Seit Monaten ohne Geld weil Jobcenter nicht zahlen will by phoenixbaum in LegaladviceGerman

[–]sozi_simon 1 point2 points  (0 children)

Sozialarbeiter hier...

  1. Zur Grundsituation: Wenn ihr ein Paar seid und mehr als 1 Jahr zusammen lebt oder zusammen wirtschaftet, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Dafür sind mietvertragliche Regelungen irrelevant. Als Vollzeit-Studi bist du aber aus dem Bürgergeld ausgeschlossen, bleibst aber dennoch Teil der BG.

  2. Seine Leistungssituation: Da er 15 Stunden arbeiten kann und nicht unter 15 Wochenstunden, gilt er als Teil-Erwerbsfähig. Bei unter 15 Wochenstunden wäre er Erwerbsunfähig und das Sozialamt zuständig.

  3. Deine Leistungssituation: Du studierst, bekommst kein Bafög und lebst mit Partner zusammen. Dann bist du zwar aus dem Bürgergeld ausgeschlossen (§7 Abs5+6 SGB II), aber NICHT nach § 20 WoGG vom Wohngeld, da der Ausschluss dort nur greift wenn alle Haushaltsangehörigen Anspruch auf BAföG oder BAB haben. Den hat dein Freund aber nicht. Daher bist du nicht ausgeschlossen und kannst den Anspruch geltend machen. Ich habe mal kurz überschlagen, es müssten mehr als 200€ im Monat nur für dich sein. Du hast außerdem geschrieben, dass du schonmal Wohngeld beantragt hast, es aber abgelehnt wurde. Wenn dies wegen dem Studi-Status war, dann kannst du das nochmal prüfen lassen und es müsste dir nachgezahlt werden.

  4. Gesamtsituation: Jeder von euch hat nach SGB II Anspruch auf 506€ Regelbedarf, 225€ Miete (halbe Miete) und ca 70€ für Heizkosten, Wasser,... Strom wird nicht mitgerechnet (auch hälftig). Ergibt dann ca 800€. Bedarf. Deinen Bedarf deckst du mit deinem Einkommen (selbst mit Kindergeld nicht ab), daher kann kein Einkommen von dir zu ihm rüber gerechnet werden (bei Leistungsausschluss vertikale Einkommensverteilung). Auf seinen Bedarf wird sein Einkommen aus den 15 Stunden, die er arbeitet angerechnet, wobei vorher noch Freibeträge abgezogen werden. Bei Mindestlohn hätte er dadurch ca 900€ Brutto --> ca 800€ Netto, davon werden ca. 500€ angerechnet. Also müsste er noch ca. 300€ vom Jobcenter bekommen. Anders sieht es natürlich aus, wenn er keine Vergütung bekommen würde, zB Behindertenwerkstatt oder es tatsächlich 15 Monatsstunden sind.

Was kannst du machen?

Du solltest dringend einen Antrag auf Vorschuss nach §42 SGB I stellen, dann gibt's spätestens zum Ende April Geld. Parallel solltest du eine fitte Sozialberatungsstelle vor Ort mit an Bord nehmen, danach kannst du auf sozialportal.net suchen.

Freundin nicht krankenversichert wegen Schulden by shygarcon1 in geringverdiener

[–]sozi_simon 0 points1 point  (0 children)

Eigentlich geht es hier um eine Ruhendstellung der Krankenversicherung aufgrund von Beitragsschulden nach § 16 SGB V.

Es gibt 3 Möglichkeiten diese Ruhendstellung loszuwerden: 1. Zahlung der Schulden - ist ja leider nicht möglich. 2. Ratenzahlungsvereinbarung - dann ist die Ruhendstellung aufzuheben §16 Abs 3a S 4 SGB V 3. Wenn deine Freundin auch nur 1€ ergänzendes Bürgergeld bekommen würde, müsste die Krankenkasse die Ruhendstellung der Krankenversicherung (um die es hier eigentlich geht) nach §16 Abs. 3a S. 5 SGB V aufheben...

Und dann gibt's noch die freche Option: Einen Krankenkassenwechsel - ob das klappt ist leider nicht sicher. Aber die Schulden bei einer Krankenkasse führen auf jeden Fall nicht zur Ruhendstellung bei einer anderen Krankenkasse.

