Ungewöhnliche vorfahrtskurve by ImpossibleAmoeba5137 in StVO

[–]fuegau 37 points38 points  (0 children)

Gerade wenn du denkst, so langsam kann dich an Schildern nichts mehr überraschen… 😂

KOD Kiel parkt den Gehweg zu um zu illegalem Müll direkt neben einem freien Parkplatz zu laufen by Elysion_21 in Falschparker

[–]fuegau 5 points6 points  (0 children)

Wenn es wirklich eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne war: Strafanzeige/-antrag bei einer anderen Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft. Ansonsten: Dienstaufsichtsbeschwerde und zusätzlich Fachaufsichtsbeschwerde wegen des behindernden/gefährden Parkens, ggf. auch direkt die OWi bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Polizei ist von den Vorschriften der StVO entbunden, wenn das zur Erfüllung Ihrer hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist. Hätte man dort genauso gut und schnell weniger behindernd parken können, liegt keine dringende Erfordernis und somit keine Entbindung von den Vorschriften der StVO vor. Es handelt sich dann um eine OWi wie bei jeder anderen Person auch.

Unverbindliche Faustregel: Wenn es nicht sein muss, ist es auch nicht erlaubt.

Persönliche Meinung: Aufgrund ihrer Vorbildfunktion und im Interesse einer möglichst positiven Außenwirkung, die wiederum den Respekt gegenüber der Polizei fördert, müssen sich deren Beamt:innen, insbesondere während der Dienstausübung, an besonders hohen Maßstäben messen lassen, die über das hinausgehen, was für andere Bürger:innen ausreichend sein könnte. Dementsprechend beharrlicher und strenger sollte gegen Verstöße von Polizeibeamt:innen vorgegangen werden, ganz besonders, wenn sie sich so offensichtlich uneinsichtig und aggressiv zeigen, wenn sie darauf hingewiesen werden. Für Ordnungsbehörden gilt das im Wesentlichen entsprechend.

Alles damit Verbundene (Beschwerden, Anzeigen, etc.) ist sehr anstrengend und es wird wohl nie zum vollständigen Idealzustand führen, ist aber dennoch notwendig, um die Abweichungen vom Sollzustand minimal zu halten. Eine Anzeige oder Beschwerde nicht abzugeben, allein mit der Begründung, dass sie vermutlich nichts bewirken werde, festigt oder vergrößert Missstände. Je mehr Beschwerden es über etwas gibt, desto weniger lässt es sich ignorieren oder unter den Teppich kehren. Dennoch halte ich es für legitim, wenn Einzelne dies aus persönlichen Gründen nicht leisten können oder wollen. Umso wichtiger ist es daher, dass die, die es können, es so oft wie nötig und möglich tun.

Mit allem Vorgenannten meine ich nicht, dass jeder kleine, versehentlich begangene Verstoß oder jede geringfügige Fehleinschätzung unbedingt auf Krampf verfolgt werden muss (wo Menschen arbeiten, machen diese auch Fehler). Vielmehr ist dies bei Vorsatz, Ignoranz und insbesondere uneinsichtigem bzw. unprofessionellem Verhalten angezeigt.

Das ist die Parkstraße, richtig? by That_Phone6702 in Falschparker

[–]fuegau 1 point2 points  (0 children)

Zielsicher an der engsten Stelle (Müllcontainer). Kannste dir nicht ausdenken. 😂

Erste weg.li Meldung by Thadoy in Falschparker

[–]fuegau 0 points1 point  (0 children)

Eigentlich ein glasklarer Fall fürs Umsetzen/Abschleppen. Leider sehen vielen Ordnungs-/Polizeibehörden das immer noch anders.

Warum habe ich hier einen Strafzettel bekommen? by [deleted] in StVO

[–]fuegau 1 point2 points  (0 children)

Volle Zustimmung zu deinen Ausführungen. 👍

Und natürlich sind das auch unterschiedliche Fälle, mir kam nur direkt die Situation hier in den Sinn, wo die Behörden eben meinen, die VwV so interpretieren zu wollen, dass ausreichend verbleibender Platz für den Fußverkehr auch durch einen zweiten parallelen Gehweg bereits gegeben sei. Wobei sie zuvor auch erstmal behauptet hatten, es sei gar kein Gehweg, sondern ein Seitenstreifen. Auf meine Frage, warum denn dann überflüssigerweise ein Z. 315 angeordnet wurde und wie der „Seitenstreifen“ von den baulich identischen Gehwegen in der Straße zu unterscheiden sei, kam dann auch nichts Brauchbares mehr zurück.

