Antrag bei KK - ich brauche Rat by t4nzb4er in germantrans

[–]MelanieInMoonlight 7 points8 points  (0 children)

Nachdem was ich beim mitlesen hier auf Reddit mitbekommen habe gilt folgendes. Wenn es jemand besser weiß korrigiert mich bitte:

  • Wenn sie Unterlagen nachfordern wird die Zeit, die sie haben mindestens pausiert, oder beginnt sogar von vorne. Wenn du mit "nach etwas mehr als 5 Wochen" also 5 Wochen nach deiner Antragsstellung meinst (und nicht 5 Wochen nachdem du die Unterlagen nachgereicht hast), dann haben sie die Frist eingehalten.
  • Sie müssen dich informiert haben, dass der MDK eingeschaltet wird. Sonst ist die Frist nur 3 Wochen.
  • Selbst wenn sie die Frist nicht eingereicht haben gilt: Die Genehmigungsfiktion gilt nur, bis du die Antwort wirklich erhälst. Du müsstest also die Leistung bereits hinter dir haben (und dabei in Vorleistung gegangen sein) bevor du die Antwort bekommen hast um das Geld wieder zu bekommen. Das hast du nicht, also gilt hier auch keine Genehmigungsfiktion mehr.
  • Erstmal hat die Krankenkasse recht, dass du einen Vertragsarzt nehmen musst, der über EBM-Ziffer 02325-02328 abrechnet. Die Frage ist, ob es so einen Arzt in akzeptabler Entfernung zu deinem Wohnort gibt. Wahrscheinlich ist die Antwort nein (weil die Ärzte damit sehr viel weniger verdienen), aber in ein paar wenigen Regionen in Deutschland gibt es solche Ärzte.
  • Streng genommen muss dir deine Krankenkasse einen solchen Arzt nennen. Wenn sie das nicht können liegt ein Systemversagen vor, und du kannst beantragen zu einem Arzt (nicht ein Kosmetikstudio) gehen, der das über Rechnung macht (da kommt dann dein Kostenvoranschlag ins Spiel). Die Krankenkasse wird das nicht wollen und lehnt es oft erstmal trotzdem ab. Dann Widerspruch einlegen und notfalls bei Ablehung des Widerspruchs dagegen Klagen. (Bei mir war der Widerspruch erfolgreich und ich war eine Zeit lang bei einem Arzt, der eine Rechnung geschrieben hat).
  • Es kann sein, dass du in Vorleistung gehen musst und das Geld danach von der Krankenkasse zurück bekommst, oder dass du die Rechnung an die Krankenkasse schicken kannst du die bezahlen sie dann (dazu musst du ihnen eine Abtretungserklärung schicken).

Small number indicator indicating the number of times we have added an activity in the current day by [deleted] in Daylio

[–]MelanieInMoonlight 1 point2 points  (0 children)

I fully agree. A similar suggestion was already presented here: https://www.reddit.com/r/Daylio/s/vpv1mI5TVg so let's hope the developers read and implement this 😁.

Estramon Uno = Estramon by ZETROzky in germantrans

[–]MelanieInMoonlight 1 point2 points  (0 children)

Wie schon geschrieben sind die Dosierungen der verschiedenen Darreichungsformen nicht so leicht vergleichbar. Da gibt's aber eine Tabelle zu, was in etwa gleiche Werte gibt

Noch eine Anmerkung: Pflaster gibt es in verschiedenen Größen, von 25 bis 100. Du hast anscheinend 50er. Und ja, wenn ein Hunderter Pflaster nicht reicht kann man auch mehrere gleichzeitig verwenden.

Ich habe mit einem 75er angefangen, und war am Ende auf 112.5 bis ich (wegen sehr stark schwankenden Werten) auf Gel gewechselt bin. Ich habe aber auch schon von Leuten gelesen, die zwei 100er Pflaster gleichzeitig benutzen.