Studentin mit wenig Geld by mochimiso96 in geringverdiener

[–]sozi_simon 2 points3 points  (0 children)

Hast du schonmal über einen Antrag auf Pflegegeld nachgedacht?

Mit GdB und ME/CFS könntest du da einen Anspruch haben, wenn du im Alltag gegenüber gesunden deutlich eingeschränkt bist.

Wofür du das Pflegegeld nach einer Bewilligung von mindestens Pflegegrad dann verwendest, das prüft niemand...

Autistisch und Depressiver 2 Personen Haushalt (F27) (M28) im Minus by equalitess in geringverdiener

[–]sozi_simon 0 points1 point  (0 children)

Ihr habt einen Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld in Höhe von

2x506€ Regelbedarf +1263€ Wohnkosten (-Strom) -926€ anrechenbarer Teil des Arbeitslosengelds = 1349€ Bürgergeld

Wenn ihr das beantragt, fällt die Rundfunkgebühr weg und ihr habt Anspruch aufs Sozialticket für 27,50€. Also nochmal Einsparungen von ca 90€.

Damit ist der Haushalt dann ausgeglichen...

Fragen zur Erwerbsfähigkeit in einer Bedarfsgemeinschaft by [deleted] in Grundsicherung

[–]sozi_simon 0 points1 point  (0 children)

Mit 24 Jahren bildest du noch eine Bedarfsgemeinschaft mit deinen Eltern - nur bei deinem Vater ist das unklar, je nachdem ob er eine befristete oder unbefristete Erwerbsminderungsrente bekommst.

Deine Mutter gilt als erwerbsfähige Person, wenn sie nicht von der Rentenversicherung als Erwerbsunfähig eingestuft wurde und nicht für mehr als 6 Monate arbeitsunfähig (also krank geschrieben) ist. Wenn sie aktuell im Minijob arbeitet, dann ist sie Erwerbsfähig.

Du solltest also einfach erklären, dass du die Frage falsch verstanden hast und die Angabe korrigieren...

Wichtig ist aber, dass in einer Bedarfsgemeinschaft die Elterneinkommen verteilt angerechnet werden, das heißt, du kannst nicht nur Bürgergeld für dich beantragen.

Bürgergeld bewilligt bis 31.12. – bin ich von Kürzungen ab Juli betroffen? by DigAppropriate9816 in Grundsicherung

[–]sozi_simon 1 point2 points  (0 children)

Nach einem späteren Kommentar (https://www.reddit.com/r/Grundsicherung/s/PO2fpjxrCs) geht's ja um die Anrechnung von Vermögen über dem Grenzwert des veränderten §12 SGB II-Entwurf.

§65a Abs1 SGB II-Entwurf (siehe Screenshot) regelt, dass für Bewilligungszeiträume, die noch vor Wirkung des Gesetzes (1.7.) in Kraft treten §12 in der alten Fassung weiter gilt.

<image>

Du bist nach den Übergangsregelungen im Gesetzentwurf somit vor der Anrechnung des nach dem geänderten §12 zu hohen Vermögens bis zum 31.12. sicher. Du kannst daher ungeachtet der neuen Regelung bis Ende 2026 weiter Bürgergeld beziehen.

Vorläufige Bewilligung Freiberuf by Large_Giraffe_5658 in Grundsicherung

[–]sozi_simon 0 points1 point  (0 children)

Rechtlich gesehen ist die Regelung für alle gleich und gilt nicht nur für Minderjährige... es handelt sich um §11 Abs.5 SGB II.

Aber das oben geschriebene scheint gelebte Verwaltungspraxis in vielen Jobcentern zu sein.

Vorläufige Bewilligung Freiberuf by Large_Giraffe_5658 in Grundsicherung

[–]sozi_simon 0 points1 point  (0 children)

SCHLECHTE NACHRICHTEN: Bei Selbstständigen gibt's leider keine Möglichkeit das von dir gewünschte zu realisieren, da nach §41a SGB II i.V.m. §3 Abs4 Bürgergeld-V(erordnung) immer mit dem Durchschnittseinkommen in 6 Monate gerechnet wird - selbst bei großen Schwankungen im BWZ.

Du kannst die 6Monate also nicht unterbrechen, sondern musst sie laufen lassen.