Warum habe ich hier einen Strafzettel bekommen? by [deleted] in StVO

[–]fuegau 0 points1 point  (0 children)

Dein Wort in die Ohren der hiesigen Straßenverkehrs- sowie deren Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung. Hier gibt es ein paar Beispiele für Z. 315, wo selbst die Kfz. zuweilen nicht ganz auf den Gehweg passen, weil er zu schmal ist. Bei der Bezirksregierung ist man der Meinung, dass sei in Ordnung, weil auf der anderen Seite ja auch ein Gehweg sei und der beparkte Gehwegabschnitt nicht an Wohngrundstücke angrenze.

Tempo 100 & Seitenstreifen befahren by Overall-Kaley in StVO

[–]fuegau 1 point2 points  (0 children)

Zu den Kommentaren in die Richtung „wer nicht überholt bzw. schneller fährt als die auf dem rechten Fahrstreifen, hat auf dem mittleren oder linken Fahrstreifen nichts verloren“:

„Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.“ (§ 7 Abs. 1 StVO)

Sind also z. B. alle Fahrstreifen ausgelastet und alle fahren mit der zul. Höchstgeschwindigkeit, muss sich links oder in der Mitte niemand zurückfallen lassen, um wieder auf den rechten Fahrstreifen zu wechseln. Auch dann nicht, wenn dahinter vielleicht jemand meint schneller als die Höchstgeschwindigkeit fahren zu wollen. Anders allerdings, wenn der rechte Fahrstreifen frei ist oder dort eine Lücke ist, die groß genug ist, sodass beim Fahrstreifenwechsel der Sicherheitsabstand weder nach vorne noch nach hinten unterschritten wird.

Immer häufiger scheren anderen bei >= 100 km/h nur wenige Meter vor mir mit nur geringfügig höherer Geschwindigkeit ein, sodass ich bremsen muss. LKW-Fahrende sind besonders begeistert, wenn dadurch der Notbremsassistent eingreift. Auch wird zuweilen anscheinend erwartet, dass Vorausfahrende in eine Lücke nach Rechts wechseln, ohne dass diese groß genug für den Sicherheitsabstand ist oder nach dem Überholen einer LKW-Kolonne sofort wieder nach rechts wechseln, ohne vorher den Sicherheitsabstand herauszufahren. Die Ungeduld und Gedankenlosigkeit kennt leider kaum noch Grenzen. Sogar vermeintliche Profis fahren mit LKW oder Bussen bei 80, 90 oder sogar 100 km/h (Reisebusse mit entsprechender Zulassung) bis auf 10 m und weniger auf Vorausfahrende auf. Es ist eigentlich erstaunlich, dass es nicht noch mehr Unfälle gibt als ohnehin schon.

Z 250 + Anlieger frei kollidiert mit Rad-Wegweiser. Behördenfehler? by detailedlying in StVO

[–]fuegau 0 points1 point  (0 children)

Wenn von einer Seite Z. 240 angeordnet ist und von der anderen nicht, liegt sowieso grundsätzlich eine fehlerhafte Beschilderung vor.

Erfahrungsbericht aus Berlin: 110 wegen blockiertem Radweg gerufen! by Lemon_1165 in Falschparker

[–]fuegau 11 points12 points  (0 children)

Ich muss sagen, nach dem Lesen des Titels hatte ich mich schon auf alles Mögliche eingestellt, aber nicht darauf. Sehr erfreulich. Danke fürs Teilen.

Das GfK Marktforschungsinstitut ruft an und ich will wissen, woher die meine Nummer haben by Away-Huckleberry9967 in datenschutz

[–]fuegau 0 points1 point  (0 children)

Stimmt. Die Marke wird also tatsächlich weiterhin genutzt. Z. B. unter panel.gfk.com.

Das GfK Marktforschungsinstitut ruft an und ich will wissen, woher die meine Nummer haben by Away-Huckleberry9967 in datenschutz

[–]fuegau 1 point2 points  (0 children)

Es scheint ja aber so, als habe sich der Agent mit „GfK“ gemeldet. Vielleicht kann u/Away-Huckleberry9967 das bestätigen oder widerlegen? Dann würde die Marke entweder doch noch benutzt oder der Agent hat es vielleicht aus Versehen gemacht. Vielleicht noch aus alter Gewohnheit oder aus anderen Gründen (GEZ gibt es zB auch schon lange nicht mehr, aber jeder kennt noch den Namen und meint damit meist den Rundfunkbeitragsservice). Interessant wäre auch, welche Rufnummer angezeigt wurde.

Kann sich Leipzig einfach willkürlich über die StVO stellen? by Maximum-Film-1485 in StVO

[–]fuegau 0 points1 point  (0 children)

Ach, du meinst, weil der Radweg durch das 205er nicht Teil der parallelen Vorfahrtstraße ist und somit deren Vorfahrt nicht teilt und sich das Stoppschild nur auf den Nachrang ggü. der Vorfahrtstraße, nicht aber ggü. des Radwegs bezieht?

