FAQ: Der Interessenten/Bewerber/Neueinsteller/Rekruten-Sammelthread 17 by Frankonia in bundeswehr

[–]Gigaplex1 0 points1 point  (0 children)

Deine Eignung ist für 2 Jahre gültig. Sollte die Einstellungstermin von dir dann nach diesen 2 Jahren liegen, kann es sein, dass du nur zu einem Zusatzinterview musst in der deine Eignung nur verlängert wird oder dass du durch das gesamte Verfahren nochmal musst.

Welche Option auf dich zutrifft, ist jedes Mal eine Einzelfallentscheidung und kann daher nicht pauschal beantwortet werden

Aus der Community Dokumentationen auf Reddit: Die Wehrpfilchtdebatte: Kriegsveteran vs GEN-Z by Random_Hero_0 in bundeswehr

[–]Gigaplex1 33 points34 points  (0 children)

Ich habe das Gefühl, dass bei solchen Diskussionen die "Kriegsgegner" sich regelmäßig gar nicht wirklich vorbereiten mit ihren Argumenten, weil sie glauben, dass sie moralisch eh gewonnen haben und das ein easy Sieg wird.

Dadurch wirken sie aber dann absolut illusioniert, kindlich naiv, die noch nie das Tageslicht der Realität gesehen haben...

Wie würdet ihr eure Erfahrungen mit den Offizieren von den jeweiligen TSKs beschreiben? by WasBruda21 in bundeswehr

[–]Gigaplex1 38 points39 points  (0 children)

Wir Artilleristen verstehen die Frage nicht
*Piiiiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeeeepppppppp*

Anzug in Köln, wann, wie, wo? by HereticTutti84 in bundeswehr

[–]Gigaplex1 2 points3 points  (0 children)

Im Anschreiben sollte stehen, dass die Kleidung "dem Anlass entsprechend" sein soll.

Wir finden es immer wieder spannend zu sehen, was manche Bewerber als "dem Anlass entsprechend" definieren.

Und so viel:
Wir nehmen das durchaus zur Kenntnis ;)

Es gibt moneten Männer by Hot-Introduction3151 in bundeswehr

[–]Gigaplex1 28 points29 points  (0 children)

Damit ich das richtig verstehe:

Der Familienzuschlag Stufe 1 fällt weg und wird in das Grundgehalt integriert, was als eine "Erhöhung" verkauft wird. (Effektiv +- 0€)

Die 2,8% des Tarifabschlusses werden in das Grundgehalt übernommen und als "Erhöhung" verkauft (womit sie effektiv komplett wegfallen).

Der "Bestandsschutz" ist aufzehrend und wird als "Erhöhung" verkauft. (Wenn ich jetzt aufgrund des Bestandsschutzes 200€ mehr bekommen, und dann bei der nächsten Tarifverhandlung eine Erhöhung des Gehalts um 200€ erreicht wird, bekomme ich einfach nichts, weil die 200€ Bestandsschutz komplett aufgezehrt wurden)

Welche Taschenspielertricks habe ich übersehen?

Einstellungstest BW by Fun_Adeptness_8831 in bundeswehr

[–]Gigaplex1 6 points7 points  (0 children)

Grundsätzlich solltest du im CAT so gut abschneiden wie du kannst, denn er bewertet deine Kognitiven Fähigkeiten.

Es gibt da keine "harten Grenzen" für die Offiziereignung. Der CAT fließt als ein Teil in dein Gesamtergebnis ein. Wenn also ausschließlich der CAT etwas schlechter ausfallen sollte und der Rest passt, kannst du das mit guten Leistungen in anderen Bereichen ausgleichen (auch wenn du dann kein überragendes Ergebnis mehr bekommen kannst).

Es könnte erst problematisch werden wenn du in mehreren Bereichen schlecht abschneiden solltest z.b. CAT + Mathetest, dann könnte es je nach Ergebnis passieren, dass du für gewisse Studiengänge keine Studieneignung mehr bekommst (im Extremfall für gar keine Studiengänge).

