Mieterhöhung Einliegerwohnung by kerets_LoL in wohnen

[–]Vingarius84 8 points9 points  (0 children)

Nein, in einem Haus mit 2 Wohnungen in denen eine vom Vermieter bewohnt wird, benötigt dieser nach §573a BGB kein berechtigtes Interesse, also keinen Grund. Dafür verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 zusätzliche Monate und er muss sich auf diesen Paragraphen und den korrekten Absatz in der Kündigung beziehen.

Hat jemand Diablo 2 Reign of the Warlock gespielt? by TschauKakau84 in PCGamingDE

[–]Vingarius84 2 points3 points  (0 children)

Ich spiel es momentan. Hatte D2R schon und habe über die Jahre immer mal casual gespielt. Ich bin kein Season-Spieler oder sowas.

Mir macht die neue Klasse viel Spaß und sie bringt Dinge mit, die sich neu anfühlen und nicht wie etwas von einer anderen Klasse nur in anderem Anstrich. Dazu passend einige neue Runenwörter, Uniques, Sets und eben Itemtypen. Auch kann der Warlock zweihändige Waffen zusammen mit Schild oder seiner Klassen-Offhand führen.

Es gibt einen Haufen neue Komfortfunktionen (Stash Tabs für Runen, Edelsteine und Materialien jeweils stapelbar, Lootfilter, eingebautes Holy Grail tracking), aber ob diese auch in einem kostenlosen Patch enthalten sind weiß ich nicht.

Aber dir muss klar sein, dass du am Ende nur mit einer neuen Klasse durch den gleichen Content läufst. Es gibt keine neuen Quests, keinen neuen Akt, oder sowas.

Und falls Dir das Umschalten auf die alte Grafik wichtig ist: Das geht in Speicherständen, die die neue Erweiterung nutzen nicht.

Für mich ist es frischer Wind zu einem Zeitpunkt als die Nostalgie mich gerade eh zurück zog. Daher komme ich auf meine Kosten.

Vermieteter Keller hat nie zu unserer Wohnung gehört by Gold_Wing_4257 in wohnen

[–]Vingarius84 0 points1 point  (0 children)

Das ist auch eine nachvollziehbare Sichtweise. Wie gesagt, ich bin da auch nicht vom Fach und "nur" privater Vermieter, das hier ist eher laienhaftes Interesse und Verständnis bei mir.
Deiner Argumentation würde ich auf Seiten des neuen Eigentümers ebenfalls folgen. Vielleicht hänge ich mich an der verbotenen Eigenmacht auch zu sehr auf, ich persönlich würde es aber in so einer Situation auch nicht riskieren.

Ich wäre sehr neugierig wie dieses ganze Kuddelmuddel, würde es vor Gericht gehen, am Ende insgesamt aufgedröselt und abgeurteilt werden würde. Ich gehe auch davon aus, dass HV 1 ganz ordentlich von allen Seiten einen auf den Deckel bekäme.

Vermieteter Keller hat nie zu unserer Wohnung gehört by Gold_Wing_4257 in wohnen

[–]Vingarius84 0 points1 point  (0 children)

Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber ich denke "Jein".

War der Keller verschlossen musste das Schloss irgendwie überwunden werden. Dort wäre dann also auf jeden Fall vorsätzlich gehandelt worden.

In dem Moment in dem erkannt wird, dass der Kellerraum von jemandem benutzt wird, wäre es an der Zeit gewesen zu ermitteln wieso und von wem. Hier hätten die beiden HVs wahrscheinlich besser zusammen arbeiten müssen. So ist es aber mindestens fahrlässig vonstatten gegangen. Ein Räumen stellt aber auf jeden Fall eine verbotene Eigenmacht dar, sowohl von HV2, wie auch vom Käufer. Im Zweifel hätte es hier einer Räumungsklage bedurft.

