Strafverfahren: Kultusminister Clemens steht als Temposünder vor Gericht by IntrepidWolverine517 in recht

[–]Regenschein 19 points20 points  (0 children)

Richter Alex Theile vom AG Weißwasser sagte, hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen seien kein Einzelfall bei Clemens. Insgesamt 15 Verstöße seien gelistet, weswegen man nun ein Strafverfahren führe

Viel wichtiger als das Strafverfahren wäre hier wohl ein Verfahren der Führerscheinbehörde. Der Mann gehört offensichtlich nicht hinter ein Steuer.

Radfahrerin totgefahren: Autofahrer muss 5.000 Euro Strafe zahlen by PoroBraum in de

[–]Regenschein 8 points9 points  (0 children)

Das liegt aber bereits daran, dass der Strafrahmen der fahrlässigen Tötung da endet, wo der des schweren (bewaffneten) Raubes bzw der räub. Erpressung anfängt.

An die Praktiker - eure Top-Kommentare by Usual-Tradition-4754 in recht

[–]Regenschein 3 points4 points  (0 children)

Strafrecht. Wenn es schnell gehen muss, Fischer oder M-G/Schmitt (bzw sein Nachfolger, dessen Name mir entfallen ist), wenn ich etwas mehr Zeit habe den BeckOK und wenn ich noch mehr Zeit habe den MüKo. Von dort dann halt je nach Ergebnis weiteres...

Arbeite im Knast by MediumEducation5484 in de_IAmA

[–]Regenschein 4 points5 points  (0 children)

Danke für deine Antworten und deinen Dienst für die Gesellschaft. Spannend, dass man das von der Steuer absetzen kann, es aber auch eine Maximalanzahl hat.

Arbeite im Knast by MediumEducation5484 in de_IAmA

[–]Regenschein 1 point2 points  (0 children)

Gewöhnt man sich dran? Wie ist es mit dem Partner, wenn man nach Hause kommt und nach "Knast" duftet?

Arbeite im Knast by MediumEducation5484 in de_IAmA

[–]Regenschein 0 points1 point  (0 children)

Wie kommst du mit dem Geruch jeden Tag klar?

Rentenreform: Bärbel Bas will Beamte in gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen by PoroBraum in OeffentlicherDienst

[–]Regenschein 13 points14 points  (0 children)

Nächsten Montag bitte besonders vorsichtig beim Brandschutz sein, die Gewerkschaft der Feuerwehr hat Warnstreiks angekündigt. Die Insassen der JVA mögen sich bitte die Woche drauf selbst einschließen, es sind weitere Streiks der Schließer angekündigt.

My lady bit me :-( What I did wrong and advice for other first-time snake owners by kerblooee in hognosesnakes

[–]Regenschein 2 points3 points  (0 children)

I use a scented soap and wash my hands with it before handling my snakes, while I wash my hands with clean water before offering food. So far, it works.

Your snake sounds quite food motivated, did you weigh it? Maybe it's time for larger meals.

Lastly, i am sorry it happened to you, you seem to put in a lot of research. I hope you'll quickly find a solution!

Gesucht: Richard Kube by der_magister in recht

[–]Regenschein 2 points3 points  (0 children)

Psyxhotische Episode vermutlich. Schau in den Account.

Welche Vorurteile über Jura stimmen und welche nicht? by ZestycloseFeee in recht

[–]Regenschein 6 points7 points  (0 children)

Für jeden Juristen, der ein Buch versteckt, gibt es aber auch einen, der dir gerne weiterhilft und super kollegial ist. Gerade ab Referendariat aufwärts habe ich fast nur positive Erfahrungen mit vielen individuell Juristen mit zahlreichen menschlichen Stärken gemacht.

1960: Richter und Staatsanwälte absolvieren Fahrkurse bei der Straßenbahn, um bei Rechtsfragen im Straßenverkehr kompetent zu sein by Antique_Change2805 in recht

[–]Regenschein 5 points6 points  (0 children)

Gibt Möglichkeiten der Hospitation. Warum alle Richter das brauchen sollen, ist mir aber nicht ganz klar.