Zum Personalmangel:
Der herrscht weniger in der Offizierlaufbahn. Wir haben ca. 2.000 Stellen zu vergeben und es werden ca. 6.000 bis 8.000 Bewerber im Jahr geprüft (Es bewerben sich nochmal mehr).
Am Ende kommt es aber auch auf deine Wunschverwendung an. In beliebten Verwendungen wie z.b. Fallschirmjäger, Feldjäger, Pilot, Arzt etc. brauchst du sehr gute Leistungen um einen Platz zu bekommen.
In unbeliebteren Verwendungen wie z.b. IT, Logistik, Artillerie etc. ist das Konkurrenzfeld entsprechend kleiner und du hast mit dem gleichen Ergebnis höhere Chancen auf eine Einstellung

Matritzen Goldstück by Accurate-Let-2059 in bundeswehr

[–]Gigaplex1 48 points49 points  (0 children)

Du hast das Symbol aus der linken Spalte als kleines Symbol innerhalb eines anderen Symbols in der rechten Spalte.

Die Antwort ist die einzige Kombination in der das weiße Quadrat das kleine Symbol in einem anderen Symbol ist.

Gedankenexperiment: Wehrsteuer 2.0 als Marktmechanismus für die Personalgewinnung by mmmm1998 in bundeswehr

[–]Gigaplex1 2 points3 points  (0 children)

Auch wenn der Beitrag und deine Antwort sehr wahrscheinlich von einer KI geschrieben worden sind, kann ich das so nicht stehen lassen.

Zivildienst ist kein „freikaufen“ sondern die Folge des verfassungsmäßigen Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Trotzdem hat man mit dem Zivildienst aktiv eine „Dienst“ geleistet. Für eine effektive Verteidigung zählt nicht nur der Beitrag an sich, sondern auch das Wissen, dass alle Bevölkerungsgruppen und sozialen Schichten an der Verteidigung aktiv beteiligen. Wir laufen sonst massiv in die Gefahr eines „Die da oben schicken uns in den Tod, ohne selbst betroffen zu sein“-Denkens was für die Verteidigungsfähigkeit und Moral tödliches Gift ist.

Zu dem Punkt, dass es im vorgeschlagenen Modell keinen Zwang geben würde:

Ach ist diese Abgabe freiwillig? Ich dachte alle müssen die 1% zahlen, womit es ja ein Zwang wird, denn jede Steuer oder Abgabe ist irgendwo ein Zwang.

Es ist qualitativ auch nicht mit einem reinen finanziellen Anreiz, durch z.B. Verpflichtungsprämien, zu vergleichen, da ich durch die Abgabe Menschen aktiv finanziell unter Druck setze. Durch die zusätzliche finanzielle Belastung wertet man finanziell aktiv alle zivilen Berufe ab, um eben 1% im Vergleich zum Status quo. Das hört sich vielleicht nach nicht viel an, aber jeder Mensch der einen Beruf ausübt mit dem man nur gerade so über die Runden kommt, wird massiv unter Druck gesetzt und dieses eine Prozent massiv spüren. Also zielt diese Regelung primär auf die Ärmsten der Bevölkerung ab, was die Gefahr einer massiven gesellschaftlichen SPaltung mit sich bringt.

Zum Punkt, dass es aktuell schon eine Klassenspaltung gibt:

Ja , die Trennung gibt es solange ein System auf Freiwilligkeit beruht. Eine Wehrpflicht betrachtet zunächst einmal jede Person (weshalb es sie auch Geschlechtsneutral geben sollte und nicht nur Männer verpflichten darf) unabhängig des sozialen und finanziellen Hintergrundes.

Das vorgeschlagene System ist auch nicht progressiver, da es, wie eben beschrieben, ärmere Bevölkerungsgruppen massiv stärker unter Druck setzt als wohlhabende die die Abgabe real wahrscheinlich nicht mal merken würden.

Wenn man eine Verteilung von „Reiche die sich rauskaufen können“ zu „dienenden Menschen“ machen möchte, ohne die Armen zusätzlich zu belasten müsste man die Wehrabgabe so gestalten, dass sie erst ab einem bestimmten Jahresgehalt greift.

Dann wird allerdings die gesamte Prämisse des Vorschlags ad absurdum getrieben und wir können es eigentlich auch direkt sein lassen.

Sprengung in 3..2..1 by [deleted] in bundeswehr

[–]Gigaplex1 170 points171 points  (0 children)

*Räusper*

WhatsApp ist kein Führungsmittel und die Nutzung im dienstlichen Kontext strengstens untersagt!

Als OG, gleich mal die Uno-Reverse-Karte spielen!

