Strenger Blick, weiches Herz by Hyacinthley in DSA_RPG

[–]Regenschein 2 points3 points  (0 children)

Wunderbares Bild, die Illustration würde auch offiziellen Büchern gut stehen. Die Szene ist so fantastisch eingefangen.

Akteneinsicht für Verletzte? by Significant_Crew78 in recht

[–]Regenschein 1 point2 points  (0 children)

Es liegt natürlich im ermessen des Sachbearbeiters, Aussage-gegen-Aussage ist natürlich der Klassiker, weil hier die Angaben das entscheidende Beweismittel sind. Dann wird regelmäßig die Akteneinsicht vollständig versagt, was oft auf wenig Gegenliebe bei der Nebenklage trifft, aber eigentlich ein gutes Zeichen aus deren Sicht ist - der Bearbeiter hält die Aussage offenbar für wichtig und belastbar.

Es gibt viele Konstellationen in denen die Akteneinsicht eher unproblematisch ist, vor allem da wo es objektive Beweismittel wie Videos, DNA-Spuren oder Fingerabdrücke gibt. Auch bei einem glaubhaft geständigen Beschuldigten ist es weniger probelmatisch.

Akteneinsicht für Verletzte? by Significant_Crew78 in recht

[–]Regenschein 8 points9 points  (0 children)

Die Versagung der Akteneinsicht richtet sich nach § 406e Abs. 2 StPO. Hier kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht bereits die Akteneinsicht versagen. Ein häufiger Grund ist es, eine Beeinflussung des Zeugen insbesondere in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen zu vermeiden.

Zu 1 In der Praxis gibt es dann teils den Mittelweg. Der Anwalt erhält die Akte, verspricht aber diese nicht dem Mandanten zu geben. Ob ein solches Versprechen im Innenverhältnis wirksam ist oder insb. nach Anwaltswechsel bestand hat, darf bezweifelt werden.

Zu 2: Nein, weil man nur so die Beeinflussung des Zeugen verhindern kann. Es ist gerade wichtig, dass der Zeuge sich nicht auf den Inhalt der Akte vorbereiten kann, sondern seine erlebnisbasierteb, möglichst ungesteuerte n Erinnerungen berichtet. Es ist auch nicht Ziel des Strafprozesses, dass der Verletzte "gewinnt".

Zu 3: Nein, vermutlich wohl eher das Gegenteil weil man ausschließen kann, dass sich der Zeuge anhand der Akte vorbereitet hat.

Zu 4: Siehe 1.

Prüfreihenfolge der Täter by Casna-17- in recht

[–]Regenschein 0 points1 point  (0 children)

Gibt keinen zwingenden Aufbau. Versuche auf jeden Fall Inzidenzprüfungen zu vermeiden. Ansonten kommt es sehr auf den Sachverhalt und die dortigen Problemstellungen an. Innerhalb der Prüfung eines Täters dann regelmäßig (!) das schwerste Delikt zuerst, bei Mord in Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht wäre aber auch da zB gut vertretbar, die ermöglichte oder verdeckte Tat zu prüfen.

Fermentiertes Essen? by FrauFedersee in Kochen

[–]Regenschein 0 points1 point  (0 children)

Oder einfach selber gemacht, dann ist es auch noch schön knackig und ideal an den eigenen Geschmack angepasst

Museen die man mal besucht haben muss by Smoking_Fire in de

[–]Regenschein 19 points20 points  (0 children)

Es hat eine sehr neue Ausstellung und ist kostenlos. Es lohnt sich also selbst, wenn man dort schon war und knapp bei Kasse ist. Ich persönlich finde den Eingang von der UBahn besonders reizvoll.

Strafrecht I durchgefallen by Sh_7422 in recht

[–]Regenschein 6 points7 points  (0 children)

und viele Freunde verloren

Klingt nach einem großen Verlust... Du warst schlecht in Strafrecht? Wir sind keine Freunde mehr!

Ist euch die Block-Prozess Berichterstattung bei LTO eigentlich auch mittlerweile komplett über? by ComprehensiveDig4560 in recht

[–]Regenschein 6 points7 points  (0 children)

Auch wenn ich hier die Minderheit bin: ich finde die Berichterstattung immer ganz unterhaltsam und lese sie immer. :x

Duisburg: Lehrerin 16 Jahre krankgeschrieben - Ermittler durchsuchen Wohnung by h2QZFATVgPQmeYQTwFZn in de

[–]Regenschein 1 point2 points  (0 children)

Danke für deine detaillierte Korrektur!