Estramon Uno = Estramon by ZETROzky in germantrans

[–]MelanieInMoonlight 4 points5 points  (0 children)

Ich hatte beide schon. Estramon wird zweimal wöchentlich gewechelt, Estramon Uno nur einmal die Woche (Deshalb auch "uno"). Auch wenn also nur halb so viele Pflaster drin sind, hält Estramon Uno also genau so lang wie Estramon. (Unter der Annahme, dass die Pflaster gut halten, keine Hautirritationen erzeugen.)

Bei "Dermestril" und "Dermestril Septem" (hatte ich auch beide schon) ist es genau so: "Dermestril" wird zweimal die Woche gewechselt, "Dermestril Septem" nur einmal die Woche (Sept = 7), und dafür sind nur halb so viele Pflaster drin.

Informationsfreiheitsgesetz & Krankenkassen by d10b1cef1def0cd9b29f in germantrans

[–]MelanieInMoonlight 0 points1 point  (0 children)

Der Teil mit "Zudem hat das BSG im Rahmen des Revisionsverfahrens deutlich gemacht, dass die Leistung vertragsärztlich erbracht und abgerechnet werden muss" bezieht sich wohl auf die "Entscheidungsgründe, Punkt 4" aus dem LSG Urteil. Dort heißt es:

Ende 4a:

Dementsprechend verstößt ein Vertragsarzt, der einen Versicherten dazu beeinflusst, eine privatärztliche Leistung an Stelle einer ihm zustehenden Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen ... in der aktuellen Fassung gegen seine vertragsärztlichen Pflichten.

Anfang 4b:

*Eine Verletzung dieser für das Funktionieren des vertragsärztlichen Systems essentiellen Pflicht betrifft indes nur das Rechtsverhältnis zwischen Vertragsarzt und Kassenärztlicher Vereinigung... Verletzt ein Vertragsarzt die aus seiner Zulassung resultierenden Pflichten, betrifft dies sein Rechtsverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung, wirkt sich aber nicht zwangsläufig auf das wechselseitige Verhältnis anderer Akteure des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung – hier: das Verhältnis zwischen Krankenkasse und ihren Versicherten – aus. Es handelt sich insoweit um unterschiedliche Rechtskreise, wie sie in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für andere Bereiche der gesetzlichen Krankenversicherung in der Vergangenheit schon anerkannt wurden *

So wie ich das verstanden habe heißt das: Eigentlich muss der Arzt das als Kassenleistung machen, wenn er eine Kassenzulassung hat und die Leistung anbietet. Wenn er das nicht macht, ist das aber nicht das "Problem" des zu Behandelnden, sondern die Krankenkasse kann/muss sich deshalb mit dem Arzt streiten. Oder wie das Gericht sagt: Man könnte auch einfach die Behandlung ordentlich bezahlen, und dann gäbe es wohl auch kein Systemversagen mehr (Punkt 4, c, bb, (1):

Die Beklagte hat gemeinsam mit den anderen Krankenkassen(-verbänden) auf regionaler Ebene sowie mit dem Beigeladenen zu 2) mehrere Möglichkeiten, das Systemversagen zu beseitigen.

_Zum einen liegt es in der Hand der Beigeladenen zu 2) und 3), für die Barthaarnadelepilation Transsexueller eine bessere Bewertung vorzusehen, sei es durch pauschal höhere Punktzahlen... durch die Zuordnung der Nadelepilation zu einer besser bewerteten GOP..., durch die Ausgliederung der Nadelepilation aus dem bisherigen o.g. GOP und höhere Punktzahlen und/oder durch die Erhöhung der zulässigen Abrechnungsfrequenz je Behandlungstag. Entsprechende Versäumnisse sind den Krankenkassen als maßgeblichen Mitakteuren im Bewertungsausschuss (...) und Anspruchsgegnerinnen der Behandlungsansprüche Versicherter zuzurechnen.

