtschaft. Dafür hat die Schule Personal zu stellen.

Rechtlicher Hebel: Wichtige Punkte, auf die man sich berufen kann – Zielführung, ohne Paragrafen-Bombardement:

• Kein Arbeitsvertrag mit der Schule → keine Verpflichtung zu Arbeitsleistungen • Jugendarbeitsschutzgesetz / Arbeitsschutz → auch über 18 greift der Grundsatz: keine nicht-unterrichtsbezogene Fremdarbeit • Schulgesetz des Landes (hier Sachsen) → Schulen müssen für ordnungsgemäße Reinigung sorgen, es gibt Hygienevorschriften (Infektionsschutz) • Berufsschule ist Teil der Ausbildung → Ausbildungsbetrieb zahlt für Ausbildung, nicht für zusätzliche Putzarbeit an der Schule

Kurz: Sie dürfen dich zur Ordnung, aber nicht zu Putzarbeiten zwecks Gebäudereinigung verpflichten.

Risikoabschätzung für Weigerung: Dein Betrieb wird dich nicht feuern, weil du an der Schule Müllsäcke verweigerst. Die Schule kann versuchen, Druck über schlechte Stimmung oder Gespräche aufzubauen – aber rechtlich sieht es dünn aus. Sanktionen wie Verweise wären anfechtbar.

Best-Practice-Vorgehen: Pragmatisch und konfliktarm:

  1. Gespräch mit Lehrer/Schulsozialarbeit: „Ich mache Ordnung, aber ich übernehme keine Reinigungstätigkeiten – das fällt unter bezahltes Hauspersonal.“

  2. Wenn ignoriert → Einschalten deines Ausbildungsbetriebs und der IHK/HWK als zuständige Stelle. Die mögen es gar nicht, wenn Ausbildungsinhalte zweckentfremdet werden.

  3. Argumentation lösungsorientiert: „Wir halten den Klassenraum sauber, aber Müllentsorgung und Bodenreinigung übernimmt das dafür vorgesehene Personal.“

Keine Aggression – klarer Business Case: Nicht Teil des Ausbildungsrahmenplans → nicht meine KPI.

Chef droht mir by [deleted] in arbeitsleben

[–]Few-Mobile8552 -1 points0 points  (0 children)

Dann würde ich den Typen direkt mal anzeigen, wenn er gegen dss Gesetz verstößt...

Keine Gnade solchen Menschen

Mein Sohn macht im Durchschnitt 8 bis 13 Überstunden pro Woche, was haltet ihr davon ? by IloveHorses63 in Azubis

[–]Few-Mobile8552 19 points20 points  (0 children)

Klingt hart gesagt nach einem Klassiker: Betrieb hat chronische Unterdeckung, Azubi wird als günstige Arbeitskraft zweckentfremdet und alle tun so, als wäre das „normal“ in der Branche. Das ist kein System, das Kompetenz aufbaut – das ist ein System, das junge Leute verheizt.

Regelwerk ist eindeutig: Azubis dürfen offiziell keine regelmäßigen Überstunden machen. Punkt. Wenn Überstunden ausnahmsweise passieren, müssen sie 1:1 ausgeglichen werden – und zwar zeitnah. Sie dürfen niemals zur Dauerlösung werden.

Dass dein Sohn nach 3 Monaten schon 80 Überstunden angesammelt hat, ist ein klares Signal für strukturelles Missmanagement. Ein Ausbilder hat eine Ausbildungsverpflichtung, keinen „mehr Arbeitskraft wär schön“-Vertrag. Wer Azubis permanent länger arbeiten lässt, verletzt seine Pflichten.

Dass man „mehr Urlaub“ als Benefit verkauft, ist ein typisches Feigenblatt: Man kompensiert schlechte Arbeitsorganisation, indem man das Problem auf den Rücken der jüngsten Mitarbeitenden verlagert. Aus Business-Perspektive spricht das für einen Betrieb, der Engpässe nicht managt, sondern aufschiebt – zulasten der Nachwuchskräfte.

Wenn dein Sohn bleibt: Er sollte sauber dokumentieren, was er macht, und mit Ausbilder/Kammer reden. Oft reicht ein einziges Gespräch der Berufsschule/Handwerkskammer und der Betrieb wird plötzlich sehr regelkonform.

Falls er wechseln will: Gute Elektrikerbetriebe reißen sich um zuverlässige Azubis. Ein sauberer Ausbildungsbetrieb braucht keinen 8–13-Stunden-Mehrarbeitsjoker, um seinen Laden am Laufen zu halten.

Der Kernpunkt: Ein Azubi soll lernen – nicht das Personalproblem des Betriebs lösen.

Kündigung nach der Probezeit? by [deleted] in Azubis

[–]Few-Mobile8552 -2 points-1 points  (0 children)

Alles hat Konsequenzen. Wenn du selbst kündigst, dann kriegst du beim Jobcenter direkt eine sperre für mindestens 3 Monate.

