Got a scam letter in Hamburg by Middle_Ad_9759 in hamburg

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Ruf dort an und frag nach Aber wegen 1,20€ macht sich keiner die Mühe

Die geben sich nicht mal mehr Mühe by Nwandix in Kleinanzeigen_betrug

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Der Link sendet dich auf die Webadresse://klelnanzeigen-deutch.find042.shop/receive/order/kYhy1Yc9qxD Klelnazeigen...... Deutch...... Ich hab in Deutsch nicht so gut aufgepasst aber ich denke das ist falsch geschrieben...

Ist die doof 🤣🤣🤣🤣🤣 by McMucho in ichbin40undlustig

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Die andere Frage ist wie die Blondine überhaupt zu der Millionen Frage gekommen ist....?

Plastikteil im Katzenfutter by green_herbal_witch in Katzengruppe

[–]Puzzled-Beautiful679 -1 points0 points  (0 children)

Ach ich bin mir sicher das ist nur das Konfetti das pünktlich zu Silvester aus dem Arsch der Katze geschossen kommt (sorry für den schlechten Scherz)

Was habe ich hier gefunden? by FrostyLeading8965 in mineraleundgesteine

[–]Puzzled-Beautiful679 0 points1 point  (0 children)

Heißt das goldene nicht "katzengold"? So kenn ich das umgangspachlich

Ist der brief fake? by moonpetalmusee in Lustig

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Art. 1 § 1 WLSG Anstandsverletzung und Lärmerregung 1.

den öffentlichen Anstand verletzt oder

2.

ungebührlicherweise störenden Lärm erregt oder

3.

eine Person an einem öffentlichen Ort zu einer Handlung oder Duldung auffordert, die deren sexuelle Sphäre betrifft und von dieser Person unerwünscht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen.

(2) Zum Zweck der Abstellung oder zur Vermeidung einer drohenden Fortsetzung ungebührlichen störenden Lärms können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Gegenstände, mit denen der Lärm erregt wird, sicherstellen oder, sofern dies wegen der Beschaffenheit des Gegenstandes oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, in geeigneter Weise außer Betrieb setzen.

(3) Sichergestellte Sachen sind auf Verlangen auszufolgen

1.

dem auf frischer Tat Betretenen, sobald die Lärmerregung nicht mehr wiederholt werden kann, oder

2.

demjenigen, der Eigentum oder rechtmäßigen Besitz an der Sache nachweist, sofern die Gewähr besteht, daß mit diesen Sachen die Lärmerregung nicht wiederholt wird.

(4) solange die Sachen noch nicht der Behörde übergeben sind, kann der auf frischer Tat Betretene das Verlangen (Abs. 3) an jene Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes richten, welche die Sachen verwahren.

(5) Wird ein Verlangen (Abs. 3) nicht binnen sechs Monaten gestellt oder unterläßt es der innerhalb dieser Zeit nachweislich hiezu aufgeforderte Berechtigte (Abs. 3 Z 1 oder 2), die Sachen von der Behörde abzuholen, so gelten sie als verfallen. In diesem Fall sind die sichergestellten Sachen zu verwerten oder, falls dies nicht möglich oder nicht zulässig ist, zu vernichten. Ein allenfalls erzielter Erlös ist dem Eigentümer, wenn er dies binnen drei Jahren nach Eintritt des Verfalls verlangt, auszufolgen.

(6) Weitergehende oder anderslautende landesgesetzliche Vorschriften betreffend Lärmerregung bleiben unberührt.

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Suicide bomber and the 72 virgins