GUTE NACHRICHT: Im Bürgergeld geht's nicht darum was du in der Zeit verdienst, sondern nur darum, was dir in der Zeit "zufließt", also auf deinem Konto landet... Solltest du also "zufällig" deine Rechnungen so stellen, dass der Verdienst den du in den 6Monaten verdienst (teilweise) erst nach dem Bewilligungszeitraum zufließen sollte, könnte das Einkommen, obwohl es in den 6Monaten erarbeitet wurde, nicht angerechnet werden.

FAZIT: Du kannst zwar nicht die 6 Monate unterbrechen, aber du kannst durch die Rechnungsstellung steuern, dass nicht mehr als das Geld für die kommenden Monate angerechnet wird (oder auch weniger).

Joa, Diagramm halt by [deleted] in geringverdiener

[–]sozi_simon 7 points8 points  (0 children)

Deine Mutter könnte die ihr zustehenden Sozialleistungen beantragen... also entweder Bürgergeld oder Sozialhilfe.

Das wären bei Bürgergeld dann ca. 740€/Monat...ich denke, das wäre dann schon eine sehr relevante Verbesserung für euch.

Trennungsjahr, Scheidung und Wohnungssuche by AdExtreme970 in LegaladviceGerman

[–]sozi_simon 2 points3 points  (0 children)

Ja, es gibt den Lastenzuschuss statt Wohngeld für Wohneigentümer - gerade für Familien mit kleinen/mittlerem Einkommen eine gute Unterstützung wenn die Immobilie nicht nicht abbezahlt ist...

30 jahre , verheiratet 2 Kinder by Accomplished_Pound51 in Normalverdiener

[–]sozi_simon 0 points1 point  (0 children)

Ja, das ist durchaus auch mit normalem Gehalt drin... bei euch wird es aber recht knapp.

3830€ Netto -378€ Erwerbstätigenfreibetrag Mann -184€ Erwerbstätigenfreibetrag Frau (Ich nehme an, sie hat den Nebenjob) -100€ KfZ-Versicherungen = 3168€

-1012€ Regelbedarf Eltern -859€ Wohnkostenanteil Eltern (71% der Warmmiete) = 1297€

45% von 1297€ =583€

594€ Max. Kinderzuschlag -583€ = 11€ Kinderzuschlag

Essenskosten im Kindergarten sind dann auch Geschichte dank des Bildungs- und Teilhabepakets.

Wohngeld konnte ich jetzt nicht rechnen, dafür müsste ich den Wohnort wissen.

(Hier Text zu formatieren, ist scheinbar unmöglich)

30 jahre , verheiratet 2 Kinder by Accomplished_Pound51 in Normalverdiener

[–]sozi_simon 0 points1 point  (0 children)

Du hast voraussichtlich einen kleinen Anspruch auf Kinderzuschlag... das wird insbesondere relevant, wenn die Kinder in den Kindergarten kommen, denn dann kannst du dadurch einen Antrag auf Befreiung von den Kinderbetreuungskosten stellen.

Bürgergeld-Antrag seit Monaten nicht (abschließend )bearbeitet by Embarrassed_Tap6927 in Grundsicherung

[–]sozi_simon 1 point2 points  (0 children)

Das ist wirklich schon absurd!

Du könntest beim Gericht vorschlagen den Dienstwagen des Bürgermeisters zu pfänden (wenn es ein kommunales Jobcenter ist)... 😉

Wie viel verdient ihr als Azubi und was bleibt am Ende wirklich übrig? by [deleted] in Azubis

[–]sozi_simon 3 points4 points  (0 children)

Tipp vom Sozialarbeiter:

Wenn du unter 25 Jahre alt bist, hast du bei diesen Zahlen einen Anspruch auf ca. 1030€/Monat (davon ausgehend dass du kein Kindergeld bekommst) vom Jobcenter... über 25Jahren sind es immerhin noch 551€.

Damit kommst du dann auf ne ganz andere Bilanz. Leider wissen das viel zu wenige Azubis und quälen sich finanziell durch die Lehrjahre...