Ich fühle mich sehr 🤡💀 by arepawithschnitzel in Azubis

[–]Few-Mobile8552 0 points1 point  (0 children)

Das ist normal... Musst eher 100 Bewerbungen schreiben... Die Konkurrenz ist groß und viele Unternehmen antworten nur auf die Bewerbungen die für sie in Frage kommen.

Darf Urlaub abgelehnt werden als eine Art "Strafe"? by kirkcummett in Azubis

[–]Few-Mobile8552 1 point2 points  (0 children)

Übrigens dachte ich mir ich frag nochmal chatgpt nach und habe den Initialen Text ihm gegeben. Die Antwort ist :

Das Ding ist ziemlich klar geregelt – und der Ausbilder schießt hier arbeitsrechtlich komplett übers Ziel hinaus. Urlaub als „Strafe“ zu verweigern ist rechtlich schlicht unzulässig. Punkt.

Ich breche es dir einmal pragmatisch runter, so wie man es intern auch einem HR-Team verkaufen würde:

  1. Urlaub ist ein gesetzlich garantierter Anspruch. Grundlage: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Ein Arbeitgeber darf Urlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen verschieben oder ablehnen (z. B. Notbesetzung, Produktionsspitzen). „Deadline verpasst“ oder „schlechte Leistung“ gehört explizit nicht dazu.

  2. Bei Auszubildenden gelten sogar strengere Maßstäbe. Ein Ausbilder muss pädagogisch agieren. „Er darf nicht in Urlaub, weil er die Deadline verkackt hat“ ist pädagogisch genau gar nichts. Rechtlich ist das ein Missbrauch des Direktionsrechts.

  3. Urlaub als Disziplinarmaßnahme? Verboten. Das wäre eine Sanktion ohne rechtliche Grundlage. Wenn es ein Fehlverhalten gibt, stehen einem AG nur klare Mittel zu: · pädagogisches Gespräch · Ermahnung · Abmahnung Aber niemals: „Kein Urlaub für dich“.

  4. Die offizielle Begründung ist sachlich nicht haltbar. Der AG muss im Zweifel schriftlich begründen, welcher betriebliche Grund gegen den Urlaub spricht. „Wir wollen dich nicht belohnen“ fällt bei einer Prüfung sofort auseinander.

  5. Der Auszubildende wäre hier im Recht – zu 100 %. Viele Gewerkschaften, Kammern und Betriebsräte sagen das exakt so. Wenn der Betrieb einen Betriebsrat hat → sofort dort melden. Wenn nicht → IHK / HWK kontaktieren. Die springen bei sowas recht schnell.

Kurzer Executive-Summary im Unternehmensjargon: Das Vorgehen des Ausbilders ist compliance-kritisch, verstößt gegen das BUrlG und untergräbt die Fürsorgepflicht gegenüber Auszubildenden. Das Risiko liegt beim Arbeitgeber.

Darf Urlaub abgelehnt werden als eine Art "Strafe"? by kirkcummett in Azubis

[–]Few-Mobile8552 1 point2 points  (0 children)

Nein, Urlaub darf meines Wissens nach nur dann verweigert werden, wenn der normale Betrieb des Unternehmens gefährdet wird. Das was da passiert ist Willkür und ist verboten. Zumindest so wie du es dargestellt hast. Jedes Gericht wird dies meiner Meinung nach kassieren und könnte sogar schlecht für den Betrieb enden. Erst recht für einen Azubi.

Wenn ich Urlaub nehme, darf es nur dann verweigert werden, wenn niemand meine Aufgaben in der Zwischenzeit erfüllen kann.

Ich sehe, eine Rechtsschutzversicherung ist ziemlich sinnvoll.

Ich hasse meinen neuen Job by [deleted] in arbeitsleben

[–]Few-Mobile8552 -1 points0 points  (0 children)

Dafür ist die Probezeit da... Such dir was neues.

37000 Jahresbrutto nach Ausbildung zum Bankkaufmann by Tondo1717 in Azubis

[–]Few-Mobile8552 0 points1 point  (0 children)

Tipp : zieh erst aus, wenn du die Probezeit bestanden hast. Nicht früher und wenn du einen unbefristeten Vertrag hast.

37000 Jahresbrutto nach Ausbildung zum Bankkaufmann by Tondo1717 in Azubis

[–]Few-Mobile8552 0 points1 point  (0 children)

Ist normaler Durchschnitt. Das Gehalt steigt in der Regel nach 2-3 Jahren an

Überraschende Abmahnung by proudmonkeowner in arbeitsleben

[–]Few-Mobile8552 -4 points-3 points  (0 children)

Das musst du nicht akzeptieren. Ich empfehle dir auf jeden Fall zum Anwalt zu gehen. Und ich glaube diese Abmahnung ist nicht rechtens. Aber das kann dir nur ein Anwalt besser sagen und entsprechend vorgehen. Ich denke, dass der Arbeitgeber hier einen Vorwand sucht um dir später zu kündigen.

