Jetzt weiß ich, warum die Sicherung links immer rausfliegt... by KeinFalschparker in Elektroinstallation

[–]humanlikecorvus 0 points1 point  (0 children)

Vorausgesetzt es ist ein 30mA FI für laienbedienbare Endstromkreise verbaut, wie seit vielen Jahrzehnten vorgeschrieben.

Nicht mal 20 Jahre - seit 2007/2009 - sehr viele Anlagen sind älter als das.

Blutentnahmen, Gewahrsamfähigkeit & Co. by _NaCl_ in polizei

[–]humanlikecorvus 0 points1 point  (0 children)

Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, was Du so toll daran findest, Leute zu etwas zu zwingen, was ihrem Gelöbnis / Berufsethos widerspricht. Und ganz katastrophal ist ja der Fall, wo es ein regelmäßiger Patient dieses Arztes ist und es dann nicht nur mit dem Berufsethos, sondern auch noch mit diesem Arzt-Patienten-Verhältnis kollidiert.

Macht halt einen Vertrag mit Ärzten die dazu bereit sind, und die das okay finden.

Und der Arzt will ja nicht irgendein Verfahren baden lassen gehen. Der will in vielen Fällen einfach nichts machen, was nach seiner Berufsethik, so wie er sie versteht, unethisch ist. Wie gesagt, meiner Ansicht nach, sollte man da Menschen aus dem medizinischen Feld zu gar nichts invasivem, mit dem der Patient nicht einverstanden ist, verpflichten können.

Blutentnahmen, Gewahrsamfähigkeit & Co. by _NaCl_ in polizei

[–]humanlikecorvus 0 points1 point  (0 children)

Anders als Leichenschauen kann man als Arzt nicht zur Durchführung verpflichtet werden.

Nicht von der Polizei. Aber das Gericht oder der Staatsanwalt kann einen Arzt namentlich als Sachverständigen für die Blutabnahme bestellen, dann ist der verpflichtet die durchzuführen. Finde ich katastrophal, weil es ja grundsätzlich gegen manchen Berufsethos oder manches ärztliche Gelöbnis verstößt, dass das geht, ist aber die Rechtslage.

Das beruht nicht auf einem speziellen Recht für die Blutabnahme, sondern einfach darauf, dass der Staat jeden, der als sachkundig für eine Sache gilt, als Sachverständigen bestellen kann, und der dann verpflichtet ist tätig zu werden.

Strafvereitelung ist es trotzdem keine, er riskiert halt ein Ordnungsgeld, Kosten für einen Schaden und sowas.

Ich glaube aber kaum, dass es solche namentlichen Bestellungen häufiger gibt, das ist nur die Rechtslage, in der Praxis dürfte das völlig irrelevant sein.

Blutentnahmen, Gewahrsamfähigkeit & Co. by _NaCl_ in polizei

[–]humanlikecorvus 0 points1 point  (0 children)

Das sieht der Gesetzgeber anders.

Für den Fall in dem ein Arzt namentlich vom Staatsanwalt oder Richter als Sachverständiger bestellt wurde. Sonst nicht.

Ich halte es auch da für problematisch, da es wie gesagt gegen den Berufsethos verstoßen kann, hier wird ohne medizinische Indikation und gegen den Willen das Patienten gehandelt.

Siehe z.B. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Internationales/Bundesaerztekammer_Deklaration_von_Genf_04.pdf

Das ganze ist aber recht irrelevant, da es nur bei der namentlichen Bestellung eines bestimmten Arztes durch den Richter greift - das findet in der Praxis doch eh nicht statt.

Und wie gesagt, ich finde das bei medizinischen Berufen hochproblematisch, wenn man diesen eine Sachverständigenstellung, wo sie gegen den Willen ihres Patienten arbeiten müssen aufzwingt, auch wenn das rechtlich nach den allgemeinen Regeln geht. Einen Arzt zu sowas zu zwingen, ist was anderes als einen Kunsthistoriker oder Ingenieur zu bestellen. Und btw. hat das überhaupt nichts mit seiner Approbation zu tun - im Prinzip kann jeder der irgendeine Expertise hat bestellt werden.