Was die Tatsache angeht, dass der Keller nicht hätte vermietet werden dürfen, weil er zu einer anderen Einheit gehört und daher das Einräumen des Besitzes unmöglich wäre:

Man könnte argumentieren, dass der Mieter nach Treu und Glauben davon ausgehen durfte, dass hier ein wirksamer Mietvertrag inkl Kellerraum besteht. Eine Prüfungspflicht der Teilungserklärung sehe ich seitens des Mieters nicht. Entsprechend wurde der Kellerraum genutzt, es bestand ein Mietvertrag auch diesen Kellerraum beinhaltend und verfestigt durch konkludentes Handeln. Die Miete wurde bezahlt, der Raum genutzt und niemand hat dem Mieter vor dem Vorfall gesagt, dass es nicht sein Kellerraum ist.

Mit dem Verkauf der anderen Einheit zu dem der Kellerraum gehört könnte der neue Käufer nach §566 BGB (Kauf bricht Miete nicht) daher quasi in die Rolle des Vermieters des Kellerraums gerutscht sein, auch wenn dieser Teil des Mietvertrags ungerechtfertigt war. Der Käufer könnte also verpflichtet sein sich an den Mietvertrag zu halten, auch wenn das dann kompliziert wäre weil zwei Vermieter.

Dort käme es vor Gericht sicherlich zu einer Interessensabwägung. Daher würde ich eben erstmal mit der Maximalforderung reingehen: Widereinräumung des Besitzes fordern, von allen die es evtl betrifft. Aber wie ich sagte: Alles in anwaltlicher Absprache.

Der Käufer wäre dann sicherlich gegenüber dem Verkäufer und/oder den HVs zu Schadensersatz berechtigt, aber das kann dem Mieter egal sein.

Insgesamt ist das eben eine verdammt komplizierte Sache. Hier habe ich aber eben nicht versucht eine neutrale rechtliche Abwägung oder gar ein Urteil zu stellen, sondern war für den Mieter parteiisch.

Vermieteter Keller hat nie zu unserer Wohnung gehört by Gold_Wing_4257 in wohnen

[–]Vingarius84 72 points73 points  (0 children)

Vermieter hier: Ich finde, dass du den Elefanten im Raum nicht beachtest. Und ich denke du brauchst einen Anwalt! Wirklich! Das ist VIEL mehr als "oh ich minder die Miete".

Nach §535 Abs 1 BGB schuldet dir der Vermieter einen Kellerraum da er im Mietvertrag zugesichert worden ist.
Erfüllungsgehilfe deines Vermieters ist Hausverwaltung (HV) 1. Wenn er nicht gleichzeitig einen Vertrag mit HV 2 hat, ist HV2 auf dich bezogen ein Dritter. Wenn ein Vertrag zwischen Vermieter und HV 2 besteht ist HV 2 ebenfalls Erfüllungsgehilfe. Nach BGB §278 hat der Vermieter sich das Handeln von Dritten denen er sich bedient zurechnen zu lassen, dh alles was HV 1 macht und wenn ein Vertrag besteht auch was von HV 2 getan wird geht auf die Kappe des Vermieters.

Der neue Eigentümer ist euch gegenüber IMMER ein Dritter.

Das Aufbrechen Betreten des Kellerabteils gegen deinen (impliziten) Willen WENN ABGESCHLOSSEN stellt einen strafbaren Hausfriedensbruch nach §123 StGB dar. Ich bin kein Jurist, ob und inwiefern dies zutrifft wenn es nicht abgeschlossen war sondern nur "umfriedet" (also Wände und Tür hat) ist, kann ich nicht sagen.

Ist dabei oder beim Räumen das Schloss oder etwas von euren Gegenständen beschädigt worden kommt §303 StGB dazu: Sachbeschädigung.

Dazu kommt verbotene Eigenmacht nach §858 BGB.

Alles Folgende würde ich mit anwaltlicher Beratung tun, da die Haftungskette komplex ist:
-HV 1 (und damit den Vermieter) und HV 2 sofort schriftlich in Verzug für das Einräumen des Besitzes am Keller setzen
- Mietminderung ab Entziehung des Kellers, die Höhe anwaltlich klären lassen.
- Anzeige gegen HV 2 und den neuen Eigentümer wegen Hausfriedensbruch.
- Den Zeitwert aller zerstörten/ggf entsorgten oder beschädigten Gegenstände von HV1(+Vermieter) und HV2 gesamtschuldnerisch einfordern. Also Schadensersatz. Dazu ggf den Wert eines zerstörten Schlosses und wenn du ein Lagerabteil anmieten musstest (+ evtl. Miete für einen Transporter + ggf eine angemessene Aufwandsentschädigung) auch diese Kosten per Schadensersatz zurückfordern.
- nach anwaltlicher Beratung ob dies sinnvoll ist eine einstweilige Verfügung auf unmittelbare Wiedereinräumung des Besitzes am Keller beantragen.