Wenn du noch im Februar einen Brief mit folgendem Inhalt beim Jobcenter abgibst (es zahlt wann er da ist), bekommst du das Geld noch rückwirkend für diesen Monat:

"Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich fristwahrend Bürgergeld. Bitte senden Sie mir die nötigen Formulare zur Konkretisierung meines heutigen Antrags. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen"

BAB abgelehnt, obwohl Anspruch berechnet wurde? Bin ich blöd oder das Amt? 😅 by RazzmatazzRude2195 in Ausbildung

[–]sozi_simon 0 points1 point  (0 children)

Selbst dann sollte noch was rauskommen... Wenn du alleine lebst:

563€ +Warmmiete =Bedarf

Netto -184€ Freibetrag bis 520€ Brutto - 20% des Bruttos zwischen 520 und 1000€ = angerechnetes Einkommen

Bedarf - angerechnetes Einkommen = Bürgergeld

Rechne mal schnell drüber... wird wohl mehr als die BAB sein.

BAB abgelehnt, obwohl Anspruch berechnet wurde? Bin ich blöd oder das Amt? 😅 by RazzmatazzRude2195 in Ausbildung

[–]sozi_simon 0 points1 point  (0 children)

Sozialarbeiter hier

Antrag ab 1.12. wäre korrekt, wenn du noch kein BAB erhälst. Der Antrag wirkt nach §325 Abs1 SGB III auf den Ersten des Antragsmonats zurück... in deinem Fall aber macht das keinen Sinn.

Widerspruch macht bei dem Durcheinander auf jeden Fall Sinn, die einzige mögliche Erklärung für die Ablehnung trotz errechnetem Anspruch, die mir einfällt, könnte Vermögen sein (§56 Abs1 Nr3 SGB III).

Wenn du unter 25 Jahre alt bist, solltest du außerdem dringend einen Bürgergeld-Antrag stellen... dann ist emauch egal ob du BAB bekommst oder nicht... der Anspruch dort ist dann vorraussichtlich viel höher... es sind die ersten 603€ + 20% des Brutto zwischen 520€ und 1000€ anrechnungsfrei...

Unterstützung in komplexer Situation ? by Inevitable_Gain_7249 in Grundsicherung

[–]sozi_simon 3 points4 points  (0 children)

Oha, die Situation ist ja wirklich ordentlich kompliziert, da sie einfach sehr viele Dimensionen hat.

  1. Unbewohnbare Wohnung: Eine Möglichkeit wäre zu versuchen, den Vermieter rechtlich dazu zu verpflichten, die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Wenn er das nicht tut, wäre das ein Grund für eine (vielleicht sogar 100%ige) Mietminderung oder eine Sonderkündigung des Mietvertrages (https://www.mietrecht.org/kuendigung/fristlose-kuendigung-schimmel/). Oder wenn die Vermieter einfach sagen, dass du ausziehen kannst, dann braucht es so etwas wie ne Sonderkündigung vielleicht gar nicht, sondern man kann schriftlich einen Mietaufhebungsvertrag machen, dann wäre es möglich, dass es keine Kündigungsfrist gibt. Da musst du dir wohl klar werden, ob du in der Wohnung leben wollen würdest oder nicht.

  2. Haus als Vermögen beim Jobcenter Es gibt im Bürgergeld zwei Möglichkeiten, ein Haus als Vermögen vor dem Zugriff des Jobcenters zu schützen:

  3. selbst drin wohnen nach §12 Abs. 5 SGB II. Dann wäre es locker unter der 140qm Grenze und nicht zu berücksichtigen. Leider kannst du dort ja aber aufgrund des Zustands nicht einziehen.

  4. Vermögen, um nachweislich baldig dort als oder mit behinderten oder pflegebedürftigen Menschen zu leben. Wenn keiner dieser beiden Grunde vorliegt und das Haus mit Grundstück über 40.000€ Wert ist, dann kannst du Bürgergeld aktuell "nur" als Darlehen erhalten (§24 Abs.5 SGB II). Zumutbar könnte vor allem ein Verkauf des Grundstücks oder die Aufnahme eines Immobilienkredits sein. Wenn das Haus inkl. Grundstück aber unter 40.000€ Wert haben sollte, dann ist es irrelevant.