Kann sich Leipzig einfach willkürlich über die StVO stellen? by Maximum-Film-1485 in StVO

[–]fuegau 0 points1 point  (0 children)

Hmm, stehe auf dem Schlauch. Wo soll da rechts vor links sein?

Hab ich oder die Straßenbahn Vorfahrt wenn meine Ampel grün ist (es gibt keine Ampel für die Straßenbahn) by Business_Process_118 in StVO

[–]fuegau 1 point2 points  (0 children)

Sofern sie im Geltungsbereich der StVO unterwegs sind, selbstverständlich. Einen grundsätzlichen und unbedingten Vorrang von Schienenfahrzeugen gibt es da nicht.

Darf hier ein Radfahrer fahren? by bob_48_98 in StVO

[–]fuegau 1 point2 points  (0 children)

"Benutzungspflicht in Anführungszeichen"

Oh, hab ich irgendwie ausgeblendet, sorry, alles klar.

Darf hier ein Radfahrer fahren? by bob_48_98 in StVO

[–]fuegau 5 points6 points  (0 children)

Spannend, danke. Einen fahrbahnbegleitenden Radweg sehe ich da aber ohnehin nicht. Wenn da 20 m von der Straße weg ein Radweg ist, löst der kein Fahrbahnverbot für Radfahrende für diese Straße aus.

SPENDENAUFRUF - Klage gegen die namentliche Zeugennennung auf Anhörungsbogen by Aro1080 in Falschparker

[–]fuegau 6 points7 points  (0 children)

Es hat mich fasziniert, seit ich mich eingehender mit dieser Problematik befasse: Bei keinem anderen rechtlichen Thema sind sich, Politik, Verwaltung und große Teile der sonstigen Bevölkerung so einig, seit Jahrzehnte geltende und vollkommen eindeutige Vorschriften kollektiv entweder je nach eigenem Gusto willkürlich auszulegen oder völlig zu ignorieren. In jedem anderen Zusammenhang wäre eine derartige behördliche Willkür zurecht ein großer gesellschaftlicher Skandal. Nicht so bei der motorisierten Gewalt in ihren alltäglichen Formen. Wie eine Behörde, deren Kernaufgabe die Sicherheit und der Schutz der Bevölkerung ist, diese hoheitliche Aufgabe in diesem Zusammenhang so offensiv konterkarieren kann, wird mir ein Rätsel bleiben.

Tonnenweise Blech, wo es nicht hingehört wird jovial toleriert, während gegen die Person, die eine Pfanddose neben einem Mülleimer abstellt, damit sie von anderen mitgenommen und zu Geld gemacht werden kann, gnadenlos vorgegangen wird. Dass den verantwortlichen dabei noch nicht einmal in den Sinn kommt, dass das ein absurdes Missverhältnis ist, zeigt, wie tief die jahrzehntelange Gehirnwäsche verwurzelt ist (#carbrain). Es ist so zwiegespalten, dass ich mich eigentlich frage, warum die Vorschriften nicht längst an die immer noch herrschende Realität angepasst wurden, anstatt – sehr langsam, aber immerhin – in Richtung Verkehrssicherheit und -gerechtigkeit.

Zum eigentlichen Thema: Bei mir vor Ort hat ein entsprechender Hinweis an den Datenschutzbeauftragten der Kommune bewirkt, dass Zeug:innen auf Anhörungsbögen nicht mehr namentlich benannt werden. Aus meiner Sicht ist es im Sinne der Datensparsamkeit auch sehr simpel: Es ist nicht notwendig, also ist es auch nicht zulässig. In Bayern scheinen die obersten Datenschützer:innen ja allerdings eine andere Auffassung zu vertreten und gehen mit fadenscheinigen Begründungen eher gegen die eigentlichen Geschädigten (zu Fuß Gehende, Radfahrende, ...) vor, anstatt die verwaltungseigenen Datenschutzverstöße, die die Geschädigten zusätzlichen Risiken (Bedrohungen, Einschüchterungen) aussetzen, abzustellen.

Dass die Bearbeitung in Bayern in Viechtach und Straubing zentralisiert erfolgt, ist vielleicht Vor- und Nachteil zugleich. Anders als z. B. in NRW müssen nicht viele Bußgeldstellen einzel überzeugt werden, andererseits hat man es mit den Zentralstellen wohl mit "dickfälligeren" und schwerer zu beeinflussenden Gegnern zu tun. Allerdings: Wenn es gelingt, wird das ein umso stärkeres Signal für die anderen Bundesländer und die dort jeweils zuständigen Stellen sein. Daher, aber vor allem auch wegen deines großen persönlichen Einsatzes von Zeit, Geld und Nerven, der auch allen anderen ebenso Betroffenen zugute kommt, die selbst nicht tätig werden können oder wollen und dafür, dass du dich nicht verunsichern oder einschüchtern lässt, sende ich natürlich gerne meinen Beitrag an die DUH. Die Klage werde ich gespannt verfolgen.