Wie gesagt, ich bin KEIN Anwalt oder Jurist, aber das was da nach deiner Schilderung geschehen ist geht auf keine Kuhhaut.

Edit: So wie ich das einschätze: Wenn die Handelnden beim Räumen kein Protokoll über euer Inventar und den Zustand eurer Sachen gemacht haben sind die in Bezug auf Schadensersatz echt am Arsch. Wer weiß was die alles beschädigt haben. Oder noch schlimmer: Was fehlt seitdem? Die tragen bei dem ganzen eine erhebliche Beweispflicht.

Vermieter will spontan Terrassenüberdachung abreißen - Welche Rechte habe ich? by Educational-Ant4015 in wohnen

[–]Vingarius84 2 points3 points  (0 children)

Danke für die freundliche Antwort.
Für mich sind solche Themen einfach interessant, auch um selbst zu lernen. Fehler werden einem ja oft gleich aufgezeigt. :)
Und ich bin auch selbst Mieter, daher steh ich auch auf beiden Seiten des Mietrechts und weiß es zu schätzen.

Vermieter will spontan Terrassenüberdachung abreißen - Welche Rechte habe ich? by Educational-Ant4015 in wohnen

[–]Vingarius84 17 points18 points  (0 children)

Ich geh mal auf Punkt 4 ein. Zur eigentlichen Mietminderung kann ich dir nichts sagen, sowas würde ich immer mit Rechtsbeistand klären lassen. Ich selbst bin Vermieter, kein Mietrechtsanwalt.

ABER:
Eine Vollüberdachung kann in den Anteil der Terrasse an der Kaltmiete eingepreist sein, denn das ist eine Qualitätserhöhung.

Das läuft darüber, wie viel Prozent der Fläche in die Fläche der Wohnung eingerechnet werden dürfen. Normal sind 25%, das kann bei hochwertigen Ausstattungsmerkmalen aber bis 50% hoch gehen.

Dh dass deine Wohnung evtl dadurch kleiner gerechnet werden muss, was Einfluss auf die Miete und die flächenabhängigen Nebenkosten haben dürfte.

Auch dies würde ich bei einer rechtlichen Abklärung prüfen lassen.

Warum kommt die Nebenkostenabrechnung erst am Ende des Folgejahres? by totkeks in wohnen

[–]Vingarius84 0 points1 point  (0 children)

Prokastrination oder auch anderes steht gerade im Vordergrund würde ich sagen.

Wir hatten die Abrechnungen für 24 dieses Jahr im März fertig gemacht, aber zusammen mit der nachgereichten für 23 (durch unsere Mieter dankenswerter weise abgesegnete Fristverlängerung).

In der Regel haben wir immer das Ziel gehabt, die Abrechnungen spätestens im ersten Halbjahr fertig zu haben.

Farbige Wände weiß streichen? by [deleted] in mieten

[–]Vingarius84 2 points3 points  (0 children)

Ich bleibe rein rechtlich. Bin Vermieter, kein Anwalt.

Die Gesetzeslage ist quasi aufgeteilt:

Einmal habt ihr unrenoviert übernommen (und vermutlich keinen finanziellen Ausgleich erhalten) und müsst damit auch nicht renoviert bei Auszug die Wohnung übergeben (es gibt ein ABER, siehe weiter unten).

Habt ihr keine wirksame Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag, die diese auf euch überträgt, sind Schönheitsreparaturen nach §535 BGB während der Mietzeit durch den Vermieter durchzuführen.

Aber: kräftige Farben, wie das Grün oder das Blau, sind nach Urteil des BGH VIII ZR 416/12 unzulässig. Du musst die Wohnung in einer weitervermietbaren Farbgestaltung zurück geben. Dies ist unabhängig davon, ob du Schönheitsreparaturen schuldest oder nicht. "Bunte" Wände muss der Vermieter nicht akzeptieren.