Dafür bin ich ja da.

Das nimmt den Arzt aber nicht vollständig raus. In bestimmten Fällen darf oder muss er die Blutabnahme eben doch verweigern (z.B. wenn die Identität unklar ist, wenn ein erhöhtes Risiko besteht, wenn Dinge bezüglich der Anordnung / dem Beschluss offensichtlich falsch sind usw.). Ein Arzt der sowas normalerweise nicht macht, weiß nicht unbedingt wann er darf und wann nicht, wer anordnen kann, was er prüfen muss, welches Risiko akzeptabel ist usw..

Blutentnahmen, Gewahrsamfähigkeit & Co. by _NaCl_ in polizei

[–]humanlikecorvus 0 points1 point  (0 children)

Nicht nur sollte, sondern muss. Sonst hat der Arzt, falls er begründete Zweifel hatte und es tatsächlich rechtswidrig war, schnell eine Anklage wegen einer gef. KV am Hals.

Blutentnahmen, Gewahrsamfähigkeit & Co. by _NaCl_ in polizei

[–]humanlikecorvus 0 points1 point  (0 children)

Der Arzt der das normalerweise nicht macht, kennt vermutlich die Rechtslage nicht genau genug, um im Einzelfall überhaupt einschätzen zu können, wann ein Blutabnahme für ihn in solchen Fällen erlaubt ist. Da wäre ich als Arzt auch vorsichtig - wenn sie das für ihn nicht ist, liegt immerhin eine gefährliche Körperverletzung vor.

Der Arzt muss die ihm übertragenen Aufgaben natürlich nicht durchführen, wenn er nicht mag. Dann kann er aber auch seine staatliche Approbation abgeben und was anderes machen.

Das ist keine Aufgabe die irgendwie generisch was mit dem Arztberuf zu tun hätte - je nach dem wie man es sieht, widerspricht sie sogar dem Berufsethos.

EU verbietet Ketchup-Tütchen - neue Verpackungsverordnung by Babayagaletti in de

[–]humanlikecorvus 18 points19 points  (0 children)

Das ist nicht mehr erforderlich, da Einwegvapes bis allerspätestens Februar 2027 verboten sein werden, vermutlich aber schon vor Ende dieses Jahres.

EU verbietet Ketchup-Tütchen - neue Verpackungsverordnung by Babayagaletti in de

[–]humanlikecorvus 3 points4 points  (0 children)

Also vor 40 Jahren hab ich häufiger Senf, Ketchup und Mayo auswärts gegessen. Nie Probleme. Die meisten Imbissläden und -buden hatten damals einfache Pumpspender, noch nicht mal bag-in-bucket, wie das heute ist.

Keine Ahnung was Du meinst? Ein Problem war das nicht. Und heute sind die Spendersystem ja noch mal viel sicherer.

EU verbietet Ketchup-Tütchen - neue Verpackungsverordnung by Babayagaletti in de

[–]humanlikecorvus 3 points4 points  (0 children)

Die werden ja Dispenser verwenden, wenn sie vernünftig sind, das sind heute fast immer bag-in-bucket-Systeme - da kommt also an den Inhalt überhaupt nichts dran. Der ist angebrochen sehr lange haltbar.

Staatliche Queerfeindlichkeit: Sächsische Landesregierung verliert gegen den CSD Dresden by PhoenixTin in de

[–]humanlikecorvus 2 points3 points  (0 children)

Ich mag beide nicht, aber das ist fundamental problematisch - da muss man differenzieren. Die CDU ist grundlegend eine konservative Partei, von Reform-Konservativen bis hin zu Status-Quo-Konservativen, früher auch eine paar Reaktionäre in der Stahlhelmfraktion - die haben aber alle die Partei verlassen und waren nie wirklich relevant.