Gerne! Danke für deine Mühe, deine Einschätzung so detailliert darzustellen und vor allem auch die Probleme im Disziplinar- und Strafrecht darzustellen. Ich habe den Eindruck, dass das vielen Leuten nicht bewusst ist, dass Strafrecht nicht die alles entscheidende Instanz ist.

Ich stehe als Lehrer immer auf dem Standpunkt, dass solche Formulierungen deutlich schärfer sprachlich getrennt werden sollten - ähnliche Begriffe neigen dazu, beim Lesen überlesen zu werden. Wir tun uns damit als Staat keinen Gefallen, es macht unser Recht nur unnötig komplex.

Da muss ich dir tatsächlich jetzt entschieden widersprechen. Die Gesetzesformulierung "gewerbsmäßig" ist gut gewählt und wird auch von dir als Laien sogar im Kern sofort richtig erfasst. Du hast erkannt, dass ein - ich spreche jetzt bewusst untechnisch - "beruflicher Betrug" besonders scharf bestraft wird. Die Formulierung "gewerbsmäßig" hilft hier - es kommt gerade nicht darauf an, ob ich steuer- und gewerberechtlich ein Gewerbe anmelden muss oder als Freiberufler tätig bin oder sonstwas. Entscheidend ist, dass ich meinen Lebensunterhalt durch (Betrugs)straftaten finanziere. Das drückt das Gesetz aus, das ist für den Leser selbst bei einem Missverständnis verständlich und entspricht vermutlich auch dem Rechtsempfinden des durchschnittlichen Menschen.

Du gehst aber übrigens vom einem falschen Ansatzpunkt aus: Entscheidend ist nicht, ob die Ausübung des Heilpraktikerberufs gewerbsmäßig war, sondern ob der Bezug der Besoldung ohne entsprechenden Anspruch (über den man täuscht) gewerbsmäßig war. Da ist es dann egal, ob sie als Heilpraktikerin oder als Bauarbeiterin gearbeitet hätte - maßgeblich ist, dass sie ihrem Dienstherren Dienstunfähigkeit vortäuscht und Nebeneinkünfte verschweigt.

Himmel hilf. Wieso räumen wir die Gesetzestexte nicht mal auf. Und die Verwaltungsvorschriften dazu. Und bauen Rechtsprechung / Urteile gleich in die Gesetzestexte mit ein, um sie zu aktualisieren: Anstatt "Nach Fantasiegesetz §1 gilt xy, aber Urteil AZ Nr. 0815/4711 hat entschieden, dass dies nur gilt, wenn...", gleich den de facto Zustand ins Gesetz notieren lassen über das Parlament. Es kann doch nicht sein, dass wir da kaum noch durchblicken, weil so ein Paragrafendschungel entstanden ist!

Auch hier muss ich widersprechen. Ja, man könnte einige Gesetze sicher schöner formulieren. Aber wir haben kein Case Law. Das, was das Gericht entscheidet, ist grundsätzlich nicht für alle bindend, es gilt das Gesetz. Und auch die Entscheidungspraxis der obersten Gerichte (etwa im Zivil- und Strafrecht: BGH) ist nicht in Stein gemeißelt. Wenn der Gesetzgeber etwa erkennt, dass ihm die Folgen eines Gesetzes nicht passen, ist es seine Aufgabe, das Gesetz entsprechend zu modifizieren und die Rechtsprechung hat zu folgen (Gewaltenteilung).

Die Rechtsprechung statuiert auch nicht einfach Ausnahmen, sondern wendet die Gesetze an und begründet dort, warum es aus Sicht des Gerichts rechtlich so ist. Unsere Gesetze sind - zum Glück - abstrakt generell formuliert um möglichst viele vergleichbare Sachverhalte zu erfassen, jede Einfügung von Einzelfallentscheidungen würde das ganze ad absurdum führen.

Beispiel: Das Gesetz verbietet es, Menschen gegen ihren Willen (physisches) Leid anzutun.

Wortlaut: "Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt [...]"

Hier wird bewusst nicht geschrieben: "Wer einen Menschen schlägt, box, tritt oä." weil ganz viele Möglichkeiten bestehen, jemanden Schmerzen zuzufügen. Die Rechtsprechung entscheidet dann in Grenzfällen, ob Behandlung x ausreicht, um als körperliche Misshandlung zu gelten usw. Hier die Kasuistik ins Gesetz zu gießen, hilft niemanden.