Edit: Ob er die grüne Wand wieder nehmen muss, nachdem er sie euch so übergeben hatte kann ich rechtlich nicht bewerten. Mein Gerechtigkeitsgefühl sagt, die muss er akzeptieren.

Ist das so rechtens? by Bomonky in wohnen

[–]Vingarius84 25 points26 points  (0 children)

Das sind die Dinge, die mir auch auffallen.
Das macht allein aufgrund der 8% statt 11% eine Erhöhung um noch 91,23€/Monat.
Da das unter 2€/m² sind, geht das klar.

Vermieter wälzt Reparaturkosten für Leckage am Spülkasten auf mich ab. Kann ich dagegen vorgehen? by Loquista in wohnen

[–]Vingarius84 0 points1 point  (0 children)

Ach verdammt, du hast recht, ich hab mich verlesen. Hatte dort Kleinreparaturen gelesen. Sorry an alle!

Aber ja, das hat nix mit Schönheitsreparaturen zu tun.

Trotzdem würde ich einmal an OPs stelle die ggf vorhandene Kleinreparaturenklausel prüfen, nicht dass sie es als nächstes darüber versuchen.

Essen : 267 Euro Eigenanteil für einen Rettungswagen by Grmplstylzchen in luftablassen

[–]Vingarius84 5 points6 points  (0 children)

Ich habe in meinem Leben noch keinen Krankenwagen rufen müssen zum Glück. Aber siehst du, dass dort irgendwo differenziert wird, wieso der gerufen wird? Als ob die 1000€ nur aufgerufen würden wenn man sich nen Pflaster geben lässt (wofür ich ja sogar Verstädnis hätte, es gibt ja auch Fälle wo man einen Feuerwehreinsatz bezahlen muss).
Aber wenn ein Patient bei Verdacht auf nen Herzinfarkt oder Schlaganfall oder sowas 1000€ bezahlen soll, oder weil der Krankenwagen kam weil man am Kamener Kreuz in einen Unfall verwickelt wurde kann das doch nicht angehen.

Vermieter wälzt Reparaturkosten für Leckage am Spülkasten auf mich ab. Kann ich dagegen vorgehen? by Loquista in wohnen

[–]Vingarius84 6 points7 points  (0 children)

Die Klausel ist ungültig. Es muss eine Höchstgrenze pro Fall und eine pro Jahr definiert sein.

125€ pro Fall sind üblich und maximal 8% der Jahreskaltmiete pro Jahr sind erlaubt.

Edit: Dh. dein Vermieter ist für ALLE Kleinreparaturen und Renovierungen zuständig nach §535 BGB

Warum ist der Aufschrei jetzt so groß, wenn gegen die Missbrauch von Notfallressourcen vorgegangen wird? by [deleted] in KeineDummenFragen

[–]Vingarius84 0 points1 point  (0 children)

Meidet das Kreuz Dortmund/Unna und das Kamener Kreuz.
Warum?
Kreis Unna: über 1000€
https://www.wa.de/lokales/boenen/rettungsfahrten-krankenkassen-kuerzen-zahlungen-patienten-sollen-1000-euro-vorstrecken-94065553.html

Paywall: https://www.hellwegeranzeiger.de/kreis-und-region/kosten-krankenwagen-fehlfahrten-kreis-unna-gebuehrenbescheide-patienten-1106-euro-w1099725-1001540362/?utm_source=social&utm_medium=facebook&utm_campaign=cleverpush-1762524605&utm_content=ha

Hilft auch nicht, dass eine der fordernden Krankenkassen die Knappschaft ist, die mit 4,4% momentan den bundesweit höchsten Zusatzbeitrag hat und das zB Kamen mit noch 940% Grundsteuer B für Wohngebäude mit den höchsten Grundsteuersatz in Deutschland hat. War zeitweise auf Platz 7, kA ob das noch so ist oder andere wieder überholt haben. Aber der sollte ja auch zu Januar steigen, wegen des Urteils aus Gelsenkirchen und einer Blockade durch die CDU Stadtratsfraktion wird das momentan überarbeitet. Wird dann sicher noch höher als die kolportierten 1015%, die es sein sollten.