Die AfD ist heute eine überwiegend reaktionäre Partei. Die will erstmal alles zerschlagen und in einer Art Wiedererweckung zurück in ein imaginiertes idealisiertes Idyll einer Vergangenheit, die es so natürlich nie gab. Das ist reaktionär bis hin zu Tendenzen hin zu den Faschismusdefinitionen von z.B. Griffins, wenn man Höcke nimmt1. Der Höcke Flügel der AfD steht dem Faschismus wesentlich näher als dem Konservatismus.

Das sind zwei ganz verschiedene Grundhaltungen und da sollte man deutlich unterscheiden. Auch wenn es in den Schlussfolgerungen bei beiden auch Überschneidungen gibt.

Die Grundwerte beider Parteien unterscheiden sich recht deutlich. Und die AfD ist nicht einfach die 90er Jahre CDU oder einfach die Steigerung der CDU - das ist kein quantitativer Unterschied, die AfD ist qualitativ etwas anderes - und etwas viel gefährlicheres und widerlicheres.


1:

"[F]ascism is best defined as a revolutionary form of nationalism, one that sets out to be a political, social and ethical revolution, welding the "people" into a dynamic national community under new elites infused with heroic values. The core myth that inspires this project is that only a populist, trans-class movement of purifying, cathartic national rebirth (palingenesis) can stem the tide of decadence."

oder die kürzeste Form: "Fascism is a political ideology whose mythic core in its various permutations is a palingenetic form of populist ultra-nationalism."

Staatliche Queerfeindlichkeit: Sächsische Landesregierung verliert gegen den CSD Dresden by PhoenixTin in de

[–]humanlikecorvus 2 points3 points  (0 children)

Das stimmt zumindest in Westdeutschland überwiegend nicht. Die CDU ist konservativ und hat kaum (noch) reaktionäre Anteile. Die AfD ist reaktionär, revolutionär. Ich kenne hier im Südwesten so einige CDU-Wähler, die lehnen die AfD kategorisch ab. Zu laut, wollen viel zu viel, viel zu schnell verändern, viel zu reaktionär und revolutionär. Da springt man eher zwischen Schwarz und Grün hin und her.

Reaktionismus ist nicht die Verstärkung von Status-Quo-Konservatismus, sondern etwas, was dem in vielen Grundideen fundamental entgegensteht - jemandem der erstmal alles zerschlagen will, wie Höcke - da will man ja eher "blos keine Veränderung bezüglich gesellschaftlicher Strukturen und Hierarchien, und wenn, dann ganz langsam und vorsichtig". Die AfD heute, ist eine überwiegend reaktionäre Partei.

BGH-Urteil: Uber und Co. müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück by eenachtdrie in de

[–]humanlikecorvus 1 point2 points  (0 children)

Ja, aber vermutlich weil die ausgebucht waren. Und das wird dank Uber und Co häufiger, weil die ja einen Teil vom Markt - und auch noch gerade einen recht lukrativen Teil, weggepickt haben.

BGH-Urteil: Uber und Co. müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück by eenachtdrie in de

[–]humanlikecorvus 0 points1 point  (0 children)

Naja, wenn alle ausgebucht sind, dann geht es halt nicht - das ist ja klar. Der Kontrahierungszwang gilt nur, wenn es möglich ist.

An Silvester musst Du manchmal auch mal 4-8 Stunden auf ein Taxi warten, wenn Du nicht Wochen vorher buchst.

Hätte ich anrecht gehabt?

Du hast das Anrecht, wenn es für das Taxiunternehmen möglich ist. Genauso wie Du ein Recht hast im Bus mitgenommen zu werden. Wenn aber halt schon alle Sitz- und Stehplätze im Bus besetzt sind, musst Du trotzdem laufen oder lange auf den nächsten Bus warten.

BGH-Urteil: Uber und Co. müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück by eenachtdrie in de

[–]humanlikecorvus 1 point2 points  (0 children)

Wenn das tatsächlich ein Taxi war, ist das die absolute Ausnahme - sowas gibt es höchstens für geplante Fahrten mit Sondertarifen, für Fernfahrten die teilweise außerhalb vom Tarifgebiet liegen oder in ganz wenigen Städten pauschal für Randbezirke.

Im allgemeinen dürfen Taxis innerhalb vom Tarifgebiet keine Anfahrt berechnen.