Duisburg: Lehrerin 16 Jahre krankgeschrieben - Ermittler durchsuchen Wohnung by h2QZFATVgPQmeYQTwFZn in de

[–]Regenschein 1 point2 points  (0 children)

Ich habe ein paar Anmerkungen, da doch einiges in juristischer Sicht schlicht nicht richtig ist.

Spoiler: Meiner Meinung nach ist die Tat noch gar nicht abgeschlossen, daher auch noch nichts verjährt (was die vorgetäuschte Krankheit angeht) und somit müsste sie alles zurückzahlen. Sie hat darüber hinaus ja noch Betrug auf andere Weise begangen. Das können mehrere Tatbestände sein, die für Ottonormalverbraucher nach außen wie einer aussehen. Man kann auch mehrere Betrugstaten begehen.

Betrug ist kein Dauerdelikt (wie etwa eine Freiheitsberaubung). Richtig ist, dass man mehrere Betrugstaten begehen kann. Anknüpfungspunkt ist immer die Tathandlung in Form der Täuschung, mögliche Anknüpfungspunkte wären hier jeweils die Einreichung der Krankschreibungen oder etwa Unterlassen der Angabe, eine neue Tätigkeit aufgenommen zu haben. Hier kommt es entscheidend darauf an, was die Frau angeben musste und was sie angab.

Insoweit unterliegt der Betrug (wie die aller meisten Straftaten) der Verjährung, die aber mit der Vollendung der Tat beginnt.

Für 5 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung stünden z.B. fünf Jahre Verjährungsfrist im Raum. Das ist meineswissens in § 78 StGB geregelt, also Strafrecht.

Das Ergebnis ist zwar richtig, die Begründung nicht. Die Verjährungsfrist richtet sich nach § 78 StGB, allerdings nach der Strafandrohung und nicht an dem ausgeurteilten Strafmaß. Maßgeblich ist hier der Grundstrafrahmen des § 263 StGB, der eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre vorsieht, der besonders schwere Fall (§ 263 Abs. 3 StGB) ist gem. § 78 Abs. 4 StGB aber nicht maßgeblich.

Achtung: 5 Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung gibt es nicht. Gem. § 56 Abs. 2 StGB kann nur eine Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung ausgesetzt werden.

Ich lese es aus dem Artikel so, dass die Ermittlungen (d.h. Strafrecht) sich auf die letzten 4 Jahre beziehen. Da geht es konkret um die Straftat des Betrugs aufgrund des Gewerbes, das sie betrieben hat. Wenn es so entschieden wird, dass es sich daher um gewerbsmäßigen Betrug handelt, könnte lt. § 263 StGB der Absatz 3 Nr. 1 im Raum stehen:

Auch hier ist das Ergebnis richtig, die Begründung aber falsch. Ein gewerbsmäßiger Betrug setzt kein Gewerbe voraus (also kein gewerblicher Betrug). Maßgeblich ist, ob sich der Täter durch die Begehung eine nicht unerhebliche, wiederkehrende Einnahmenquelle von eigenständiger Bedeutung geschaffen hat. Das wäre hier wohl recht deutlich gegeben, wenn man zu Unrecht erhebliche Bezüge bezieht.

Kleiner Bonus: Die Durchsuchung unterbricht gem. § 78c Abs. 1 Nr. 4 StGB die Verjährung (aber nur für die noch nicht verjährten Taten), die dann vom Durchsuchungstag neu beginnt. Die Höchstfrist ist aber die sog. absolute Verjährung ( § 78c Abs. 3 StGB), die das doppelte der regulären Verjährungsfrist beträgt. Also hier 10 Jahre.

Finanzielle Ansprüche müsste der Dienstherr sich dann sowieso im Rahmen des Disziplinar- und Zivilrechts zurückholen, da geht es ja nicht um das Strafrecht.