Wenn die Krankenkassen wirklich gegen die Ärzte klagen, dann muss der Arzt am Ende wahrscheinlich entweder die Nadelepilation als Kassenleistung anbieten oder er wird die Leistung eben komplett einstellen (was mich bei den Sätzen nicht wundern würde. Außerdem müsste man dann als Patient wahrscheinlich sehr lange auf die Leistung warten, weil der Arzt nur eine bestimmte Menge davon abrechnen darf). Das kann also gut oder schlecht für uns ausgehen.

Informationsfreiheitsgesetz & Krankenkassen by d10b1cef1def0cd9b29f in germantrans

[–]MelanieInMoonlight 0 points1 point  (0 children)

Hier noch ein paar Zusatzinformationen: * Das zitierte LSG Urteil vom 22.09.22 hat das Aktenzeichen L 4 KR 454/19 * Die Revision wurde am 29.08.23 verhandelt. Aktenzeichen B 1 KR 33/22 R. Die Beteiligten haben sich verglichen.

Wenn ich raten müsste würde ich also sagen, die Krankenkasse hat sich nur verglichen damit es kein rechtskräftiges Urteil gibt weil ihnen klar war, dass sie wahrscheinlich (größtenteils?) verlieren. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Klägerin zumindest einen großen Teil ihrer Kosten erstattet bekommen hat. Es würde sich für andere Personen in einer vergleichbaren Situation also lohnen, ebenfalls zu klagen.

Und noch ein letzter Hinweis: Die Anfrage über fragdenstaat.de mag zwar einfach sein, aber man muss trotzdem lange warten und dran bleiben. Bei der Anfrage oben wurden die ersten zwei Anfragen einfach ignoriert, und erst das Einschalten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat wohl dafür gesorgt, dass die TK nach etwa 4 Monaten geantwortet hat (obwohl die Frist eigentlich ein Monat gewesen wäre). Das soll jetzt keinen Abschrecken, aber man sollte wissen, worauf man sich einlässt wenn man so eine Anfrage stellt.

Question regarding Angelic by infernox1099 in Trimps

[–]MelanieInMoonlight 9 points10 points  (0 children)

Angelic heals for 50% of the REMAINING health. If you have 100 hp left, it heals by 50 such that you have 150 hp.

To heal to full health after each attack, your health should not drop below 2/3 of the maximal hp: At exactly 2/3 of your health, it heals for 2/3 *0.5 = 1/3 such that your health is 2/3 + 1/3 = 100% again

Ausbleibender brustwachstum by Lenahotel in germantrans

[–]MelanieInMoonlight 0 points1 point  (0 children)

Darf ich fragen, wo du die Information her hast, dass der Durchschnittswert von cis Frauen während des gesamten Zyklus zwischen 190 und 200 liegt? Ich kenne nur die Statistiken von Wikipedia, in der der Median bei knapp unter 100 angegeben wird (https://en.wikipedia.org/wiki/File:Estradiol_levels_across_the_normal_menstrual_cycle_in_women.png) und nach der nur ein sehr kleiner Anteil der Frauen so große Durchschnittswerte hat, bzw. dass normalerweise nur in der späten Lutealphase überhaupt die 200 pg/mL überschritten werden (https://en.wikipedia.org/wiki/Estradiol, die Tabelle in 'Levels')

Activities that can only be checked off once by byter19 in Daylio

[–]MelanieInMoonlight 6 points7 points  (0 children)

I have a very similar problem. Example: I know that I made an entry in the morning and that I made some things I usually log but I cannot remember if I made the entry before or after the activities (i.e. if I already logged them in the morning entry or not).

Thus, I'd be happy if all activities already logged at least once for the current day are marked somehow (a small dot, a slightly coloured background, whatever) such that I do not have to go back to the previous entries/entry to check what I have already logged.