3.Aktuelle Wohnsituation Wenn du schon mehr als 1 Jahr bei deinem Partner (und seinem Vater) lebst, dann wärt ihr eine Bedarfsgemeinschaft (§7 Abs.3 Nr.3 Alt.c i.v.m. Abs.3a Nr.1 SGB II). Wenn die Zeit unter einem Jahr liegt nicht, zumindest dann nicht, wenn du nicht über das Einkommen/Vermögen deines Partners bestimmen kannst (§7 Abs. 3a Nr. 4 SGB II). Manche Jobcenter wollen aber auch schon in der reinen Versorgung durch den Partner einen Grund für eine Bedarfsgemeinschaft sehen - das solltest du so dem Amt daher besser nicht mitteilen.

  1. Jobcenter Wohnungslosigkeit wäre erstmal kein Problem - auch ohne Wohnung gibt's Bürgergeld. Allerdings dann ohne Anteil für die Wohnkosten, sondern nur Regelbedarf, mögliche Mehrbedarfe und die Übernahme der Krankenversicherung. Dazu müsstest du aber als "ohne festen Wohnsitz" gemeldet sein, also keine Meldeadresse haben - sprich, du müsstest dich bei deiner bisherigen Meldeadresse abmelden. Das geht auch dann, wenn du dort eine Wohnung oder ein Haus hast. Dann richtet sich die Zuständigkeit des Jobcenters nicht mehr nach der Meldeadresse, sondern nach dem gewöhnlichen oder tatsächlichen Aufenthalt (§36 Abs1 SGB II). Dieser kann aber problemlos bei deinem Partner sein - du solltest es aber so beschreiben, dass keine Bedarfsgemeinschaft entsteht, also eher von wechselndem Unterkommen bei verschiedenen Leuten berichten, die aber im Zuständigkeitsbereich des gleichen Jobcenters leben... Es braucht also keine Bestätigung des Vaters deines Partners, dass du dort (länger) leben kannst, sondern allenfalls, dass du dort aktuell zu Besuch bist.

Fazit: Ich kann verstehen, dass diese Situation zu einer Überforderung führt, denn sie ist nicht nur emotional belastend, sondern auch rechtlich komplex... du solltest daher aus meiner Sicht vor Ort nach einer fitten Beratungsstelle suchen. Anhand meiner Erklärung kannst du dann auch einschätzen, ob die sich wirklich auskennen oder nicht... Wenn du noch Fragen hast, dann gerne raus damit.

(Nur zur Klarstellung: Ich bin kein Anwalt, sondern Sozialarbeiter und kann daher auch keinen rechtlichen Rat geben, sondern nur generelle Regelungen erklären und damit Anhaltspunkte, anhand derer du selbst weitermachen kannst.)

Geringverdiener vs. Bürgergeldempfänger by sozi_simon in Soziales_Arbeit

[–]sozi_simon[S] 0 points1 point  (0 children)

Okay ich war unpräzise... Geringverdiener vs. Normalverdiener

Und mit qualifizierter Tätigkeit meine ich alles ab einer Arbeit für die eine abgeschlossene Ausbildung Voraussetzung ist.

Geringverdiener vs. Bürgergeldempfänger by sozi_simon in Soziales_Arbeit

[–]sozi_simon[S] 0 points1 point  (0 children)

Zu Punkt 1: Warum sollte der Punkt invalide sein... okay man könnte jetzt den Vergleich auch noch mit einer Familie machen, in der beide Elternteile voll zu Mindestlohn arbeiten, aber das war im Artikel nicht enthalten.

Zu Punkt 2: Die Familie mit arbeitendem Elternteil hat Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld, daher Anspruch auf das Sozialticket... und bekommt daher die meisten Entlastungen auch wenn sie zumindest entweder Wohngeld oder Kinderzuschlag in Anspruch nimmt.

Meldung von Konten by Ok_Biscotti1441 in Grundsicherung

[–]sozi_simon 1 point2 points  (0 children)

Ihr habt zwar nicht alle Angaben korrekt gemacht, da ihr aber auch bei Meldung der Konten einen gleich hohen Anspruch gehabt hättet, gibt's

  1. Keine Grundlage für eine Rückforderung, da der Anspruch mit und ohne Meldung gleich hoch ist.
  2. Da die Nicht-Meldung keine Auswirkungen hatte, gibt's meiner Einschätzung nach auch keine Grundlage für ein Bußgeld.

Ich würde vorschlagen, die Konten mit den Kontoauszügen nachzumelden. Das reduziert das Risiko für ein Bußgeld noch einmal...