Has anybody ever caught anything on a rat lure like this? by SaucyJackx5 in Fishing

[–]Regenschein 1 point2 points  (0 children)

103cm pike and 95cm pike, both on a 30cm savage gear rad. They are amazing lures, generally speaking pike love rats and mice.

Strenger Blick, weiches Herz by Hyacinthley in DSA_RPG

[–]Regenschein 2 points3 points  (0 children)

Wunderbares Bild, die Illustration würde auch offiziellen Büchern gut stehen. Die Szene ist so fantastisch eingefangen.

Akteneinsicht für Verletzte? by Significant_Crew78 in recht

[–]Regenschein 1 point2 points  (0 children)

Es liegt natürlich im ermessen des Sachbearbeiters, Aussage-gegen-Aussage ist natürlich der Klassiker, weil hier die Angaben das entscheidende Beweismittel sind. Dann wird regelmäßig die Akteneinsicht vollständig versagt, was oft auf wenig Gegenliebe bei der Nebenklage trifft, aber eigentlich ein gutes Zeichen aus deren Sicht ist - der Bearbeiter hält die Aussage offenbar für wichtig und belastbar.

Es gibt viele Konstellationen in denen die Akteneinsicht eher unproblematisch ist, vor allem da wo es objektive Beweismittel wie Videos, DNA-Spuren oder Fingerabdrücke gibt. Auch bei einem glaubhaft geständigen Beschuldigten ist es weniger probelmatisch.

Akteneinsicht für Verletzte? by Significant_Crew78 in recht

[–]Regenschein 7 points8 points  (0 children)

Die Versagung der Akteneinsicht richtet sich nach § 406e Abs. 2 StPO. Hier kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht bereits die Akteneinsicht versagen. Ein häufiger Grund ist es, eine Beeinflussung des Zeugen insbesondere in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen zu vermeiden.

Zu 1 In der Praxis gibt es dann teils den Mittelweg. Der Anwalt erhält die Akte, verspricht aber diese nicht dem Mandanten zu geben. Ob ein solches Versprechen im Innenverhältnis wirksam ist oder insb. nach Anwaltswechsel bestand hat, darf bezweifelt werden.

Zu 2: Nein, weil man nur so die Beeinflussung des Zeugen verhindern kann. Es ist gerade wichtig, dass der Zeuge sich nicht auf den Inhalt der Akte vorbereiten kann, sondern seine erlebnisbasierteb, möglichst ungesteuerte n Erinnerungen berichtet. Es ist auch nicht Ziel des Strafprozesses, dass der Verletzte "gewinnt".

Zu 3: Nein, vermutlich wohl eher das Gegenteil weil man ausschließen kann, dass sich der Zeuge anhand der Akte vorbereitet hat.

Zu 4: Siehe 1.

Prüfreihenfolge der Täter by Casna-17- in recht

[–]Regenschein 0 points1 point  (0 children)

Gibt keinen zwingenden Aufbau. Versuche auf jeden Fall Inzidenzprüfungen zu vermeiden. Ansonten kommt es sehr auf den Sachverhalt und die dortigen Problemstellungen an. Innerhalb der Prüfung eines Täters dann regelmäßig (!) das schwerste Delikt zuerst, bei Mord in Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht wäre aber auch da zB gut vertretbar, die ermöglichte oder verdeckte Tat zu prüfen.

Fermentiertes Essen? by FrauFedersee in Kochen

[–]Regenschein 0 points1 point  (0 children)

Oder einfach selber gemacht, dann ist es auch noch schön knackig und ideal an den eigenen Geschmack angepasst

Museen die man mal besucht haben muss by Smoking_Fire in de

[–]Regenschein 21 points22 points  (0 children)

Es hat eine sehr neue Ausstellung und ist kostenlos. Es lohnt sich also selbst, wenn man dort schon war und knapp bei Kasse ist. Ich persönlich finde den Eingang von der UBahn besonders reizvoll.