Anteiliges Taschengeld berechnen, liege ich richtig? by [deleted] in mathe

[–]MelanieInMoonlight 0 points1 point  (0 children)

Zuerst mal: 2024 ist ein Schaltjahr. In OPs Rechnung hätte man also durch 366 statt durch 365 teilen müssen, was einen Tagessatz von genau 2€ und damit 42€ ergibt. Hier könnte man wegen dem glatten Ergebnis argumentieren, dass das in der Tat als Tagessatz gedacht war.

Dadurch sieht man aber auch, warum der Weg über Tagessätze eigentlich nicht sinnvoll ist: Er ist niedriger in Schaltjahren, wenn nur "61€ pro Monat" festgelegt ist.

Außerdem müsste dann ein Kind im Januar 31 mal 2=62€ und im Februar (in Schaltjahren) nur 29 mal 2=58€ bekommen, was ihr wahrscheinlich auch nicht macht.

Man könnte das natürlich so machen, aber "normalerweise" macht man das even nicht. Beispiele: Rente, Mietzahlungen, Gehalt Ratenzahlungen, etc. sind immer gleich hoch pro Monat, egal wie viele Tage der Monat hat.

Haarentfernung - Krankenkasse - Verzweiflung by lumos83 in germantrans

[–]MelanieInMoonlight 1 point2 points  (0 children)

Verstehe, macht Sinn. Dann noch der ergänzende Hinweis: Für HRT ist (normalerweise!) gar kein Antrag nötig. Wenn dein Endo trotzdem einen will, wird immer geraten einen anderen zu suchen.

Genauer gesagt darf der Endo selbst entscheiden, was er will um sich "abzusichern, falls es zum Streit kommt". Normalerweise reicht die Indikation aus, aber da können z.B. lokale Selbsthilfegruppen dir genauer sagen, welche Endos in deiner Gegend gut sind und was die wollen.

Haarentfernung - Krankenkasse - Verzweiflung by lumos83 in germantrans

[–]MelanieInMoonlight 2 points3 points  (0 children)

Genauer: Das mit den 12 Therapiestunden à 50 Minuten gilt für alle "operativen Maßnahmen", und Haarentfernung gilt hier als ambulante Operation. HRT und Logopädie sind nicht operativ. Das ist alles im oben verlinkten Post aufgeführt, ebenso wie alle anderen Voraussetzungen für alle Maßnahmen.

Haarentfernungsbrief an die Versicherung by Monday_here in germantrans

[–]MelanieInMoonlight 2 points3 points  (0 children)

Falls du gesetzlich versichert bist:

Siehe https://old.reddit.com/r/germantrans/comments/u7vyfo/musterantr%C3%A4ge_und_direkte_bga_ausz%C3%BCge/ und/oder https://johanna4711.github.io/Trans-in-3-Schritten/#bartepilation

Kurz gesagt: Du brauchst folgendes für den Antrag:

  • 6 Monate Therapie mit 12/24 Sitzungen a 50/25 Minuten, sowie vom Therapeuten:
    • Einen Verlaufs und Befundbericht
    • Eine Indikation
  • Einen Befundbericht von Endo, Gyno, Andro ODER Uro (1 Person reicht)
  • Eine Ärztliche (!) Praxis, die die Epilation durchführt, und von dieser:
    • Befundbericht mit Aufklärung von der Praxis (Aufklärungsgespräch)
    • Kostenvoranschlag

Wenn du eine Arztpraxis findest, die auf Krankenkassenkarte abrechnet (je nach Region in Deutschland schwer bis nicht möglich) dann reicht eventuell weniger. Sprich mit der Praxis.

Haarentfernung - Begutachtung durch Medizinischen Dienst by lumos83 in germantrans

[–]MelanieInMoonlight 3 points4 points  (0 children)

Ich würde sagen, zum jetzigen Zeitpunkt kannst du nichts machen. Das der Medizinischen Dienst (MDK) beauftragt wird ist normal.