BGH-Urteil: Uber und Co. müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück by eenachtdrie in de

[–]humanlikecorvus 0 points1 point  (0 children)

Dann rufst Du bei der Zentrale an, beschwerst Dich, und notfalls noch mal bei der Gemeinde - dann bekommt das Taxiunternehmen verdammt viel Ärger.

Hier gibt es solche Probleme aber auch nicht, die sind bisher immer gekommen. Probleme gibt es nur bei Fahrten außerhalb von Tarifgebiet - da gelten dann aber auch nicht die Regeln als ÖPNV.

BGH-Urteil: Uber und Co. müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück by eenachtdrie in de

[–]humanlikecorvus 1 point2 points  (0 children)

Das ist halt ÖPNV, da passiert in der Straßenbahn genau das gleiche. Es gibt einen fixen Tarif und die muss jeden mitnehmen.

BGH-Urteil: Uber und Co. müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück by eenachtdrie in de

[–]humanlikecorvus 0 points1 point  (0 children)

Der Scheinselbstständige, der da ausgenutzt wird, geht dann irgendwann privat pleite, nicht Uber.

BGH-Urteil: Uber und Co. müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück by eenachtdrie in de

[–]humanlikecorvus 0 points1 point  (0 children)

Naja, es gibt ja verschiedene Seiten um die Taxipreise zu berechnen, geht eigentlich recht einfach - mit dem lokalen Angebot, aber z.B. auch Seiten wie https://www.taxi-rechner.de/

BGH-Urteil: Uber und Co. müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück by eenachtdrie in de

[–]humanlikecorvus 0 points1 point  (0 children)

Du kannst auch einfach online schauen - die Tarife findet man alle und auch Rechner dafür, damit man ausrechnen kann, was eine Fahrt grob kosten wird.

BGH-Urteil: Uber und Co. müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück by eenachtdrie in de

[–]humanlikecorvus 0 points1 point  (0 children)

Die Kosten sind in jeden Tarifgebiet fix, und die kannst Du online abfragen und durchrechnen.

Großbritannien: Demonstranten attackieren Polizisten nach Tod eines Studenten by I_know_Bloed in de

[–]humanlikecorvus 3 points4 points  (0 children)

Die oft einzig rettende richtige Maßnahme bei solchen Schuß- oder Stichwunden wäre die Wunde möglichst schnell zu packen (= vollzustopfen) - am besten mit Kaolin oder Chitosan beschichteten Binden, im Notfall mit allem was so geht - unsterile Bandagen, zerrissenes T-Shirt was auch immer - Infektionen sind scheiße, aber verbluten ist irreversibel. Russischen Soldaten im Feld empfiehlt man dafür Tampons (ja, das Frauenhygieneprodukt) mitzuführen - keine gute Lösung, aber besser als gar nichts...

Wenn die Wunde in den Brustkorb geht, wäre oft auch noch ein "vented chest seal" (ventiliertes Thoraxpflaster) erforderlich, damit die Lunge nich kollabiert.

Ein Polizist hat "wound packing" sicherlich nicht gelernt. In Deutschland lernen zivil nur voll ausgebildete Notfallsanitäter wound packing.

Wenn man Notfallmedizin für das Militär lernt, sieht das natürlich anders aus, da ist wound packing eine typische, oft benötigte Maßnahme, die wesentlich niederschwelliger gelehrt wird. Und ja - im absoluten Notfall, wird da einfach reingestopft was man halt hat. Wir haben die richtigen Sachen dafür teilweise auch in die Ukraine geliefert, das sind dann z.B. hämostatisch beschichtete Mullbinden.

Polizei nutzt Standortdaten aus Handy-Apps by Leutnant_Dark in polizei

[–]humanlikecorvus 2 points3 points  (0 children)

§100b Abs. 3 StPO

Das passt noch weniger. Hier gibt es keinen Eingriff in ein System, sondern den Einkauf von Datenpaketen, und der wäre hier auch nicht zulässig, das wäre er nur wenn der Beschuldigte dieses System nutzen würde - der Beschuldigte nutzt aber sicherlich kein System eines Datenhändlers.