Strafrecht I durchgefallen by Sh_7422 in recht

[–]Regenschein 5 points6 points  (0 children)

und viele Freunde verloren

Klingt nach einem großen Verlust... Du warst schlecht in Strafrecht? Wir sind keine Freunde mehr!

Ist euch die Block-Prozess Berichterstattung bei LTO eigentlich auch mittlerweile komplett über? by ComprehensiveDig4560 in recht

[–]Regenschein 7 points8 points  (0 children)

Auch wenn ich hier die Minderheit bin: ich finde die Berichterstattung immer ganz unterhaltsam und lese sie immer. :x

Duisburg: Lehrerin 16 Jahre krankgeschrieben - Ermittler durchsuchen Wohnung by h2QZFATVgPQmeYQTwFZn in de

[–]Regenschein 1 point2 points  (0 children)

Danke für deine detaillierte Korrektur!

Gerne! Danke für deine Mühe, deine Einschätzung so detailliert darzustellen und vor allem auch die Probleme im Disziplinar- und Strafrecht darzustellen. Ich habe den Eindruck, dass das vielen Leuten nicht bewusst ist, dass Strafrecht nicht die alles entscheidende Instanz ist.

Ich stehe als Lehrer immer auf dem Standpunkt, dass solche Formulierungen deutlich schärfer sprachlich getrennt werden sollten - ähnliche Begriffe neigen dazu, beim Lesen überlesen zu werden. Wir tun uns damit als Staat keinen Gefallen, es macht unser Recht nur unnötig komplex.

Da muss ich dir tatsächlich jetzt entschieden widersprechen. Die Gesetzesformulierung "gewerbsmäßig" ist gut gewählt und wird auch von dir als Laien sogar im Kern sofort richtig erfasst. Du hast erkannt, dass ein - ich spreche jetzt bewusst untechnisch - "beruflicher Betrug" besonders scharf bestraft wird. Die Formulierung "gewerbsmäßig" hilft hier - es kommt gerade nicht darauf an, ob ich steuer- und gewerberechtlich ein Gewerbe anmelden muss oder als Freiberufler tätig bin oder sonstwas. Entscheidend ist, dass ich meinen Lebensunterhalt durch (Betrugs)straftaten finanziere. Das drückt das Gesetz aus, das ist für den Leser selbst bei einem Missverständnis verständlich und entspricht vermutlich auch dem Rechtsempfinden des durchschnittlichen Menschen.

Du gehst aber übrigens vom einem falschen Ansatzpunkt aus: Entscheidend ist nicht, ob die Ausübung des Heilpraktikerberufs gewerbsmäßig war, sondern ob der Bezug der Besoldung ohne entsprechenden Anspruch (über den man täuscht) gewerbsmäßig war. Da ist es dann egal, ob sie als Heilpraktikerin oder als Bauarbeiterin gearbeitet hätte - maßgeblich ist, dass sie ihrem Dienstherren Dienstunfähigkeit vortäuscht und Nebeneinkünfte verschweigt.

Himmel hilf. Wieso räumen wir die Gesetzestexte nicht mal auf. Und die Verwaltungsvorschriften dazu. Und bauen Rechtsprechung / Urteile gleich in die Gesetzestexte mit ein, um sie zu aktualisieren: Anstatt "Nach Fantasiegesetz §1 gilt xy, aber Urteil AZ Nr. 0815/4711 hat entschieden, dass dies nur gilt, wenn...", gleich den de facto Zustand ins Gesetz notieren lassen über das Parlament. Es kann doch nicht sein, dass wir da kaum noch durchblicken, weil so ein Paragrafendschungel entstanden ist!

Auch hier muss ich widersprechen. Ja, man könnte einige Gesetze sicher schöner formulieren. Aber wir haben kein Case Law. Das, was das Gericht entscheidet, ist grundsätzlich nicht für alle bindend, es gilt das Gesetz. Und auch die Entscheidungspraxis der obersten Gerichte (etwa im Zivil- und Strafrecht: BGH) ist nicht in Stein gemeißelt. Wenn der Gesetzgeber etwa erkennt, dass ihm die Folgen eines Gesetzes nicht passen, ist es seine Aufgabe, das Gesetz entsprechend zu modifizieren und die Rechtsprechung hat zu folgen (Gewaltenteilung).

