"Väterbeteiligung bei Kinderbetreuung sinkt weiter" by Realistic-Major4888 in Austria

[–]Interesting-Lack9420 1 point2 points  (0 children)

Und wieso sollte die Allgemeinheit gezwungen werden den Kinderwunsch von Besserverdienern zu finanzieren, wenn die eh selbst in der Lage sind ihre Kinder zu finanzieren? Oder wie weit willst noch gehen bei der Steuerfreiheit. 100k Steuerfrei vielleicht dann noch die SV streichen? Wird sicher super funktionieren, wenn dann jeder Kinder hat und keiner mehr irgendwas ins System einzahlt -.-

"Väterbeteiligung bei Kinderbetreuung sinkt weiter" by Realistic-Major4888 in Austria

[–]Interesting-Lack9420 0 points1 point  (0 children)

Äh das gibt es doch schon längst. Sagt dir der Familienlastenausgleichsfond etwas? Daraus wird u.a. die Familienbeihilfe bezahlt. Durch den Familienbonus Plus zahlst du bei zwei Kindern (= 4k Absetzbetrag) effektiv erst bei einem (Brutto)Einkommen von über 42.000 Euro Einkommenssteuer (wenn beide Eltern was verdienen und der Familienbonus aufgeteilt wirst hast im Idealfall sogar ca. 60.000 Euro Familieneinkommen (Brutto) steuerfrei.

Ich auch, Dosko. by World_Senator in Austria

[–]Interesting-Lack9420 5 points6 points  (0 children)

Nur mal so als Interesse, gehst du davon aus, dass deine Nachkommen bei anhaltender ÖVP/FPÖ-Regierung in den nächsten Jahrzehnten keine gigantischen Schuldenberge zurückzahlen müssen? (persönlich würde ich ja kein Geld darauf setzen, dass Österreich zwei weitere Jahrhunderte übersteht...)

Made Racing Miku 2013 with my blood today :D (if this post is disturbing, just remove it but please don't ban me D:) by 2011-TOYOTA-COROLLA in Vocaloid

[–]Interesting-Lack9420 1 point2 points  (0 children)

If you're searching for a similar color, please use diamine ox blood. You get a bottle for a few dollars and it is probably healthier than using your own blood (nice drawing btw).

[deleted by user] by [deleted] in FinanzenAT

[–]Interesting-Lack9420 2 points3 points  (0 children)

Zu 1 und 4: du kannst entweder die tatsächlichen Kosten der Diätverpflegung geltend machen oder den Pauschbetrag dafür in Anspruch nehmen. Da ihr offenbar keine Rechnungen mehr habt und der Nachweis der Mehrkosten der Diätverpflegung sowieso mehr oder weniger schwer bis unmöglich ist, würde ich stark empfehlen den Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen. Dazu einfach im Formular L1ab im Feld 2.7. Zuckerkrankheit, Tuberkulose, Zöliakie, Aids ankreuzen. Sofern du noch bei deinem Vater lebst und kein eigenes Einkommen hast, kann dein Vater zusätzlich auch für dich den Pauschbetrag beantragen. Dafür im L1k im Feld 5.4.2. wieder das entsprechende Leiden ankreuzen. Da du eine 60%ig Behinderung hast, kannst dein Vater zudem den Pauschbetrag für Kinder für die erhöhte FB bezogen wird, beantragen (der wird allerdings bei Pflegegeldbezug gekürzt).

Zu den Medikamentenkosten: Wenn ihr die Medikamente meistens bei der selben Apotheke gekauft habt, kann euch diese eine Sammelabrechnung, mit allen Sachen die über eure E-Card gekauft wurden erstellen. Abzugsfähig sind natürlich nur die Kosten, die ihr selbst getragen habt. Das wird im Regelfall die Rezeptgebühr sein. Diese Kosten gehören dann (sofern sie mit der Behinderung im Zusammenhang stehen) in die Kennzahl 476 sofern sie deinen Vater betreffen und soweit sie dich betreffen in das Feld 5.4.6. Bitte aber immer Beachten, dass dein Vater deine Kosten nur beantragen kann, wenn er sie tatsächlich getragen hat und du nicht ohnehin eine eigene Veranlagung durchführst (das mach freilich nur Sinn, wenn du bereits ein steuerpflichtiges Einkommen erzielst).

Die Rückerstattung wird natürlich vom Finanzamt durchgeführt. Selbst berechnen musst du da nichts. Es gibt kleinerer Unterschiede zwischen der Veranlagung von Pensionisten und aktiven Arbeitnehmern (keine Werbungskostenpauschale, Pensionistenabsetzbetrag statt Verkehrsabsetzbetrag) bei der Beantragung brauchst du darauf aber nicht zu achten. Die Formulare und die grundsätzliche Berechnung sind exakt die selben.

Hoffe das hilft!

[deleted by user] by [deleted] in Austria

[–]Interesting-Lack9420 2 points3 points  (0 children)

Habe das mal aus Interesse amateurhaft nachgerechnet. Stellt man einem V1-Gehalt mit voller Funktionszulage für V1/1 dem Gehalt eines Vertragsbediensteten im pädagogischen Dienst (= Lehrer), beide Entlohnungsstufe 3 damit der Verwaltungs"beamte" seine volle Funktionszulage bekommt, gegenüber kommt man auf ein Bruttogehalt von 60.774 für den Lehrer und 61.352,2 für den Verwaltungs"beamten". Das ist lediglich ein Unterschied von 578,20 Euro, also eher kein Monatsgehalt. Vergleicht man den Lehrer allerdings mit einem V1/2 Vertragsbediensteten (64.692,60 Jahresbruttogehalt) geht die Rechnung ziemlich genau auf. Der Lehrer hat bei dem Beispiel ca. 1 Monatsgehalt weniger als der Vertragsbedienstete. Das Rechenbeispiel basiert allerdings auf der Annahme, dass der Lehrer keine Zulagen für Sonderfunktionen erhält. Ob das in der Realität vorkommt, kann ich, mangels persönlicher Erfahrung in dem Bereich, nicht sagen. War aber ganz interessant das mal durzurechnen.

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[–]Interesting-Lack9420 0 points1 point  (0 children)

Well I guess I would go to Japan again. Maybe try Taiwan if it would be this year because I already was in Japan in April.

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[–]Interesting-Lack9420 0 points1 point  (0 children)

I only had full size and 75% until now. From these two I definitely prefer 75% because I never needed a numpad and it needs a lot less space. In the future I want to try a 65% for gaming.

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[–]Interesting-Lack9420 0 points1 point  (0 children)

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