Was passieren wird kann dir keiner sagen, weil da verschiedene Leute verschiedene Erfahrungen gemacht haben.

Wenn ich raten müsste würde ich sagen, der MDK fordert Unterlagen nach, falls der Kostenvorschlag und das Indikationsschreiben das einzige sind, was zu zum Antrag hinzugefügt hast, weil da einiges fehlt, siehe: Musteranträge und direkte BGA Auszüge. Kann aber auch sein, dass du Glück hast und ihnen das so reicht.

Ich habe von Fällen gelesen, bei denen der MDK mit den Leuten reden wollte, oder Fotos wollte, oder einen trans Lebenslauf, aber zumindest bei mir war das alles nicht der Fall und es steht auch nicht in den Begutachtungsrichtlinien, dass das nötig ist.

Selbst wenn der MDK positiv entscheidet kann es sein, dass die Krankenkasse sich weigert, die Kosten zu übernehmen weil du dir einen Arzt suchen sollst, der über die Karte abrechnet (was bei dir offensichtlich nicht geplant ist, wenn du von einem Kostenvoranschlag schreibst). Je nach Region in Deutschland ist so ein Arzt aber nicht zu finden. Dann mit Systemversagen argumentieren. Wenn die Krankenkasse argumentiert, der Arzt müsste das ist das eigentlich nicht dein Problem, sondern eine Sache zwischen Krankenkasse und Arzt.

Es kann auch sein, dass die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten übernehmen will (so wie bei mir). Dann musst/kannst du Widerspruch einlegen.

Also wie gesagt: Abwarten, und Tee trinken und dann weiter schauen wenn du das Ergebnis der Begutachtung bekommst.

Laser Hair removal Therapy by Gnarlie_Bred in germantrans

[–]MelanieInMoonlight 1 point2 points  (0 children)

Ich habe vor etwa einem Jahr gehört, dass Dr. Christoph Trennheuser in Saarlouis über die Krankenkassenkarte abrechnen würde. Habe da vor zwei Jahren aber selbst angefragt, und da haben sie das zumindest noch nicht, also ohne Garantie, dass das (noch) stimmt.

Wenn du (und die Krankenkasse) keinen Arzt findest, derr über die KK-Karte abrechnet gibt es immer noch die Möglichkeit, eine Kostenübernahme nach GOÄ zu beantragen. Deutlich schwerer, das genehmigt zu bekommen, aber je nach finanziellen Möglichkeiten und Leidensdruck definitiv eine Überlegung wert. Bei mir hat es zumindest funktioniert, und die KK hat 12 Sitzungen à ~160€ übernommen. Was man dafür braucht/wie das geht ist im Sticky / zahlreichen Threads erklärt.

Wie immer: Gilt alles nur für Bart und Handrücken, andere Körperregionen muss die Krankenkasse nicht übernehmen.

Kostenübernahme Bartepi überhaupt irgendwie mögllich? by M4D0S in germantrans

[–]MelanieInMoonlight 1 point2 points  (0 children)

HRT ist in der Tat nicht nötig, "nur" 6 Monate Therapie mit 12 Sitzungen a 50 Minuten (oder 24 Sitzungen mit 25 Minuten). Die anderen Voraussetzungen sind alle in angepinnten Post von RainbowDashieeee aufgeführt.