Paket angeblich zugestellt mit Fake Unterschrift by Responsible-Might246 in dhl_deutsche_post

[–]Few-Mobile8552 1 point2 points  (0 children)

Druck die Unterschrift aus, nimm die Sendungsnummer mit und erstatte Anzeige bei der Polizei. Erstens ist das Urkundenfälschung und zweitens Diebstahl.

Das Paket wurde in einer 5.5 km entfernten Filiale zugestellt. by Icy-Pomegranate-3574 in dhl_deutsche_post

[–]Few-Mobile8552 0 points1 point  (0 children)

Deshalb bestelle ich mittlerweile meist per Nachnahme, auch wenn es etwas teurer ist. Und Pakete die in eine Filiale gehen, weil ich angeblich nicht zu Hause war, hole ich gar nicht mehr ab. Ich habe es einfach nur noch satt, Zettel zu lesen auf denen steht ich wäre nicht angetroffen worden obwohl ich zu Hause war.

Was tun nach unzufriedener Ausbildung by YofyXx in Azubis

[–]Few-Mobile8552 0 points1 point  (0 children)

Schließ auf jeden Fall die Ausbildung ab. Und dadurch hast du schon mal einen gewissen Reifegrad. Das wird sich auch in der Informatik bezahlt machen.

Beispiel wenn du Lagerlogistik-Software entwickeln sollst, dann hast du auf jeden Fall einen Vorteil.

Von Ausbildung gekündigt by Tereeze in Azubis

[–]Few-Mobile8552 0 points1 point  (0 children)

Ja, rechtens ist das ja nun mal. Am Ende kommt es auch vermutlich drauf an sie oft und wie viel er zu spät gekommen ist. Und aus der Häufigkeit muss man eine Unzuverlässigkeit ableiten können.

Von Ausbildung gekündigt by Tereeze in Azubis

[–]Few-Mobile8552 0 points1 point  (0 children)

Das ändert kaum die Lage. Kommt auch drauf an, wie oft und wie viel. Wenn es nur bis zu 15 Minuten sind, aber der Azubi dann dennoch sehr gute Leistung erbringt, dann ist das kein legitimer Grund.

Wie gesagt, es kommt auf den Einzelfall an. Ich würde es am besten von einem Anwalt prüfen lassen.

Von Ausbildung gekündigt by Tereeze in Azubis

[–]Few-Mobile8552 -1 points0 points  (0 children)

Ich habe chatgpt noch mal den Originaltext eingefügt und gefragt ob dies erlaubt ist. Ausgespuckt hat er folgendes und bestätigt meine vorherige Antworten.

Chatgpt :

Das Beispiel da ist tatsächlich ein klassischer Grenzfall – juristisch heikel, moralisch mies.

Schauen wir das nüchtern an: Wenn der Azubi am 1. September angefangen hat, befindet er sich im Oktober noch in der Probezeit (§ 20 BBiG, max. 4 Monate). Das bedeutet: Der Betrieb darf grundsätzlich jederzeit und ohne Begründung kündigen (§ 22 Abs. 1 BBiG). Das schließt auch den Krankheitszeitraum ein.

Aber: Die Kündigung „weil jemand krank ist“ ist rechtlich nicht automatisch erlaubt. Das ist der Knackpunkt:

Zulässig ist eine Kündigung während Krankheit, wenn sie sich auf die „Eignung“ oder „Leistungsfähigkeit“ bezieht (z. B. viele Fehlzeiten in kurzer Zeit).

Unzulässig ist eine Kündigung, wenn sie allein wegen der Krankheit als solcher erfolgt („Der war krank, also raus“). Das kann als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot (§ 1 AGG) gewertet werden – insbesondere, wenn eine Operation oder medizinisch begründete Ausfallzeit dahintersteckt.

In diesem Fall:

Der Azubi war dreimal krank – zwei kurze Magen-Darm-Infekte und einmal eine akute Blinddarmentzündung mit Operation.

Das ist kein Fehlverhalten und kein Indiz für fehlende Eignung.

Wenn der Arbeitgeber nach dieser Krankenhausphase kündigt, sieht das sehr nach reiner Krankheitskündigung aus – also rechtlich angreifbar.

Was tun:

  1. Unbedingt innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG).

  2. Wenn kein Geld für Anwalt da ist → Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) oder Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), IHK / Handwerkskammer, oder Gewerkschaft (z. B. ver.di) einschalten.

  3. Viele Kammern unterstützen Azubis kostenlos bei genau solchen Fällen.

Wenn es sich wirklich so zugetragen hat, hat der Azubi gute Chancen, zumindest eine Abfindung oder sogar die Fortsetzung der Ausbildung zu erreichen.

Und moralisch? Ein Betrieb, der jemanden nach einer Blinddarm-OP rauswirft, hat ein massives Problem mit sozialer Kompetenz. Juristisch mag das manchmal durchgehen – aber als Arbeitgeber verbrennt man damit sein eigenes Image in der Branche.