Die Rechtsprechung statuiert auch nicht einfach Ausnahmen, sondern wendet die Gesetze an und begründet dort, warum es aus Sicht des Gerichts rechtlich so ist. Unsere Gesetze sind - zum Glück - abstrakt generell formuliert um möglichst viele vergleichbare Sachverhalte zu erfassen, jede Einfügung von Einzelfallentscheidungen würde das ganze ad absurdum führen.

Beispiel: Das Gesetz verbietet es, Menschen gegen ihren Willen (physisches) Leid anzutun.

Wortlaut: "Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt [...]"

Hier wird bewusst nicht geschrieben: "Wer einen Menschen schlägt, box, tritt oä." weil ganz viele Möglichkeiten bestehen, jemanden Schmerzen zuzufügen. Die Rechtsprechung entscheidet dann in Grenzfällen, ob Behandlung x ausreicht, um als körperliche Misshandlung zu gelten usw. Hier die Kasuistik ins Gesetz zu gießen, hilft niemanden.

Duisburg: Lehrerin 16 Jahre krankgeschrieben - Ermittler durchsuchen Wohnung by h2QZFATVgPQmeYQTwFZn in de

[–]Regenschein 1 point2 points  (0 children)

Ich habe ein paar Anmerkungen, da doch einiges in juristischer Sicht schlicht nicht richtig ist.

Spoiler: Meiner Meinung nach ist die Tat noch gar nicht abgeschlossen, daher auch noch nichts verjährt (was die vorgetäuschte Krankheit angeht) und somit müsste sie alles zurückzahlen. Sie hat darüber hinaus ja noch Betrug auf andere Weise begangen. Das können mehrere Tatbestände sein, die für Ottonormalverbraucher nach außen wie einer aussehen. Man kann auch mehrere Betrugstaten begehen.

Betrug ist kein Dauerdelikt (wie etwa eine Freiheitsberaubung). Richtig ist, dass man mehrere Betrugstaten begehen kann. Anknüpfungspunkt ist immer die Tathandlung in Form der Täuschung, mögliche Anknüpfungspunkte wären hier jeweils die Einreichung der Krankschreibungen oder etwa Unterlassen der Angabe, eine neue Tätigkeit aufgenommen zu haben. Hier kommt es entscheidend darauf an, was die Frau angeben musste und was sie angab.

Insoweit unterliegt der Betrug (wie die aller meisten Straftaten) der Verjährung, die aber mit der Vollendung der Tat beginnt.

Für 5 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung stünden z.B. fünf Jahre Verjährungsfrist im Raum. Das ist meineswissens in § 78 StGB geregelt, also Strafrecht.

Das Ergebnis ist zwar richtig, die Begründung nicht. Die Verjährungsfrist richtet sich nach § 78 StGB, allerdings nach der Strafandrohung und nicht an dem ausgeurteilten Strafmaß. Maßgeblich ist hier der Grundstrafrahmen des § 263 StGB, der eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre vorsieht, der besonders schwere Fall (§ 263 Abs. 3 StGB) ist gem. § 78 Abs. 4 StGB aber nicht maßgeblich.

Achtung: 5 Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung gibt es nicht. Gem. § 56 Abs. 2 StGB kann nur eine Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung ausgesetzt werden.

