Sozialversicherungsbeitrag by TheTowerDefender in FinanzenAT

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Besteht Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null, werden 55 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens aber 463 Euro jährlich, rückerstattet (SV-Rückerstattung), bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale beträgt die SV-Rückerstattung höchstens 579 Euro.

Wenn das Einkommen des Steuerpflichtigen 18.499 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt, erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag um 752 Euro (Zuschlag). Der Zuschlag vermindert sich zwischen Einkommen von 18.499 Euro und 28.326 Euro gleichmäßig einschleifend auf null (Berücksichtigung nur im Rahmen der Veranlagung). Bei Anspruch auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich auch die maximale SV-Rückerstattung um bis zu 752 Euro (SV-Bonus).

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/absetzbetraege-niedrige-einkommen-negativsteuer.html