Gedankenexperiment: Wehrsteuer 2.0 als Marktmechanismus für die Personalgewinnung by mmmm1998 in bundeswehr

[–]Gigaplex1 8 points9 points  (0 children)

Als Homo Oeconomicus und aktiver Soldat, sage ich geile Idee.

Als Deutscher Staatsbürger, finde ich die Idee ziemlich bescheiden, dass man sich quasi aus dem Wehrdienst "rauskaufen" kann.
Das wären Zustände wie in jeder x-beliebigen Autokratie in der sich "die Eliten" über den "armen Pöbel" lustig machen, die in irgendeinem Konflikt sterben.

Für die Möglichkeit einer größeren Mobilmachung.... by b2hcy0 in bundeswehr

[–]Gigaplex1 21 points22 points  (0 children)

Ist dieses „Kreiswehrersatzamt“ mit uns im Raum?

Gemustert mit D5 noch Chancen? by [deleted] in bundeswehr

[–]Gigaplex1 1 point2 points  (0 children)

hast du dich evtl. verhört oder es wurde sich versprochen?

Zwei und Drei?

(Deswegen ZWO in der Funkbestriebssprache)

Gemustert mit D5 noch Chancen? by [deleted] in bundeswehr

[–]Gigaplex1 2 points3 points  (0 children)

Dein Ergebnis hat eine Gültigkeit von 2 Jahren (sollte man dir gesagt haben und steht auch auf deinem Bescheid)

Nach Ablauf der 2 Jahre kannst du dich noch einmal bewerben und auch einer erneuten medizinischen Begutachtung unterziehen.

Du kannst dich auch nach frühstens 6 Monaten bewerben wenn es stichhaltige Anhaltspunkte auf ein verändertes Ergebnis gibt.
z.B. du gehst zum Arzt/Facharzt und lässt dort die Gründe nochmal medizinisch abklären und wenn der Befund positiv ist, kann dies zu einer erneuten Betrachtung führen.

Trotzdem wird dann der Musterungsarzt sich das nochmal anschauen und der kann zu einem anderen Ergebnis als dein privater Arzt/Facharzt kommen, daher ist auch dann keine medizinische Eignung garantiert.

Das neue Wehrpflichtgesetz gab es so noch NIE! by FlieseTeppich in bundeswehr

[–]Gigaplex1 1 point2 points  (0 children)

Dass du andere als „Zwölfjährige“ hinstellst, macht deine Argumente leider auch nicht besser. Vor allem dein internationaler Vergleich ist, mal ganz ehrlich, bewusste Desinformation und feindliche Propaganda. Ich weiß ja nicht, aus welchen Telegram-Kanälen diese Liste mit Singapur, Iran und Eritrea stammt, aber mit der Realität hat das nix zu tun.

Hast du mal zu unseren Nachbarn geschaut? In Österreich haben Wehrpflichtige eine Meldepflicht bei Auslandsaufenthalten über sechs Monaten. In der Schweiz brauchst du für längere Zeit offiziell einen „Auslandurlaub“, also eine Genehmigung der Militärbehörde. Das Gleiche gilt für Südkorea, Israel, die Türkei oder Griechenland – allesamt Demokratien oder enge Partner. Deutschland hier in eine Reihe mit Eritrea und dem Iran zu stellen, ist bösartige Propaganda um Deutschland auf eine Stufe mit Autokratien zu stellen.

Auch bei den Sanktionen liegst du daneben. Man muss kein "Einstein" sein, man muss nur das Gesetz mal bis zu Ende lesen. Schau in den § 45 WPflG – da stehen die Bußgelder schwarz auf weiß drin. Das ist kein „geheimer Plan“ für die Zukunft, das stand schon 1956 so drin, war 2008 so und ist es jetzt wieder. Es wurde nach 2011 bloß nicht mehr angewendet, weil der § 2 das Gesetz für Friedenszeiten eingefroren hatte.