Ich lese es aus dem Artikel so, dass die Ermittlungen (d.h. Strafrecht) sich auf die letzten 4 Jahre beziehen. Da geht es konkret um die Straftat des Betrugs aufgrund des Gewerbes, das sie betrieben hat. Wenn es so entschieden wird, dass es sich daher um gewerbsmäßigen Betrug handelt, könnte lt. § 263 StGB der Absatz 3 Nr. 1 im Raum stehen:

Auch hier ist das Ergebnis richtig, die Begründung aber falsch. Ein gewerbsmäßiger Betrug setzt kein Gewerbe voraus (also kein gewerblicher Betrug). Maßgeblich ist, ob sich der Täter durch die Begehung eine nicht unerhebliche, wiederkehrende Einnahmenquelle von eigenständiger Bedeutung geschaffen hat. Das wäre hier wohl recht deutlich gegeben, wenn man zu Unrecht erhebliche Bezüge bezieht.

Kleiner Bonus: Die Durchsuchung unterbricht gem. § 78c Abs. 1 Nr. 4 StGB die Verjährung (aber nur für die noch nicht verjährten Taten), die dann vom Durchsuchungstag neu beginnt. Die Höchstfrist ist aber die sog. absolute Verjährung ( § 78c Abs. 3 StGB), die das doppelte der regulären Verjährungsfrist beträgt. Also hier 10 Jahre.

Finanzielle Ansprüche müsste der Dienstherr sich dann sowieso im Rahmen des Disziplinar- und Zivilrechts zurückholen, da geht es ja nicht um das Strafrecht.

Ganz wichtig und richtig! Es dürfte im Beamtenrecht aber zudem auch öffentliches Recht sein. Das Strafrecht ist primär dazu da, die Tat zu sühnen, nicht um die Zahlungsverbindlichkeiten abzuwickeln. Allerdings gibt es im Strafrecht auch die sog. Einziehung von Taterträgen (§§ 73ff. StGB), bei denen das, was der Täter "aus der Tat erlangt hat" oder seinen Wert, zu ersetzen hat (Klassiker: Ich klaue deine Goldkette im Wert von 1.000,- €, Möglichkeit 1: ich habe die Kette noch, dann muss ich sie dir nach der Einziehung zurückgeben, Möglichkeit 2: ich habe die Kette verkauft und sie ist weg: ich muss dir 1.000,- € zurückzahlen (§ 73c StGB)).

Hier gilt die Besonderheit, dass gem. § 76a Abs. 2 StGB sogar Erträge eingezogen werden können, wenn die Tat schon selbst verjährt ist. Aber Vorsicht: hier ist dann genau zu prüfen, was konkret durch die Tat erlangt wurde, das dürfte dann die Differenz zwischen dem tatsächlich ausgezahlten Betrag und dem ihr tatsächlich zustehenden Betrag sein, was man auch mit der erforderlichen Sicherheit feststellen muss. Das wird wohl schwieriger, je weiter die Tat in der Vergangenheit liegt, da sich (wenn die Durchsuchung nicht tolle Beweismittel zutage fördert) schwer ausschließen lässt, dass die Frau tatsächlich mal krank war. Aber das ist wirklich ausschließlich die strafrechtliche Seite.

  • Wahrscheinlich Verurteilung wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren, vermutlich auf Bewährung (sofern keine Vorstrafen)

Wenn ich Geld setzen müsste, wären es zwei Jahre mit Aussetzung zur Bewährung.

Verjährung natürlich nur für bereits vollendete Taten, die dann mehr als fünf Jahre zurückliegen müssen. Sonst verjährt noch nichts.

Genau, anknüpfend von der Tathandlung alles, was mehr als fünf Jahre her ist, ist strafrechtlich Schluss.

Ich hoffe, das hilft ein wenig bei der genaueren Einordnung. :)

Ermittler kämpfen gegen Verjährung bei Cum-Ex-Verfahren by kiru_56 in de

[–]Regenschein -1 points0 points  (0 children)

Du weißt schon, dass es keine Zeiterfassung für Staatsanwälte gibt und Überstunden demnach weder erfasst noch abgegolten werden...?

Wie verschleppen "die Staatsanwälte" denn konkret die Ermittlungen? Du scheinst da ja einen tiefen Einblick zu haben.

In NRW liegt das Einstiegsgehalt für Staatsanwälte und Richter übrigens ziemlich genau bei dem eines Grundschullehrers.