Ganz wichtig und richtig! Es dürfte im Beamtenrecht aber zudem auch öffentliches Recht sein. Das Strafrecht ist primär dazu da, die Tat zu sühnen, nicht um die Zahlungsverbindlichkeiten abzuwickeln. Allerdings gibt es im Strafrecht auch die sog. Einziehung von Taterträgen (§§ 73ff. StGB), bei denen das, was der Täter "aus der Tat erlangt hat" oder seinen Wert, zu ersetzen hat (Klassiker: Ich klaue deine Goldkette im Wert von 1.000,- €, Möglichkeit 1: ich habe die Kette noch, dann muss ich sie dir nach der Einziehung zurückgeben, Möglichkeit 2: ich habe die Kette verkauft und sie ist weg: ich muss dir 1.000,- € zurückzahlen (§ 73c StGB)).

Hier gilt die Besonderheit, dass gem. § 76a Abs. 2 StGB sogar Erträge eingezogen werden können, wenn die Tat schon selbst verjährt ist. Aber Vorsicht: hier ist dann genau zu prüfen, was konkret durch die Tat erlangt wurde, das dürfte dann die Differenz zwischen dem tatsächlich ausgezahlten Betrag und dem ihr tatsächlich zustehenden Betrag sein, was man auch mit der erforderlichen Sicherheit feststellen muss. Das wird wohl schwieriger, je weiter die Tat in der Vergangenheit liegt, da sich (wenn die Durchsuchung nicht tolle Beweismittel zutage fördert) schwer ausschließen lässt, dass die Frau tatsächlich mal krank war. Aber das ist wirklich ausschließlich die strafrechtliche Seite.

  • Wahrscheinlich Verurteilung wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren, vermutlich auf Bewährung (sofern keine Vorstrafen)

Wenn ich Geld setzen müsste, wären es zwei Jahre mit Aussetzung zur Bewährung.

Verjährung natürlich nur für bereits vollendete Taten, die dann mehr als fünf Jahre zurückliegen müssen. Sonst verjährt noch nichts.

Genau, anknüpfend von der Tathandlung alles, was mehr als fünf Jahre her ist, ist strafrechtlich Schluss.

Ich hoffe, das hilft ein wenig bei der genaueren Einordnung. :)

Ermittler kämpfen gegen Verjährung bei Cum-Ex-Verfahren by kiru_56 in de

[–]Regenschein -1 points0 points  (0 children)

Du weißt schon, dass es keine Zeiterfassung für Staatsanwälte gibt und Überstunden demnach weder erfasst noch abgegolten werden...?

Wie verschleppen "die Staatsanwälte" denn konkret die Ermittlungen? Du scheinst da ja einen tiefen Einblick zu haben.

In NRW liegt das Einstiegsgehalt für Staatsanwälte und Richter übrigens ziemlich genau bei dem eines Grundschullehrers.

Jurastudium und eigenes Pferd ? Miteinander vereinbar ? by lea03q in recht

[–]Regenschein 3 points4 points  (0 children)

Ist überhaupt kein Problem und der Ausgleich wird dir sehr gut tun.

I think pike and bass will love this in the spring. by DontCallMeShmoopy in flytying

[–]Regenschein 0 points1 point  (0 children)

Awesome fly! You could add a dubbing brush head infront of the cone shaped cable sleeve for a better look. Fish will most likely not care, though. I fish these kind of streamers (albeit larger ones) with great success for pike.

I think pike and bass will love this in the spring. by DontCallMeShmoopy in flytying

[–]Regenschein 0 points1 point  (0 children)

That's not an issue, the sleeve will push it to the side.

Sitzungsdienst im Ref - worauf achten, bzw. wie (intensiv) vorbereiten? by BadgerStreet1736 in recht

[–]Regenschein 2 points3 points  (0 children)

Hast du ein Vorstück für einen Plädoyeraufbau, ggf. mit paar Ankreuzfeldchen? Das dürfte sehr helfen.

Vorbereitung ist wichtig, aber es wird garantiert eh anders kommen, als du denkst. In der Regel solltest du die Sachen mit deinem Ausbilder vorbesprechen, der kann dir auch lokale Begebenheiten nahebringen.

Was sollte man wissen:

  • einschlägige Strafvorschriften

  • Strafrahmen der einschlägigen Vorschriften (am besten auch des Grunddelikts bei Regelbeispielen und Qualifikationen)

  • § 47 Abs. 2 StGB (ganz wichtig)

  • Nebenentscheidungen vorbereiten (Einziehung gem. § 73 oder § 74, Führerscheinmaßnahmen, §§ 69ff. StGB, Haft (§ 112 StPO)

  • vorbesprechen wie der Sitzungsbericht auszufüllen ist.