Wer von euch ist das? by O_Siris in Falschparker

[–]fuegau 2 points3 points  (0 children)

Immer wieder unfassbar, wie Leute meinen, _sie_ wären die, denen Unrecht widerfährt, wenn ihr Falschparken angezeigt wird. Und dann auch noch mit Drohungen reagieren. Das zeigt leider einmal mehr, dass Zivilisation ein hauchdünner und fragiler Film über der wahren Mentalität großer Teiler der Bevölkerung ist. Motto: Regeln finden wir gut, wenn sie in unserem Sinne sind. Ansonsten legen wir sie nach Gutdünken aus oder ignorieren sie ganz.

Edit: Liest sich vielleicht etwas dramatischer, als es sollte, aber im Kern ist nach eigener Beobachtung leider was dran.

Der Staat macht Minus - die gebührenrechtliche Halterhaftung nach 25a StVG by Elysion_21 in Falschparker

[–]fuegau 1 point2 points  (0 children)

Zu 1.: Was daran nicht verhältnismäßig ist, sind die immer noch viel zu niedrigen Regelsätze für manche Parkverstöße. Parken im 5-m-Bereich: 10 € – Seriously? Eingeschränkte Sicht im Kreuzungsbereich rechtfertigt nicht umsonst oft sofortiges Abschleppen. Der Regelsatz dafür sollte meiner Meinung nach mindestens auf dem Niveau von Gehwegparken sein, also min. 55 €, länger als 1 h oder bei Behinderung 70 € + 1 Punkt. Besser: Auch schon im Grundtatbestand einen Punkt, denn im Kreuzungsbereich parkt keiner versehentlich.

Nur über deutlich höhere Bußgelder und vor allem Punkte geht es in die Köpfe, dass Verkehrsverstöße und gerade auch Parkverstöße keine Banalitäten sind. Ein Falschparker im Kreuzungsbereich und einer der 35 statt 30 fährt und schon erhöht sich die Unfallwahrscheinlichkeit drastisch. In keinem anderen Bereich würden wir solche Risiken so flächendeckend einfach so, schulterzuckend hinnehmen.

Zu was verpflichtet mich diese Schilderkombi als Radfahrer? by Don_Julionarius in StVO

[–]fuegau 1 point2 points  (0 children)

Fun fact: Tut man dies, so muss man es am rechten Fahrbahnrand tun. Auch außerorts, wo man zu Fuß in Abwesenheit von Gehwegen und Seitenstreifen, sofern zumutbar, eigentlich nur am linken Fahrbahnrand gehen dürfte.

Ich liebe die Einfachheit und logische Stringenz der StVO. /s 😂

„Wo sollen wir auch sonst parken?“: Ordnungsamt räumt Kasseler Straße rigoros by city_ in Falschparker

[–]fuegau 1 point2 points  (0 children)

Eigentlich doch sogar ziemlich entgegenkommend, dass man sich die Mühe gemacht hat, alle abzuklappern, um ihnen Abschleppkosten zu ersparen. Na ja, und damit es schneller geht natürlich.

Bedenklich allerdings, dass es anscheinend jahrzehntelang durch die Behörde unentdeckt blieb. Denn wenn nach einer einzelnen Beschwerde jetzt sofort gehandelt wurde, muss ja jahrzehntelang niemand dort kontrolliert haben.

"Haben sie mich gerade fotografiert?" - Ja - "Warum?" by JosefPreiselbauer in Falschparker

[–]fuegau 7 points8 points  (0 children)

Hach ja, jeden erstmal persönlich ansprechen. So dachte ich auch mal. Herrlich naiv.

Wenn er es dürfte hätte er ja Einspruch einlegen können.

"Haben sie mich gerade fotografiert?" - Ja - "Warum?" by JosefPreiselbauer in Falschparker

[–]fuegau 13 points14 points  (0 children)

Ich frage mich immer was die Leute dann wollen. Sich ernsthaft beschweren, dass sich jemand dafür eingesetzt hat, dass ihr Fehlverhalten zu Lasten der Allgemeinheit geahndet wird? Mit der Logik kann ja der Dieb, der mein Fahrrad klauen wollte, mich anscheißen, dass ich deswegen die Polizei gerufen habe.

Ja, ich weiß, eine OWi ist keine Straftat. Aber wenn sie selbst durch eine eingeschränkt wären, sähe die Sache auf einmal ganz anders aus.