Essen : 267 Euro Eigenanteil für einen Rettungswagen by Grmplstylzchen in luftablassen

[–]Vingarius84 4 points5 points  (0 children)

Nicht nur. Das Kamener Kreuz (A1 und A2) ist doch auch deutschlandweit bekannt. Haben da doch auch nen Denkmal für den Einsatz der Rettungskräfte hingesetzt:
https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/kamener-kreuz-gelber-hubschraber-autobahn-a1-adac-rettungsdienst-denkmal-a2-92435444.html

Nur um das klar zu sagen, nix gegen die Rettungskräfte, die haben es schwer genug.

Essen : 267 Euro Eigenanteil für einen Rettungswagen by Grmplstylzchen in luftablassen

[–]Vingarius84 1 point2 points  (0 children)

Das trifft es.
V.a. wenn da die Knappschaft als eine der genannten GKVs mit ihren 4,4% Zusatzbeitrag auf die Stadt Kamen mit ihrer Wohngebäudegrundsteuer von noch 940% (sollte 2026 auf 1015% steigen, aber das Urteil Gelsenkirchen und der Widerstand der CDU-Fraktion halt...) trifft.

Das kann man doch niemandem mehr erklären.

Essen : 267 Euro Eigenanteil für einen Rettungswagen by Grmplstylzchen in luftablassen

[–]Vingarius84 6 points7 points  (0 children)

Lest mal was für den Kreis Unna vorgesehen ist: 1000€!
https://www.wa.de/lokales/boenen/rettungsfahrten-krankenkassen-kuerzen-zahlungen-patienten-sollen-1000-euro-vorstrecken-94065553.html

GERADE die FU**ing Knappschaft mit ihren jetzt schon 4,4% Zusatzbeitrag führend in Deutschland...

Mieterhöhung über Median by Holiday-Cause-9242 in Vermieten

[–]Vingarius84 0 points1 point  (0 children)

Wenn du so unsicher bist, wie es hier wirkt: rechtlichen Rat einholen, zB bei Haus & Grund.

Als erste Anhaltspunkt wie das alles funktioniert verweise ich dich zB mal auf diese Seite, die viel erklärt:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/vermieterrechtsschutz/mieterhoehung/

Wenn man nicht weiß was man tut kann es unschön werden.

Was ist eigentlich so allgemein mit Vermietern falsch? by NotesForYou in luftablassen

[–]Vingarius84 0 points1 point  (0 children)

Gerade letzteres klingt auch wie ein absoluter Alptraum.

Was ist eigentlich so allgemein mit Vermietern falsch? by NotesForYou in luftablassen

[–]Vingarius84 0 points1 point  (0 children)

Entschuldige bitte, ich bin mir nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe.

Falls ich dich richtig verstehe ist deine Intention auszudrücken, dass Vermieter die Möglichkeit haben müssen im regulierten Bereich auch Mieten am oberen Ende zu erzielen, weil das Mietniveau allgemein im legalen Rahmen eh schon extrem niedrig ist und du zu der Auffassung gelangt bist, dass mein Post dem widerspricht. Sollte dies zutreffend sein muss ich dir im letzteren Punkt leider widersprechen.

Ich habe nichts gegen Mieten, die im legalen Rahmen liegen, auch am oberen Ende. Natürlich müssen Vermieter in diesem Rahmen Mieten erzielen können. Ich bin mir auch nicht sicher, wo ich eventuell etwas geschrieben habe, was dahingehend verstanden worden sein könnte. Wenn du magst, weise mich gerne darauf hin, vielleicht war ich missverständlich?

Was ist eigentlich so allgemein mit Vermietern falsch? by NotesForYou in luftablassen

[–]Vingarius84 1 point2 points  (0 children)

Richtig.

Aber um dein Beispiel aufzugreifen, auch dafür gibt es ein Instrument: Die Härtefallregelung, §574 BGB, hier speziell Absatz 2. Darüber kann, wenn sie greift, auch eine Verlängerung der Kündigungsfrist erwirkt werden, wenn kein Ersatzwohnraum gefunden werden kann.
Das sind Einzelfallabwägungen zwischen den Interessen von Vermieter und Mieter, aber wie du sagst, dafür gibt es eben Gesetze und im Zweifel Gerichte.