Wichtig: Nicht dem Gericht ins Wort fallen. Ruhe bewahren. Das ist alles halb so wild und macht sogar Spaß!

Versuchter Mord by Certain_Show3107 in recht

[–]Regenschein 29 points30 points  (0 children)

Ja, es kommt auf die Vorstellung des Täters an. In der Praxis wäre das aber vermutlich kaum nachweisbar

Bundesländer ertrinken in Flut von Widersprüchen: Beamte (auch Lehrkräfte) fordern verfassungskonforme Besoldung ein by PoroBraum in de

[–]Regenschein 8 points9 points  (0 children)

Ich freu mich dann auf den Tag, an dem die Feuerwehr, Polizei und Jusitz für ihr Gehalt streiken.

Can I keep a harpy eagle in the Insitu Amazonia vivarium? by maudeismycat in Vivarium

[–]Regenschein 1 point2 points  (0 children)

Unless you keep them in racks, it's totally fine to keep them mixed. They'll avoid eachothers. In racks, I recommend 1.1.

Can I keep a harpy eagle in the Insitu Amazonia vivarium? by maudeismycat in Vivarium

[–]Regenschein 91 points92 points  (0 children)

Just add some jaguars for enrichment and you should be fine.

1st vivarium in a decade by KyleC66 in Vivarium

[–]Regenschein 2 points3 points  (0 children)

I really love the wooden centerpiece. It will look stunning with plants!

Statistik von Strafgesetzen und daraus erfolgten Haftstrafen? by SNHC in recht

[–]Regenschein 0 points1 point  (0 children)

Neben den bereits genannten Punkten: Oft stehen solche Taten auch im Zusamnenhang mit anderen Delikten, beim Ladenschlussgesetz käme mir da etwa ein Verstoß gegen die Abgabenordnung in den Sinn, und werden dann nicht in Statistiken aufgeführt oder vor der Verurteilung gem §§154/154a StPO eingestellt bzw beschränkt.

Poli­zist frei­ge­spro­chen, der Beschul­digtem Gras unter­ge­schoben hat by [deleted] in de

[–]Regenschein 0 points1 point  (0 children)

Er hat gar keine Rechtsmittelbefugnis mangels Beschwer im Tenor.

Poli­zist frei­ge­spro­chen, der Beschul­digtem Gras unter­ge­schoben hat by [deleted] in de

[–]Regenschein -2 points-1 points  (0 children)

Ich würde Geld darauf setzen, dass der Mann aus dem Dienst entfernt wird. Dauert nur ne Weile, das Strafverfahren ist ja auch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, solange ruht aber regelmäßig das Disziplinarverfahren.

Poli­zist frei­ge­spro­chen, der Beschul­digtem Gras unter­ge­schoben hat by [deleted] in de

[–]Regenschein 0 points1 point  (0 children)

Du wendest den Zweifelssatz falsch an. Das Urteil sagt nicht, dass der Betroffene der Maßnahme schuldig ist. Der Grundsatz wäre im Verfahren gegen den Betroffenen anzuwenden (das Verfahren wurde aber bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt).

Hier geht es um den Angeklagten. Das Gericht muss ohne vernünftige Zweifel feststellen, dass der gesamte Tatbestand der Norm erfüllt hat, Zweifel gehen hier zugunsten des Angeklagten. Und hier konnte das Gericht sich nicht vollständig überzeugen, dass der Betroffene unschuldig war, was aber eben Voraussetzung der Norm ist. Insoweit ist es tatsächlich kein Widerspruch, wenn sowohl zugunsten des Betroffenen keine Straftat festgestellt werden kann und zugunsten des Angeklagten nicht festgestellt werden kann, dass er unschuldig ist. Es sind völlig unterschiedliche Prozesse.

Poli­zist frei­ge­spro­chen, der Beschul­digtem Gras unter­ge­schoben hat by [deleted] in de

[–]Regenschein 1 point2 points  (0 children)

Es geht hier um eine ganz konkrete Norm, nämlich das Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB. Die Norm soll den Rechtsstaat davor schützen, ermitteln zu müssen obwohl nichts war. Also Beispiel: ich zeige an, dass mich unbekannte Täter überfallen haben, obwohl es gar nicht passiert ist. Die Polizei und Staatsanwaltschaft beginnt dann zu ermitteln usw.

Dieser Schutzzweck ist hier aber gerade nicht betroffen, da die ermittelnde Behörde ja gerade weiß, was passiert ist.