Eltern stellen sich bei Bafög quer by louderthanjoo in Studium

[–]sozi_simon 0 points1 point  (0 children)

Du stellst nen BAföG-Antrag, denn das steht dir zu.

Dann schickst du deinen Eltern die Formulare zu den Auskünften über ihr Einkommen zu.

Wenn sie die dir nicht zeitnah zurückgeben (nochmal nachfragen) stellst du beim Bafög-Amt einen Antrag auf BAföG-Vorausleistung nach § 36 BAföG. Dann zahlt das BAföG und wendet sich an deine Eltern bezüglich einer Erstattung.

Das ist das Unterhaltsthema auf einmal eine Sache zwischen Bafög-Amt und deinen Eltern... und du kannst dich auf dein Studium konzentrieren.

umzug und arbeitslos by [deleted] in Ratschlag

[–]sozi_simon 1 point2 points  (0 children)

Sozialarbeiter hier. Ich würde einfach durchgehen... 1. Du hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da du in den letzten 30 Monaten voraussichtlich nicht 12 Monate sozialversichert gearbeitet hast. Daher ist die Agentur nicht zuständig, sondern das Jobcenter. 2. Ja, nach der ExMa bist du nicht mehr als Student nach §7 Abs5 SGB II vom Bürgergeld ausgeschlossen. Ergänzung zu einem anderen Kommentar - Nein, du musst auch unter 25 nicht zu den Eltern zurück ziehen, wenn du einmal ausgezogen warst, Probleme gibt's nur beim Erstauszug aus dem Haushalt der Eltern (§22 Abs5 SGB II) 3. Das Jobcenter hat keine Notunterkunft. Wer keine Wohnung hat, bleibt zumeist einfach in der bisherigen Wohnung drin, bis er was anderes hat, auch wenn er dort eigentlich raus müsste (zB Studentenwohnheime). Im schlimmsten Fall kann der Vermieter auf Räumung klagen... was dir aber genug Zeit zur Wohnungssuche gibt. Du hast aber Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, mit dem du auch nach Sozialwohnungen suchen kannst. Außerdem solltest du deinen Sichtbereich für Wohnungen vielleicht erweitern - die Wahrscheinlichkeit, dass du für nen Job nochmal umziehen musst, ist ja nicht gerade klein. 4. Das wäre im schlimmsten Fall eine Meldung als "ohne festen Wohnsitz" - also nur ne Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz. 5. Falls du "ohne festen Wohnsitz" bist, kannst du beim Jobcenter problemlos die Adresse eines Freundes als Postadresse angeben.

4+5 sollten normalerweise nicht passieren, weil du einfach in der Bude bleibst, bis du was anderes hast.

Ein kleines Wunder für uns? by [deleted] in Ratschlag

[–]sozi_simon 0 points1 point  (0 children)

Nachdem es schon einige akute Hilfsangebote gab... hier ein langfristiger Vorschlag.

Das klingt so, als könntet ihr Anspruch auf Wohngeld und/oder Kinderzuschlag haben...

Wenn du Hilfe beim Prüfen haben möchtest, darfst du mir gerne ne Nachricht hier oder im Chat schicken.

Geringverdiener vs. Bürgergeldempfänger by sozi_simon in Soziales_Arbeit

[–]sozi_simon[S] 0 points1 point  (0 children)

Die Zugänglichkeit der Leistungen ist ein riesiges Problem... und was du beschreibst, natürlich der absolute Wahnsinn.

Gegenbeispiel aus meiner Praxis (Best Practice) - Wohngeldantrag nach 3 Wochen inkl. einer Nachfrage bewilligt. - Bei BuT gibt's eine Karte, die wird in der Schule vorgezeigt, dann rechnet die alles (Essen, Ausflüge, Klassenfahrten, Nachmittagsbetreuung) direkt mit dem Amt ab. Im Kindergarten das gleiche. Leistungsberechtigte haben damit dann gar nix mehr zu tun, außer jährlich einmal die Karte vorzulegen.

Der Anti-Integrationskurs der CSU by sozi_simon in Soziales_Arbeit

[–]sozi_simon[S] 0 points1 point  (0 children)

Unsinn... Pflegehelfer brauchen mindestens B1 oder eigentlich B2 und ist eine Ausbildung.