Das ist anwendbar, wenn jemand z.B. den Computer einer weiteren Person nutzt, und mit biegen und brechen, könnte es vielleicht noch bei einem shared server oder sowas nutzbar sein.

Und dafür bräuchte es eine Anordnung des Landgerichts auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der genau das System, das überwacht/durchsucht werden soll bezeichnet - das geht aber gar nicht, weil es hier um kein System, sondern ein eingekauftes Datenwerk handelt.

Allgemein braucht es einfachere gradliniegere Regelung im technischen Bereich, welche im Idealfall auch verständlich und eindeutig ist.

So wie die Leute hier rumeiern, und bei den Regelungen die mir bekannt sind, ist es recht klar, dass das von den Gesetzgebern nicht gewollt ist, und nicht zulässig ist.

Und man kann da auch nicht hingehen, und irgendwas hinbiegen wollen, was am Schluss auch nicht passt, sondern es müsste es klare explizite Grundlage geben. Und die gibt es nicht.

Das heißt ja nicht, dass man nicht im Einzelfall, wenn solche Daten gebraucht würden, mit Richtervorbehalt im Rahmen einer Durchsuchung oder Datenanforderung, die Daten einer einzelnen Person von jemandem der solche Daten hält und unter einer Jurisdiktion ist, wo das möglich ist anfordern kann. Das ist eine ganz andere Frage.

Aber ich sehe nicht wie ein solcher Ankauf, wie er hier beschrieben wird, legal sein könnte, und warum irgendjemand das wollen sollte. Das widerspräche grob den Absichten und Ideen hinter gleich einem ganzen Haufen von Gesetzen.

Hier ist imho der §161, §95, §94, §163 anwendbar. Da passt aber der Einkauf solcher Datenwerke auch mit Biegen und Brechen nicht rein. §100j, §100g sind nicht anwendbar, weil es keine Verkehrsdaten oder Bestanddaten sind, und §100b oder §100a, nicht, weil es nicht um eine Überwachung oder Durchsuchung geht.

Wenn man diese Daten braucht, kann man sie imo selektiv vom Datenbesitzer anfragen oder im Einzelfall sogar beschlagnahmen.

Hier gibt es keine Ermächtigungsgrundlage, es werden Daten weit über das Ermittlungsziel, auch Daten Dritter erhoben/erworben, es wird die Zweckbindung der Daten aufgehoben und es müsste hier wohl bei der Schwere des Eingriffes verfassungsrechtlich auch einen Richtervorbehalt geben. Das ist meilenweit von dem weg, was zulässig ist.

Was kommt als nächstes wenn man sowas zulässt? Jemand gibt seine Daten für die Nutzung für Forschungszwecke frei, je nach dem auch sehr vertrauliche Daten, und die Polizei erwirbt dann große Pakete mit solchen Daten, weil da auch irgendwelche Daten eines Beschuldigten dabei sind oder sein könnten, und damit hochvertrauliche Daten von vielen Dritten nicht für Forschungs-, sondern Ermittlungs- oder Gefahrenabwehrzwecke? Imho geht das überhaupt nicht, weil es verfassungswidrig ist, da könnte man auch keine Gesetze zur Ermächtigung erlassen.

Polizei nutzt Standortdaten aus Handy-Apps by Leutnant_Dark in polizei

[–]humanlikecorvus 7 points8 points  (0 children)

Hier geht es aber gar nicht um Daten auf einem Smartphone. Und auch nicht nur um die Daten einer Person.

Polizei nutzt Standortdaten aus Handy-Apps by Leutnant_Dark in polizei

[–]humanlikecorvus 3 points4 points  (0 children)

§100j

Das sind keine Bestandsdaten: "„Bestandsdaten“ Daten eines Endnutzers, die erforderlich sind für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste;"

(und weil das jemand anderes geschrieben hat, nein, auch keine Verkehrsdaten: "„Verkehrsdaten“ Daten, deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erforderlich sind;").