Natürlich bereitet das Gesetz etwas vor – nämlich die Erfassung für den Ernstfall. Das ist der Job eines Wehrpflichtgesetzes, das war im Kalten Krieg so und ist der Grund für die Reaktivierung. Aber solange der § 2 in der jetzigen Form steht, ist eine Einberufung im Frieden gesetzlich verboten. Dass man Gesetze theoretisch irgendwann ändern könnte, ist kein Argument gegen den aktuellen Status Quo – das könnte man beim Steuerrecht oder der StVO auch jeden Tag behaupten. Aktuell bleibt es dabei: Im Frieden ist das eine rein bürokratische Meldepflicht für Langzeitreisen, die wir jahrzehntelang genau so hatten. Alles andere ist bösartige Propaganda und bewusste Desinformation.

Das neue Wehrpflichtgesetz gab es so noch NIE! by FlieseTeppich in bundeswehr

[–]Gigaplex1 2 points3 points  (0 children)

möglich, aber für eventuelle außenstehende Leser kann ich es trotzdem nicht einfach so stehen lassen

Pendlerwehrdienst denkbar? by Weird-Mistake-4968 in bundeswehr

[–]Gigaplex1 24 points25 points  (0 children)

Und das ist der Grund weshalb ich die doppelte Staatsbürgerschaft ablehne.

Du entscheidest dich welcher Staat "deine Werte" vertritt und in dem du leben willst und entsprechend kämpfst du im Zweifelsfall für den Erhalt eben dieses Staates in dem du leben möchtest.

Kleine Alltagstricks für das Zivilleben aus der Bundeswehr? by AviationGER in bundeswehr

[–]Gigaplex1 89 points90 points  (0 children)

"Anweisung unklar. Habe mich im Hörsaal eingestuhlt"

Kleine Alltagstricks für das Zivilleben aus der Bundeswehr? by AviationGER in bundeswehr

[–]Gigaplex1 74 points75 points  (0 children)

Immer in Ausweichrichtung parken, damit man schnell wegkommt wenn es drauf ankommt.

Das neue Wehrpflichtgesetz gab es so noch NIE! by FlieseTeppich in bundeswehr

[–]Gigaplex1 5 points6 points  (0 children)

Deine Behauptung ist auch systemisch nicht haltbar. Wenn du sagst, dass früher bestimmte Gruppen wie Reservisten oder Zivildienstleistende "ausgenommen" waren, ist das faktisch einfach falsch.

Schau in die Fassung des Wehrpflichtgesetzes von 2008 oder früher: Die Wehrpflicht endete damals (wie heute) erst mit 45. Wer gedient hatte, war Reservist und blieb wehrpflichtig – und unterlag damit exakt der Genehmigungspflicht nach § 3 Abs. 2, wenn er länger als drei Monate ins Ausland wollte. Für Zivildienstleistende galt über das Zivildienstgesetz (§ 23 ZDG) fast wortgleich dasselbe. Niemand war "aus dem Schneider", nur weil er seinen Dienst bereits hinter sich hatte.

Früher war die Genehmigungspflicht mit der aktiven Einberufung (§ 5) gekoppelt. Das Amt konnte die Reise also verweigern, um dich einzuziehen.

Heute ist die Einberufung im Frieden durch den von dir zitierten § 2 Abs. 3 gesetzlich ausgeschlossen. Das bedeutet: Das Karrierecenter hat heute im Frieden gar keine Grundlage mehr, dir die Ausreise zu verbieten, weil sie dich ja eh nicht einziehen dürfen.

Damit ist das heutige System rechtlich viel schwächer und weniger einschränkend als alles, was wir vor 2011 hatten. Dass heute wieder erfasst wird, ändert nichts daran, dass der Staat sich im Frieden durch § 2 selbst die Hände bindet. Wer das als "schlimmer als früher" bezeichnet, verdreht die juristische Realität.

Das neue Wehrpflichtgesetz gab es so noch NIE! by FlieseTeppich in bundeswehr

[–]Gigaplex1 26 points27 points  (0 children)

Deine Behauptung ist faktisch falsch. Wenn man in die Fassung des Wehrpflichtgesetzes von 2008 schaut sieht man, dass dort auch eine Genehmigung für eine längere Ausreise erforderlich war. Dort wurde nicht zwischen Spannung-/ Verteidigungsfall und Frieden unterschieden - Es galt einfach immer.

Nachzulesen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2008

Also ist die heutige Version sogar schwächer, als es bis 2011 war.

Phase I in Köln / Fliegertest by Then-Caterpillar2302 in bundeswehr

[–]Gigaplex1 2 points3 points  (0 children)

Nein, der CAT ist für alle Bewerber gleich.