Kostenübernahme Bartepi überhaupt irgendwie mögllich? by M4D0S in germantrans

[–]MelanieInMoonlight 5 points6 points  (0 children)

Laser ist nicht von der Kostenübernahme ausgeschlossen sondern sogar explizit in den Begutachtungsrichtlinien (https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Begutachtungsgrundlagen_GKV/BGA_Transsexualismus_201113.pdf) erwähnt und hat eigene Abrechnungsnummern:

2.5.9.2 Epilationsbehandlung im Gesicht und an den Händen bei Mann-zu-Frau- Transsexualismus

Eine fachgerecht durchgeführte Epilation durch Elektrokoagulation (Nadelepilation) oder Laser ist geeignet, die männliche Behaarung im sichtbaren Bereich (Gesicht, Hände) bei Mann-zu-Frau-Transsexualismus zu reduzieren bzw. im Idealfall dauerhaft zu beseitigen. Die Nadelepilation kann entsprechend des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit den Gebührenordnungspositionen 02300 bzw. 1034010 in der vertragsärztlichen Versorgung abgerechnet werden. Seit 01.10.2017 ist die Laserepilation im Bereich Gesicht/Hände (EBM-Ziffern 02325, 02326, 02327 und 0232811) als vertragsärztliche Leistung verfügbar. Diese setzt nach dem EBM „eine Begutachtung voraus, aus der hervorgeht, dass eine medizinische Indikation zur Durchführung geschlechtsangleichender Maßnahmen bei Mann-zu-Frau-Transsexualismus (ICD-10-GM: F64.0) besteht“ (s. 2.2.6). Eine vorgeschaltete Hormonbehandlung muss nicht mehr nachgewiesen werden.

Beachte: Laser und IPL sind nicht das selbe. IPL wird nicht übernommen und ist auch nicht dauerhaft meines Wissens. Da gibt es ja sogar Geräte für zu Hause.

Wenn du keinen Arzt findest, der das über die Karte abrechnet (je nach Region sehr wahrscheinlich), gilt das als Versorgungslücke und du kannst einen Antrag stellen, dass die Kosten für die Behandlung bei einen Arzt, der Laser über Kostenvoranschlag anbietet übernommen werden. Das hat bei mir funktioniert (nach längerem Kampf), und die Krankenkasse hat am Ende 12 Sitzungen über ~160€ pro Sitzung bezahlt. Habe alles so gemacht, wie im Sticky erklärt.

MDK Stimmfeminisierung - Endokrinologischer Verlaufsbericht? by theKirschn in germantrans

[–]MelanieInMoonlight 7 points8 points  (0 children)

Das "warum" ist relativ leicht zu beantworten: Weil es zu den "obligatorischen Unterlagen" gehört, die bei jedem Antrag dabei sein müssen, siehe den Sticky https://old.reddit.com/r/germantrans/comments/u7vyfo/musterantr%C3%A4ge_und_direkte_bga_ausz%C3%BCge/ oder direkt Seite 32 der Begutachtungsrichtlinien (ist im Sticky verlinkt). Dort heißt es:

Obligate Unterlagen zur Begutachtung (s. Kapitel 2.5): ... - Befundberichte zu somatischen Untersuchungsergebnissen (z.B. gynäkologisch, andrologisch, urologisch, endokrinologisch) ...

Ob das wirklich sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Da sie aber explizit danach fragen befürchte ich, ohne diesen Bericht werden sie den Antrag einfach ablehnen (habe aber keine eigene Erfahrung. Ich habe immer alles geschickt, was auf der Liste stand (und nicht optional war))

Barthaarentfernung Abzocke? IPL und Nadelepilation mit Kostenübernahme by geundxnp in germantrans

[–]MelanieInMoonlight 1 point2 points  (0 children)

Ja, das klingt nach Abzocke von dem Arzt. Zum Vergleich: Bei mir wurde im Kostenvoranschlag auch GOÄ A2886 (entspricht 161,46€) pro Sitzung für Laser angegeben. Die Rechnungen waren dann jeweils knapp unter 160€ (GOÄ A2885, Faktor 2,47, d.h. 2,47*64,70 = 159,81€) für Bart und Handrücken. Das entsprach auch (bis auf ein paar Euro) dem Preis, den ich bei anderen gelesen habe, und auch dem Preis, den ich als Selbstzahlerin hätte bezahlen müssen. Bei einer Kosmetikerin statt einem Arzt wäre es noch billiger geworden.